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Montabaur

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Nr. 3/97

Haupt- und Finanzausschuß, wonach anstatt der 1 Mio., ein einmaliger Anteil der Stadt in Höhe von 1,25 Mio. DM gefor­dert werden soll. Dieser Antrag wurde seinerzeit durch die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt. Anruf-Sammeltajd der Verbandsgemeinde Die Fraktionen waren sich darüber einig, daß das Anruf-Sam- meltaxi-System im Hinblick auf den dürftigen ÖPNV auch weiterhin betrieben werden soll. Hierfür werden im Haus­haltsplan der Verbandsgemeinde Montabaur 53.000,00 DM bereitgestellt. Der 4. Geschäftsbericht zum Anruf-Sammeltaxi wurde von den Ratsmitgliedern zustimmend zur Kenntnis genommen.

Erfahrungsbericht zur Fahrgemeinschaftsbörse der Ver- bandsgemeinde

Die SPD-Fraktion des Verbandsgemeinderates hatte am 16.05.1995 die Einführung einer Mitfahrbörse für Berufspend­ler in der Verbandsgemeinde Montabaur beantragt. Nach Vor­beratung im Haupt- und Finanzausschuß hatte der Verbands­gemeinderat in seine! Sitzung am 29.06.1995 die Verwaltung einstimmig beauftragt, eine Mitfahrbörse probeweise für ein Jahr einzurichten. Im Dezember 1995 war die Zahl der zu veröffentlichenden Anzeigen bereits auf rund 50 angewachsen. Aus telefonischen Rückmeldungen der Anzeigeneinsender ist bekannt, daß mehr als 20 % der gewünschten Fahrgemein­schaften zustande gekommen sind. Aufgrund der guten An­nahme durch die Bevölkerung wurde das weitere Betreiben der Fahrgemeinschaftsbörse im Wochenblatt der Verbandsge­meinde vom Rat befürwortet.

Auflösung des Bauhofes der Verbandsgemeinde Montabaur; Betriebsübergang (Personal und Sachvermögen) zur Stadt Montabaur

Der Verbandsgemeinderat beschloß einstimmig, den Bauhof der Verbandsgemeinde Montabaur mit Ablauf des 31.12.1996 im Wege des Betriebsüberganges aufzulösen und das Personal und Sachvermögen des Bauhofes der Verbandsgemeinde Mon­tabaur mit Wirkung zum 01.01.1997 in den Bauhof der Stadt Montabaur zu übertragen. Ein finanzieller Ausgleich für die übernommenen Sachwerte erfolgt nicht.

Bisher unterhielten die Stadt Montabaur und die Verbandsge­meinde Montabaur je einen Bauhof mit eigenem Personal- und Sachmittelbestand. Eine räumliche Trennung beider Einrich­tungen existiert hingegen nicht. Auch der Einsatz des Perso­nals und der Gerätschaften erfolgt einheitlich nach Weisung der Verwaltung und des für beide Bauhöfe zuständigen Vorar­beiters. Die Koordination für den Einsatz des Personals orien­tiert sich ausschließlich an der Art der auszuführenden Arbei­ten und der dafür erforderlichen Qualifikation. Die Frage, welcher Körperschaft der eingesetzte Mitarbeiter angehört, ist insoweit unbeachtlich. Ein weiterer Grund für die Zusammen­legung war die Unzulänglichkeit bei der Verwaltung der Im­mobilien und Sachwerte. Kosten zum Beispiel konnten nicht eindeutig zugeordnet werden. Ebenfalls lassen sich durch die Zusammenlegung künftige organisatorische Veränderungen wesentlich effizienter gestalten, da sie sich lediglich auf eine Einheit beziehen.

Anhörung zum Erlaß einer Gebührenordnungüber die Fest­setzung von Parkgebühren für die Stadt Montabaur

Der Verbandsgemeinderat nahm Kenntnis von dem Erlaß einer Gebührenordnung zur Festsetzung von Parkgebühren im Stadtbereich Montabaur.

Hiernach betragen die Parkgebühren 0,50 DM pro angefange­ne halbe Stunde für die Parkgaragen »Mitte« (Konrad-Adenau­er-Platz), »Nord« (Wilhelm-Mangels-Straße) und auf den übri­gen Parkflächen im Stadtgebiet Montabaur mit Parkscheinau­tomaten oder Parkuhren. Die Gebührenpflicht gilt an Werkta­gen bis 17.00 Uhr und an Samstagen voraussichtlich bis 13.00 Ühr.

