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Montabaur

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Nr. 1/2/97

Öffentl. Bekanntmachungen

Bekanntmachung

1. Die Bezirksregierung Koblenz - Obere Landesplanungsbe­hörde-hat mit Schreiben vom 18.12.1996-Az.: 30-433-12- 14/S - für die geplante Verlagerung und gleichzeitige Er­weiterung des Baumarktes Knauber und LIDL- Discounters im Industriegebiet Heiligenroth ein Raumord­nungsverfahren gern. § 18 Landesplanungsgesetz (LP1G) in der Fassung vom 08.02.1977 (GVB1. S. 5 ff.), zuletzt geän­dert durch Art. 1 des Landesgesetzes vom 20.12.1994 (GVB1. S. 461 ff.) und Artikel 1 des Zweiten Landesgesetzes zur Änderung planungsrechtlicher Vorschriften vom 18.07.1996 (GVB1. S. 268), eingeleitet. Im Rahmen der Verlagerungs- und Erweiterungsmaßnahmen ist eine Ver­größerung des Baumarktes Knauber von derzeit rd. 2.640 m 2 Geschoßfläche auf ca. 5.720 m 2 Geschoßfläche zuzüglich 1.600 m 2 für nicht überdachte Freiverkaufsflächen vorge­sehen. Der LIDL-Discounter soll von derzeit rd. 600 m 2 Geschoßfläche auf insgesamt ca. 950 m 2 Geschoßfläche erweitert werden.

2. Zum Zwecke der Beteiligung der Öffentlichkeit (vgl. § 18 Abs. 7 Landesplanungsgesetz) werden die dem Raumord­nungsverfahren zugrundeliegenden Unterlagen in der Zeit vom 20.01.1997 bis 21.02.1997 bei der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 211, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienst­stunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.

3. Die Einwohner und die ihnen nach § 14 Abs. 3 und 4 der Gemeindeordnung gleichgestellten Personen und Perso­nenvereinigungen können, sich bis zum 07.03.1997 zu dem Vorhaben schriftlich oder zur Niederschrift bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur - Anschrift siehe oben - äußern.

Auch diese Stellungnahmen werden in die Abwägung ein­gestellt.

4. Das Ergebnis der Abwägung wird öffentlich bekanntge­macht.

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Montabaur, 02.01.1997

Verbandsgemeinde Montabaur 56410 Montabaur, 20.12.1996

Bekanntmachung

zur Durchführung des Erörterungstermins durch die Bezirksregierung Koblenz

Planfeststellungsverfahren für die Neubaustrecke Köln- Rhein/Main der Deutschen Bahn AG - Planfeststellungsab­schnitt 74 (110-kV-Bahnstromleitung) - von Mast 300 bis Mast 313 und von Mast 401 bis Mast 463;

Bereich der Verbandsgemeinden Wirges (Ortsgemeinden Ebemhahn und Dernbach sowie Stadt Wirges), Montabaur (Ortsgemeinden Ruppach-Goldhausen, Großholbach, Girod und Heiligenroth sowie Stadt Montabaur) und Wallmerod (Ortsgemeinden Dreikirchen, Steinefrenz, Weroth, Oberer­bach und Hundsangen)

Im Zuge der Durchführung des o. g. Planfeststellungsverfah­rens wurde das Vorhaben in den Gemeinden, in denen es sich voraussichtlich auswirkt, ortsüblich bekanntgemacht, und es wurde den Betroffenen Gelegenheit gegeben, Einwendungen gegen das Vorhaben zu erheben - Anhörungsverfahren gemäß § 20 Allgemeines Eisenbahngesetz vom 27.12.1993 - AEG - (BGBl. I S. 2396 ff) i. V. m. § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz- vom 25.05.1976 - VwVfG - (BGBl. I S. 1253 ff) in der jeweils gültigen Fassung.

Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sind mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern (§ 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG).

Der Erörterungstermin beginnt

am Dienstag, 28. Januar 1997,09.30 Uhr, in Heiligenroth, Vogelsanghalle,

Schulstraße, 56412 Heiligenroth.

Sollten die vorliegenden Einwendungen an diesem-Tag nicht abschließend erörtert werden können, wird der Erörterungs­termin

ajm Mittwoch, 29. Januar 1997,09.30 Uhr, am gleichen Ort beziehungsweise

am Donnerstag, 30. Januar 1997,09.30 Uhr, am gleichen Ort fortgesetzt.

Der Erörterungstermin ist gemäß § 73 Abs. 6 letzter Satz VwVfG in Verbindung mit § 68 Abs. 1 Satz 1 VwVfG nicht öffentlich.

Es wird darauf hingewiesen, daß bei Ausbleiben eines Betei­ligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann.

Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Ko­sten können nicht erstattet werden.

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Verbandsgemeinderates vom 12.12.1996 der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1995 L

Haushaltsrechnung

Feststellung des Ergebnisses:

Verwaltungs­haushalt DM

Vermögens­haushalt DM

Gesamt DM

Soll-Einnahmen

31,810.403,54

8.104.664,73

39.915.068,27

./. Abgang alter Kasseneinnahmereste

31.990,14

0,00

31.990,14

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

31.778.413,40

8.104.664,73

39.883.078,13

Soll-Ausgaben

31.595.695,35

2.555.785,28

34.151.480,60

+ Neue

Haushaltsausgabereste

182.674,22

5.638.885,27

5.821.559,49

7. Abgang alter Haushaltsausgabereste

0,00

90.005,82

90.005,82

./. Abgang alter Kassenausgabereste

-43,83

0,00

-43,83

Summe bereinigte Sollausgaben

31.778.413,40

8.104.664,73

39.883.078,13