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Montabaur

Nr. 1/2/97

m.

Feststellung des Ergebnisses:

Verwaltungs­haushalt DM

Vermögens­haushalt DM

Gesamt DM

Überschuß/Fehlbetrag

0,00

0,00 .

0,00

Festgestellt: Montabaur, 15.05.1996 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

n.

Entlastungsbeschluß

Nach Kenntnisnahme vom Bericht des Rechnungsprüfungs­ausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung der Ver­bandsgemeinde Montabaur wird die Jahresrechnung für das Jahr 1995 beschlossen.

Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Gleichzeitig wird dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1995 gemäß § 114 Abs. 1 GemO Entlastung erteilt.

DL

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 13.01. bis 22.01.1997 bei der Ver- bandsgemeindeverwaltüng Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 108, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, den 17.12.1996

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (S.)

gez. Reusch, I. Beigeordneter

Richtlinien

der Verbandsgemeinde Montabaur über die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfahrten, -lagern, -freizeiten und Studienfahrten §1

Voraussetzung der Förderung

(1) Für die Jugendfahrten, Ferienlager und ähnliche Veran­staltungen von Jugendgruppen, die in der Verbandsgemeinde Montabaur regelmäßig aktive Jugendarbeit betreiben, ge­währt die Verbandsgemeinde Montabaur einen Zuschuß nach Maßgabe dieser Richtlinien.

(2) Gefördert werden auch Fahrten von Schulklassen.

(3) Zuweisungen werden nur Kindern und Jugendlichen ge­zahlt, die ihren Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Monta­baur haben.

(4) An den Fahrten müssen mindestens 5 Jugendliche teilneh­men, die am 31.12. des jeweiligen Jahres mindestens 5 und

I 1 höchstens 21 Jahre alt sind.

;! Bei Fahrten der Werkstatt für Behinderte wird von einer | Altersbegrenzung abgesehen.

j (5) Gruppenleiter/innen, die älter als 21 Jahre sind, erhalten ! nach folgendem Schlüssel einen Zuschuß:

Kinder/Jugendliche Gruppenleiter/innen

5 . 1

6 bis 9. 2

10 bis 19.3

20 bis 29. 4

30 bis 39..'...5

usw.

(6) Gruppenleiter/innen müssen nicht Einwohner der Ver­bandsgemeinde Montabaur sein.

(7) Fahrten werden nur bezuschußt, wenn sie mindestens drei Tage (einschließlich An- und Abreisetag) betragen.

(8) Fahrten werden nur bezuschußt, wenn die Gruppe ge­schlossen am jeweiligen Fahrtziel übernachtet.

§2

Umfang der Förderung

(1) Für jede/n Teilnehmer/in und Gruppenleiter/in wird ein Zuschuß von DM 6,- pro Tag gewährt.

(2) Zuschüsse werden nur für eine Fahrtdauer von maximal 14 Tagen gewährt.

(3) Der Tag der An- und Abreise ist mitzurechnen.

§3

Beantragung der Zuschüsse

(1) Die Zuschüsse sind spätestens einen Monat nach Ende der Fahrt bei der Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen:

Der Antrag muß enthalten:

1. Angaben über Fahrtziel und -dauer

2. Name, Geburtstag und Wohnort der Fahrtteilnehmer/in­nen

Die Fahrtteilnehmer/innen und Gruppenleiter/innen bestäti­gen ihre Teilnahme durch eigenhändige Unterschrift. Bei Schulklassen wird auf die Unterschrift verzichtet.

(2) Der Antrag ist von der/dem verantwortlichen Fahrtleiter/in zu stellen. Die Richtigkeit der Angabe ist von der/vom Vereins­vorsitzenden, Schulleiter/in, bei kirchlichen Gruppen von der/vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder örtlichen Kirchengemeinde bzw. des Kirchenvorstandes zu bestätigen.

§4

Rechtsanspruch

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Zuschusses nach diesen Richtlinien besteht nicht.

§5

Inkrafttreten

Diese Richtlinien treten am 1. Januar 1997 in Kraft. Montabaur, 10. Oktober 1996 (S.)

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Jahresabschluß 1995 - Wasserversorgung

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.1996 den Jahresabschluß für den Betriebszweig Wasser­versorgung zum 31.12.1995 festgestellt und beschlossen, den ausgewiesenen Jahresgewinn in Höhe von 235.544,07 DM auf neue Rechnung vorzutragen.

Der festgestellte Jahresabschluß, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer liegt in der Zeit

vom 13. Januar bis 21. Januar 1997 im Rathaus-Altbau, II. Etage, Zimmer-Nr. 26

während der Dienststunden öffentlich aus.

56410 Montabaur, 10.01.1997 Verbandsgemeindewerke Montabaur

Herrmann, kaufm. Werkleiter

Jahresabschluß 1995 - Abwasserbeseitigung

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.1996 den Jahresabschluß für den Betriebszweig Abwas­serbeseitigung zum 31.12.1995 festgestellt und beschlossen, den ausgewiesenen Jahresverlust in Höhe von 359.428,18 DM auf neue Rechnung vorzutragen.

Der festgestellte Jahresabschluß, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer liegt in der Zeit

vom 13. Januar bis 21. Januar 1997 im Rathaus-Altbau, II. Etage, Zimmer-Nr. 26

während der Dienststunden öffentlich aus.

56410 Montabaur, 10.01.1997 Verbandsgemeindewerke Montabaur

Herrmann, kaufm. Werkleiter