Montabaur
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Nr. 3/97
14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 09.01.1997
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (S.)
gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153)).
Bei Einsichtnahme der Schätzungsunterlagen empfiehlt es sich, Katasterauszüge bzw. Abfindungsnachweise mitzubringen.
Zur Erläuterung der durchgeführten Maßnahmen werden in den Gemarkungen Sprechtage abgehalten.
Gemarkung und Termin: Nähere Erläuterungen der Schätzungsergebnisse können nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung erteilt werden. Telefon/Durchwahl: 02602/121388.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Ergebnisse der Bodenschätzung steht den Eigentümern der betroffenen Flurstücke der Einspruch nach der Abgabenordnung zu. Der Einspruch ist beim oben bezeichneten Finanzamt schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf der oben aufgeführten Offenlegungsfrist. ■
Bei der Einlegung des Einspruchs soll der Verwaltungsakt bezeichnet werden, gegen den der Rechtsbehelf gerichtet ist. Es soll angegeben werden, inwieweit der Verwaltungsakt an- gefochten und seine Aufhebung beantragt wird. Ferner sollen die Tatsachen, die zur Begründung dienen, und die Beweismittel angeführt werden.
Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs werden die offengelegten Schätzungsergebnisse unanfechtbar, soweit nicht Einspruch eingelegt ist.
Der Vorsteher des Finanzamts (S.) Bollinger-Wechsler
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Heilberscheid den Ausbau der Erlen- straße und die Erschließung der Stichstraße an der Ses- penrother Straße öffentlich aus.
Leistungsumfang:
450 m 2 Pflasterdecke incl. Unterbau
130 m 2 Baustraße
30 m Wasserleitung
60 m Kanalleitung
100 m Straßenbeleuchtung
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 29.01.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 30,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
Mittwoch, 26. Februar 1997,10.00 Uhr. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 206, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet im Zimmer 218 statt. Montabaur, 13.01.1997 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Finanzamt Montabaur Montabaur, 10. Januar 1997
Bekanntmachung
über die Offenlegung der Ergebnisse der Bodenschätzung
Die Ergebnisse der Bodenschätzung - nach dem Bodenschätzungsgesetz vom 16.10.34 (Reichsgesetzbl. I S. 1050) — der Gemarkung Montabaur werden in der Zeit vom 01.02.1997 bis, 28.02.1997 in den Diensträumen des Finanzamtes Montabaur, Zimmer 328, während der Dienststunden, Montag, Donnerstag, Freitag, von 08.00 bis 12.00 Uhr, und Donnerstag, von 14.00 bis 16.00 Uhr, offengelegt.
Bei der Schätzung von Gemarkungsteilen sind die betroffenen Flurstücke bzw. Feldlagen in der Anlage aufgeführt. Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Schätzungsbücher, in denen die Ergebnisse der Bodenschätzung niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern der Flurstücke nicht besonders bekanntgegeben.
Öffentliche Bekanntmachung
gemäß § 62 des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz - WVG -) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I. S. 405), Az.: - 62.01-
Hiermit wird bekanntgegeben, daß der Wasser- und Bodenverband zur Förderung der Landeskultur im 'Kulturamtsbezirk Westerburg durch Beschluß der Verbandsversammlung vom 28.10.1996 gemäß § 62 Abs. 1 WVG aufgelöst wurde.
Dieser Beschluß wurde von der Aufsichtsbehörde - Kulturamt Westerburg - genehmigt.
Gläubiger des aufgelösten Wasser- und Bodenverbandes Westerburgwerden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung beim Kulturamt Westerburg, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg, anzumelden.
Hinweis:
Rechtsnachfolger des Wasser- und Bodenverbandes Westerburg ist der Verband der Teilnehmergemeinschaften Rheinland-Pfalz, Kasernenstraße 7-9, 67433 Neustadt/Weinstraße, so daß Gläubigerschutz in vollem Umfang gewährleistet ist. Westerburg, den 07.01.1997 Kulturamt Westerburg
als Aufsichtsbehörde Paul Herz, ltd. Reg. Direktor
“Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten
der Verwaltung
Montag bis Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr,
Donnerstag auch.16.00 bis 18.00 Uhr
des Bürgerbüro’s
Montag bis Mittwoch.08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
Donnerstag.:.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend
Freitag.08.00 bis 12.00 Uhr
für öffentlich ausliegende Bebauungspläne (Zimmer 211 und 213)
Montag bis Mittwoch.:.08.00 bis 12.30 Uhr
und. 14.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag.08.00 bis 12.30 Uhr
und.14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag.08.00 bis 12.30 Uhr
Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten
Montag bis Freitag...08.00 bis 11.30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer- Platz benutzen.

