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Montabaur

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Nr. 42/96

ODie Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der Verwaltung

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des Bürgerbüros

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Donnerstag.08.00 bis 18.00 Uhr durchgehend

Freitag.... 08.00 bis 12.00 Uhr

für öffentlich ausliegende Bebauungspläne

(Zimmer 211 und 213)

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und.14.00 bis

Donnerstag.08.00 bis

und.14.00 bis

Freitag.08.00 bis

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Sprechzeiten der Gleichstellungsbeauftragten

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Rollstuhlfahrer bitte den Eingang am Konrad-Adenauer- Platz benutzen.

Aus der Sitzung des Verbandsgemeinderates Montabaur vom 01.10.1996

Verpflichtung von Ratsmitgliedem

Ingeborg Luy (B 90/Grüne) und Richard Bertram (FWG) wur­den von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken als neue Mitglieder des Verbandsgemeinderates Montabaur verpflichtet.

Frau Luy ist für die ausgeschiedene Roswitha Kästner nach­gerückt und Herr Bertram tritt die Nachfolge des ausgeschie­denen Horst Piwowarsky an.

Bericht aus den Verbandsgemeindewerken

Der erste Beigeordnete Heinz Reusch berichtete, daß der Auf­trag zur Planung und Verlegung der Ringleitung vom Hochbe­hälter Reckenthal bis nach Heilberscheid vergeben wurde, nachdem die Bundesbahn hierfür ca. 1,1 Mio. DM zur Verfü­gung gestellt hat.

Ebenfalls vergeben ist der Auftrag zu einer Versuchsbohrung oberhalb von Ettersdorf. Die erforderliche Bohrtiefe beträgt 120 m.

Für den Bereich der Abwasserversorgung teilte er mit, daß die Verlegung der Leitung zwischen Montabaur und Heiligenroth bis kurz vor die Kläranlage Heiligenroth fertiggestellt ist. Weiterhin berichtete er, daß am Samstag, 05.10.1996, die Pumpstation aus dem Gelbachtal, Nähe Wirzenborn, eingefah­ren wird. Diesbezüglich wird der erforderliche Streckenab­schnitt im Gelbachtal für den Verkehr gesperrt.

Nachwahl von Ausschußmitgliedem

1. Der Verbandsgemeinderat wählte als Nachfolger für den ausgeschiedenen Horst Piwowarsky (FWG) zum stellver­tretenden Mitglied im Arbeitskreis Verkehrssicherheit, zum stellvertretenden Mitglied im Rechnungsprüfungs­ausschuß und zum stellvertretenden Mitglied im Schulträ­gerausschuß Richard Bertram, Alte Wiese 7, 56337 Sim- mern.

2. Als Nachfolgerin für die ebenfalls ausgeschiedene Roswit­ha Kästner (B 90/Grüne) wählte der Verbandsgemeinderat zum stellvertretenden Mitglied im Haupt- und Finanzaus­schuß, zum stellvertretenden Mitglied im Rechnungsprü­fungsausschuß und zum stellvertretenden Mitglied im Schulträgerausschuß Ingeborg Luy, Kirchstraße 3, 56412 Nentershausen.

3. Als Nachfolger für Renate Engelmann (SPD) wurde Hel­mut Burkey, Leipziger Straße 22, 56412 Heiligenroth, vom Verbandsgemeinderat zum Mitglied des Schulträgeraus­schusses (Vertreter der Lehrer) gewählt.

8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsge- meinde Montabaur

Der Verbandsgemeinderat hatte durch Beschluß vom 15.03.1994 der Einleitung der 8. Änderung des Flächennut­zungsplanes zugestimmt. Nach Erarbeitung, Abstimmung und Fertigung der erforderlichen Planunterlagen wurde die vorgezogene Bürgerbeteiligung und das Beteiligungsverfah­ren der Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 19.08. bis 13.09.1996 durchgeführt. Die eingegangenen Bedenken und Anregungen wurden durch die Verwaltung ausgewertet. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 01.10.1996 wurde einzeln über die eingegangenen Bedenken und Anregungen sowie über die diesbezügliche Auswertung der Verwaltung abgestimmt.

Zusammenfassend dargestellt, stimmte der Verbandsgemein­derat der Auswertung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu. Wei­terhin wurde der 8. Änderung des Fl'ächennutzungsplanes einschließlich dem Erläuterungsbericht und der zeichneri­schen Darstellung in der Form zugestimmt, wie sie dem Rat Vorgelegen hat.

Als nächsten Verfahrensschritt hat der Verbandsgemeinderat die Einleitung der förmlichen Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und die gleichzeitige Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Parallel dazu werden auch alle Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde Montabaur über die 8. Änderung des Flä­chennutzungsplanes informiert, da die Grundzüge der Ge­samtplanung durch dieses Verfahren berührt werden. Gleich­zeitig werden die Ortsgemeinden um die nach § 67 Abs. 2 der Gemeindeordnung erforderliche Zustimmung gebeten.

II. Nachtragshaushaltssatzung für die Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1996

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates beschlossen ein­stimmig die zweite Nachtragshaushaltssatzung mit dem geän­derten Stellenplan und den geänderten Wirtschaftsplänen für das Haushaltsjahr 1996.

Erforderlich wurde die zweite Nachtragshaushaltssatzung wegen Änderungen im Stellenplan und in den Wirtschaftsplä­nen für Wasser und Abwasser. Bei den Änderungen im Stel­lenplan handelt es sich lediglich um Stellenverschiebungen, nicht aber um Vermehrungen. Im Verwaltungs- und Vermö­genshaushalt der Verbandsgemeinde sind keine wesentlichen Änderungen erkennbar, so daß von einer Anpassung des Zah­lenwerkes abgesehen werden konnte.

Schule 2000; Antrag der Fraktion B 90/Grüne von 06.02.1996

Durch den v. g. Antrag der Fraktion B 90/Grüne wurden die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen gefordert:

1. Bestandsaufnahme von Belastungen.

2. Schnellstmögliche Behebung der Belastungen durch biolo­gisch einwandfreie Substitutionsprodukte.

3. Bei künftigen Baumaßnahmen, notwendigen Renovie­rungsmaßnahmen im Innenbereich sind nur noch Natur­produkte zu verwenden, z. B. Linolfußböden, Kaseinputze, Kaseinfarben, Mineral- und Pflanzenfarben usw.

4. Durch Materialbereitstellung sind Anreize zu schaffen, daß Schulen einige dieser Arbeiten in Eigenregie ausfüh­ren zu können, z. B. in Projekttagen.

5. An den Hauptschulen der Verbandsgemeinde Montabaur ist eine Befragung vorzunehmen, welcher Raumbedarf in Zukunft benötigt wird, um den Richtlinien der neuen Lehr­pläne im Hinblick auf Öffnung des Unterrichts und Projek­torientierung entsprechen zu können - konkret: Projekt­räume, Schulmuseum, Schülerbücherei, Aufenthalts- und Gruppenräume usw.

6. Für die Schulen sind Um Weltpreise ins Leben zu rufen für Umweltprojekte, die auch mal über den traditionellen An­satz (Schulgarten) hinausgehen, z. B. müllfreie Schulen, Biotopschutz, Gesundheitsprojekte usw.

Eine Abstimmung des Verbandsgemeinderates über die o. g. Antragspunkte 1. und 2. erfolgte aufgrund der von der Verwal­tung dargelegten Maßnahmen, die in den letzten Jahren hin­sichtlich Belastungsmessungen und ggf. notwendigen Sanie­rungen durchgeführt wurden, nicht.