Montabaur
Öffentliche Bekanntmachung
Auslegung der Prüfungsmitteilung des Kechnungs- und Gern ein deprüfungs amte s der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Niedererbach in den Haushaltsjahren 1991 bis 1995
Vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises wurde die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Niedererbach in den Haushaltsjahren 1991 bis 1995 überprüft.
Gemäß § 110 Abs. 5 der Gemeindeordnung sind die Prüfungsmitteilung und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung an 7 Werktagen öffentlich auszulegen.
Die Auslegung erfolgt vom 13.01. bis 21.01.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, Montabaur, Zentralverwaltung, Zimmer Nr. 225, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr.
Niedererbach, 20.12.1996 Ortseifen, Ortsbürgermeister
Die Deutsche Telekom informiert
Am Dienstag, dem 14. Januar 1997, erweitert die Deutsche Telekom das Programmangebot im Breitbandverteilnetz Nentershausen/Niedererbach.
Bedingt durch diese Erweiterung ist eine Änderung des Kanalrasters erforderlich, d. h. die Kunden müssen ihre Fernseh- und Hörfunkgeräte neu einstellen. Die ab diesem Zeitpunkt gültige Kanal- und Frequenzbelegung entnehmen Sie bitte der Anzeige im Anzeigenteil dieser Ausgabe.
Nomborn
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon 06485/228
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 12.12.1996 der Ortsgemeinde Nombom für das Haushaltsjahr 1995 I.'
Haushaltsrechnung
Feststellung des Ergebnisses:
Verwaltungshaushält DM
Vermögenshaushalt DM
Gesamt DM
Soll-Einnahmen
- .
748.748,32
294.047,79
1.042.796,11
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
748.748,32
294.047,79
1.042.796,11
Soll-Ausgaben
748.748,32
286.541,60
1.035.289,92
+ Neue
Haushaltsausgabereste
0,00
.7.506,19
7.506,19
Summe bereinigte Sollausgaben
748.748,32
294.047,79
1.042.796,11
Überschuß/Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
Festgestelit: Montabaur, 16.04.1996 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
gez. Reusch, I. Beigeordneter
H.
Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1995 aufgestellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1995 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet.
Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Nr. 1/2/97
Ortsbürgermeister Brach sowie die Ortsbeigeordneten Hübin- ger und Weidenfeller nahmen an der Abstimmung gemäß § 22 GemO nicht teil. Den Vorsitz führte das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied Heinz Herzog.
m.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 13.01. bis 22.01.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Nomborn, den 18.12.1996 Ortsgemeindeverwaltung Nomborn
gez. Brach, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nomborn für das Jahr 1997 vom 30.12.1996 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 17.12.1996 hiermit bekanntgemacht wird:
§i
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.683.000,— DM
in der Ausgabe auf. 683.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.986.000,- DM
in der Ausgabe auf.986.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.,.- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.403.000,— DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.50,— DM
für den zweiten Hund.75,- DM
für jeden weiteren Hund.....100,— DM
n.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nombom für
das Haushaltsjahr 1997 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 17.12.1996
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel
HL
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.01. bis 22.01.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Nomborn, 30.12.1996 Ortsgemeindeverwaltung N omborn (S.)
gez. Brach, Ortsbürgermeister
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