Einzelbild herunterladen

Montabaur

8

Nr. 8/97

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten

der Verwaltung

Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr

Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr

des Bürgerbüros

Montag bis Mittwoch.... 08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend

Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne ( Zimm er 211 und 213)

Montag bis Mittwoch.08.00 bis 12.30 Uhr

und.14.00 bis 16.00 Uhr

Donnerstag. 08.00 bis 12.30 Uhr

und. 14.00 bis 18.00 Uhr

Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr

Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

Montag bis Freitag.08.00 bis 11.30 Uhr

oder nach Vereinbarung

Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer- Platz benutzen.

Aus der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

des Verbandsgemeinderates Montabaur vom 4. Februar 1997

Aufstellung des 1. Nahverkehrsplanes für den Westerwald­kreis; Beteiligungsverfahren nach § 8 Abs. 3 Nahverkehrsgesetz

Nach dem Landesgesetz über den öffentlichen Personennah­verkehr soll der Aufgabenträger einen Nahverkehrsplan auf­stellen. Er bildet den Rahmen für die Entwicklung des öffent­lichen Personennahverkehrs und muß den Zielen und Anfor­derungen der Raumordnung, der Landesplanung, des Städte­baus, des Umweltschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit ent­sprechen.

Aufgabenträger sind grundsätzlich die Landkreise und die kreisfreien Städte.

Damit der Aufgabenträger seiner Aufgabenstellung und seiner Finanzverantwortung gerecht werden kann, soll der Nahver­kehrsplan

- Aussagen über verkehrspolitische Ziele

- Bestandsaufnahmen

- Mängelanalysen und -bewertungen

- Prognosen zur Verkehrsentwicklung

- Maßnahmenprogramme und

- Aussagen über die Finanzierung des zukünftigen Lei­stungsangebotes

enthalten.

Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat Ende Dezem­ber 1996 den Verbandsgemeinden den Entwurf des 1. Nahver­kehrsplanes für den Westerwaldkreis zur beratenden Mitwir­kung übersandt.

Aus Sicht der Verbandsgemeinde Montabaur gibt es keine neuen Kriterien, die in das derzeitige Aufstellungsverfahren zum Nahverkehrsplan zusätzlich eingebracht werden müßten. Der Haupt- und Finanzausschuß stimmte dem in der Sitzung vorliegenden Konzept des 1. Nahverkehrsplanes einstimmig zu.

Auftragsvergaben

a) Beschaffung von Hard- und Software für den Compu­terraum der Freiherr-vom-Stein-Hauptschule Nen­tershausen

Einstimmig beschlossen die Mitglieder des Haupt- und Fi­nanzausschusses, den Auftrag zur Lieferung und Montage der Hard- und Software für den Computerraum der Freiherr-vom- Stein-Schule in Nentershausen an eine in Montabaur ortsan­sässige Firma zum Preis von 43.949,62 DM zu vergeben.

Die Beschaffung umfaßt 8 Schülercomputer, 1 Lehrercompu­ter, Multimediaausstattung, vernetzt, ein Laserdrucker und ein HP-Farb-Tintenstrahldrucker. Sie wurde notwendig, da die vorhandene Ausstattung nicht mehr den Anforderungen an einen zeitgemäßen Unterricht im Hauptschulbereich ent­

spricht. Zudem winde seitens der Volkshochschule der Ver­bandsgemeinde schon seit geraumer Zeit als Voraussetzung für entsprechende Kursangebote im EDV-Bereich eine bessere aktuelle Ausstattung des Computerraumes mit Hard- und Software angeregt.

b) Erneuerung der Bachdurchlässe durch die Bahn­strecken Montabaur-Limburg und Montabaur-We­sterburg

In den Bahnstrecken Montabaur-Limburg und Montabaur- Westerburg - im Nahbereich des Gewerbegebietes »Alter Gal­gen« - sind im Bahnkörper Verrohrungen für den Gailbach vorhanden. Eine Verrohrung stammt noch aus der Zeit der Erbauung der Bahnstrecke, die andere Verrohrung ist neue­ren Datums. Durch die bauliche Entwicklung in den Gewerbe­gebieten »Alter Galgen«, Montabaur, Industriegebiet Heiligen- roth und »Feincheswiese«, Staudt, können die vorhandenen I Verrohrungen das vermehrt anfallende Wasser des Gailbaches nicht mehr fassen, und es kommt zu erheblichem Rückstau vor ; den Bahntrassen.

