Montabaur
Nr. 1/2/97
MGV »Concordia Girod«
Mehrtagesausflug ins Erzgebirge
Für den Mehrtagesausflug vom 18. bis 21.09.1997 ins Erzgebirge ist Mitte Januar Anmeldeschluß. Wer also beabsichtigt, mitzufahren, möge sich bitte umgehend bei Franz Hommrich anmelden.
Jahreshauptversammlung
Die Jahreshauptversammlung des Männergesangvereins »Concordia« findet am 11.01.1997, 20.00 Uhr, im Gemeindehaus, statt.
Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Totenehrung, 3. Bericht des 1. Vorsitzenden, 4. Bericht des 1. Schriftführers, 5. Bericht des 1. Kassierers, 6. Bericht der Kassenprüfer, 7. Entlastung des Kassierers und des Vorstandes, 8. Neuwahl des Vorstandes; Wahl eines Wahlleiters, a) Wahl 1. Vorsitzender, b) 2. Vorsitzender, c) 1. Schriftführer, d) 2. Schriftführer, e) 1. Kassierer, f) 2. Kassierer, g) 1. Notenwart, h) 2. Notenwart, i) Jugendvertreter, 9. Neuwahl der Kassenprüfer für 1997,10. Ausflug 1997 ins Erzgebirge, 11. Schlachtfest (Termin), 12. Termine 1997, 13. Verschiedenes (Wünsche, Anregungen).
Alle Mitglieder des MGV »Concordia« sind herzlich zu dieser Versammlung eingeladen.
TuS Girod/Kleinliolbach
Formation Charisma/Tanzgruppe Faschingsbasar in Girod
Wann: Sonntag, den 12.01.1997, von 11.00 bis 16.00 Uhr.
Wo: Dorfgemeinschaftshaus an der Hauptstraße, 56412 Girod.
Was: Verkauf von Fastnachtskostümen aller Art (Second Hand), unbenutzte Schminke, Perücken, Masken, Hüte, Stoffreste, Faschingszubehör aller Art.
Außerdem bieten wir nachmittags Kaffee und Kuchen an (ab 13.30 Uhr). Annahmezeiten der Artikel: Samstags (11.01.1997) von 10.00 bis 15.00 Uhr.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Anja Reckelkamm- Heibel, Tel. 06485/4538; Marion Wittelsberger, Tel. 06485/4598.
Tips für Tanzgruppen: Auch Ihr könnt ausgediente Kostüme und Faschingsutensilien bei uns loswerden.
Das Plangebiet ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Verlängerte Westerwaldstraße« der Ortsgemeinde Görgeshausen hier: Erneute öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 17.10.1995 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Verlängerte Westerwaldstraße« aufzustellen.
Die Entwurfsskizze einschließlich zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und des landespflegerischen Planungsbeitrages liegt gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 20.01. bis 21.02.1997 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs, von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags, von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags, von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
undTur Enfwicklun?- wn fttir -
. und Landschaft
- "BE^PtAN-' "Im- Stric
56412 Görgeshausen, 19. Dezember 1996
Burkard, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung 1. Satzung
zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Görgeshausen vom 20. Dezember 1996
Der Ortsgemeinderat Görgeshausen hat in seiner Sitzung am 10.12.1996 aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVB1. S. 653), sowie der §§ 2 Abs. 1,7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVB1. S. 175) und des § 30 der Satzüng über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 22.03.1988 folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§ 1
Die Satzung der Ortsgemeinde Görgeshausen über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen wird wie folgt geändert:
§ 2 - Höhe der Gebühren - erhält folgende Fassung:
I.: Bestattungsgebühren
1. Erdbeisetzungen
1.1. in Reihengrabstätten
1.1.1 Verstorbene bis zum vollendeten
5. Lebensjahr...240,- DM
1.1.2 Verstorbene nach Vollendung des
5. Lebensjahres. 600,- DM
1.2. in Wahlgrabstätten
1.2.1 Verstorbene nach Vollendung des
5. Lebensjahres.600,- DM
1.3. Urnen-Beisetzungen
1.3.1 in Reihen- oder Wahlgrabstätten.160,- DM
1.3.2 in Reihen- oder Wahlgrabstätten,
in denen bereits Erdbestattete ruhen...:..160,~ DM
1.4. Erdbeisetzungen von Tot- und Fehlgeburten
i

