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Montabaur

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Nr. 9/97

Schriften der GemO oder aufgrund der GemO erlassener Ver­fahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schrift­lich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Bad Ems, 21.02.1997

Verbandsgemeindeverwaltung Rink, Bürgermeister

Aus der öffentlichen Sitzung

des Haupt- und Finanzausschusses sowie der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses mit dem Ausschuß für Bauwesen und Raumordnung der Verbandsgemeinde Montabaur vom 18. Februar 1997 Wiederaufbau der Schulturnhalle und Erweiterung der Schule in Niederelbert- Vergabe der Trockenbauarbeiten Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen einstimmig, dem preisgünstigsten Anbieter, der Fa. Eulen­bach, Neustadt, auf der Grundlage des Angebotes vom

14.12.1996, den Auftrag für die Ausführung der Trockenbauar­beiten zum Betrag von 255.557,03 DM zu erteilen.

Zur Vergabe der Arbeiten hatte die Verbandsgemeindeverwal­tung eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Von 21 Firmen wurden Leistungsverzeichnisse angefordert. Zum Er­öffnungstermin am 17.12.1996 lagen der Verwaltung 10 Ange­bote vor.

Wiederaufbau der Schulturuhalle und Erweiterung des Schulgebäudes in Niederelbert - Vergabe der Anstreicher­arbeiten

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen ebenfalls einstimmig, dem preisgünstigsten Anbieter, der Fa. Windheuser, Kettig, auf der Grundlage des Angebote^ vom

13.12.1996, den Auftrag für die Ausführung der Anstreicher­arbeiten zum Betrag von 32.290,50 DM zu erteilen.

Aufgrund der öffentlichen Ausschreibung hatten 23 Firmen ein Leistungsverzeichnis angefordert. Zum Eröffnungstermin am 22.01.1997 lagen der Verwaltung 17 Angebote vor. Wiederaufbau der Schulturnhalle in Niederelbert - Vergabe der Sport- und Turngeräte

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses beschlössen bei drei Gegenstimmen, dem preisgünstigsten Anbieter, der Fa. Fortuna, Hachenburg, auf der Grundlage des Angebotes vom 21.01.1997, den Auftrag für die Lieferung der Sport- und Turngeräte zum Betrag von 132.614,12 DM zu erteilen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte die Lieferung der Turn- und Sportgeräte unter sieben Fachfirmen ausgeschrie­ben. Zum Eröffnungstermin am 22.01.1997 lagen der Verwal­tung vier gültige Angebote vor.

Stellungnahme im Raumordnungsverfahren zur geplanten Verlagerung des Baumarktes Knauber und des Lidl-DLs- counters in der Ortsgemeinde Heiligenroth

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Bauwesen und Raumordnung beschlossen, die beantragte Nutzungsänderung und die damit verbundenen Erweiterungsabsichten der Fa. Knauber und Lidl im Indu­striegebiet Heiligenroth wegen der Auswirkungen für das Mit­telzentrum Montabaur, der nicht absehbaren Auswirkungen für das Industriegebiet Heiligenroth und der. Auswirkungen auf die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) abzulehnen.

Abstimmungsergebnis des Haupt- und Finanzausschusses: 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen

Abstimmungsergebnis des Ausschusses für Bauwesen und Raumordnung: 13 Ja-Stimmen (einstimmig)

Vom Eigentümer des Grundstückes-; das derzeit von der Fa. Güsped, Heiligenroth, angemietet ist, wird beabsichtigt, diese Nutzung aufzugeben und das rund 2 ha große Gelände für die

Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben zur Verfügung zu stellen. Die bisherige Planung des Grundstückseigentümers sieht dazu vor, daß die bereits im Industriegebiet Heiligenroth ansässigen Unternehmen Knauber und Lidl die derzeit von ihnen betriebenen Geschäftsräume aufgeben und auf das Ge­lände Güsped umsiedeln. Beide Unternehmen könnten durch diesen Umzug ihre Verkaufsflächen wesentlich erweitern.

Zur Klärung der überörtlichen Auswirkungen dieser beabsich­tigten Erweiterung und wegen der Größe des Vorhabens mit einer Geschoßfläche von mehr als 6000 m 2 * wurde von der Bezirksregierung Koblenz ein formelles raumordnerisches Prüfverfahren nach § 18 Landesplanungsgesetz eingeleitet. Dementsprechend wurden auch die betroffenen Gebietskör­perschaften - Stadt Montabaur, Ortsgemeinde Heiligenroth und Verbandsgemeinde Montabaur - gebeten, eine Stellung­nahme zu dem geplanten Vorhaben abzugeben.

