Montabaur
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Nr. 3/97
Einnahme-/Ausga-
Rechnungs-
Haushaltsansatz
Haushaltsansatz
beart
ergebnis 1995
1996
1997
DM
vJL
DM
v-H.
DM
vM.
4. Rückflüsse von
14.656
0,18
10.888
0,14
10.500
0,14
Darlehen
5. Zuweisungen
4.829.276
59,59
4.860.700
63,46
4.702.100
63,45
und Zuschüsse für
Investitionen
6. Einnahmen aus
0
1.100.000
14,36
1.100.000
14,84
Krediten
8.104.665
100,00
7.660.000
100,00
7.411.000
100,00
1 Ausgaben j
1. Gewährung von
0
100.000
1,31
100.000
1,35
Darlehen
2. Investitionen
7.206.817
88,92
7.159.900
93,47
6.857.650
92,53
und Investitionsför-
! derungsmaßnahmen
: (Davon
a) Vermögenserwerb
1594.392
15,97
1.820.100
23,76
767.600
10,36
' b) Baumaßnahmen
5.519.775
68,11
3.919.800
51,17
4.840.000
65,31
c) Zuweisungen und
392.650
4,84
1.420.000
18,54
1550.000
16,86
Zuschüsse
i 3. Tilgung von Kre-
349.342
4,31
400.100
552
453.400
6,12
j diten
! 4. Zuführung zur
548.506
6,77
0
0
Rücklage
; 8.104.665
100,00
7.660.000
100,00
7.411.000
100,00
Entwicklung der Investitionsarisgaben und der Neuver- schuldung
Die Entwicklung der Investitionen und der Neuverschuldung ergibt sich aus der folgenden Übersicht.
Entwicklung der Investitionsausgaben und Neuverschuldung in 1.000 DM
l$91 1992 1993 19M 1996 1996 1997 1996 1999 2000
Neuverschuldungen von 1990 bis 1993 - ZVK-Arbeitgeberdariehen
6.966
-J7 26»
l fordenjng
2966
/ 50 -/ X
soiaHütiäen
Die Investitionstätigkeit der Verbandsgemeinde in den folgenden Jahren wird durch den Umbau des Hallen- und Freischwimmbades bestimmt.
Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur
vom 12.12.1996 Verabschiedung von Ratsmitgliedem
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken bedankte sich bei Horst Pi- wowarsky für die jahrelange Mitarbeit in verschiedenen Gremien der Verbandsgemeinde Montabaur und überreicht ihm ein Präsent. Herr Piwowarsky war seit 1984 ehrenamtlich für die Verbandsgemeinde Montabaur tätig.
Vorschlag zur Neubesetzung des Förderkreisbeirates der Sozialstation Montabaur/Wallmerod
Für die Verbandsgemeinde Montabaur wurde zur Wiederwahl in den Förderkreisbeirat der Sozialstation Montabaur/Wallmerod Hermann-Josef Schmidt, Heilberscheid, einstimmig vorgeschlagen.
Die Amtszeit der jetzigen Förderkreisbeiräte der Sozialstationen in Trägerschaft des Caritasverbandes endet zum 31. Dezember 1996. Entsprechend der geltenden Satzung haben u. a. die Verbandsgemeinden ein Vorschlagsrecht für die Besetzung des Beirates. Der Vorstand des Caritasverbandes beruft die vorgeschlagene Person auf die Dauer von drei Jahren, in diesem Fall für die Zeit vom 1. Januar 1997 bis 31. Dezember 1999.
Änderung der Betriebssatzung für die Verbandsgemeinde- werke Montabaur (Übertragung der Betriebsführung des Hallen- und Freibades auf die Verbandsgemeindewerke Montabaur)
Der Verbandsgemeinderat beschloß einstimmig die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Verbandsgemeindewerke Montabaur, wonach die Betreibung und Unterhaltung des Hallen- und Freibades Montabaur auf die Verbandsgemeindewerke übergeht. Dementsprechend ist auch das Stammkapital des Eigenbetriebes zu erhöhen.
