Montabaur
32
Nr. 1/2/97
Heilberscheid
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nombom für das Jahr 1997 vom 30.12.1996
I.
Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12.1982 (GVB1. S. 476) und dem § 7 der Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn vom 23.05.1996 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 17.12.1996 hiermit bekanntgemacht wird:
§1 .
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf...281.000,—DM
in der Ausgabe auf..281.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.0,- DM
in der Ausgabe auf.0,- DM
festgesetzt.
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 66.400,- DM. Die Umlage 1997 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. 3 der Satzung), zu ermitteln.
Danach haben zu zahlen:
Kinder Umlage DM
Ortsgemeinde Heilberscheid 27 37.350
Ortsgemeinde Nombom 21 29.050
48 66.400
n.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nomborn für das Haushaltsjahr 1997 werden keine Bedenken erhoben.
Montabaur, 17.12.1996 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901.10
Im Aufrage gez. Meckel
TU.
Öffentliche Auslegung
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.01.1997 bis 22.01.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs, von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags, von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags, von 08.00 bis 12.30 Uhr), öffentlich aus.
Heilberscheid, 30.12.1996
gez. Braun, der Vorsitzende des Kindergartenzweckverbandes
Hinweis:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung yon Rheinland-Pfalz (GemO). in der Fassung vom 31. Januair 1994 (GVB1. S. 153).
Brennholzbestellung
Es kann wieder Buchenbrennholz bestellt werden. Der Raummeter kostet 70,00 DM. Ebenso kann das Holz an festen Wegen bereitgestellt werden. Hierbei handelt es sich um ca. 6,00 m lange schwache Stamme, die in Eigenleistung auf die erforderliche Länge abgeschnitten und gespalten werden müssen. Dieses Holz kostet 45,— DM/Raummeter. Bei Interesse bitte die Bestehung bei unserem Förster, Herrn Frenzei, Telefon 8682, oder beim Ortsb.ürgermeister bis zum 10.01.1997 angeben. Auch besteht die Möglichkeit, Schlagabraum in Selbstwerbung zu erhalteri.
Reichwein, Ortsbürgermeister
Kappensitzung im Dorfgemeinschaftshaus
Die Ortsvereine veranstalten am Samstag, dem 18.01.1997, um 20.11 Uhr, eine Kappensitzung im Dorfgemeinschaftshaus mit anschließendem Tanz. Die Ortsvereine laden hierzu alle Fastnachtsfreünde recht herzlich ein.
Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heilberscheid e.V.
Einladung zur Jahreshauptversammlung am 10.01.1997, um 20.00 Uhr
Tagesordnungspunkte : 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden und Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte, 2. Totenehrung, 3. Berichte (1. Vorsitzender, Jugendwart, Chronist, Kassierer), 4. Vereinsausflug 1997, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlassung des Kassierers und des Vorstandes, 7. Wahl des Wahlausschusses, 8. Neuwahl der Kassenprüfer, 9. Neuwahl des Vorstandes, 10. Verschiedenes.
Nentershausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Mittwochs..von 17.00 bis 19.00 Uhr
Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Telefon 06485/223.
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 23.12.1996
Sachstand Chronik und weitere Planung
Der I. Ortsbeigeordnete trug den Sachstand vor. Das für das Jahresende gesetzte Ziel sei leider noch nicht erreicht. In der heutigen Sitzung solle die Auflage, das Format, der Einband, die Seitenzahl und die Aufteilung von schwarzweißen Bildern zu farbigen Bildern festgelegt werden.
Eine Mitarbeiterin der Verbandsgemeindeverwaltung stellte den Ratsmitgliedern verschiedene Chroniken als Musterbeispiele vor. Auch habe sie zwei unverbindliche Angebote für den Druck einer Chronik eingeholt. Bei einer Seitenzahl von 400 und einer Auflage von 800 Stück würden die Kosten rund 42.800 DM und bei einer Auflage von 1.200 Stück rund 46.000 DM betragen.
Nach ausgiebiger Diskussion wurde die Auflage auf 1.500 Stück bei'einer Seitenzahl von 600 Seiten und einem Format von 17 x 24 cm festgelegt. In der Chronik sollen zu 25 % farbige Bilder und zu 75 % Schwarzweißbilder verwendet werden.

