Montabaur
Nr. 3/97
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10-Punkte-Progranun zur Förderung der Solarenergie in der VG Montabaur - Antrag der SPD-Fraktion vom 30.10.1996
Nach Ansicht der SPD-Fraktion wird der Energiebedarf langfristig nur finanziell und ökologisch vertretbar durch erneuerbare Energien mit Schwerpunkt auf der Solarenergie zu decken sein. Aufgrund dessen soll der Einsatz von Solartechnik verstärkt gefordert werden. Nach eingehender Diskussion der Ratsmitglieder über das Für und Wider bezüglich des Einsatzes von Solartechnik wird über jeden Antragspunkt des 10-Punkte-Progra.mmes mit nachfolgend aufgeführtem Ergebnis einzeln abgestimmt.
Beschlußfassung über den 1. Antragspunkt:
»In der Verbandsgemeindeverwaltung und den Verwaltungsräumen der Ortsgemeinden werden schriftliche Infos über die Nutzung der Solarenergie und deren Fördermöglichkeiten ausgelegt« mit der von der CDU-Fraktion vorgetragenen Ergänzung, daß diese Informationen auch auf andere erneuerbare Energien ausgeweitet werden.
Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimmen (einstimmig) Beschlußfassung über den 2. Antragspunkt:
»Unter Federführung der VHS der Verbandsgemeinde wird eine Kursreihe zur Solarenergie angeboten.« Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen
Beschlußfassung über den 3. Antragspunkt:
»Bauanträgen wird künftig immer ein Merkblatt zur Nutzung von Solarenergie zur Warmwasser- und Stromerzeugung beigefügt. Auf Wunsch erhalten die Baüherren/damen von der Verbandsgemeindeverwaltung weiteres Info-Material«, ebenfalls mit der von der CDU-Fraktion vorgetragenen Ergänzung, daß auch Merkblätter über andere emeuerbare Energieformen und über Energieeinsparungsmöglichkeiten beigefügt werden. Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimmen (einstimmig) Beschlußfassung über den 4. Antragspunkt:
»Im Wochenblatt der Verbandsgemeinde werden regelmäßig Infos zum Thema Solarnutzung veröffentlicht«, mit der von der CDU-Fraktion vorgetragenen Ergänzung, daß die Veröffentlichung auch andere erneuerbare Energieformen umfaßt. Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen Beschlußfassung über den 5. Antragspunkt:
»Den Ortsgemeinden wird empfohlen, bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen die Firstrichtung der Häuser so auszurichten, wie sie für die Nutzung der Sonnenenergie am günstigsten ist.«
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Beschlußfassung über den 6. Antragspunkt:
»Die Kevag als örtliches EVU wird aufgefordert, für in deren Netz einzuspeisenden Strom aus Photovoltaikanlagen eine kostendeckende Vergütung zu zahlen.« Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen
Beschlußfassung über den 7. Antragspunkt:
»Im Haushalt der Verbandsgemeinde Montabaur wird 1997 ein Betrag von 20.000,00 DM zur Förderung des Einbaus von Solaranlagen eingestellt. Es wird nach den Förderrichtlinien der Verbandsgemeinde Bad Marienberg, verfahren.« Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen Beschlußfassung über den 8. Antragspunkt:
»Bei allen öffentlichen Bauvorhaben in der Verbandsgemeinde wird künftig der Einsatz von Solarenergie zur Warmwassererzeugung geprüft. Kommt eine entsprechende Untersuchung zu dem Ergebnis: Sinnvoll aber unwirtschaftlich - so werden entsprechende Vorrichtungen für den nachträglichen Einbau einer Solarwasseranlage vorgesehen. Im Haushalt 1998 wird angestrebt, Mittel für die Errichtung von 3 Solaranlagen zur Stromerzeugung an öffentlichen Gebäuden bereitzustellen, um diese umweltfreundliche Energieerzeugung zu fordern und Erfahrungen zu sammeln.«
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen Beschlußfassung über den 9. Antragspunkt:
»Der Verbandsgemeinderat ruft die Ortsgemeinden dazu auf, dem Beispiel der Ortsgemeinde Niederelbert zu folgen und eigene Schritte zur Förderung der Solarenergie zu unternehmen.«
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen
Beschlußfassung über den 10. Antragspunkt:
»Die Verbandsgemeindeverwaltung unterrichtet den Verbandsgemeinderat jährlich darüber, welche Aktivitäten hinsichtlich der Nutzung von Solarenergie unternommen wurden (Solarbericht).«
Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen Damit wurde den Antragspunkten 1. bis 4. zugestimmt, die Antragspunkte 5. bis 10. abgelehnt.
Haushaltssatzung und -plan 1997, Investitionsprogramm für die Jahre 1996 bis 2000 und Wirtschaftspläne der Verbands- gemeindewerke 1997
Der Verbandsgemeinderat Montabaur beschloß einstimmig die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1997 sowie die Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke (Wasserwerk und Abwasserbeseitigung) für das Wirtschaftsjahr 1997. Gleichzeitig wurden die dem Haushaltsplan und den Wirtschaftsplänen als Anlage beigefügten Investitionsprogramme für die Jahre 1996 bis 2000 beschlossen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu einen Planentwurf erstellt und den Ratsmitgliedern bereits zur letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschuß Ende November vorgelegt. Nach den Erläuterungen zum Planinhalt durch den Vorsitzenden und den Stellungnahmen durch die Fraktionen erklärte der Verbandsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und zu der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1997, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.27.700.000 DM
in der Ausgabe auf.27.700.000 DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 7.411.000 DM
in der Ausgabe auf. 7.411.000 DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 1.100.000 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.6.530.000 DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.4.000.000 DM
Nachrichtlich
Umschuldungen.4.861.812 DM
§3
Für die Verbandsgemeindewerke werden in den Wirtschafts
plänen festgesetzt:
A) Wasserversorgung
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.2.100.000 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.0 DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.500.000 DM
Nachrichtlich
Umschuldungen... 681.986 DM
B) Abwasserbeseitigung
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 8.500.000 DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf..'..0 DM
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf. 500.000 DM
Nachrichtlich
Umschuldungen.6.521.315 DM
§4
1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4,22 und 23 Abs. 1 FAG n. F. erhebt, beträgt
34 v. H. der Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemeinden und der Stadt Montabaur nach § 12 FAG 34 v. H. der Schlüsselzuweisung A1997 an die verbandsangehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur nach § 8 FAG
34 v. H. der Schlüsselzuweisung B 1997 an die Stadt Montabaur nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 FAG.
2. Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach § 28 Abs. 2 FAG.

