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Montabaur

Nr. 1/2/97

Hübingen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Die nächste Sprechstunde findet am 9. Januar 1997 statt.

Siegfried Hoffmann, Ortsbürgermeister

Aus der Sitzung

des Ortsgemeinderates Hübingen

vom 17.12.1996

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1997 einstimmig verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung des Ortsgemeinderates stand die Be­ratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1997 an.

Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstim­mung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt er­klärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haus­haltsplan und der Haushaltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1997, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­

setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 581.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben.je 145.000 DM

Die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 1997 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A.240 %

Grundsteuer B.270 %

Gewerbesteuer.300 %

Die Hundesteuer beträgt

für den ersten Hund.36 DM

für den zweiten Hund..54 DM

für jeden weiteren Hund.72 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1997 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Infor­mationen zur Kenntnis gegeben:

Nach dem derzeitigen Verlauf der Haushaltswirtschaft 1996 zeichnet sich zum Jahresende ein Rücklagenbestand von ca. 260.000,00 DM ab. Ausgehend von einem tatsächlichen Be­stand von 292.356,24 DM zum 31.12.1995 sollten gemäß Haus­haltsplan 1996 rd. 150.000,00 DM zur Finanzierung der anste­henden Vorhaben herangezogen werden. Die wäre einem Be­stand zum 31.12.1996 von rd. 142.000,00 DM gleichgekommen. Durch Mehreinnahmen bei Erschließungsbeiträgen und bei Grundstücksveräußerungen kann die Rücklagenentnahme derart reduziert werden, daß zum Ende des Haushaltsjahres 1996 mit einem Betrag von rd. 260.000-,00 DM gerechnet wer­den kann.

Die Ortsgemeinde Hübingen bleibt zum 31.12.1996 weiterhin schuldenfrei.

Insgesamt gesehen ergeben sich für die Aufstellung des Haus­haltes 1997 solide finanzielle Verhältnisse.

Haushalt 1997

Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 726.000,00 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 581.000,00 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaus­halt 145.000,00 DM.

Da weder Kredite zur Finanzierung der anstehenden Maßnah­men benötigt werden, noch Verpflichtungsermächtigungen einzugehen sind, erübrigt sich eine Festsetzung.

Gegenüber dem Vorjahr verändern sich die Steuersätze nicht.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 633.000,00 DM um 52.000,00 DM auf 581.000,00 DM. Dieser Rückgang ist zum einen den hohen Einnahmen aus dem Ver­kauf von Chroniken in 1996 zuzuschreiben, die im Haushalts­jahr 1997 nicht erwartet werden, und zum anderen dem gerin­geren Erlös aus dem Holzverkauf gegenüber dem Vorjahr. Nach wie vor wird der Einnahmenbereich des Verwaltungs­haushaltes geprägt von den Einnahmen des Unterabschnittes

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Steuern, allgemeine Zuweisungen und allgemeine Umlagen. Sie erbringen auch das Gros der Einnahmen des Verwaltungs­haushaltes mit 75,04 v. H.

Die weiteren Einnahmen der Ortsgemeinde setzen sich wie

folgt zusammen:

Erstattungen, Zuweisungen.0,52 v. H.

Gebühren. 1,04 v. H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und

sonst. Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.14,45 v. H.

Sonstige Finanzeinnahmen.8,95 v. H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen)

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres, sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden, beinhalten gesetzliche oder tarifvertragliche Vorgaben und berücksichti­gen Wünsche der Ortsgemeinde.

Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabenbereiche an den Gesamtausga­ben des Verwaltungshaushaltes haben:

Prozentanteil 1997

1. Personalausgaben.14,45 %

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.30,13 %

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche

Einrichtungen.6,03 %

4. Umlagen..'. 47,67 %

5. Zuführung zum Vermögenshaushalt.1,72 %

Die echte freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Hübingen für das Haushaltsjahr 1997 beläuft sich auf einen Überschuß von- 10.000 DM.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 21.05.1996 beschlossene Inve­stitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus erge­benden Vorhaben bestimmen das Volumen.

Ausweislich dieses Programmes sind für die folgenden Investi­tionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und Ausgaben entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen:

1. Herrichtung eines Spiel- und

Freizeitgeländes... 10.000,00 DM

2. Ortsverschönerungsmaßnahmen. 30.000,00 DM

3. Zuweisungen für Dorferneuerungs­maßnahmen.~....3.000,00 DM

4. Bauausgaben - Bergstraße. 15.000,00 DM

5. Bauausgaben - Friedhof...30.000,00 DM

6. Bauausgaben - Buchfinkenlandhalle.20.000,00 DM

7. Wirtschaftswegebau. 10.000,00 DM

8. Erwerb von Grundstücken.20.000,00 DM

9. Zuführung zur allgemeinen Rücklage. 7.000,00 DM

Die Finanzierung dieser Ausgaben erfolgt durch Er- schließungsbeiträge (44.000,00 DM); Grundstückserlöse (82.000,00 DM), Investitionsschlüsselzuweisung (8.626,00 DM) und durch die Zuführung vom Verwaltungshaushalt (10.000,00 DM).

Ausblick 1998 bis 2000

Ortsverschönerungsmaßnahmen, der Wänderwegebau, Zu­weisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen sowie die Fertig­stellung des Erschließungsgebietes »Oberm Görgengarten« bilden die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre. Die Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung signali­sieren eine problemlose Finanzierung aller Vorhaben.

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Hübingen für das Jahr 1997 vom 30.12.1996 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwal­tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 19.12.1996 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.581.000,-DM

in der Ausgabe auf.581.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.:.145.000,- DM

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