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Montabaur

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Nr. 6/97

jahr sind bis zum 15. Februar 1997 an die Ortsgemeinde Girod, Hallenausschuß, zu richten.

Bei Neu- bzw. Änderungsanträgen sind die vorgegebenen Trai­nings- und Übungszeiten 17.15 bis 18.45 Uhr, 18.45 bis 20.15 Uhr, 20.15 bis 21.45 Uhr, einzuhalten. Belegungszeiten die für das Winterhalbjahr (1. Oktober bis 14. April) reserviert sind, können für das Sommerhalbjahr (15. April bis 30. September), z. B. wg. Freilufttraining, freigegeben werden.

Anträge für das Sommerhalbjahr behalten nur solange Gültig­keit, bis die festen Belegungen für das Winterhalbjahr wieder in Kraft treten.

Fend, Vors. Hallenausschuß

Mannergesangverein »Concordia« Girod

Wichtiger Hinweis für alle Sänger:

Da am Rosenmontag die Gesangstunde ausfällt, findet die wöchentliche Chorprobe am Donnerstag, dein 13.02.1997, aus­nahmsweise schon um 19.00 Uhr!!! im Gemeindehaus statt.

_ Görgeshausen _

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

Gymnastik- und Freizeitsportverein e.V. Görgeshausen

Zu unserem diesjährigen vereinsinternen Fastnachtsabend am Rosenmontag (10.02.1997), 19.31 Uhr, laden wir alle akti­ven und passiven Mitglieder/innen recht herzlich in die Löwen­steinhalle ein. Bei lustigen Spielen, Sketchen und gemütli­chem Beisammensein verfliegen die Stunden im Nu. Bringt bitte alle ein Glas (groß und klein) sowie einen Teller mit.

Der Unkostenbeitrag für diesen Abend beträgt 5,- DM. In diesem Betrag sind alle Getränke und Knabbereien enthalten. Kostümierung ist erwünscht!

Unser neuer Yoga-Kims beginnt am Dienstag, dem 25.02.1997 um 20.00 bis 21.30 Uhr. Dazu sind eine Turnmatte, bequeme Kleidung und Wollsocken erforderlich. Anmeldung und nähere Information bei Ulrike Feiden, Tel.-Nr. 8724.

_ Großholbach _

Sprechstunde des Örtsbürgermeisters

Dienstags.!.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben. Telefon 02602/4157.

_ Heilberscheid _

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags...von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Jahr 1997 vom 29.01.1997 L

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung be­schlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 27.01.1997 hiermit be­kanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.647.000,- DM

in der Ausgabe auf.647.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.518.000,- DM

in der Ausgabe auf.518.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf. DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).;.250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge­

halten werden:

für den ersten Hund.36, DM

für den zweiten Hund.!.54,- DM

für jeden weiteren Hund...72,- DM

IL

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heilberscheid für das Haushaltsjahr 1997 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 27.01.1997

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

HL

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.02. bis 19.02.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16. Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Heilberscheid, 29.01.1997 Ortsgemeindeverwaltung Heilberscheid (S.)

Reichwein, Ortsbürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Mittwochs..von 17.00 bis 19.00 Uhr

Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Telefon 06485/223.

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