Einzelbild herunterladen

Montabaur

14

Nr. 3/97

a) Die Buchführung ist in dem von uns geprüften Umfang beweiskräftig.

b) Der vorgelegte Lagebericht steht mit dem Jahresab­schluß im Einklang, seine sonstigen Angaben vermit­teln keine falsche Vorstellung von der Lage der Einrichtung.

3. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Werkes sind geord­net:

a) In 1995 hat sich das Vermögen um 354 TDM auf 31.924 TDM vermindert,

b) das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen ist um 192 TDM auf 15.503 TDM gesunken,

c) die Eigenkapitalausstattung beträgt 50,5 % des Ge­samtvermögens und ist zufriedenstellend,

d) das Anlagevermögen war zu 98,9 % durch Eigenkäpital und langfristiges Fremdkapital finanziert,

e) der Betrieb konnte im Berichtsjahr jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen,

f) die Ertragslage hat sich insbesondere durch Anhebung des Arbeitspreises um DM 0,10 auf DM 1,85 pro m 3 Wasserabgabe (TDM 205), einem Mehrertrag bei den Grundpreisen (TDM 154) und aus dem höheren Wasser­verkauf (+ 28.141 m 3 = TDM 52) verbessert,

g) eine von uns erstellte Berechnung weist einen Entgelts­bedarf von 2,59 DM je m 3 und ein Entgeltsaufkommen von 2,72 DM je m 3 aus. Das Ergebnis entspricht den Anforderungen des § 94 GemO, da das Entgeltsaufkom­men den Entgeltsbedarf I deckt und alle Aufwendun­gen, die zu Ausgaben führen, durch Einnahmen finanziert sind.

4. Die Prüfung der Geschäftsführung (Werkleitung) und der wirtschaftlichen Verhältnisse führte zu folgender Feststel­lung: Die pauschal abgerechneten Wasserentnahmen sind nicht auf ihre Angemessenheit überprüft.

5. Nach Abschluß der Prüfung empfehlen wir:

a) die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.1995 durch den Verbandsgemeinderat,

b) den Jahresgewinn 1995 in Höhe von 235.544,07 DM auf neue Rechnung vorzutragen.

Seitens Ratsmitglied Melf Schaerffenberg (SPD) wird die Bitte an die Verwaltung herangetragen, für die jedes Jahr zur Be­anstandung kommende »Überprüfung der pauschal abgerech­neten Wasserentnahmen auf ihre Angemessenheit« eine Än­derung mit vertretbarem Kostenaufwand zu schaffen und die Beanstandung somit auszuräumen..

Ergebnis der Prüfung der Verbandsgemeindewerke Monta- baur - Betriebszweig Ab wasserbeseitigung - und Entlastung für das Wirtschaftsjahr 1995

Ebenfalls einstimmig faßte der Verbandsgemeinderat folgende Beschlüsse:

1. Nach Prüfung der Verbandsgemeindewerke - Jahresab­schluß für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung zum 31.12.1995 - durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in Koblenz und auf­grund des Bestätigungsvermerkes im Prüfungsbericht wird der Jahresabschluß zum 31.12.1995 festgestellt.

2. Der ausgewiesene Jahresverlust in Höhe von 359.428,18 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Die Nichtveranlagung der den Einleitern bis zum Veranla­gungsjahr 1995 noch nicht berechneten Abwasserabgabe wird genehmigt.

4. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten wird gemäß § 114 GemO Entlastung erteilt.

Die Prüfung der Verbandsgemeindewerke »Betriebszweig Ab­wasserbeseitigung« durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH fand in der Zeit vom 16.09. bis 07.11.1996 statt.

Die Mittelrheinische Treuhand GmbH kommt nach vorgenom­mener Prüfung zu folgendem abschließenden Ergebnis:

1. Die als Anlage 1 beigefügte Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 75.895.225,03 DM ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung (Anlage 2 ) einen Jahresverlust 1995 von 359.428,18 DM aus.

2. Die Buchführung, der Jahresabschluß und der Lagebericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften sowie der Be­triebssatzung, den Satzungen und den ortsrechtlichen Be­stimmungen:

a) Die Buchführung ist in dem von uns überprüften Um­fang beweiskräftig,

b) der vorgelegte Lagebericht steht mit dem Jahresab­schluß im Einklang, seine sonstigen Angaben vermit­

teln keine falsche Vorstellung von der Lage der Einrich­tung.

3. Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Werkes sind geord­net:

a) in 1995 hat sich das Vermögen um 1.867 TDM auf 75.895 TDM erhöht,

b) das Fremdkapital einschließlich der Rückstellungen stieg um 829 TDM auf 40.792 TDM,

c) die Eigenkapitalausstattung beträgt 46,3 % des Ge­samtvermögens und ist zufriedenstellend,

d) das Anlagevermögen ist in vollem Umfang durch Eigen­kapital und langfristiges Fremdkapital finanziert,

e) der Betrieb konnte im Berichtsjahr jederzeit seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen,

f) die Ertragslage hat sich insbesondere durch die Erhö­hung der Benutzungsgebühren um DM 0,20 je m 3 bei gestiegener Schmutzwassermenge (+ 31.229 m 3 ) sowie durch höhere wiederkehrende Beiträge um insgesamt TDM 393 verbessert. Die Ertragslage ist jedoch nicht ausreichend, um alle Aufwendungen zu decken.

g) einem Entgeltsbedarf je Einwohner von DM 168,81 steht ein Entgeltsaufkommen von DM 168,41 je Ein­wohner in 1995 gegenüber. Das Ergebnis entspricht damit den Anforderungen des § 94 GemO.

4. Die Prüfung der Geschäftsführung (Werkleitung) und der wirtschaftlichen Verhältnisse hat mit Ausnahme der unter | Tz. 5.5 aufgeführten Feststellungen keinen Anlaß zu Bean- 1 standungen gegeben.

5. Nach Abschluß unserer Prüfung empfehlen wir:

a) die Feststellung des Jahresabschlusses zum31.12.1995 durch den Verbandsgemeinderat,

b) den Jahresverlüst 1995 in Höhe von 359.428,18 DM auf neue Rechnung vorzutragen,

c) durch einen Beschluß des Verbandsgemeinderates die 1

Nichtveranlagung der den Einleitern bis zum Veranla­gungsjahr 1995 noch nicht berechneten Abwasserabga­be noch genehmigen zu lassen. ;

Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses üher die Prü- ! fung der Jahresrechnung 1995 j

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Dr. j Wolfgang Neutz (CDU), berichtete über die Prüfung der Jah- ' resrechnung 1995 der Verbandsgemeinde Montabaur sowie ' des Wirtschaftsjahres 1995 der Verbandsgemeindewerke Montabaur - Betriebszweige Wasserversorgung und Abwas­serbeseitigung. Er gab bekannt, daß der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne eingehalten wurden, die Jahresrechnung j sowie die Buchführung und die Jahresabschlüsse ordnungsge- \ mäß erstellt wurden, die Rechnungsbeträge sachlich und rech- \ nerisch begründet und belegt waren und daß die Verwaltung j die Finanzgeschäfte ordentlich und wirtschaftlich geführt hat. ; Die Feststellungen des Rechnungsprüfungsausschusses hät­ten sich - so Dr. Wolfgang Neutz - äuf »Marginalien« bezogen.

Es seien nur kleinere Fehler festgestellt worden, die sich , immer mal wieder einschleichen könnten. Dr. Neutz dankte der Verwaltungsleitung und den Bediensteten für die gute Arbeit. Auch Ratsmitglied Melf Schaerffenberg (SPD) atte- ; stierte der Verwaltung eine sparsame und wirtschaftliche Führung der Verwaltungsgeschäfte. Namens des Rechnungs- , Prüfungsausschusses empfahl er dem Verbandsgemeinderat, ' die Jahresrechnung sowie den Jahresabschluß für 1995 fest- i zustellen und dem Bürgermeister und den Beigeordneten Ent- 1 lastung zu erteilen.

Jahresrechnung derVerbandsgemeinde Montabaur für das 1 1 Jahr 1995 und Entlastung des Bürgermeisters und der Bei- f geordneten 'S

Durch den Verbandsgemeinderat wurde mit 36 Ja-Stimmen 1 einstimmig beschlossen: jf

1. Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnurtgsprü- Ü

fungsauSschusses über die Prüfung der Jahresrechnung i| der Verbandsgemeinde Montabaur wird die Jahresrech- !l nung für das Jahr 1995 beschlossen. J

2. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bis- ji

lang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Geneh­migung nach § 100 GemO erteilt. - j [.

3. Gleichzeitig wird dem Bürgermeister und den Beigeordne- ! | ten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1995 gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.