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Montabaur

Nr. 3/97

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10-Punkte-Progranun zur Förderung der Solarenergie in der VG Montabaur - Antrag der SPD-Fraktion vom 30.10.1996

Nach Ansicht der SPD-Fraktion wird der Energiebedarf lang­fristig nur finanziell und ökologisch vertretbar durch erneuer­bare Energien mit Schwerpunkt auf der Solarenergie zu decken sein. Aufgrund dessen soll der Einsatz von Solartech­nik verstärkt gefordert werden. Nach eingehender Diskussion der Ratsmitglieder über das Für und Wider bezüglich des Einsatzes von Solartechnik wird über jeden Antragspunkt des 10-Punkte-Progra.mmes mit nachfolgend aufgeführtem Ergeb­nis einzeln abgestimmt.

Beschlußfassung über den 1. Antragspunkt:

»In der Verbandsgemeindeverwaltung und den Verwaltungs­räumen der Ortsgemeinden werden schriftliche Infos über die Nutzung der Solarenergie und deren Fördermöglichkeiten ausgelegt« mit der von der CDU-Fraktion vorgetragenen Er­gänzung, daß diese Informationen auch auf andere erneuerba­re Energien ausgeweitet werden.

Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimmen (einstimmig) Beschlußfassung über den 2. Antragspunkt:

»Unter Federführung der VHS der Verbandsgemeinde wird eine Kursreihe zur Solarenergie angeboten.« Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

Beschlußfassung über den 3. Antragspunkt:

»Bauanträgen wird künftig immer ein Merkblatt zur Nutzung von Solarenergie zur Warmwasser- und Stromerzeugung bei­gefügt. Auf Wunsch erhalten die Baüherren/damen von der Verbandsgemeindeverwaltung weiteres Info-Material«, eben­falls mit der von der CDU-Fraktion vorgetragenen Ergänzung, daß auch Merkblätter über andere emeuerbare Energieformen und über Energieeinsparungsmöglichkeiten beigefügt werden. Abstimmungsergebnis: 37 Ja-Stimmen (einstimmig) Beschlußfassung über den 4. Antragspunkt:

»Im Wochenblatt der Verbandsgemeinde werden regelmäßig Infos zum Thema Solarnutzung veröffentlicht«, mit der von der CDU-Fraktion vorgetragenen Ergänzung, daß die Veröffentli­chung auch andere erneuerbare Energieformen umfaßt. Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen Beschlußfassung über den 5. Antragspunkt:

»Den Ortsgemeinden wird empfohlen, bei der Aufstellung von neuen Bebauungsplänen die Firstrichtung der Häuser so aus­zurichten, wie sie für die Nutzung der Sonnenenergie am günstigsten ist.«

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 22 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

Beschlußfassung über den 6. Antragspunkt:

»Die Kevag als örtliches EVU wird aufgefordert, für in deren Netz einzuspeisenden Strom aus Photovoltaikanlagen eine kostendeckende Vergütung zu zahlen.« Abstimmungsergeb­nis: 14 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen

Beschlußfassung über den 7. Antragspunkt:

»Im Haushalt der Verbandsgemeinde Montabaur wird 1997 ein Betrag von 20.000,00 DM zur Förderung des Einbaus von Solaranlagen eingestellt. Es wird nach den Förderrichtlinien der Verbandsgemeinde Bad Marienberg, verfahren.« Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen Beschlußfassung über den 8. Antragspunkt:

»Bei allen öffentlichen Bauvorhaben in der Verbandsgemeinde wird künftig der Einsatz von Solarenergie zur Warmwasserer­zeugung geprüft. Kommt eine entsprechende Untersuchung zu dem Ergebnis: Sinnvoll aber unwirtschaftlich - so werden entsprechende Vorrichtungen für den nachträglichen Einbau einer Solarwasseranlage vorgesehen. Im Haushalt 1998 wird angestrebt, Mittel für die Errichtung von 3 Solaranlagen zur Stromerzeugung an öffentlichen Gebäuden bereitzustellen, um diese umweltfreundliche Energieerzeugung zu fordern und Erfahrungen zu sammeln.«

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen Beschlußfassung über den 9. Antragspunkt:

»Der Verbandsgemeinderat ruft die Ortsgemeinden dazu auf, dem Beispiel der Ortsgemeinde Niederelbert zu folgen und eigene Schritte zur Förderung der Solarenergie zu unterneh­men.«

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen

Beschlußfassung über den 10. Antragspunkt:

»Die Verbandsgemeindeverwaltung unterrichtet den Ver­bandsgemeinderat jährlich darüber, welche Aktivitäten hin­sichtlich der Nutzung von Solarenergie unternommen wurden (Solarbericht).«

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 23 Nein-Stimmen Damit wurde den Antragspunkten 1. bis 4. zugestimmt, die Antragspunkte 5. bis 10. abgelehnt.

Haushaltssatzung und -plan 1997, Investitionsprogramm für die Jahre 1996 bis 2000 und Wirtschaftspläne der Verbands- gemeindewerke 1997

Der Verbandsgemeinderat Montabaur beschloß einstimmig die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Verbands­gemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1997 sowie die Wirtschaftspläne der Verbandsgemeindewerke (Wasserwerk und Abwasserbeseitigung) für das Wirtschaftsjahr 1997. Gleichzeitig wurden die dem Haushaltsplan und den Wirt­schaftsplänen als Anlage beigefügten Investitionsprogramme für die Jahre 1996 bis 2000 beschlossen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu einen Plan­entwurf erstellt und den Ratsmitgliedern bereits zur letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschuß Ende November vor­gelegt. Nach den Erläuterungen zum Planinhalt durch den Vorsitzenden und den Stellungnahmen durch die Fraktionen erklärte der Verbandsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und zu der Haushaltssatzung. Die Haushalts­satzung 1997, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.27.700.000 DM

in der Ausgabe auf.27.700.000 DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 7.411.000 DM

in der Ausgabe auf. 7.411.000 DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 1.100.000 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.6.530.000 DM

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.4.000.000 DM

Nachrichtlich

Umschuldungen.4.861.812 DM

§3

Für die Verbandsgemeindewerke werden in den Wirtschafts­

plänen festgesetzt:

A) Wasserversorgung

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.2.100.000 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.0 DM

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf.500.000 DM

Nachrichtlich

Umschuldungen... 681.986 DM

B) Abwasserbeseitigung

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 8.500.000 DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf..'..0 DM

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf. 500.000 DM

Nachrichtlich

Umschuldungen.6.521.315 DM

§4

1. Die Verbandsgemeindeumlage, die die Verbandsgemeinde nach § 72 GemO in Verbindung mit den §§ 4,22 und 23 Abs. 1 FAG n. F. erhebt, beträgt

34 v. H. der Steuerkraftzahlen der verbandsangehörigen Gemeinden und der Stadt Montabaur nach § 12 FAG 34 v. H. der Schlüsselzuweisung A1997 an die verbandsan­gehörigen Gemeinden und die Stadt Montabaur nach § 8 FAG

34 v. H. der Schlüsselzuweisung B 1997 an die Stadt Montabaur nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit § 10 Abs. 5 FAG.

2. Die Fälligkeit der Verbandsgemeindeumlage richtet sich nach § 28 Abs. 2 FAG.