Montabaur
Nr. 46/96
stücke jeweils über die gemeinsame Grundstücksgrenze vorsieht, so daß jeweils zwei Bauplätze über eine Ein- und Ausfahrt erreicht werden können, während die Parzelle 4563/16 über den vorhandenen öffentlichen Weg angedient werden kann. Lediglich ein äußeres Baugrundstück erhält eine eigene Zufahrt. Dadurch wird auch die notwendige Flächenversiegelung durch die privaten Verkehrsflächen minimiert. Darüber hinaus wurde in den-Textfestsetzungen insbesondere darauf geachtet, daß sich die möglichen Gebäude in die Situation am Promenadenweg einfügen und im Vergleich zu der vorhandenen Bebauung nicht übermäßig massiv in Erscheinung treten. Um die geplante städtebauliche Entwicklung in 2. Reihe zu gewährleisten, war es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Dies insbesondere deshalb, um ein optimales Einpassen der zukünftigen baulichen Anlagen in die bereits vorhandene Nachbarbebauung zu erreichen. Insgesamt dient der Bebauungsplan der unproblematischen Schaffung von Wohnbauland im Innenbereich, wodurch auch der Außenbereich geschont wird und die vorhandenen Erschließungsanlagen besser ausgenutzt werden können. Die erforderliche erneute Offenlage gemäß § 3 BaüGB wurde in der Zeit vom 29.07. bis 30.08.1996 durchgeführt. Im Rahmen dieser Offenlage wurde durch eine Person Bedenken und Anregungen vorgetragen. Aufgrund der Abwägung mit den entgegenstehenden privaten und öffentlichen Belangen beschloß der Stadtrat, die vorgetragenen Bedenken und Anregungen nicht zu berücksichtigen.
Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I - Erweiterung« für die Grundstücke Flur 17, Flurstücke 3059/5 und 3059/10 - Nassauische Sparkasse -
Einstimmig beschloß der Stadtrat den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I - Erweiterung« einschließlich Begründung sowie zeichnerischen und textlichen Festsetzungen in der Form, wie er dem Rat in der Sitzung vorgelegt wurde. Ebenfalls einstimmig beschloß der Stadtrat die Bebauungsplanänderung »Altstadt I - Erweiterung« für die Grundstücke Flur 17, Flurstücke 3059/5 und 3059/10 einschließlich Begründung und Textfestsetzung als Satzung. Notwendig geworden war die Änderung durch das beabsichtigte Vorhaben der Naspa Montabaur, auf dem Grundstück Flur 17, Flurstücke 3059/5 und 3059/10 einen Anbau zur Erweiterung der auf dem Konrad-Adenauer-Platz vorhandenen Baulichkeiten durchzuführen. Um die entsprechenden Planungsabsichten einerseits und die städtebaulichen Belange andererseits in ausreichendem Maße zu berücksichtigen, war es erforderlich, den maßgeblichen Bebauungsplan »Altstadt I - Erweiterung« zu ändern. Das Änderungsverfahren hat insbesondere zum Inhalt, daß die überbaubaren Flächen im südöstlichen Teil des Grundstückes geringfügig erweitert werden und die Geschossigkeit von bisher 2 auf nunmehr 4 Vollgeschosse angehoben wird, damit eine Anpassung an den bereits vorhandenen Bestand des Bankgebäudes erreicht werden kann. Die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB wurde in der Zeit vom 15.07. bis 16.08.1996 durchgeführt. Die im Rahmen dieser Offenlage von Seiten der Bürger und Einwohner vorgetragenen Bedenken und Anregungen sind gemäß Beschluß des Stadtrates nicht zu berücksichtigen, da sie bereits in den Entwurf des Änderungsplanes eingestellt waren. Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden keinerlei Bedenken und Anregungen vorgebracht.
Aufstellung des Bebauungsplanes »Verlängerte Südstraße«, Montabaur-Elgendorf
Einstimmig beschloß der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes »Verlängerte Südstraße« einschließlich Begründung, Textfestsetzungen und dem landespflegerischen Planungsbeitrag in der Form, wie er dem Rat in der Sitzung vorlegen hat und bereits vorgestellt wurde. Vorgenanntes wurde gleichzeitig einstimmig durch den Stadtrat als Satzung beschlossen.