Die Ausschußmitglieder Walter Schmidt (CDU), Bernhard Houy (B 90/Grüne) und Paul-Heinz Schweizer (FWG) schlos­sen sich den Ausführungen von Bürgermeister Dr. Possel-Döl- ken an, wonach eine Ablehnung der beantragten Nutzungsän­derung, d. h. eine Ablehnung der Erweiterungsabsichten der Firmen Knauber und Lidl, aus folgenden Gründen unumgäng­lich war:

- Neben der Erweiterung der Verkaufsflächen für die Betrie­be Knauber und Lidl war zu bedenken, daß deren bisherige Verkaufsflächen von anderen großflächigen Einzelhan­delsbetrieben genutzt werden könnten, so daß sich also insgesamt eine deutliche Vermehrung/Erweiterung der Einzelhandelsgeschäftsflächen in Heiligenroth ergäbe.

- In Bezug auf die Stadt Montabaur stelle sich die Frage, ob

die erhebliche Vergrößerung der Verkaufsflächen in Heili­genroth Auswirkungen auf die ökonomische, kulturelle und soziale Attraktivität der Innenstadt und die zentrale Funktion als Einkaufsstandort und Mittelzentrum hat. Bereits heute befinden sich in der näheren Umgebung der beiden Märkte Knauber und Lidl Betriebe, die mit ihrem Warensortiment fast den gesamten Bereich der innen­stadtrelevanten Produktpalette abdecken. Die Konzentra­tion von klein- und großflächigen Einrichtungen und Ein­zelhandelsbetrieben in Heiligenroth zeigt bereits heute schon erhebliche negative Aüswirkungen auf die Ge- , schäftsstruktur und die Käuferschichten im Innenstadtbe- j reich. Diese Auswirkungen würden durch das beantragte ; Vorhaben noch deutlich verstärkt. !

b- Wenn daher die Stadt Montabaur im Umfeld des neuen ICE-Bahnhofes selbst die Ausweisung großflächiger Ein­zelhandelsbetriebe ausschließt und das Gebot der Rück­sichtnahme auf zentrale Orte in der Raumordnung über­haupt noch einen Sinn haben sollte, kann dieser Antrag auf eine derartige Ausweitung der Verkaufsflächen durch Nut­zungsänderung aus Sicht des Mittelzentrums nur abge­lehnt werden. Die Verbandsgemeinde hat im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanuhg (Flächennutzungsplan) auch diese Planungsziele zu beachten.

- Die Ansiedlung und Förderung produzierender und verar­beitender Gewerbebetriebe im Gewerbegebiet »Illbach - K 103 neu« zur Stärkung der Struktur der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde würde hierdurch voraussichtlich erheblich gefährdet.

- Weiterhin ist es erklärter Wille der Ortsgemeinde, Einzel­handelsbetriebe im neuen GLGebiet auszuschließen, was auch durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungs­plan »Illbach« dokumentiert wurde.

- Durch die beabsichtigte Nutzungsänderung würde der auf dem betroffenen Grundstück ansässigen Firma Güsped eine weitere Fortführung des Betriebes an dieser Stelle unmöglich gemacht. Dies hätte zur Folge, daß mindestens 35 Arbeitsplätze verloren gingen. Ob die Erweiterung der Firmen Knauber und Lidl diese Verminderung von Be­schäftigten auffangen kann und darüber hinaus eine bes­sere Strukturstärkung darstellt, war fraglich.

- Darüber hinaus konnten eventuell entstehende verkehrs­technische Probleme aufgrund des vermehrten Kunden­zustroms zum jetzigen Zeitpunkt nicht endgültig abge­schätzt werden.

Lediglich Ausschußmitglied Paul Widner (SPD) befürwortete die geplanten Erweiterungsabsichten der Firmen Knauber und Lidl. Er verwies darauf, daß die beiden Betriebe bereits im Industriegebiet Heiligenroth ansässig sind und lediglich ihre Verkaufsflächen vergrößern wollen. Nach seinen Informa­tionen beabsichtigt der Betreiber, gegen eine negative Ent­scheidung im Raumordnungsverfahren Klage einzureichen.