Einzelbild herunterladen

Montabaur

32

Nr. 1/2/97

Heilberscheid

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

im Dorfgemeinschaftshaus

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Heilberscheid/Nombom für das Jahr 1997 vom 30.12.1996

I.

Die Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz, dem Zweckverbands­gesetz vom 22.12.1982 (GVB1. S. 476) und dem § 7 der Ver­bandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Heilber­scheid/Nomborn vom 23.05.1996 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwal­tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 17.12.1996 hiermit bekanntgemacht wird:

§1 .

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1997 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf...281.000,DM

in der Ausgabe auf..281.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.0,- DM

in der Ausgabe auf.0,- DM

festgesetzt.

§2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§4

Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 66.400,- DM. Die Umlage 1997 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. 3 der Satzung), zu ermitteln.

Danach haben zu zahlen:

Kinder Umlage DM

Ortsgemeinde Heilberscheid 27 37.350

Ortsgemeinde Nombom 21 29.050

48 66.400

n.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverban­des Heilberscheid/Nomborn für das Haushaltsjahr 1997 wer­den keine Bedenken erhoben.

Montabaur, 17.12.1996 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901.10

Im Aufrage gez. Meckel

TU.

Öffentliche Auslegung

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.01.1997 bis 22.01.1997 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs, von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags, von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags, von 08.00 bis 12.30 Uhr), öffentlich aus.

Heilberscheid, 30.12.1996

gez. Braun, der Vorsitzende des Kindergartenzweckverbandes

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung, unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung yon Rheinland-Pfalz (GemO). in der Fas­sung vom 31. Januair 1994 (GVB1. S. 153).

Brennholzbestellung

Es kann wieder Buchenbrennholz bestellt werden. Der Raum­meter kostet 70,00 DM. Ebenso kann das Holz an festen Wegen bereitgestellt werden. Hierbei handelt es sich um ca. 6,00 m lange schwache Stamme, die in Eigenleistung auf die erforder­liche Länge abgeschnitten und gespalten werden müssen. Die­ses Holz kostet 45, DM/Raummeter. Bei Interesse bitte die Bestehung bei unserem Förster, Herrn Frenzei, Telefon 8682, oder beim Ortsb.ürgermeister bis zum 10.01.1997 angeben. Auch besteht die Möglichkeit, Schlagabraum in Selbstwer­bung zu erhalteri.

Reichwein, Ortsbürgermeister

Kappensitzung im Dorfgemeinschaftshaus

Die Ortsvereine veranstalten am Samstag, dem 18.01.1997, um 20.11 Uhr, eine Kappensitzung im Dorfgemeinschaftshaus mit anschließendem Tanz. Die Ortsvereine laden hierzu alle Fastnachtsfreünde recht herzlich ein.

Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heilberscheid e.V.

Einladung zur Jahreshauptversammlung am 10.01.1997, um 20.00 Uhr

Tagesordnungspunkte : 1. Begrüßung durch den 1. Vorsit­zenden und Bekanntgabe der Tagesordnungspunkte, 2. Toten­ehrung, 3. Berichte (1. Vorsitzender, Jugendwart, Chronist, Kassierer), 4. Vereinsausflug 1997, 5. Bericht der Kassenprü­fer, 6. Entlassung des Kassierers und des Vorstandes, 7. Wahl des Wahlausschusses, 8. Neuwahl der Kassenprüfer, 9. Neu­wahl des Vorstandes, 10. Verschiedenes.

Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Mittwochs..von 17.00 bis 19.00 Uhr

Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Telefon 06485/223.

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen vom 23.12.1996

Sachstand Chronik und weitere Planung

Der I. Ortsbeigeordnete trug den Sachstand vor. Das für das Jahresende gesetzte Ziel sei leider noch nicht erreicht. In der heutigen Sitzung solle die Auflage, das Format, der Einband, die Seitenzahl und die Aufteilung von schwarzweißen Bildern zu farbigen Bildern festgelegt werden.

Eine Mitarbeiterin der Verbandsgemeindeverwaltung stellte den Ratsmitgliedern verschiedene Chroniken als Musterbei­spiele vor. Auch habe sie zwei unverbindliche Angebote für den Druck einer Chronik eingeholt. Bei einer Seitenzahl von 400 und einer Auflage von 800 Stück würden die Kosten rund 42.800 DM und bei einer Auflage von 1.200 Stück rund 46.000 DM betragen.

Nach ausgiebiger Diskussion wurde die Auflage auf 1.500 Stück bei'einer Seitenzahl von 600 Seiten und einem Format von 17 x 24 cm festgelegt. In der Chronik sollen zu 25 % farbige Bilder und zu 75 % Schwarzweißbilder verwendet werden.