Bislang wurde das Hallen- und Freibad als Regiebetrieb der Verbandsgemeinde Montabaur geführt. Der Aufgabenübergang zu den Verbandsgemeindewerken liegt in den speziellen Kenntnissen der dortigen Mitarbeiter, wodurch eine effiziente Erfüllung der mit dem Betrieb des Hallen- und Freibades zusammenhängenden Aufgaben gewährleistet werden kann. Auch mit Blick auf das Buchführungssystem und das Organisationsrecht bot sich die Übertragung des Hallen- und Freibades auf die VG-Werke an und ist auch in vielen anderen Kommunen üblich. Die VG-Werke führen ihre Rechnung als Eigenbetrieb nach den Regeln der kaufmännischen Buchführung. Die Verfassung der Eigenbetriebe ist privatwirtschaftlichen Unternehmen nachgebildet. Hier kann mehr Flexibilität eingeräumt werden, die gerade beim Betrieb einer Einrichtung, die der Freizeitgestaltung dient, notwendig ist. Die Personalkosten für den Betrieb der Einrichtung, die nicht in die Entgelte für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einbezogen werden können, sind in der Kostenrechnung für den Betriebszweig »Hallen- und Freibad« anteilig auszuweisen. Da es für diesen Betriebszweig erfahrungsgemäß nicht möglich ist kostendeckende Entgelte zu erheben, wird der Verlust hieraus, wie bisher, von der Verbandsgemeinde aus ihrem allgemeinen Haushalt ausgeglichen.
Übertragung der Zuständigkeiten für die Förderung von Jugendfahrten und -freizeiten auf die Verbandsgemeinde
Der Verbandsgemeinderat Montabaur beschloß einstimmig, ab dem 01.01.1997 die Zuständigkeit für die Förderung von Jugendfahrten und -freizeiten zu übernehmen.
Die Zuständigkeit für die Förderung von Jugendfahrten und -freizeiten lag bis dahin bei den Ortsgemeinden. Da in den Ortsgemeinden unterschiedliche Richtlinien galten, die zum Teil sowohl bzgl. der Höhe der Zuwendungen als aüchbzgl. der Fördervoraussetzungen voneinander abwichen, kam es aufgrund des erheblichen Verwaltungsaufwandes durch die unterschiedliche Handhabung immer wieder zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zuschußanträgen. In der Ortsbürgermeisterkonferenz hatte man sich mehrfach mit dieser Thematik befaßt. In Abstimmung mit den Ortsbürgermeistern wurde vorgeschlagen, die Aufgabe gemäß § 67 Abs. 3 GemO von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde zu verlagern.
Übertragung der Zuständigkeiten für die Förderung von Jugendfahrten und -freizeiten auf die Verbandsgemeinde - Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen -
Der Verbandsgemeinderat Montabaur stimmte den Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfahrten, -lagern, -freizeiten und Studienfahrten einstimmig zu.
Unter Bezugnahme auf die vorher beschlossene Übertragung der Zuständigkeit von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde war es seitens der Verbandsgemeinde notwendig, die entsprechenden Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu verabschieden. Diese Richtlinien wurden im Wochenblatt Ausgabe 1/2/97 veröffentlicht.
Beteiligung der Stadt an den ungedeckten Kosten für die Bewirtschaftung sowie den Kosten für die Sanierung des Hallen- und Freibades
Der verwaltungsrechtliche Vertrag über die Beteiligung der Stadt Montabaur an den ungedeckten Kosten für die Bewirtschaftung sowie für die Sanierung des Hallen- und Freibades wurde einstimmig beschlossen.
Entsprechend dem Stadtortvorteil der Stadt Montabaur beteiligt sich diese an den Sanierungskosten für das Hallen- und Freibad von insgesamt 11 Mio. DM mit einem einmaligen Anteil von 1 Mio. DM, der je zur Hälfte in den Haushaltsjahren 1997 und 1998 zu zahlen ist. Weiterhin beteiligt sich die Stadt an den ungedeckten Kosten aus dem laufenden Betrieb des Hallen- und Freibades mit einem jährlichen Betrag, der auf max. 300.000 DM begrenzt wurde.
Ratsmitglied Paul Widner (SPD) verweist nochmals auf den Antrag seiner Fraktion während der Vorberatungen im

