Einzelbild herunterladen

Montabaur

Öffentliche Bekanntmachung

Auslegung der Prüfungsmitteilung des Kechnungs- und Ge­rn ein deprüfungs amte s der Kreisverwaltung des Wester­waldkreises über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Ortsgemeinde Niedererbach in den Haushaltsjahren 1991 bis 1995

Vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwal­tung des Westerwaldkreises wurde die Haushalts- und Wirt­schaftsführung der Ortsgemeinde Niedererbach in den Haus­haltsjahren 1991 bis 1995 überprüft.

Gemäß § 110 Abs. 5 der Gemeindeordnung sind die Prüfungs­mitteilung und eine etwaige Stellungnahme der Verwaltung an 7 Werktagen öffentlich auszulegen.

Die Auslegung erfolgt vom 13.01. bis 21.01.1997 bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenauer- Platz 8, Montabaur, Zentralverwaltung, Zimmer Nr. 225, wäh­rend der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr.

Niedererbach, 20.12.1996 Ortseifen, Ortsbürgermeister

Die Deutsche Telekom informiert

Am Dienstag, dem 14. Januar 1997, erweitert die Deutsche Telekom das Programmangebot im Breitbandverteilnetz Nen­tershausen/Niedererbach.

Bedingt durch diese Erweiterung ist eine Änderung des Kanal­rasters erforderlich, d. h. die Kunden müssen ihre Fernseh- und Hörfunkgeräte neu einstellen. Die ab diesem Zeitpunkt gültige Kanal- und Frequenzbelegung entnehmen Sie bitte der Anzeige im Anzeigenteil dieser Ausgabe.

Nomborn

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon 06485/228

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 12.12.1996 der Ortsgemeinde Nombom für das Haushaltsjahr 1995 I.'

Haushaltsrechnung

Feststellung des Ergebnisses:

Verwaltungs­haushält DM

Vermögens­haushalt DM

Gesamt DM

Soll-Einnahmen

- .

748.748,32

294.047,79

1.042.796,11

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

748.748,32

294.047,79

1.042.796,11

Soll-Ausgaben

748.748,32

286.541,60

1.035.289,92

+ Neue

Haushaltsausgabereste

0,00

.7.506,19

7.506,19

Summe bereinigte Sollausgaben

748.748,32

294.047,79

1.042.796,11

Überschuß/Fehlbetrag

0,00

0,00

0,00

Festgestelit: Montabaur, 16.04.1996 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I. Beigeordneter

H.

Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1995 aufge­stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushalts­jahr 1995 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rech­nungsbelege wird verzichtet.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Nr. 1/2/97

Ortsbürgermeister Brach sowie die Ortsbeigeordneten Hübin- ger und Weidenfeller nahmen an der Abstimmung gemäß § 22 GemO nicht teil. Den Vorsitz führte das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied Heinz Herzog.

m.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 13.01. bis 22.01.1997 bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Nomborn, den 18.12.1996 Ortsgemeindeverwaltung Nomborn

gez. Brach, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nomborn für das Jahr 1997 vom 30.12.1996 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwal­tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 17.12.1996 hiermit bekanntgemacht wird:

§i

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.683.000, DM

in der Ausgabe auf. 683.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.986.000,- DM

in der Ausgabe auf.986.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.,.- DM

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf.403.000, DM

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge­halten werden:

für den ersten Hund.50, DM

für den zweiten Hund.75,- DM

für jeden weiteren Hund.....100, DM

n.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nombom für

das Haushaltsjahr 1997 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 17.12.1996

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

HL

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.01. bis 22.01.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Nomborn, 30.12.1996 Ortsgemeindeverwaltung N omborn (S.)

gez. Brach, Ortsbürgermeister

35