Montabaur
m
Nr. 42/96
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Bekanntmachung
der n. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1996 vom 15.10.1996
I.
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz folgende Nachtragshaushalts- satzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 09.10.1996 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird lediglich der Stellenplan geändert. •
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde wird nicht geändert.
Der Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeindewerke wird für die
a) Wasserversorgung
von bisher.1.600.000 DM
auf. 1.500.000 DM
b) Abwasserbeseitigung
von bisher.8.500.000 DM
auf...:.7.800.000 DM
festgesetzt.
§3
Die Höchstbeträge der Kassenkredite sowie die Gesamtbeträge der Verpflichtungsermächtigungen werden nicht geändert.
§4
Die Verbandsgemeindeumlage wird nicht geändert.
n.
Genehmigung der H. Nachtragshaushaltssatzung
Die nach § 98 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 98 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur und der Nachtragswirt- schaftspläne Wasserwerk und Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1996 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeindewerke für
a) Eigenbetrieb Wasser von.. 1.500.000 DM
b) Eigenbetrieb Abwasser von..7.800.000 DM
56410 Montabaur, 09.10.1996
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 ■ gez. Weinert, Landrat
m.
Öffentliche Auslegung
Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.10.1996 bis 30.10.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 108, 56410 Montabaur, Konrad-Adenauer-Platz 8, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Montabaur, 15.10.1996 Verbandsgemeinde Montabaur (S.)
gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach.der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153)).
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Nomborn den Bau des Dorfgemeinschaftshauses öffentlich aus.
Leistungsumfang:
Los 1: Erd-, Maurer- und Betonarbeiten
(Neubau ca. 2.000 m3, Umbau ca. 600 m 3 )
Beginn der Arbeiten: Anfang Dezember 1996
Los 2: Zimmerarbeiten
(ca. 100 Stück Holz-Nagel-Binder 1-10 m)
Beginn: Januar 1997
Los 3: Dachdecker-/Spenglerarbeiten (ca. 500 m 2 Dachfläche)
Beginn: Januar 1997
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 18.10.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 20,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
Donnerstag, 7. November 1996 Los 1 = 10.00 Uhr Los 2 = 10.15 Uhr Los 3 = 10.30 Uhr
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 206, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet im Zimmer 218 statt. Montabaur, 02.10.1996 Reusch, 1. Beigeordneter
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Niedererbach den Ausbau eines Wirtschaftsweges öffentlich aus.
Leistungsumfang:
1.000 m 2 Unterbau und bituminöse Tragdeckschicht
1.600 m 2 Unterbau und Verschleißschicht aus Kalksteinsplitt
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 06.11.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 20,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
Mittwoch, 27. November 1996
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 206, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet im Zimmer 218 statt.
Montabaur, 14.10.1996 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