Der Durchlaß in der Bahnstrecke Montabaur-Limburg ist zu­dem aufgrund seines Alters derart baufällig geworden, daß dieser auch aus diesem Grunde dringend erneuert werden muß. Daher beschloß der Haupt- und Finanzausschuß ein- , stimmig, einem in Brechen ansässigen Bauunternehmen den Auftrag für die Erneuerung der VerrohrungenDimension 1200 mm und 1600 mm -r zum Pauschalpreis von 269.100 DM j zu erteilen. Für die Auftragserteilung wurde eine überplan- i mäßige Ausgabe in Höhe von 230.000 DM beschlossen. Die ; Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Zu- , Weisungen in gleicher Höhe durch die Bahn AG und die Ver- i bandsgemeindewerke. ?

Der Auftrag an das Bauunternehmen darf erst erteilt werden, j wenn die Zustimmungen schriftlich bestätigt sind. ;;

i

Hinzuverdienstgrenzen für Rentner erhöht I

Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz weist I

daraufhin, daß zu einer Rente wegen Berufs- oder Erwerbs- j

Unfähigkeit nur in bestimmten Grenzen hinzuverdient werden ;

darf. Wer eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezieht, kann f

seit dem 1. Januar 1997 bis zu 610, DM monatlich brutto <

7 i\

hinzuverdienen. Wird diese Geringfügigkeitsgrenze über- |

schritten, entfällt der Anspruch auf Rente wegen Erwerbsun- f

fähigkeit entweder ganz oder es steht nur noch die um ein | Drittel niedrigere Berufsunfähigkeitsrente zu. I

Für die Berufsunfähigkeitsrente gelten individuelle Hinzuver- dienstgrenzen, die sich nach dem zuletzt erzielten Entgelt § richten. Die Berufsunfähigkeitsrente wird je nach Höhe des | Hinzuverdienstes in voller Höhe oder aber als Teilrente in I Höhe von zwei Dritteln oder einem Drittel der Vollrente gelei- |

stet. Für Personen, die am 31. Dezember 1995 bereits einen f

Anspruch auf Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente hatten, f gelten Sonderregelungen. |

Auch für Altersrentner beträgt bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres seit dem 1. Januar 1997 die Hinzuverdienstgren- I ze 610,- DM brutto monatlich. Ein höherer Hinzuverdienst | führt zur Zahlung einer Teilrente in niedrigerer Höhe; ggf. entfällt der Rentenanspruch vollständig. <

Die LVA empfiehlt daher allen Beziehern einer Berufs- oder ; Erwerbsunfähigkeitsrente oder einer Altersrente vor Vollen- j düng des 65. Lebensjahres, die zu ihrer Rente hinzuverdienen ' wollen, sich in jedem Fall beraten zu lassen. Auskünfte ertei- j len die LVA, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versi- i chertenältesten, die Versicherungsämter der Kreis- und Stadt­verwaltungen sowie die Gemeinde- und Verbandsgemeinde­verwaltungen.

Rathaus Montabaur am 25.02.1997 vorübergehend geschlossen

Wegen, einer am Dienstag, 25. Februar 1997, stattfindenden Personalversammlung ist die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur von 10.00 bis ca. 12.30 Uhr geschlossen. Wir bitten die Bevölkerung um entsprechende Beachtung.