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Montabaur

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Nr. 1/2/97

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nombom für das Jahr 1997 vom 30.12.1996 I.

Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, dem Zweckverbands­gesetz vom 22.12.1982 (GVB1. S. 476) und dem § 7 der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Heilber­scheid/Nomborn vom 23.05.1996 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwal­tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 17.12.1996 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.281.000,- DM

in der Ausgabe auf.281.000, DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.0,- DM

in der Ausgabe auf.0,- DM

festgesetzt.

§2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 66.400,- DM. Die Umlage 1997 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. 3 der Satzung), zu ermitteln.

Danach haben zu zahlen:

Kinder Umlage DM

Ortsgemeinde Heilberscheid 27 37.350

Ortsgemeinde Nombom 21 29.050

48 66.400

n.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverban­des Heilberscheid/Nomborn für das Haushaltsjahr 1997 wer­den keine Bedenken erhoben.

Montabaur, 17.12.1996 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901.10

Im Aufrage gez. Meckel

m.

Öffentliche Auslegung

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.01.1997 bis 22.01.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs, von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14,00 bis 16.00 Uhr, donnerstags, von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis

18.00 Uhr sowie freitags, von 08.00 bis 12.30 Uhr), öffentlich aus.

Heilberscheid, 30.12.1996 gez. Braun, der Vorsitzende des

Kindergartenzweckverbandes

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).

Mannergesangverein Arion 1900 Nomborn e.V.

Jahreshauptversammlung

Am Freitag, dem 17.01.1997, findet im Vereinslokal »Zu den Linden« um 18.30 Uhr die Generalversammlung des MGV »Arion« statt. Hierzu sind alle aktiven und passiven Mitglieder des MGV recht herzlich eingeladen.

Familienabend

Zum diesjährigen Familienabend im Vereinslokal Beck laden wir am Samstag, dem 18.01.1997, um 20.11 Uhr, alle passiven und aktiven Mitglieder des Vereins recht herzlich ein. Auch in diesem Jahr wird von den Akteuren ein närrisches Programm präsentiert. Im Anschluß an die Veranstaltung spielt die »Nomborner Schrammel« auf. Wer noch einen Programm­punkt einfügen möchte, soll sich bitte bei einem der Vorstands­mitglieder melden.

ELBERTGEMEINDEN

Semorermachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur

Weitere Infos siehe unter »In Montabaur ist was los«

Kartenverkauf für den Bereich »Elbertgemeinden« bei fol­genden Seniorenvertretem:

Hildegard Neuburger, Bachstraße,

56412 Niederelbert.Tel.: 02602/3533

Marianne Jung, Hauptstraße 17,

56412 Oberelbert.Tel.: 02608/309

Lucie Hübinger, Dielkopfweg 23,

56412 Welschneudorf....Tel.: 02608/611

Brennholzvorbestellung

Wie in den Vorjahren kann für ortsansässige Bürger aus dem Gemeindewald Brennholz bezogen werden. Das Holz wird in zwei Varianten angeboten.

Variante 1, herkömmliche Brennholzaufarbeitung:

Das Holz wird im Bestand eingeschnitten, gespalten und ins Raummaß aufgesetzt. Der Preis beträgt 60,00 DM je Raumme­ter.

Variante 2, Brennholz in langer Form:

Die Brennholzstücke sind 5 m lang, ungespalten, und werden durch den Forstbetrieb an den festen, mit dem Pkw befahrba­ren Weg gerückt. Der Käufer schneidet und spaltet das Holz selbst. Der Preis beträgt 40,00 DM je Raummeter.

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