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Montabaur

12

Nr. 3/97

Einnahme-/Ausga-

Rechnungs-

Haushaltsansatz

Haushaltsansatz

beart

ergebnis 1995

1996

1997

DM

vJL

DM

v-H.

DM

vM.

4. Rückflüsse von

14.656

0,18

10.888

0,14

10.500

0,14

Darlehen

5. Zuweisungen

4.829.276

59,59

4.860.700

63,46

4.702.100

63,45

und Zuschüsse für

Investitionen

6. Einnahmen aus

0

1.100.000

14,36

1.100.000

14,84

Krediten

8.104.665

100,00

7.660.000

100,00

7.411.000

100,00

1 Ausgaben j

1. Gewährung von

0

100.000

1,31

100.000

1,35

Darlehen

2. Investitionen

7.206.817

88,92

7.159.900

93,47

6.857.650

92,53

und Investitionsför-

! derungsmaßnahmen

: (Davon

a) Vermögenserwerb

1594.392

15,97

1.820.100

23,76

767.600

10,36

' b) Baumaßnahmen

5.519.775

68,11

3.919.800

51,17

4.840.000

65,31

c) Zuweisungen und

392.650

4,84

1.420.000

18,54

1550.000

16,86

Zuschüsse

i 3. Tilgung von Kre-

349.342

4,31

400.100

552

453.400

6,12

j diten

! 4. Zuführung zur

548.506

6,77

0

0

Rücklage

; 8.104.665

100,00

7.660.000

100,00

7.411.000

100,00

Entwicklung der Investitionsarisgaben und der Neuver- schuldung

Die Entwicklung der Investitionen und der Neuverschuldung ergibt sich aus der folgenden Übersicht.

Entwicklung der Investitionsausgaben und Neuverschul­dung in 1.000 DM

l$91 1992 1993 19M 1996 1996 1997 1996 1999 2000

Neuverschuldungen von 1990 bis 1993 - ZVK-Arbeitgeberdariehen

6.966

-J7 26»

l fordenjng

2966

/ 50 -/ X

soiaHütiäen

Die Investitionstätigkeit der Verbandsgemeinde in den folgen­den Jahren wird durch den Umbau des Hallen- und Frei­schwimmbades bestimmt.

Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur

vom 12.12.1996 Verabschiedung von Ratsmitgliedem

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken bedankte sich bei Horst Pi- wowarsky für die jahrelange Mitarbeit in verschiedenen Gre­mien der Verbandsgemeinde Montabaur und überreicht ihm ein Präsent. Herr Piwowarsky war seit 1984 ehrenamtlich für die Verbandsgemeinde Montabaur tätig.

Vorschlag zur Neubesetzung des Förderkreisbeirates der Sozialstation Montabaur/Wallmerod

Für die Verbandsgemeinde Montabaur wurde zur Wiederwahl in den Förderkreisbeirat der Sozialstation Montabaur/Wall­merod Hermann-Josef Schmidt, Heilberscheid, einstimmig vorgeschlagen.

Die Amtszeit der jetzigen Förderkreisbeiräte der Sozialstatio­nen in Trägerschaft des Caritasverbandes endet zum 31. De­zember 1996. Entsprechend der geltenden Satzung haben u. a. die Verbandsgemeinden ein Vorschlagsrecht für die Besetzung des Beirates. Der Vorstand des Caritasverbandes beruft die vorgeschlagene Person auf die Dauer von drei Jahren, in die­sem Fall für die Zeit vom 1. Januar 1997 bis 31. Dezember 1999.

Änderung der Betriebssatzung für die Verbandsgemeinde- werke Montabaur (Übertragung der Betriebsführung des Hallen- und Freibades auf die Verbandsgemeindewerke Montabaur)

Der Verbandsgemeinderat beschloß einstimmig die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für die Verbandsgemeinde­werke Montabaur, wonach die Betreibung und Unterhaltung des Hallen- und Freibades Montabaur auf die Verbandsge­meindewerke übergeht. Dementsprechend ist auch das Stammkapital des Eigenbetriebes zu erhöhen.