Die Stadt Montabaur beabsichtigt, im Bereich des Stadtteiles Eigendorf ein weiteres Wohngebiet zu schaffen. Die bisher dort vorhandenen Baugebiete sind fast vollständig bebaut. Um dem vorhandenen Bedarf an Wohnbaugrundstücken in der Stadt Montabaur und im Stadtteil Elgendorf entsprechen zu können, war es notwendig, weitere Baumöglichkeiten für interessierte Bauwillige zu eröffnen. Von daher soll das Plangebiet zumindest ansatzweise einer verdichteten Bebauung zugeführt werden. Aufgrund dessen wurde etwa die Hälfte der Vorgesehenen Bauflächen für Einfamilienhäuser und der verbleibende Rest für eine Bebauung mit Hausgruppen bzw. Reihenhäusern vorgesehen. Dadurch wird zusätzlich bauplanungsrechtlich auf die gestiegenen Baulandpreise reagiert und gleichzeitig dem Gebot eines möglichst sparsamen Umganges mit Grund und
Boden Rechnung getragen. Durch weitere planerische Festsetzungen soll gewährleistet werden, daß sich das Neubaugebiet in die vorhandene Struktur von Eigendorf einfügt. Um dieses Ziel zu verwirklichen, wurden bestimmte Vorschriften bezüglich Geschossigkeit, Anzahl der Wohneinheiten, Firsthöhe usw. getroffen. Das Plangebiet »Verlängerte Südstraße« wurde seitens der Verbandsgemeinde in das Verfahren zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgenommen, so daß der Bebauungsplan insoweit parallel zum Flächennutzungsplan gemäß § 8 Äbs. 3 BauGB aufgestellt wird. Die im Rahmen der erneuten Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB von seiten der Bürger eingereichten Bedenken und Anregungen wurden einzeln beraten und beschlossen. Der Stadtrat beschloß, daß aufgrund der Abwägung zwischen den betroffenen privaten Belangen einerseits und den entgegenstehenden privaten und öffentlichen Belangen andererseits die vorgetragenen Bedenken und Anregungen nicht berücksichtigt werden können. Ebenfalls nicht berücksichtigt wurden die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Bedenken und Anregungen des Kulturamtes Westerburg.
Änderung un^ Überarbeitung des Bebauungsplanes »Christches Weiher«
Bei 2 Nein-Stimmen beschloß der Stadtrat den geänderten Planentwurf einschließlich der Begründung sowie der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen in der Form, wie er in der Sitzung Vorgelegen hat. Ebenfalls bei 2 Gegenstimmen wurde der Bebauungsplan »Christches Weiher« einschließlich Begründung, textlichen und zeichnerischen Festsetzungen als Satzung beschlossen.
Für das Plangebiet existiert bereits ein Bebauungsplan, der eine Einfamilienhausbebauung vorsieht. Zwischenzeitlich machten jedoch veränderte Planungsanforderungen an den sparsamen Umgang mit Grund und Boden veränderte Bauwünsche und veränderte Bedarfswerte aufgrund der Entwicklung bezüglich der geplanten Schnellbahntrasse und des ICE- Bahnhofes Montabaur eine Überarbeitung dieses Bebauungsplanes erforderlich. Um den genannten Vorgaben gerecht zu werden, soll das Plangebiet »Christches Weiher« einer verdichteten Bebauung zugeführt werden. Zu diesem Zweck ist die Schaffung von ca. 145 Wohneinheiten im Mietwohnungsbau, 60 Reihenhäusern und ca. 65 Einfamilien-, Doppel und Kettenhäusern vorgesehen. Ein gesonderter landespflegerischer Planungsbeitrag muß nicht erarbeitet werden, da der ursprüngliche Bebauungsplan bereits vor Inkrafttreten der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vorhanden war. Eine erneute Offenlage wurde insbesondere aufgrund des nunmehr erarbeiteten Entwässerungskonzeptes der Verbandsgemeindewerke erforderlich. Eine Entwässerung des Gebietes ist nur' im Trennsystem möglich. Um die dafür notwendigen Kosten! zu minimieren, wurde von dem beauftragten Fachbüro eine 1 Mischung aus dem herkömmlichen Trennsystem und einer Muldenversickerung in Form von Speicherkaskaden vorgeschlagen. Die Mehraufwendungen hierfür werden von allen Beteiligten im Umlegungsverfahren getragen, da die beabsichtigte Entwässerung dem kompletten Baugebiet und der Be-, baubarkeit dient. Eine erneute Änderung des Bebauungsplanentwurfes wurde dadurch nicht erforderlich, weshalb, nun-; mehr der endgültige Satzungsbeschluß gefaßt werden kann,j auf dessen Basis das Umlegungsverfahren weiter zu betreiben ist. Über die während der erneuten Offenlage und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vom 29.07. bis; 30.08.1996 eingegangenen Bedenken und Anregungen wurde in der Sitzung einzeln beraten und abgestimmt. Seitens der Träger öffentlicher Belange wurden nur durch das Kulturamt Bedenken und Anregungen vorgebracht, die gemäß Beschluß des Stadtrates (21 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen) zurückgewie-j sen worden ist.
Die während der Offenlage eingegangenen Bedenken und An-' regungen seitens der Bürger wurden nach Abwägung zwi-; sehen den geltend gemachten privaten Belangen einerseits und den entgegenstehenden privaten und öffentlichen Belangen andererseits durch entsprechende einstimmige Beschlüsse - bis auf eine Eingabe - in vollem Umfang berücksichtigt.
Änderung des Bebauungsplanes »Hinunelfeld« für das Grundstück Flur 37, Parzelle 9
Bei 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung wurde der Bebauungsplan »Himmelfeld« für das an der Schillerstraße gelegene Grundstück Flur 37, Flurstück 9 wie folgt geändert:
1. Die bisher vorgesehene Fläche für den Gemeinbedarf/Kleinkinderspielplatz wird zugunsten einer Wohnbebauung aufgegeben. Zu diesem Zweck wird die Parzelle als: Baugrundstück ausgewiesen. !

