Montabaur
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Nr. 1/2/97
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nombom für das Jahr 1997 vom 30.12.1996 I.
Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12.1982 (GVB1. S. 476) und dem § 7 der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn vom 23.05.1996 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 17.12.1996 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.281.000,- DM
in der Ausgabe auf.281.000,— DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.0,- DM
in der Ausgabe auf.0,- DM
festgesetzt.
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 66.400,- DM. Die Umlage 1997 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. 3 der Satzung), zu ermitteln.
Danach haben zu zahlen:
Kinder Umlage DM
Ortsgemeinde Heilberscheid 27 37.350
Ortsgemeinde Nombom 21 29.050
48 66.400
n.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn für das Haushaltsjahr 1997 werden keine Bedenken erhoben.
Montabaur, 17.12.1996 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901.10
Im Aufrage gez. Meckel
m.
Öffentliche Auslegung
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.01.1997 bis 22.01.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs, von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14,00 bis 16.00 Uhr, donnerstags, von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis
18.00 Uhr sowie freitags, von 08.00 bis 12.30 Uhr), öffentlich aus.
Heilberscheid, 30.12.1996 gez. Braun, der Vorsitzende des
Kindergartenzweckverbandes
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
Mannergesangverein Arion 1900 Nomborn e.V.
Jahreshauptversammlung
Am Freitag, dem 17.01.1997, findet im Vereinslokal »Zu den Linden« um 18.30 Uhr die Generalversammlung des MGV »Arion« statt. Hierzu sind alle aktiven und passiven Mitglieder des MGV recht herzlich eingeladen.
Familienabend
Zum diesjährigen Familienabend im Vereinslokal Beck laden wir am Samstag, dem 18.01.1997, um 20.11 Uhr, alle passiven und aktiven Mitglieder des Vereins recht herzlich ein. Auch in diesem Jahr wird von den Akteuren ein närrisches Programm präsentiert. Im Anschluß an die Veranstaltung spielt die »Nomborner Schrammel« auf. Wer noch einen Programmpunkt einfügen möchte, soll sich bitte bei einem der Vorstandsmitglieder melden.
□ “ELBERTGEMEINDEN”
Semorermachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur
Weitere Infos siehe unter »In Montabaur ist was los«
Kartenverkauf für den Bereich »Elbertgemeinden« bei folgenden Seniorenvertretem:
Hildegard Neuburger, Bachstraße,
56412 Niederelbert.Tel.: 02602/3533
Marianne Jung, Hauptstraße 17,
56412 Oberelbert.Tel.: 02608/309
Lucie Hübinger, Dielkopfweg 23,
56412 Welschneudorf....Tel.: 02608/611
Brennholzvorbestellung
Wie in den Vorjahren kann für ortsansässige Bürger aus dem Gemeindewald Brennholz bezogen werden. Das Holz wird in zwei Varianten angeboten.
Variante 1, herkömmliche Brennholzaufarbeitung:
Das Holz wird im Bestand eingeschnitten, gespalten und ins Raummaß aufgesetzt. Der Preis beträgt 60,00 DM je Raummeter.
Variante 2, Brennholz in langer Form:
Die Brennholzstücke sind 5 m lang, ungespalten, und werden durch den Forstbetrieb an den festen, mit dem Pkw befahrbaren Weg gerückt. Der Käufer schneidet und spaltet das Holz selbst. Der Preis beträgt 40,00 DM je Raummeter.
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