Montabaur
Nr. 1/2/97
Hübingen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Die nächste Sprechstunde findet am 9. Januar 1997 statt.
Siegfried Hoffmann, Ortsbürgermeister
Aus der Sitzung
des Ortsgemeinderates Hübingen
vom 17.12.1996
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1997 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1997 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1997, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest
setzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 581.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 145.000 DM
Die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 1997 wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.240 %
Grundsteuer B.270 %
Gewerbesteuer.300 %
Die Hundesteuer beträgt
für den ersten Hund.36 DM
für den zweiten Hund..54 DM
für jeden weiteren Hund.72 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1997 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Nach dem derzeitigen Verlauf der Haushaltswirtschaft 1996 zeichnet sich zum Jahresende ein Rücklagenbestand von ca. 260.000,00 DM ab. Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand von 292.356,24 DM zum 31.12.1995 sollten gemäß Haushaltsplan 1996 rd. 150.000,00 DM zur Finanzierung der anstehenden Vorhaben herangezogen werden. Die wäre einem Bestand zum 31.12.1996 von rd. 142.000,00 DM gleichgekommen. Durch Mehreinnahmen bei Erschließungsbeiträgen und bei Grundstücksveräußerungen kann die Rücklagenentnahme derart reduziert werden, daß zum Ende des Haushaltsjahres 1996 mit einem Betrag von rd. 260.000-,00 DM gerechnet werden kann.
Die Ortsgemeinde Hübingen bleibt zum 31.12.1996 weiterhin schuldenfrei.
Insgesamt gesehen ergeben sich für die Aufstellung des Haushaltes 1997 solide finanzielle Verhältnisse.
Haushalt 1997
Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 726.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 581.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 145.000,00 DM.
Da weder Kredite zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen benötigt werden, noch Verpflichtungsermächtigungen einzugehen sind, erübrigt sich eine Festsetzung.
Gegenüber dem Vorjahr verändern sich die Steuersätze nicht.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 633.000,00 DM um 52.000,00 DM auf 581.000,00 DM. Dieser Rückgang ist zum einen den hohen Einnahmen aus dem Verkauf von Chroniken in 1996 zuzuschreiben, die im Haushaltsjahr 1997 nicht erwartet werden, und zum anderen dem geringeren Erlös aus dem Holzverkauf gegenüber dem Vorjahr. Nach wie vor wird der Einnahmenbereich des Verwaltungshaushaltes geprägt von den Einnahmen des Unterabschnittes
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Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen. Sie erbringen auch das Gros der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes mit 75,04 v. H.
Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie
folgt zusammen:
Erstattungen, Zuweisungen.0,52 v. H.
Gebühren. 1,04 v. H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und
sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.14,45 v. H.
Sonstige Finanzeinnahmen.8,95 v. H.
(Konzessionsabgaben, Zinsen)
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichtigen Wünsche der Ortsgemeinde.
Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
Prozentanteil 1997
1. Personalausgaben.14,45 %
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.30,13 %
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche
Einrichtungen.6,03 %
4. Umlagen..'. 47,67 %
5. Zuführung zum Vermögenshaushalt.1,72 %
Die echte freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Hübingen für das Haushaltsjahr 1997 beläuft sich auf einen Überschuß von- 10.000 DM.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 21.05.1996 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen.
Ausweislich dieses Programmes sind für die folgenden Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen:
1. Herrichtung eines Spiel- und
Freizeitgeländes... 10.000,00 DM
2. Ortsverschönerungsmaßnahmen. 30.000,00 DM
3. Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen.~....3.000,00 DM
4. Bauausgaben - Bergstraße. 15.000,00 DM
5. Bauausgaben - Friedhof...30.000,00 DM
6. Bauausgaben - Buchfinkenlandhalle.20.000,00 DM
7. Wirtschaftswegebau. 10.000,00 DM
8. Erwerb von Grundstücken.20.000,00 DM
9. Zuführung zur allgemeinen Rücklage. 7.000,00 DM
Die Finanzierung dieser Ausgaben erfolgt durch Er- schließungsbeiträge (44.000,00 DM); Grundstückserlöse (82.000,00 DM), Investitionsschlüsselzuweisung (8.626,00 DM) und durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (10.000,00 DM).
Ausblick 1998 bis 2000
Ortsverschönerungsmaßnahmen, der Wänderwegebau, Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen sowie die Fertigstellung des Erschließungsgebietes »Oberm Görgengarten« bilden die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre. Die Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung signalisieren eine problemlose Finanzierung aller Vorhaben.
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das Jahr 1997 vom 30.12.1996 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 19.12.1996 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf.581.000,-DM
in der Ausgabe auf.581.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.:.145.000,- DM
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