Verlängerung des Vertrages über die Herausgabe des Wo­chenblattes der Verbandsgemeinde Montabaur

Der Verbandsgemeinderat stimmte der Verlängerung des Ver­trages zwischen der Verbandsgemeinde Montabaur und dem Verlag und Druck Linus Wittich einstimmig zu. Das Wochen­blatt wird von Anfang an vom Verlag + Druck L. Wittich, Höhr-Grenzhausen, herausgegeben. Die langjährige Zusam­menarbeit mit dem Verlag gestaltet sich aus der Sicht der Verwaltung positiv. Das Wochenblatt wird auch ansprechend gestaltet. Zukünftig soll die Titelseite in einem vierfarbigen Druck herausgegeben werden. Ebenfalls soll im Innenteil un­ter der jeweiligen Gemeinderubrik das Wappen der Ortsge­

meinde eingebaut werden, so wie dies aus dem Kreis der Ortsbürgermeister angeregt worden ist. Die maßvolle Erhö­hung des Entgelts ist mit Blick auf die relativ lange Zeit seit' ihrer Vereinbarung, den gestiegenen Umfang unseres Wo­chenblattes, vor allem aber die Steigerung der Trägerentgelte vertretbar.

8. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Ver- bandsgemeinde Montabaur

1. Der Verbandsgemeinderat stimmte der Auswertung der Offenlage, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Ortsgemeinden bei 2 Gegenstim­men zu.

2. Er stimmte außerdem bei 2 Gegenstimmen, der 8. Ände­rung des Flächennutzungsplanes (einschließlich Erläute­rungsbericht und zeichnerischer Darstellung) in der Form abschließend zu, wie sie dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat bzw. den Fraktionen zugeleitet wurde.

Der Verbandsgemeinderat hatte durch Beschluß vom 15.03.1994 die Einleitung der 8. Änderung des Flächennut­zungsplanes beschlossen. Die entsprechenden Beschlüsse des Rates wurden der unteren Landesplanungsbehörde bei der Kreisverwaltung zugeleitet und die nach § 20 Landespla­nungsgesetz erforderliche landesplanerische Stellungnahme beantragt. Die untere Landesplanungsbehörde teilte dazu mit, daß die Durchführung eines gesonderten Verfahrens zur Ab­gabe der landesplanerischen Stellungnahme unter bestimm­ten Voraussetzungen, die. insbesondere die Berücksichtigung eventueller Bedenken und Anregungen von Seiten der Träger öffentlicher Belange betrafen, entbehrlich ist. Nach Erarbei­tung, Abstimmung und Fertigung der erforderlichen Planun­terlagen wurde die vorgezogene Bürgerbeteiligung und das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 19.08. bis 13.09.1996 durchgeführt. Die Beratung und Beschlußfassung über die während der vorgezogenen Bürger­und Fachbehördenbeteiligung eingegangenen Bedenken und Anregungen erfolgte am 01.10.1996. Gleichzeitig wurde die Offenlage gemäß § 3II BauGB beschlossen. Dieser Verfahrens­schritt erfolgte dann in der Zeit vom 21.10.1996 bis 22.11.1996. Parallel dazu wurden bereits alle Ortsgemeinden und die Stadt Montabaur um Zustimmung zur 8. Änderung des Flä­chennutzungsplan nach § 67 II GemO gebeten. Dies insbeson­dere deshalb, da auch alle Ortsgemeinden zumindest indirekt durch erhöhten Baulandbedarf oder verkehrsmäßige Bela­stungen von der 8. Änderung betroffen sind.

Über die Bedenken und Anregungen, die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen waren sowie über die Bedenken und Anregungen, welche im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB geäußert wurden, wurde einzeln beraten und abgestimmt.

Ergebnis der Prüfung der Verbandsgemeindewerke Monta­baur - Betriebszweig Wasserversorgung - und Entlastung für das Wirtschaftsjahr 1995

Der Verbandsgemeinderat faßte folgende einstimmigen Be­schlüsse:

1. Nach Prüfung der Verbandsgemeindewerke - Jahresab­schluß für den Betriebszweig Wasserversorgung zum 31.12.1995 - durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH (Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) in Koblenz und auf­grund des Bestätigungsvermerkes im Prüfungsbericht wird der Jahresabschluß zum 31.12.1995 festgestellt.

2. Der ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von 235.544,07 DM wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Dem Bürgermeister und den Beigeordneten wird gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.

Die Prüfung der Verbandsgemeindewerke - Betriebszweig Wasserversorgung - durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH fand in der Zeit vom 01.10. bis 08.11.1996 statt.

Nach Abschluß der Prüfung kommt die Mittelrheinische Treu­hand zu folgendem abschließenden Ergebnis:

1. Die als Anlage 1 beigefügte Bilanz schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme von 31.923.928,92 DM ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 1995 (Anlage 2) einen Jahresgewinn von 235.544,07 DM aus.

2. Die Buchführung, der Jahresabschluß und der Lagebericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften sowie der Be­triebssatzung, den Satzungen und den ortsrechtlichen Be­stimmungen: