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Montabaur

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Nr. 48/96

zu räumen. Als allgemeine Verkehrszeit gilt die Zeit zwischen 07.00 und 21.00 Uhr.

Wer nicht räumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann bestraft werden.

Die Reinigungssatzung kann bei mir während der Sprechstun­den eingesehen werden.

Ich hoffe, daß Sie Ihrer Bürgerpflicht nachkommen und Ihre Mitbürger keinen Grund zur Klage haben.

Mit freundli hen Grüßen

Hermann Schaa, Ortsbürgermeister

Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten

(haushaltsübliche Mengen) in der Ortsgemeinde Kadenbach

Seitens des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes (WAB) wird darauf hingewiesen, daß die Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten am 04.12.1996 in der Ortsge­meinde Kadenbach stattfindet.

An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde Mon­tabaur in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr die Möglich­keit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle um­weltgefährdende Problemabfälle abzuliefern und zwar in Ka­denbach, Dorfplatz.

Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft werden dort um­weltschädliche Problemabfälle aus Haushalten kostenlos an­genommen; hierzu zählen insbesondere Lackrückstände, Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Me­dikamente, Batterien jeder Art und Leuchtstoffröhren. Außer­dem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtete Pflan­zenfette (Fritierfett) abgeben, die anschließend einer Wieder­verwertung zugeführt werden (Die Annahme gilt jeweils nur für haushaltsübliche Mengen!).

Altöl darf auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ab sofort bei den mobilen Sammlungen leider nicht mehr angenommen werden. Sie können dieses allerdings, nach wie vor, auf unserer stationären Problem­abfallannahmestelle im Betriebshof in Moschheim, täg­lich von 08.30 bis 12.00 Uhr bzw. zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr in haushaltsüblichen Mengen gegen Gebühr anliefem. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang, daß die Verkaufsstellen von Motoröl zur kostenlosen Entgegennahme' der entspre­chenden Menge Altöl, wie gekauft, gesetzlich verpflich­tet sind. Beim Neukauf von Motoröl zahlen Sie dort bereits den Aufwand für die Entsorgung über die Ver­kaufsstellen mit, den Sie ansonsten über die Abfallge­bühr nochmals zahlen müßten. Bestehen Sie daher auf der Rücknahme im Geschäft.

Nach Beendigung der Sammlung werden die angelieferten Abfälle über die SAM, Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Mainz, ordnungsgemäß beseitigt bzw. soweit möglich auch der Wiederverwertung zugeführt.

Besonders wird noch daraufhingewiesen, daß aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei diesen Sammlun­gen nur Problemabfälle aus Haushalten angenommen werden können.

Gewerbetreibende sollten sich mit der SAM, Sonderabfall- Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Wilh.-Theo- dor-Römheld-Str. 34, 55130 Mainz, Tel.: 06131/98298-0, oder mit der Fa. Bellersheim GmbH & Co. KG, 57638 Neitersen, Tel.: 02681/80282, bzw. anderen für die Entsorgung von Pro­blemabfällen zugelassenen Entsorgungsfirmen unmittelbar in Verbindung setzen.

Alle bisher bestehenden Entsorgungs-/ und Verwertungs­nachweise nach der Abfall- und Reststoffüberwachungsverord- nung (in der Regel nur anzuwenden im Bereich des Gewerbes) haben, aufgrund der vg. Veränderungen, zum 31.12.1993 ihre Gültigkeit verloren und müssen ebenso wie bei aktuellem Bedarf an Entsorgungs-/Verwertungskapazität bei der SAM (Nachfolgegesellschaft der früheren GBS) neu beantragt wer­den.

Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintref­fen der Einsammelfahrzeuge zu unterlassen, tun Ge­fährdungen Dritter, vor allem Kinder, und der Umwelt vermeiden zu helfen.

Für Bürger, die an dem vorgenannten Termin keine Gelegen­heit zur Abgabe ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber

hinaus die Möglichkeit, diese von montags bis freitags, in der Zeit von 08.30 bis 12.00 Uhr, und donnerstags, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Fuhrparkgebäude des WAB in 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, in haushaltsüblichen Men­gen in der Regel kostenlos anzuliefern.

Für u. U. noch offenstehende Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des WAB unter Tel.: 02602/6806-55.

Freiwillige Feuerwehr Kadenbach

Am Sonntag, dem 8. Dezember 1996, um 15.00 Uhr, kommt der Nikolaus zu allen Kindern der Mitglieder des Vereins der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Kadenbach e.V. Die Nikolausfeier findet wieder im Gerätehaus statt. Für die Nikolaustüten wird ein Unkostenbeitrag von 5,- DM erho­ben. Die Eltern können vorher dem Nikolaus einige Notizen über ihre Kinder geben, damit dieser persönlich auf die Kinder eingehen kann. Natürlich wird auch wieder Kaffee und Ku­chen gereicht.

Wir bitten um eine Kuchenspende. Für eine Kuchenspende oder eine Nikolaustütenbestellung wenden Sie sich bitte an: Beate Scheffler, Tel.: 8304.

Kamevalsclub Kadenbach e.V.

Große Karnevalssitzung des K.C.K. am 11. Januar 1997, Be­ginn: 20.11 Uhr, im beheizten Winterzelt auf dem Dorfplatz (Kirmesplatz). Eintrittspreis DM 10,-.

Kartenvorverkauf ab sofort, bei: Rüdiger Junges, Westerwald­straße 1, 56337 Kadenbach, Tel. 02620/8336.

Neuhäusel

Sprechstunden des Ortsbürgermeisters

Montags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

im Gemeindehaus, Telefon: 02620/8442

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am

Donnerstag, dem 5. Dezember 1996, um 20.00 Uhr,

im Sitzungssaal des Gemeindehauses, Hauptstraße 52, Neu­häusel, statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Aufstellung des Bebauungsplanes »Feldchen« (neu)

- Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 04.07.1996

- Zustimmungsbeschluß

- Erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und 3 BauGB

2. Forstwirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 1997; Genehmigung

3. Konzept für eine flächenhafte Verkehrsberuhigung in Neu­häusel; Erteilung des Planungsauftrages

4. Erweiterung der Straßenbeleuchtung; Eitelborner Straße und Lahnstraße

5. Hallen- und Stadionausschußsitzung vom 29.11.1996; Aus­wertung

6. Haushaltsrechnung 1995 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1995

7. Verschiedenes

H. Nichtöffentliche Sitzung

I. Bauangelegenheit(en) - vorsorglich -

2. Grundstücksangelegenheit(en)

3. Verschiedenes

56335 Neuhäusel, 25.11.1996

Roggenbach, Ortsbürgermeister