Montabaur
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Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrensoder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend macht.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.
56412 Gackenbach, den 23.11.1996 (S.)
Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Nr. 48/96
Änderung der Friedhofsgebührensatzung
Die Ortsgemeinde ist verpflichtet, den Friedhof als kostenrechnende Einrichtung zu betreiben. Es war daher notwendig, die Friedhofsgebühren den zum Teil drastisch gestiegenen Kosten anzupassen. Die zuletzt vorgenommene Anpassung stammt aus dem Jahre 1988. Der Ortsgemeinderat beschloß die Änderung der Friedhofsgebührensatzung, die in einer der nächsten Ausgaben des Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht wird.
Aufstellung des Bebauungsplanes »Halfterweg-Erweite- rung«
Nachdem im Rahmen der Offenlage sowie im Rahmen der Unterrichtung der Träger öffentlicher Belange weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht wurden, stimmte der Ortsgemeinderat dem Bebauungsplan »Halfterweg - Erweiterung« nebst Begründung, Textfestsetzungen und landespflegeri- schem Planungsbeitrag in der Form zu, wie er in der Sitzung am 07.11.1996 Vorgelegen hat, und beschloß den Bebauungsplan gemäß §§ 10 BauGB, 24 GemO als Satzung.
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach
vom 07.11.1996
Wirtschafts- und Fällungsplan 1997 einstimmig beschlossen
Einstimmig verabschiedete der Ortsgemeinderat den in der Sitzung vorgelegten und erläuterten Forstwirtschaftsplan für das Jahr 1997. Gemäß den Berechnungen der Forstverwaltung wurden Gesamteinnahmen von 72.150 DM und Gesamtausgaben von 71.960 DM veranschlagt. Der Holzeinschlag wurde auf insgesamt 785 fm festgelegt und teilt sich wie folgt auf: 60 fm Eiche, 165 fm Buche, 360 fm Fichte, 90 fm Kiefer, 30 fm Euro-Lärche sowie 80 fm Douglasie.
Auftragserteilung zur Erstellung einer Straßenplanung für das neue Baugebiet »Halfterweg-Erweiterung«
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, für das neue Baugebiet »Halfterweg-Erweiterung« eine erforderliche Straßenplanung erstellen zu lassen.
Übertragung der Zuständigkeiten für die Förderung von Jugendfahrten und -freizeiten auf die Verbandsgemeinde
Es ist geplant, die Zuständigkeit für die Förderung von Jugendfahrten und -freizeiten gemäß § 67 Abs. 3 GemO von den Ortsgemeinden auf die Verbandsgemeinde zu verlagern. Dies setzt voraus, daß der Verbandsgemeinderat und mehr als die Hälfte der beteiligten Ortsgemeinderäte zustimmen und in den Ortsgemeinden, deren Räte zustimmen, mehr als die Hälfte der Einwohner der Verbandsgemeinde wohnt. Außerdem muß die Übernahme im öffentlichen Interesse liegen. Das öffentliche Interesse läßt sich mit dem Ziel der Verwaltungsvereinfachung begründen.
Der Ortsgemeinderat Gackenbach stimmte der Übertragung der Zuständigkeit für die Förderung von Schulfahrten und Jugendfreizeiten auf die Verbandsgemeinde Montabaur zu. Zum 31.12.1996 werden die entsprechenden Richtlinien der Ortsgemeinde aufgehoben.
Erhöhung der Hundesteuer ab dem Haushaltsjahr 1997
Mehrheitlich beschlossen die Ratsmitglieder die Erhöhung der gemeindlichen Hundesteuer auf
50 DM für den ersten Hund,
130 DM für den zweiten Hund,
160 DM für den dritten und jeden weiteren Hund.
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur
Der Verbandsgemeinderat hat durch Beschluß vom 15.03.1994 die Einleitung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Dieses Verfahren betrifft ausschließlich das Entwicklungsgebiet der Stadt Montabaur rund um den geplanten ICE-Bahnhof. Die Beteiligung aller Ortsgemeinden an der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ist jedoch erforderlich, da die Grundzüge der Gesamtplanung durch dieses Änderungsverfahren berührt werden.
Der Ortsgemeinderat stimmte der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur gemäß § 67 Abs. 2 GemO zu.
Dienststunde wird vorverlegt
Die Dienststunde am Freitag, dem 29. November 1996, wird auf 18.00 bis 19.00 Uhr vorverlegt. Ich bitte diese Änderung zu beachten.
Keine Weihnachtsbäume von der Gemeinde
Auch in diesem Jahr kann die Ortsgemeinde keine eigenen Weihnachtsbäume anbieten. Der vor einigen Jahren angepflanzte Bestand kann voraussichtlich ab dem nächsten Jahr genutzt werden.
Gemeinsame Nikolausfeier für Gackenbacher und Horbacher Kinder
Die gemeinsame Nikolausfeier findet - wie bereits angekündigt - am Donnerstag, dem 5. Dezember 1996, nachmittags um 17.00 Uhr, im »Buchfinken-Zentrum« statt. Äuf diesem Wege sei bereits heute allen fleißigen Helferinnen und Helfern, die die Feier vorbereiten, ganz herzlich gedankt.
Ulrich Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Buchausstellung mit Verkauf der Ausstellungsexemplare
in der katholischen, öffentlichen Bücherei Gackenbach am Sonntag, 1. Dezember 1996
Beginn nach dem Familien-Gottesdienst bis zunächst 12.00 Uhr. Nachmittags ab 14.30 Uhr mit Kaffee und Kuchen. Vorlesestunde für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter von 15.00 bis 16.00 Uhr.
Wir stellen Bücher, Spiele und das neue »Gotteslob« zum Bestellen und Verschenken aus. Um 17.00 Uhr wird die Buchausstellung aufgelöst und die bestellten Bücher und Spiele können schon gleich mit naph Hause genommen werden.
VdK-Ortsgruppe Gackenbach
Einladung
Alle Mitglieder unserer Ortsgruppe Gackenbach, Horbach, Dies und Hübingen werden hiermit zur Mitgliederversammlung am Freitag, dem 06.12.1996, nachmittags, 16.00 Uhr, in die Gastwirtschaft »Westerwaldblick« Merz in Horbach eingeladen.
Tagesordnung: 1. Begrüßung und Totengedenken unserer verstorbenen Mitglieder, 2. Geschäftsbericht, 3. Kassenbericht, 4. Entlastungserteilung für den Kassierer und den gesamten Vorstand, 5. Neuwahl des Vorstandes, 6. Referat des neuen Geschäftsführers Rolf Rockenfeiler von unserem VdK- Kreisverband Westerwald, 7. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

