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Montabaur

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Nr. 50/96

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ortsgemeinde Neuhäusel (S.)

Roggenbach, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Feldchen« der Ortsgemeinde Neuhäusel

hier: 1. Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 04.07.1996 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetz­buch (BauGB)

2. Öffentliche Auslegung der Planungsunterla­gen gemäß § 3 Abs. 3 und 2 des Baugesetzbu­ches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Neuhäusel hat in seiner Sitzung am 05.12.1996 den Beschluß gefaßt, den am 04.07.1996 im Rah­men der Aufstellung des Bebauungsplanes gefaßten Satzungs­beschluß gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB aufzuheben.

Danach hat der Ortsgemeinderat ebenfalls in der Sitzung am 05.12.1996 beschlossen, den in dieser Sitzung vorgelegten Be­bauungsplan mit seinen Änderungen erneut offenzulegen (§ 3 Abs. 3 und 2 BauGB).

Die Planunterlagen liegen gemäß § 3 Abs. 3 und 2 BauGB in der Zeit vom

23.12.1996 bis 22.01.1997 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ergibt sich aus der nachstehend abgedruckten Skizze:

56337 Neuhäusel, 06.12.1996 (S.)

Roggenbach, Ortsbürgermeister

Bebauungsplan

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Weihnachtsverlosung

Zum 1. Mal veranstalten einige Geschäftsleute in Neuhäusel eine Weihnachtsverlosung. In der Volksbank, den neuen Ge­schäften im Volksbank-Gebäude sowie im EDEKA-Markt wer­

den Weihnachtslose 'ausgegeben. Damit wollen sich die Ge­schäftsinhaber bei ihren Kunden bedanken.

Unter Mitwirkung des kath. Kirchenchores St. Anna und des MGV Constantia 1873 Neuhäusel e.V. wird am

Freitag, 20. Dezember 1996,18.00 Uhr,

am Volksbank-Gebäude die Ziehung der Hauptgewinner vor­genommen. Dazu sind alle Bürgerinnen und Bürger sehr herz­lich eingeladen.

Nehmen wir uns hierfür die Zeit, um von dem vorweihnacht­lichen Einkaufsstreß abzuschalten. Mit Glühwein oder heißem Kakao für die Kinder und einigen Weihnachtsliedem wollen wir uns auf das bevorstehende Weihnachtsfest einstimmen.

Der Erlös der Veranstaltung ist für den Kindergarten Neuhäusel bestimmt.

Im Namen der Geschäftsleute darf ich Sie alle recht herzlich zu dieser Veranstaltung einladen.

Roggenbach, Ortsbürgermeister

Vorlesestunde in der Bücherei St. Anna

Unsere letzte Vorlesestunde für dieses Jahr halten wir am Dienstag, dem 17.12.1996 um 17.00 Uhr ab. Vorgelesen wird eine Weihnachtsgeschichte von Astrid Lindgren.

Unsere Vorlesestunde wird ab sofort immer am letzten Diens­tag jeden Monats stattfinden. Für die Kinder, die zur Vorlese- stunde kommen, ist dann auch die Möglichkeit gegeben ein Buch auszuleihen. Davon unabhängig bleibt die normale Öff­nungszeit mittwochs von 17.00 bis 18.00 Uhr weiterhin beste­hen.

Nejheiseler Baljatscher

Unser Programm für die Kampagne 1997

3. und 4. große Sitzung am Samstag, 08.02.1997, bzw. Sonntag, 09.02.1997, jeweils um 20.11 Uhr im St. Anna-Heim unter dem Motto »Zirkus Baljatscher«.

An beiden Tagen bieten wir die komplette Sitzung und an­schließend Tanz. Der Termin für den Kartenvorverkauf wird rechtzeitig bekanntgemacht.

Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet am 14.12.1996, 19.00 Uhr, im Hotel Thüringer Hof, statt. Alle aktiven und passiven Mitglieder sind herzlich eingeladen.

Bitte Anmeldung nicht vergessen!

Stillgruppe Neuhäusel

Wir laden interessierte Schwangere, Mütter und Väter (mit Kindern) ein zu unserem Treffen am Donnerstag, dem 19. Dezember 1996, von 09.00 bis 11.00 Uhr, Römerstraße 3, in Neuhäusel.

Jederzeit ist telefonische Beratung möglich durch: Dagmar Schmidt (02620/15373), Ellen Schmidt (0261/69457).

Simmern

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr

Telefon: 02620/8614

Verlegung der Dienststunde des Ortsbürgermeisters

Wegen einer anderweitigen Verpflichtung (Rechnungsprü­fung) am Donnerstag, 12. Dezember 1996, in Montabaur, wird die Dienststunde des Ortsbürgermeisters auf Freitag, 13. De­zember 1996, verlegt. Um Beachtung wird gebeten.

Schmidt, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet am

Mittwoch, dem 18. Dezember 1996, um 19.30 Uhr,

im Vereinsraum im Haus Siebenborn statt.

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