Montabaur
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Nr. 48/96
In Eitelbom ist was los
Missionsbasar am 1. Adventsonntag
Wo: Im Gemeindezentrum »Die Arche«
Beginn: Nach dem Familiengottesdienst ab ca. 11.00 Uhr Für was: Für die Missionsstation in Simbabwe Damit Menschen auch dort leben können — Wir sind es ihnen schuldig - Ich und Du
»Künstler, E istier und Werker«, die den Basar unterstützen möchten, melden sich im Pfarrhaus in Eitelborn (Tel. 8696). Dort können Bastelarbeiten und selbstgebackene Plätzchen abgegeben werden. Natürlich sind Kuchenspenden herzlichst willkommen!
Theater in Eitelbom »Eine schöne Bescherung«
Wann: Samstag, 30. November 1996, um 19.00 Uhr, und Sonntag, 1. Dezember 1996, um ca. 17.00 Uhr Wo: Es wird kein Eintritt erhoben! Spenden sind erwünscht! Für Missionsstation Simbabwe.
Theater life - Schauspieler aus dem Dorf - Spannung pur Laßt es Euch nicht entgehen - »Eine schöne Bescherung«
Frauengemeinschaft Eitelbom
Zur Adventsfeier am Mittwoch, dem 4. Dezember, um 19.30 Uhr, im Gasthaus »Nassauer Hof«/Zerbach, sind alle Mitglieder herzlichst eingeladen. Wir wollen die vorweihnachtliche Zeit mit dieser besinnlichen Feier beginnen.
Katholische Kirchengemeinde »Mariä Himmelfahrt«, Eitelbom
Erwachsenenbildung
Thema: Frauenfrühstück und Gespräch
»Ein Kind wurde uns geboren, ein Knabe wurde uns geschenkt«
Glaubensgespräch
Termin: Samstag, 07.12.1996, 09.30 Uhr Ort: Eitelborn, Pfarrheim, »Arche«
Leitung: Eva Knöllinger-Acker, Montabaur
Info und Anmeldung: Kath. Pfarramt Eitelborn, Telefon
02620/8696
Kommunionbekleidungs-Basar
Wann: 14.12.1996,14.00 bis 16.00 Uhr. Wo: Im Gemeindehaus »Arche«, Eitelborn, Untergeschoß.
Kleiderannahme: 12.12.1996,17.00 bis 18.00 Uhr. Gebühr pro Anbieter: ö,- DM
Möhnen-Verein Eitelbom
Hiermit wird noch einmal auf unsere Fahrt zum Weihnachtsmarkt nach Bonn hingewiesen.
Termin: Samstag, 30.11.1996, Abfahrt: 12.30 Uhr, Kirmesplatz Eitelborn. Abschluß abends in einem gemütlichen Lokal am Rhein.
Adventskaffee
Unser Adventskaffee findet, wie bereits angekündigt, am Samstag, dem 7. Dezember 1996, statt.
Wo? Nassauer Hof (Ihn. Ingr. Zerbach), Eitelborn. Beginn: 15.00 Uhr.
Hierzu sind alle Möhnen aus Eitelborn herzlich eirigeladen. Wer einen Kuchen backen will, soll sich bitte mit unserer Obermöhn Inge Merzbach, Tel. 8132, in Verbindung setzen. Präsente für die vorgesehene Verlosung nehmen folgende Möhnen an: Maria Stein, Oberdorfstraße, Eitelborn, und Else Kollett, Willi-Arndt-Straße, Eitelborn.
Weihnachts-Wanderpokalschießen
Das Weihnachts-Wanderpokalschießen der Alt-Herren mit ihren Gästen findet am Freitag, dem 6. Dezember 1996, um 20.00 Uhr, im Schützenhaus, statt. Geschossen wird mit dem Luftgewehr. Nach der Siegerehrung schließt sich eine kleine Weihnachtsfeier an.
Am Sonntag, dem 15. Dezember 1996, findet um 15.00 Uhr, die Weihnachtsfeier für unsere kleinen und großen Mitglieder im
Schützenhaus statt. Voller Freude werden wir dort den Nikolaus erwarten.
SG Eitelborn/Neuhäusel
Beginn der Aufstiegsrunde
Ab Sonntag, den 1. Dezember, kämpfen die acht besten Mannschaften der Kreisliga A um den Aufstieg in die Bezirksliga. Unsere Mannschaft spielt gegen die SpVgg Bendorf. Spielbeginn ist um 14.30 Uhr auf dem Nörrberg. Zusammen mit unseren zahlreichen Fans, als 13. Mann, werden wir versuchen den Nörrberg zur uneinnehmbaren Festung zu machen. Unsere 2. Mannschaft spielt bereits um 11.00 Uhr gegen den SV Weitersburg III in Neuhäusel.
Kadenbach
Sprechzeiten des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.30 bis 20.00 Uhr
Donnerstags.von 18.30 bis 20.00 Uhr
Telefon und Fax: 02620/633
Öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Ortslage«, Flur 18, Parzelle 37/15 gemäß § 13 BauGB der Ortsgemeinde Kadenbach hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Ortsgemeinderat am 25.09.1996 als Satzung beschlossene Planänderung wurde der Kreis Verwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 18.11.1996 (Az. 6a/60, 610.13) erklärt, daß die Satzung Rechtsvorschriften nicht verletzt.
Die Änderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kemarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt der Planänderung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalendeijahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Eorm- vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahr nach der Bekanntma-

