Montabaur
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Nr. 1/2/97
in der Ausgabe auf.145.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.. - DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)....240 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).270 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund.....36,- DM
für den zweiten Hund.. 54,— DM
für jeden weiteren Hund.72,- DM
n.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das Haushaltsjahr 1997 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 19.12.1996 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901.10
Im Aufträge gez. Meckel
HL
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.01. bis 22.01.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanz ab teilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Hübingen, 30.12.1996 Ortsgemeindeverwaltung Hübingen (S.)
gez. Hoffmann, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnüng des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153).
((
EISBACHGEMEINDEN”
Seniorennachmittag der Verbandsgemeinde Montabaur
Weitere Infos siehe unter »In Montabaur ist was los« Kartenverkauf für den Bereich »Eisbachgemeinden« bei fol
genden Seniorenvertretem:
Theo Hannappel, Gartenstraße 4, 56412 Girod..06485/601
Mechthild Schmidt, Lange Straße 9,
56412 Görgeshausen,.06485/1560
Horst Guntershausen, Kirchstraße 14,
56412 Heilberscheid.06485/679
Agnes Malm, Oberdorfstraße 23,
56412 Nentershausen.06485/8494
Irmgard Kaiser, Bahnhofstraße 32,
56412 Niedererbach.06485/1239
Antonia Meuer, Schulstraße 6, 56412 Nomborn ....06485/8641
Schulärztliche Untersuchung der Schulneulinge 1997
Nach Mitteilung des Gesundheitsamtes Montabaur findet die Untersuchung der Schulneulinge statt am:
Freitag, 10.01.1997, im Kindergarten Nentershausen Montag, 13.01.1997, im Kindergarten Heilberscheid Dienstag, 14.01.1997, im Kindergarten Heilb. und Görgeshausen
Donnerstag, 16.01.1997, im Kindergarten Niedererbach Das Gesundheitsamt bittet Sie, das gelbe Vorsorgeuntersu- chungsheft und den Impfausweis der Kinder mitzubringen. Die beigefügte Gliederung bitte ich zu beachten und einzuhalten.
Freitag, 10.01.1997
Angemeldete Kinder aus der Ortsgemeinde Nentershausen: 08.30 Uhr M, 08.50 Uhr N, 09.10 Uhr P bis Qu, 09.30 Uhr R bis Schl, 10.10 Uhr Schn bis St, 10.30 Uhr V bis Wei, 10.50 Uhr Wer bis Wille.
Angemeldete Kinder aus der Ortsgemeinde Görgeshausen:
11.10 Uhr R bis Z.
Montag, 13.01.1997
Angemeldete Kinder aus der Ortsgemeinde Heilberscheid: 08.30 Uhr Abis G, 08.50 Uhr H bis K, 09.10 Uhr L bis R, 09.30 Uhr S bis Weid, 10.10 Uhr Weim bis Z.
Angemeldete Kinder aus der Ortsgemeinde Nombom: 10.30 Uhr A bis B, 10.50 Uhr C bis K, 11.10 Uhr L bis Sehen.
Dienstag, 14.01.1997
Angemeldete Kinder aus der Ortsgemeinde Nomborn: 08.30 Uhr Schm, 08.50 Uhr Sd bis Sz, 09.10 Uhr W.
Angemeldete Kinder aus der Ortsgemeinde Görgeshausen:
10.10 Uhr A bis Brühl, A., 10.30 Uhr Brühl, J. bis Da, 10.50 Uhr Db bis G, 11.10 Uhr H bis K.
Donnerstag, 16.01.1997
Angemeldete Kinder aus der Ortsgemeinde Niedererbach: 08.30 Uhr Abis B, 08.50 Uhr D bis F, 09.10 Uhr H, 09.30 Uhr Kbis Mö, 10.10 Uhr Mü bis P, 10.30 Uhr R, 10.50 Uhr W-
gez. Wiehert, Schulleiter
_ Girod _
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags....von 17.00 bis 19.00 Uhr
Donnerstags.von 17.00 bis 19.00 Uhr
Telefon 06485/4696 ■ .
Alte Herren Welschneudorf-Hübingen
Am Freitag, dem 10. Januar, findet im Gasthaus »Zum Hannes« unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Beginn pünktlich um 19.00 Uhr. Auskünfte über bereits vorlie-. gende Anträge erteilen der Abteilungsleiter und sein Stellvertreter.
Vereinsringsitzung
Hiermit lade ich die Vertreter der Ortsvereine zur Vereinsringsitzung am Donnerstag, dem 16.01.1997, 19,30 Uhr, ins Gemeindehaus ein. Ich bitte sicherzustellen, daß die Vertreter der Vereine anwesend sind.

