Montabaur
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Nr. 8/97
“Die Verwaltung informiert”
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Aus der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
des Verbandsgemeinderates Montabaur vom 4. Februar 1997
Aufstellung des 1. Nahverkehrsplanes für den Westerwaldkreis; Beteiligungsverfahren nach § 8 Abs. 3 Nahverkehrsgesetz
Nach dem Landesgesetz über den öffentlichen Personennahverkehr soll der Aufgabenträger einen Nahverkehrsplan aufstellen. Er bildet den Rahmen für die Entwicklung des öffentlichen Personennahverkehrs und muß den Zielen und Anforderungen der Raumordnung, der Landesplanung, des Städtebaus, des Umweltschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit entsprechen.
Aufgabenträger sind grundsätzlich die Landkreise und die kreisfreien Städte.
Damit der Aufgabenträger seiner Aufgabenstellung und seiner Finanzverantwortung gerecht werden kann, soll der Nahverkehrsplan
- Aussagen über verkehrspolitische Ziele
- Bestandsaufnahmen
- Mängelanalysen und -bewertungen
- Prognosen zur Verkehrsentwicklung
- Maßnahmenprogramme und
- Aussagen über die Finanzierung des zukünftigen Leistungsangebotes
enthalten.
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat Ende Dezember 1996 den Verbandsgemeinden den Entwurf des 1. Nahverkehrsplanes für den Westerwaldkreis zur beratenden Mitwirkung übersandt.
Aus Sicht der Verbandsgemeinde Montabaur gibt es keine neuen Kriterien, die in das derzeitige Aufstellungsverfahren zum Nahverkehrsplan zusätzlich eingebracht werden müßten. Der Haupt- und Finanzausschuß stimmte dem in der Sitzung vorliegenden Konzept des 1. Nahverkehrsplanes einstimmig zu.
Auftragsvergaben
a) Beschaffung von Hard- und Software für den Computerraum der Freiherr-vom-Stein-Hauptschule Nentershausen
Einstimmig beschlossen die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, den Auftrag zur Lieferung und Montage der Hard- und Software für den Computerraum der Freiherr-vom- Stein-Schule in Nentershausen an eine in Montabaur ortsansässige Firma zum Preis von 43.949,62 DM zu vergeben.
Die Beschaffung umfaßt 8 Schülercomputer, 1 Lehrercomputer, Multimediaausstattung, vernetzt, ein Laserdrucker und ein HP-Farb-Tintenstrahldrucker. Sie wurde notwendig, da die vorhandene Ausstattung nicht mehr den Anforderungen an einen zeitgemäßen Unterricht im Hauptschulbereich ent
spricht. Zudem winde seitens der Volkshochschule der Verbandsgemeinde schon seit geraumer Zeit als Voraussetzung für entsprechende Kursangebote im EDV-Bereich eine bessere aktuelle Ausstattung des Computerraumes mit Hard- und Software angeregt.
b) Erneuerung der Bachdurchlässe durch die Bahnstrecken Montabaur-Limburg und Montabaur-Westerburg
In den Bahnstrecken Montabaur-Limburg und Montabaur- Westerburg - im Nahbereich des Gewerbegebietes »Alter Galgen« - sind im Bahnkörper Verrohrungen für den Gailbach vorhanden. Eine Verrohrung stammt noch aus der Zeit der Erbauung der Bahnstrecke, die andere Verrohrung ist neueren Datums. Durch die bauliche Entwicklung in den Gewerbegebieten »Alter Galgen«, Montabaur, Industriegebiet Heiligen- roth und »Feincheswiese«, Staudt, können die vorhandenen I Verrohrungen das vermehrt anfallende Wasser des Gailbaches nicht mehr fassen, und es kommt zu erheblichem Rückstau vor ; den Bahntrassen.
Der Durchlaß in der Bahnstrecke Montabaur-Limburg ist zudem aufgrund seines Alters derart baufällig geworden, daß dieser auch aus diesem Grunde dringend erneuert werden muß. Daher beschloß der Haupt- und Finanzausschuß ein- , stimmig, einem in Brechen ansässigen Bauunternehmen den Auftrag für die Erneuerung der VerrohrungenDimension 1200 mm und 1600 mm -r zum Pauschalpreis von 269.100 DM j zu erteilen. Für die Auftragserteilung wurde eine überplan- i mäßige Ausgabe in Höhe von 230.000 DM beschlossen. Die ; Deckung dieser überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Zu- , Weisungen in gleicher Höhe durch die Bahn AG und die Ver- i bandsgemeindewerke. ?
Der Auftrag an das Bauunternehmen darf erst erteilt werden, j wenn die Zustimmungen schriftlich bestätigt sind. ;;
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Hinzuverdienstgrenzen für Rentner erhöht I
Die Landesversicherungsanstalt (LVA) Rheinland-Pfalz weist I
daraufhin, daß zu einer Rente wegen Berufs- oder Erwerbs- j
Unfähigkeit nur in bestimmten Grenzen hinzuverdient werden ;
darf. Wer eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit bezieht, kann f
seit dem 1. Januar 1997 bis zu 610,— DM monatlich brutto <
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hinzuverdienen. Wird diese Geringfügigkeitsgrenze über- |
schritten, entfällt der Anspruch auf Rente wegen Erwerbsun- f
fähigkeit entweder ganz oder es steht nur noch die um ein | Drittel niedrigere Berufsunfähigkeitsrente zu. I
Für die Berufsunfähigkeitsrente gelten individuelle Hinzuver- dienstgrenzen, die sich nach dem zuletzt erzielten Entgelt § richten. Die Berufsunfähigkeitsrente wird je nach Höhe des | Hinzuverdienstes in voller Höhe oder aber als Teilrente in I Höhe von zwei Dritteln oder einem Drittel der Vollrente gelei- |
stet. Für Personen, die am 31. Dezember 1995 bereits einen f
Anspruch auf Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente hatten, f gelten Sonderregelungen. |
Auch für Altersrentner beträgt bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres seit dem 1. Januar 1997 die Hinzuverdienstgren- I ze 610,- DM brutto monatlich. Ein höherer Hinzuverdienst | führt zur Zahlung einer Teilrente in niedrigerer Höhe; ggf. entfällt der Rentenanspruch vollständig. <
Die LVA empfiehlt daher allen Beziehern einer Berufs- oder ; Erwerbsunfähigkeitsrente oder einer Altersrente vor Vollen- j düng des 65. Lebensjahres, die zu ihrer Rente hinzuverdienen ' wollen, sich in jedem Fall beraten zu lassen. Auskünfte ertei- j len die LVA, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen und Versi- i chertenältesten, die Versicherungsämter der Kreis- und Stadtverwaltungen sowie die Gemeinde- und Verbandsgemeindeverwaltungen.
Rathaus Montabaur am 25.02.1997 vorübergehend geschlossen
Wegen, einer am Dienstag, 25. Februar 1997, stattfindenden Personalversammlung ist die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur von 10.00 bis ca. 12.30 Uhr geschlossen. Wir bitten die Bevölkerung um entsprechende Beachtung.

