Montabaur
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Nr. 1/2/97
1.4.1 Leichen oder Körperteile, für die nach
polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist, oder personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten beigesetzt werden...160,- DM
II. Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen
1. Ausbettung von Leichen
Das Ausgraben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichtigen zu erstatten, soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.
2. Ausbettung von Urnen
2.1 Ausbettung von Urnen aus Erdgräbern.160,- DM
3. Wiederbeisetzung
Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen oder Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.
ITT . Nutzungsgebühren Rechte an Grabstätten
1. Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten
1.1 für Verstorbene bis zum vollendeten
5. Lebensjahr und anmeldepflichtige Totgeburten.85,- DM
1.2 für Verstorbene nach Vollendung des
5. Lebensjahres.420,- DM
1.3 als Urnen-Erdgrabstätte in
Umen-Grabfeldem. 160,- DM
1.4 als Urnen-Erdgrabstätte in bereits belegten Grabstätten
für jede Urne.:....40,- DM
2. Erwerb des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstätten
2.1 für jede Einzel-Wahlgrabstätte und jede
weitere Wahlgrabstätte.650,- DM
2.2 als Urnen-Erdgrabstätte
2.2.1 in Urnen-Grabfeldern.. 260,- DM
2.2.2 in bereits belegten Grabstätten
für jede Urne. 65,- DM
3. Verlängerung des Nutzungsrechts
Für die Verlängerung des Nutzungsrechts nach den Vorschriften der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen werden die Gebühren bzw. die anteiligen Gebühren entsprechend des Abschnitts III erhoben.
IV. Sonstige Gebühren
1. Einsegnungshalle
1.1 Benutzung der Einsegnungshalle und Aufbewahrung von Leichen
in Aufbewahrungsräumen.100,00 DM
1.2 Aufbewahrung von Leichen ohne Benutzung der Einsegnungshalle
1.2.1 bis zu drei Tagen.60,00 DM
1.2.2. für jeden weiteren angefangenen Tag.20,00 DM
§3 r
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. 1
56412 Görgeshausen, den 20.12.1996 Ortsgemeinde Görgeshausen (S.)
Ausgefertigt: Burkard, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1995 (GVB1. S. 521 ff.) wird auf folgendes'hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Görgeshausen, den 20.12.1996 (S.)
Burkard, Ortsbürgermeister
TTC Grün-Weiß Görgeshausen
Der TTC Grün-Weiß Görgeshausen macht am Freitag, dem 10.01.1997, seine traditionelle Nachtwanderung.
Treffpunkt ist um 18.00 Uhr an der Löwensteinhalle.
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben. Telefon 02602/4157.
Seniorennachmittag
In der Veröffentlichung der »Veranstaltungen und Termine 1997« wurde als Termin für den Seniorennachmittag Sonntag, der 13. April 1997, angegeben. Bei Abstimmung der Termine war jedoch nicht bekannt, daß an diesem Tag in Großholbach der »Weiße Sonntag« gefeiert wird. Der Seniörennachmittag muß daher verlegt werden. Der neue Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Winfried Röther, Ortsbürgermeister
FFw Großholbach
Die Jahreshauptversammlung findet am 11. Januar 1997 um 20.00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus statt. Hierzu laden wir alle Mitglieder recht herzlich ein.
MGV »Cäcilia« 1903 Großholbach
Die Jahreshauptversammlung des MGV »Cäcilia« Großholbach findet am Samstag, dem 18.01.1997, um 20.00 Uhr, im Bürgerhaus statt. Zu dieser Versammlung sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder recht herzlich eingeladen.
Die Tagesordnung sieht vor: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung,
3. Bericht des Schriftführers, 4. Bericht des Kassierers, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung des Kassierers und des Vorstandes, 7. Wahl des Versammlungsleiters, 8. Wahl der Kassenprüfer, 9. Neuwahl des Vorstandes, 10. Anträge, Wünsche, Verschiedenes.
Anträge zur Beratung und Beschlußfassung sind rechtzeitig, spätestens drei Tage vor der Versammlung, schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Die erste Chorprobe im neuen Jahr beginnen wir zur gewohnten Zeit am Dienstag, dem 21.01.1997, um 18.30 Uhr, im Bürgerhaus.
In der Zeit vom 03.09. bis 07.09.1997 machen wir unseren 4-Tages-Ausflug nach St. Johann im Ahrntal (Südtirol). Die Unterbringung erfolgt in einem Drei-Sterne-Hotel Ahrntaler- hof. Von dort aus werden Wanderungen sowie Tagesausflüge wie z. B. Dolomitenfahrt, Toblach, Cotina d Ampezzo durch das Grödnertal unternommen. Der Preis beträgt pro Person incl. Fahrt, drei Übernachtungen, Frühstück, Abendessen: 310,- DM. Es sind noch einige Plätze frei, wer Lust hat! Anmeldung bei Thomas Beck, Telefon 02602/90927. Im Falle einer Teilnahme bitten wir eine Vorauszahlung von 50,- DM pro Person zu entrichten.
Alte Herren Eisbachtal G.G.
Am Freitag, dem 10.01.1997, bringen wir unserem Spieler H. G. Metternich anläßlich seines 50. Geburtstages ein Ständchen. Hierzu treffen wir uns um 19.30 Uhr mit den Dorfmusikanten im Gasthaus »Holwischer Stubb«. Der Umtrunk findet in der Stadionklause in Nentershausen statt.
Zu unserer Abschlußfeier am Samstag, dem 18.01.1997, im Gasthaus »Holwischer Stubb«, Beginn 20.00 Uhr, laden wir alle aktiven sowie inaktiven Mitglieder mit ihren Frauen ganz herzlich ein. Es sind mitzubringen: Hunger und gute Laune.
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