Montabaur
Nr. 9/97
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“Die Verwaltung informiert”
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der Verwaltung
Montag bis Freitag .08.00 bis 12.00 Uhr
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des Bürgerbüro’s
Montag bis Mittwoch .... 08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.......08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag.....;...... 08.00 bis 12.00 Uhr
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 211 und 213)
Montag bis Mittwoch...08.00 bis 12.30 Uhr
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Donnerstag.,......08.00 bis 12.30 Uhr
und....14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag....08.00 bis 12.30 Uhr
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag...08.00 bis 11.30 Uhr
oder nach. Vereinbarung
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Nach Altersteilzeit in Rente gehen
Am 1. August 1996 rwurde mit dem Gesetz zur Förderung des gleitenden Übergangs in den Ruhestand die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit eingefiihrt. Die Lan- desversicherungsänstalt (LVÄ) Rheinland-Pfalz, Speyer, Weist daraufhin, daß die Neuregelung für Arbeitnehmer gilt, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und nach dem 14. Februar 1996 die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte, mindestens jedoch 18 Stunden, reduzieren. Der Arbeitgeber stockt den durch die Altersteilzeitarbeit herabgesetzten Arbeitsverdienst auf mindestens 70 % des während der Vollbeschäftigung erzielten Nettoverdienstes auf und zahlt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung auf der Grundlage von 90 % des Bruttoentgeltes während der Vollbeschäftigung. Nach einer 24monatigen Altersteilzeitarbeit kann der Arbeitnehmer vorzeitig in Altersrente gehen. Die Altersrente wegen Altersteilzeitarbeit kann ebenso wie die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit frühestens ab dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Die Altersgrenze von 60 Jahren wird allerdings seit Januar 1997 sowohl für* die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit-als äuch -iiäbh Alttersteilzeitarbeit stufenweise auf 65 Jahrö ängehoben. Betroffen sind daher die Geburtsjahrgänge 1937 und jünger. Für die im Dezember 1941 und später geborenen Versicherten gilt dann bereits als Altersgrenze das 6,5. Lebensjahr.
Ein vorzeitiger Rentenbezug ab dem 60. Lebensjahr ist aber auch künftig möglich, jedoch mit einem Rentenabschlag. Dieser Rentenabschlag kann ganz oder teilweise durch Beitragszahlung ausgeglichen werden. Deshalb empfiehlt die LVA, sich unbedingt beraten zu lassen, wie der Übergang in den Ruhestand am günstigsten gestaltet bzw, eine mögliche Rentenminderung ausgeschlossen werden kann. -
Übrigens: Von der Anhebung der Altersgrenze für die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach 'Teilzeitarbeit ausgenommen sind Versicherte, die am ,14. Februar 1996 bereits ihr 55. Lebensjahr vollendet hatten und damals entweder bereits arbeitslos waren oder deren Arbeitsverhältnis aufgrund einer Kündigung oder Vereinbarung, die vor dem 14. Februar 1996 erfolgt ist, beendet wird und die anschließend arbeitslos werden.
Auskünfte erteilen die ,LVA Rheinland-Pfalz,, ihre Auskunftsund Beratungsstellen;,' ijnd. yersichertenälteston,,, die Vprsi- cherungsämter der,,Krejg s ,und Stadtverwaltungen soyüe-,die,, Gemeinde-undVenbäMlsgeiheindeyerwaltungem , • ,
Auslobung eines Investorenwettbewerbs
als 'Besonderes Verfahren 1 nach GRW1995
europaweit-offen • zweiphasig
Die StMlMontabaur sucht für die Realisierung deipidtebaulichen Umfeldes ‘ICE-Bahnhof Montabaf|'9|ams aus Investoren und Architekten
ML icE-Neubaustrecke Köln-Rhein/Main erhält die Stadt littelbarer Nachbarschaft zum historischen Stadtkern lof. Im Umfeld dieses ICE-Bahnhofes 'Montabaur' tleistungs-, Kultur-, Freizeit- und Wohnquartier auf 152 ha entstehen. Erster impulsgebender Baustein der ‘ twicklungsmaßnahme wird die Realisierung des ICE- einschließlich seines städtebaulichen Umfeldes sein
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Stadt Montabaur und Land Rheinland-Pfalz der Deutschen Bahn AG und dem Westerwaidkreis ■
Koordination ■
Bau- und Grundstücks-Aktiengesellschaft, Bonn arischer Entwicklungsträger der Stadt Montabaur,,
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Wettbewerbsart ■
nstufiger, europaweit-offener Investorenwettbewerb in ’ isen. Das Verfahren ist in beiden Phasen anonym
Zulassungsbereich ■ aaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Die Wettbewerbssprache ist deutsch
.Teilnahmeberechtigung!
m aus Investoren mit ÄrchitektenAinnen und/oder' Arbeitsgemeinschaften müssen bereits zur l.-Phase Investor darf nur in einer Arbeitsgemeinschaft mit m/-in und/oder StadtplanerZ-in Zusammenarbeiten
nschaften mit-Investoren teilnahmeberechtigt sind:
. die in den EU-Mitgliedsstaaten und in den Gebieten
.•ppttertragsparte' des Abkommens über den Europäischen .
:||rt&Mffer{p*p (EWR) ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz haben, und « fgetfiäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Beru|ämcbf!ut)gsArchitekt/-in oder Stadtplaner/-in' berechtigt sind oder jurisiSschestersstften, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf KpnitnÄslungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe, ent- sp, sojecheSiüpdaäiner der Gesellschafter oder einer der bevollmächtigten sf -#eritrete|, dfS&der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die an natürliche 1 ‘ «-.Personen gestellten Wettbewerbsanforderungen erfüllt
8§n ÄiiStpBHeimatstaat die Berufsbezeichnung 'ArchitektWri' oder f{ad|i|||rM| nicht.geregelt, s.o erfüllt die fachliche, Anforderung.als.,, Archi™/iÄ|r,®dtplaner/-in der-/diejenige,.dessen Anerkennung nach . li Ijtf « der RichÜlnieB57384ÄEWlS gewährleiste ist
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Wettbewerbsunterlagen können gegen Vorlage eines . „ifehecks in Höhe von 200 DM mit Absenderangabe Und . •'•'SMNw'gsaw* ICE-Bahnhof Montabaur' schriftlich ab dem 14.Jeb|grp®!/ bei der BauGrund, Deutsche Bau- und Grundstücks- , § '.äptflf Aktiengesellschaft, Stichwort'ICE Montabaur’,
| »UL < Chlodwigplatz 1,53119 Bonn, angefordert werden
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Prof. Fred Angerer/Lochham 'Frank Böhme, Kaiserslautern .Walter von Lom, Köln Günter Munke, Hamburg Prof. Brigitte Schmelzer, Stuttgart Prof. Thomas Sieverts, Darmstadt/Bonn Prof. Hartmut Topp, Kaiserslautern ■
Preise ■
1. Preis 50.000 DM
2. Preis 30.000 DM
3. Preis 20.000 DM Ankäufe insgesamt 25.000 DM
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