Bislang wurde das Hallen- und Freibad als Regiebetrieb der Verbandsgemeinde Montabaur geführt. Der Aufgabenüber­gang zu den Verbandsgemeindewerken liegt in den speziellen Kenntnissen der dortigen Mitarbeiter, wodurch eine effiziente Erfüllung der mit dem Betrieb des Hallen- und Freibades zusammenhängenden Aufgaben gewährleistet werden kann. Auch mit Blick auf das Buchführungssystem und das Organi­sationsrecht bot sich die Übertragung des Hallen- und Freiba­des auf die VG-Werke an und ist auch in vielen anderen Kommunen üblich. Die VG-Werke führen ihre Rechnung als Eigenbetrieb nach den Regeln der kaufmännischen Buchfüh­rung. Die Verfassung der Eigenbetriebe ist privatwirtschaftli­chen Unternehmen nachgebildet. Hier kann mehr Flexibilität eingeräumt werden, die gerade beim Betrieb einer Einrich­tung, die der Freizeitgestaltung dient, notwendig ist. Die Per­sonalkosten für den Betrieb der Einrichtung, die nicht in die Entgelte für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einbezogen werden können, sind in der Kostenrechnung für den Betriebszweig »Hallen- und Freibad« anteilig auszuwei­sen. Da es für diesen Betriebszweig erfahrungsgemäß nicht möglich ist kostendeckende Entgelte zu erheben, wird der Verlust hieraus, wie bisher, von der Verbandsgemeinde aus ihrem allgemeinen Haushalt ausgeglichen.

Übertragung der Zuständigkeiten für die Förderung von Jugendfahrten und -freizeiten auf die Verbandsgemeinde

Der Verbandsgemeinderat Montabaur beschloß einstimmig, ab dem 01.01.1997 die Zuständigkeit für die Förderung von Jugendfahrten und -freizeiten zu übernehmen.

Die Zuständigkeit für die Förderung von Jugendfahrten und -freizeiten lag bis dahin bei den Ortsgemeinden. Da in den Ortsgemeinden unterschiedliche Richtlinien galten, die zum Teil sowohl bzgl. der Höhe der Zuwendungen als aüchbzgl. der Fördervoraussetzungen voneinander abwichen, kam es auf­grund des erheblichen Verwaltungsaufwandes durch die un­terschiedliche Handhabung immer wieder zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Zuschußanträgen. In der Ortsbürger­meisterkonferenz hatte man sich mehrfach mit dieser Thema­tik befaßt. In Abstimmung mit den Ortsbürgermeistern wurde vorgeschlagen, die Aufgabe gemäß § 67 Abs. 3 GemO von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde zu verlagern.

Übertragung der Zuständigkeiten für die Förderung von Jugendfahrten und -freizeiten auf die Verbandsgemeinde - Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen -

Der Verbandsgemeinderat Montabaur stimmte den Richtlini­en über die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfahrten, -lagern, -freizeiten und Studienfahrten einstimmig zu.

Unter Bezugnahme auf die vorher beschlossene Übertragung der Zuständigkeit von den Ortsgemeinden auf die Verbands­gemeinde war es seitens der Verbandsgemeinde notwendig, die entsprechenden Richtlinien über die Gewährung von Zu­schüssen zu verabschieden. Diese Richtlinien wurden im Wo­chenblatt Ausgabe 1/2/97 veröffentlicht.

Beteiligung der Stadt an den ungedeckten Kosten für die Bewirtschaftung sowie den Kosten für die Sanierung des Hallen- und Freibades

Der verwaltungsrechtliche Vertrag über die Beteiligung der Stadt Montabaur an den ungedeckten Kosten für die Bewirt­schaftung sowie für die Sanierung des Hallen- und Freibades wurde einstimmig beschlossen.

Entsprechend dem Stadtortvorteil der Stadt Montabaur betei­ligt sich diese an den Sanierungskosten für das Hallen- und Freibad von insgesamt 11 Mio. DM mit einem einmaligen Anteil von 1 Mio. DM, der je zur Hälfte in den Haushaltsjahren 1997 und 1998 zu zahlen ist. Weiterhin beteiligt sich die Stadt an den ungedeckten Kosten aus dem laufenden Betrieb des Hallen- und Freibades mit einem jährlichen Betrag, der auf max. 300.000 DM begrenzt wurde.

Ratsmitglied Paul Widner (SPD) verweist nochmals auf den Antrag seiner Fraktion während der Vorberatungen im