Montabaur
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Nr. 6/97
Ortsgemeinden Gackenbach und Horbach vom 28.07.1992 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 28.01.1997 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.401.000,00 DM
in der Ausgabe auf.401.000,00 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.....20.000,00 DM
in der Ausgabe auf.:...20.000,00 DM
festgesetzt.
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 106.175,00 DM. Die Umlage 1997 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs.
3 der Satzung), zu ermitteln. Danach haben zu zahlen:
Kinder
Umlage DM
Ortsgemeinde Gackenbach
24
50.964,00
Ortsgemeinde Horbach
26
55.211,00
50
106.175,00
n.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen vorstehende' Satzung werden keine Bedenken erhoben. Montabaur, den 28.01.1997
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Aufträge gez. Meckel
HL
Öffentliche Auslegung
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.02.1997 bis 19.02.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Gackenbach, 03.02.1997 gez. Weidenfeiler
Der Vorsitzende des Kindergartenzweckverbandes
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes öder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
SpVgg. 1920 Horbach
Selbstverteidigungskurs
Am 26.04. und 27.04.1997 bieten wir einen Wochenendschnupperkurs »Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Frauen und Mädchen« an. Den Kurs leitet die Ju-Jutsu-Trainerin Bernadette Seibert. Teilnehmen können Vereinsmitglieder und Nichtmitglieder ab dem 16. Lebensjahr. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine rechtzeitige Anmeldung ist daher erforderlich. Nähere Infos zu Programmablauf und Kosten gibt es bei Ingrid Janz (Tel. Nr. 06439/1548). Dort werden auch Anmeldungen entgegengenommen.
Falls Interesse besteht, kann später auch für Jüngere ein entsprechender Kurs angeboten werden.
Die ehemalige »Zwote« trifft sich Am Fastnachtssonntag, 09.02.1997, ist es wieder soweit! Alle Jahre wieder - so auch in diesem Jahr - treffen sich die Spieler und Fans der ehemaligen zweiten Mannschaft um 15.00 Uhr im Vereinslokal Hahn in Horbach. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Kleiderordnung wird wie immer strengstens überwacht. Bitte vollzählig erscheinen, da wichtige Themen auf der Tagesordnung stehen (u. a. löjähriges Jubiläum 1998).
_ Hübingen _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Fastnachtsumzug in Hübingen
Auch in diesem Jahr fändet in Hübingen wieder der traditionelle Fastnachtsumzug statt.
Alle Narren, Gruppen und die Musikkapelle treffen sich am Fastnachtsdienstag um 11.11 Uhr an der Halle. Nach dem Umzug soll die Fastnacht in der Buchfinkenlandhalle ausklingen.
Ich wünsche allen einige frohe Stunden.
Siegfried Hoffmann, Ortsbürgermeister
il\
Termine der Eisbachtaler Mannschaften
Samstag, 8. Februar
14.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal — RSV Würges (Freundschaftsspiel der Oberligisten in Nentershausen. Die Eisbären freuen sich auf ein Wiedersehen mit ihren ehemaligen Mitstreitern Frank Weisbrod, Thomas Meuer, Rüdiger Ackermann und Andreas Schuy)
15.00 Uhr: Senioren SpVgg EGC Wirges III (Kreisliga B) - A-Junioren Sportfreunde Eisbachtal (Freundschaftsspiel in Ebernhahn)
Mittwoch, 12. Februar
19.30 Uhr: Senioren TuS Hahnstätten (Spitzenreiter Kreisliga A Rhein-Lahn) — A-Junioren Sportfreunde Eisbachtal (Freundschaftsspiel in Hahnstätten)
_ Girod _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Donnerstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Telefon 06485/4696
MGV »Cäcilia« Horbach e.V.
Die Chorprobe am Freitag, dem 07.02.1997, beginnt für alle Stimmen bereits um 18.00 Uhr.
Am Fastnachtssonntag, um 20.11 Uhr, treffen sich alle Narren zum traditionellen Preismaskenball im Buchfinkenzentrum. Wir haben die Preisgelder für Gruppen- und Einzelmasken attraktiver gestaltet. Also maskieren und mitfeiemü!
Der Abbau erfolgt am Montag, um 10.30 Uhr..
A f
Hallenbelegung
Sporthalle Girod
Laut Benutzungsordnung wird der Benutzerplan für die Sporthalle in Girod im Hinblick auf einen etwaigen zusätzlichen Eigenbedarf und mögliche Anträge von Interessenten halbjährlich nach Bedarf überprüft.
Neue Anträge bzw. Änderungsanträge auf laufende Benutzung (Trainings- und Übungsstunden) für das Sommerhalb-

