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Moijtabaur

Nr. 9/97

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Öffentl. Bekanntmachungen

Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur

Die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur findet am

Donnerstag, dem 6. Marz 1997,17.00 Uhr,

im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) statt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Bericht des Bürgermeisters

2. Bericht aus den Verbandsgemeindewerken

3. Verabschiedung von Ratsmitgliedern

4. Wahl des hauptamtlichen ersten Beigeordneten der Ver­bandsgemeinde Montabaur

5. Einrichtung von Regionalschulen in der Verbandsgemein­de Montabaur

Antrag der SPD-Fraktion vom 10.10.1996 vv Antrag der CDU-Fraktion vom 29.01.1997

6. Antrag der Waldschule auf Einrichtung eines 10. Schuljah­res

7.7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Ver­bandsgemeinde Montabaur

8. Vorschlag zur Ernennung der Schiedsperson für den . Schiedsamtsbezirk III in der Verbandsgemeinde Monta- ' baur

9. Sanierung des Altenheimes in Montabaur SS, Antrag der SPD-Fraktion vom 17.12.1996

10. Förderung von Seniorenaktivitäten in der Verbandsge­meinde Montabaur

- Antrag der SPD-Fraktion vom 03.02.1997

11. Einwohnerfragestunde

12. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen 56410 Montabaur, 25.02.1997

Dr. Possei-Dölken, Bürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen:

Zur Vorbereitung der Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur am 06.03.1997 finden folgende Fraktiönssitzungen statt:

CDU: Montag, 03.03.1997, 18.00 Uhr, im Sitzungssaal

des Rathauses (Altbau), Telefon 02602/126.157 SPD: Montag, 03.03.1997,19.30 Uhr, imBesprechungs-

zimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Tele­fon 02602/126.121

FWG: Montag, 03.03.1997, 19.00 Uhr, im Sozialraum

des Rathauses (Neubau), Telefon 02602/126.188 B90/Grüne: Montag, 03.03.1997, 20.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2, 56410 Montabaur, Telefon 02602/994353

Vetibandsgemeinde Montabaur 56410 Montabaur, 20.02.1997

Bekanntmachung

zur Durchführung des Erörterungstermins durch die Bezirksregierung Koblenz

Planfeststellungsverfahren für die Neubaustrecke Köln- Rhein/Main der Deutschen Bahn AG - Planfeststellungsab­schnitt 64 - von Bau-km 86.720 bis Bau-km 90.304 - 1. Deckblattverfahren;

Anhörungsverfahren wegen beantragter Planänderungen

Im Zuge der Durchführung des o. g. Planfeststellungsverfah­rens wurde das Vorhaben in den Gemeinden, in denen es sich voraussichtlich auswirkt, ortsüblich bekanntgemacht. Den Be­troffenen wurde Gelegenheit gegeben, Einwendungen gegen den durch Deckblatt Nr. 1 geänderten Plan zu erheben - Anhörungsverfahren gemäß § 20 Allgemeines Eisenbahnge­setz vom 27.12.1993 - AEG - (BGBl. I S. 2396 ff) i. V. m. § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz vom 25.05.1976 - VwVfG - (BGBl. IS. 1253 ff) in der jeweils gültigen Fassung.

Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den durch Deckblatt Nr. 1 geänderten Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem durch Deckblatt Nr. 1 geänderten Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen

sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG).

Der Erörterungstermin beginnt am Mittwoch, 12.03.1997, 10.00 Uhr, in Wirges, Bürgerhaus Wirges, Theodor- Heuss-Ring, 56422 Wirges.

Sollten die vorliegenden Einwendungen an diesem Tag nicht abschließend erörtert werden können, wird der Erörterungs­termin an dem darauffolgenden Werktag beginnend zur glei­chen Uhrzeit fortgesetzt.

Der Erörterungstermin ist gemäß § 73 Abs. 6 letzter Satz VwVfG in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Satz 1 VwVfG nicht öffentlich.

Es wird darauf hingewiesen, daß bei Ausbleiben eines Betei­ligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Ko­sten können nicht erstattet werden.

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Wirtschaftsplan

des Abwasserzweckverbandes Bad Ems für das Wirtschaftsjahr 1997

Die Verbandsversammlung hat aufgrund des Zweckverbands­gesetzes (ZwVG) vom 22.12.1982 (GVB1. S. 476 - BS 2020-20) in Verbindung mit der Gemeindeordnung (GemO) und der Eigenbetriebsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigVO) den folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 1997 be­schlossen, der nach Genehmigung durch die Bezirksregierung Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 31.01.1997 hiermit bekannt gemacht wird.

Gemäß § 7 Abs. 1 Ziffer 8 ZwVG in Verbindung mit § 85 Abs. 2 Satz 3 GemO sind die Abwasserbeseitigungseinrichtungen nach den Bestimmungen der EigVO zu verwalten.

Nach der EigVO ist ein Wirtschaftsplan zu erstellen..

L

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 1997 wird

im Erfolgsplan

in den Erträgen auf.DM 3.150.100,00

in den Aufwendungen auf.DM 3.150.100,00

im Vermögensplan

in der Mittelherkunft auf.DM 1.280.000,00

in der Mittelverwendung auf.DM 1.280.000,00

festgesetzt.

H.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirt­schaftsjahr 1997 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermö­gensplanes erforderlich ist, wird auf DM 480.000,00 festge­setzt.

UL

Verpflichtimgsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

IV.

Die Verbandsumlage wird nach § 9 Abs. 2 der Verbandsord­nung berechnet. Als Bemessungsgrundlage gilt danach der Wasserverbrauch der Anschlußnehmer der öffentlichen Was­serversorgung im Entsorgungsgebiet (§ 2 Abs. 2 der Verbands­ordnung), die gleichzeitig an der leitungsgebundenen Abwas­serbeseitigung teilgenommen haben.

Zeitraum für die Ermittlung des bereinigten Wasserverbrau­ches ist das dem jeweiligen Wirtschaftsjahr um zwei Jahre vorangehende Wirtschaftsjahr (Vorvorjahr).

Der Umlageanteil beträgt demnach für das Jahr 1997

für die Verbandsgemeinde Bad Ems bei 943.118 cbm 1995 = 79,0 %

- für die Verbandsgemeinde Montabaur bei 251.380 cbm 1995 = 21,0%

Bad Ems, 21.02.1997

Abwasserzweckverband Bad Ems Rink, Verbandsvorsteher

Hinweis:

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 1997 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 03.03.1997 bis 11.03.1997 öffentlich aus.

a) im Rathaus der Verbandsgemeinde Bad Ems (Nebenge­bäude), Zimmer 14

b) im Rathaus der Verbahdsgemeinde Montabaur; Zimmer 33 Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, daß Sat­zungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-