Montabaur
19
Nr. 6/97
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 106.175,00 DM. Die Umlage 1997 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. 3 der Satzung), zu ermitteln.
Danach haben zu zahlen:
Kinder Umlage DM
Ortsgemeinde Gackenbach 24 50.964,00
Ortsgemeinde Horbach 26 55.211,00
50 106.175,00
n.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen vorstehende Satzung werden keine Bedenken erhoben. Montabaur, den 28.01.1997
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Im Aufträge gez. Meckel
HL
Öffentliche Auslegung
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.02.1997 bis 19.02.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Gackenbach, 03.02.1997 gez. Weidenfeiler
Der Vorsitzende des Kindergartenzweckverbandes
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Kein privater »Mist« in den Friedhoiscontainer
Zum wiederholten Male muß ich feststellen, daß ein närrischer Zeitgenosse den Müllcontainer am Friedhof als Ablagerungsplatz für den Stallmist aus seiner Hasen- oder Kaninchenhaltung mißbraucht. Ich bitte den unbekannten Zeitgenossen auf diesem Wege ganz eindringlich, diesen Unfug sofort einzustellen. Der Müllcontainer steht ausschließlich für die Entsorgung der Friedhofsabfälle zur Verfügung. Jeder private Abfall ist auch in der eigenen Mülltonne unterzubringen.
Kosmetikstübchen nach Erweiterung wiedereröffhet
Nach einer An- und Umbauphase hat das Kosmetikstübchen Schön in Gackenbach vor wenigen Tagen in den neuen Räumen wieder seine Tore geöffnet.
Liane Schön, die das Kosmetikstübchen schon einige Jahre in Gackenbach betreibt, kann nun mit Stolz ihre bisherigen und die neuen Dienstleistungen vorstellen:
Neben kosmetischen Gesichtsbehandlungen, Maniküre und medizinischer Fußpflege kann »Sie« oder auch »Er« eine Fußre
flexzonen-Behandlung erhalten. Auch Reiki-Behandlungen und Seminare - Reiki ist eine alte japanische Heilkunst - bietet Frau Schön an. Darüber hinaus können nun alle Buchfinken das ganze Jahr über ihre Urlaubsbräune bewahren, gibt es doch neuerdings auch eine mit Intensivröhren ausgestattete Sonnenbank.
I——
Ich gratuliere Frau Schön - auch im Namen des Ortsgemeinderates - ganz herzlich zur Wiedereröffnung ihres für Gackenbach und das gesamte Buchfinkenland interessanten Dienst- leistungsuntemehmen und wünsche ihr viel Erfolg.
Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Narrenfahrplan in Gackenbach
Rosenmontag, 10. Februar ab 20.11 Uhr
Preismaskenball des MGV „Cacilia“ im Gasthaus „Zum Wiesengrund“ mit flotter Tanzmusik und Geldpreisen für die besten Masken.
Fastnachtdienstag, 11. Februar ab 11.30 Uhr
Treffen aller Narren und Närrinnen im Gasthaus „Zum Wiesengrund“ zum „Dicke Supp essen“.
Um 13.00 Uhr Umzug durch das ganze Dorf mit Eier sammeln. Nach dem Umzug sind alle Gackenbacher wieder zum Eier-Essen eingeladen.
Horbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindeverwaltung:...Tel. 06439/7435
Ortsbürgermeister privat:.. Tel. 06439/7404
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushalbssatzung des Kmdergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach für das Jahr 1997 vom 03.02.1997
L
Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12.1982 (GVB1. S. 476) und dem § 7 der Satzung zur Errichtung und Unterhaltung eines Kindergartens für die

