Montabaur
25
Nr. 48/96
zu räumen. Als allgemeine Verkehrszeit gilt die Zeit zwischen 07.00 und 21.00 Uhr.
Wer nicht räumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann bestraft werden.
Die Reinigungssatzung kann bei mir während der Sprechstunden eingesehen werden.
Ich hoffe, daß Sie Ihrer Bürgerpflicht nachkommen und Ihre Mitbürger keinen Grund zur Klage haben.
Mit freundli hen Grüßen
Hermann Schaa, Ortsbürgermeister
Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten
(haushaltsübliche Mengen) in der Ortsgemeinde Kadenbach
Seitens des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebes (WAB) wird darauf hingewiesen, daß die Einsammlung von Problemabfällen aus Haushalten am 04.12.1996 in der Ortsgemeinde Kadenbach stattfindet.
An diesem Tag haben die Bürger der Verbandsgemeinde Montabaur in der Zeit von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür eingerichteten Sammelstelle umweltgefährdende Problemabfälle abzuliefern und zwar in Kadenbach, Dorfplatz.
Unter Aufsicht einer chemischen Fachkraft werden dort umweltschädliche Problemabfälle aus Haushalten kostenlos angenommen; hierzu zählen insbesondere Lackrückstände, Farbreste, Holz- und Pflanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medikamente, Batterien jeder Art und Leuchtstoffröhren. Außerdem können Sie beim Umweltmobil auch ausgehärtete Pflanzenfette (Fritierfett) abgeben, die anschließend einer Wiederverwertung zugeführt werden (Die Annahme gilt jeweils nur für haushaltsübliche Mengen!).
Altöl darf auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ab sofort bei den mobilen Sammlungen leider nicht mehr angenommen werden. Sie können dieses allerdings, nach wie vor, auf unserer stationären Problemabfallannahmestelle im Betriebshof in Moschheim, täglich von 08.30 bis 12.00 Uhr bzw. zusätzlich donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr in haushaltsüblichen Mengen gegen Gebühr anliefem. Bitte berücksichtigen Sie in diesem Zusammenhang, daß die Verkaufsstellen von Motoröl zur kostenlosen Entgegennahme' der entsprechenden Menge Altöl, wie gekauft, gesetzlich verpflichtet sind. Beim Neukauf von Motoröl zahlen Sie dort bereits den Aufwand für die Entsorgung über die Verkaufsstellen mit, den Sie ansonsten über die Abfallgebühr nochmals zahlen müßten. Bestehen Sie daher auf der Rücknahme im Geschäft.
Nach Beendigung der Sammlung werden die angelieferten Abfälle über die SAM, Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Mainz, ordnungsgemäß beseitigt bzw. soweit möglich auch der Wiederverwertung zugeführt.
Besonders wird noch daraufhingewiesen, daß aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen bei diesen Sammlungen nur Problemabfälle aus Haushalten angenommen werden können.
Gewerbetreibende sollten sich mit der SAM, Sonderabfall- Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH, Wilh.-Theo- dor-Römheld-Str. 34, 55130 Mainz, Tel.: 06131/98298-0, oder mit der Fa. Bellersheim GmbH & Co. KG, 57638 Neitersen, Tel.: 02681/80282, bzw. anderen für die Entsorgung von Problemabfällen zugelassenen Entsorgungsfirmen unmittelbar in Verbindung setzen.
Alle bisher bestehenden Entsorgungs-/ und Verwertungsnachweise nach der Abfall- und Reststoffüberwachungsverord- nung (in der Regel nur anzuwenden im Bereich des Gewerbes) haben, aufgrund der vg. Veränderungen, zum 31.12.1993 ihre Gültigkeit verloren und müssen ebenso wie bei aktuellem Bedarf an Entsorgungs-/Verwertungskapazität bei der SAM (Nachfolgegesellschaft der früheren GBS) neu beantragt werden.
Aus Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, das Abstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Einsammelfahrzeuge zu unterlassen, tun Gefährdungen Dritter, vor allem Kinder, und der Umwelt vermeiden zu helfen.
Für Bürger, die an dem vorgenannten Termin keine Gelegenheit zur Abgabe ihrer Problemabfälle haben, besteht darüber
hinaus die Möglichkeit, diese von montags bis freitags, in der Zeit von 08.30 bis 12.00 Uhr, und donnerstags, von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Fuhrparkgebäude des WAB in 56424 Moschheim, Bodener Straße 15, in haushaltsüblichen Mengen in der Regel kostenlos anzuliefern.
Für u. U. noch offenstehende Fragen wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung des WAB unter Tel.: 02602/6806-55.
Freiwillige Feuerwehr Kadenbach
Am Sonntag, dem 8. Dezember 1996, um 15.00 Uhr, kommt der Nikolaus zu allen Kindern der Mitglieder des Vereins der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Kadenbach e.V. Die Nikolausfeier findet wieder im Gerätehaus statt. Für die Nikolaustüten wird ein Unkostenbeitrag von 5,- DM erhoben. Die Eltern können vorher dem Nikolaus einige Notizen über ihre Kinder geben, damit dieser persönlich auf die Kinder eingehen kann. Natürlich wird auch wieder Kaffee und Kuchen gereicht.
Wir bitten um eine Kuchenspende. Für eine Kuchenspende oder eine Nikolaustütenbestellung wenden Sie sich bitte an: Beate Scheffler, Tel.: 8304.
Kamevalsclub Kadenbach e.V.
Große Karnevalssitzung des K.C.K. am 11. Januar 1997, Beginn: 20.11 Uhr, im beheizten Winterzelt auf dem Dorfplatz (Kirmesplatz). Eintrittspreis DM 10,-.
Kartenvorverkauf ab sofort, bei: Rüdiger Junges, Westerwaldstraße 1, 56337 Kadenbach, Tel. 02620/8336.
Neuhäusel
Sprechstunden des Ortsbürgermeisters
Montags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr
im Gemeindehaus, Telefon: 02620/8442
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Neuhäusel findet am
Donnerstag, dem 5. Dezember 1996, um 20.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Gemeindehauses, Hauptstraße 52, Neuhäusel, statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Aufstellung des Bebauungsplanes »Feldchen« (neu)
- Aufhebung des Satzungsbeschlusses vom 04.07.1996
- Zustimmungsbeschluß
- Erneute Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und 3 BauGB
2. Forstwirtschaftspläne für das Forstwirtschaftsjahr 1997; Genehmigung
3. Konzept für eine flächenhafte Verkehrsberuhigung in Neuhäusel; Erteilung des Planungsauftrages
4. Erweiterung der Straßenbeleuchtung; Eitelborner Straße und Lahnstraße
5. Hallen- und Stadionausschußsitzung vom 29.11.1996; Auswertung
6. Haushaltsrechnung 1995 und Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1995
7. Verschiedenes
H. Nichtöffentliche Sitzung
I. Bauangelegenheit(en) - vorsorglich -
2. Grundstücksangelegenheit(en)
3. Verschiedenes
56335 Neuhäusel, 25.11.1996
Roggenbach, Ortsbürgermeister

