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Montabaur

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Nr. 42/96

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

der n. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1996 vom 15.10.1996

I.

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Nachtragshaushalts- satzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwal­tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 09.10.1996 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan wird lediglich der Stellen­plan geändert.

§2

Der Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeinde wird nicht geändert.

Der Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeindewerke wird für die

a) Wasserversorgung

von bisher.1.600.000 DM

auf. 1.500.000 DM

b) Abwasserbeseitigung

von bisher.8.500.000 DM

auf...:.7.800.000 DM

festgesetzt.

§3

Die Höchstbeträge der Kassenkredite sowie die Gesamtbeträ­ge der Verpflichtungsermächtigungen werden nicht geändert.

§4

Die Verbandsgemeindeumlage wird nicht geändert.

n.

Genehmigung der H. Nachtragshaushaltssatzung

Die nach § 98 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 98 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz erforderliche Geneh­migung zu folgenden Teilen der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur und der Nachtragswirt- schaftspläne Wasserwerk und Abwasserbeseitigung der Ver­bandsgemeinde Montabaur für das Haushaltsjahr 1996 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeindewer­ke für

a) Eigenbetrieb Wasser von.. 1.500.000 DM

b) Eigenbetrieb Abwasser von..7.800.000 DM

56410 Montabaur, 09.10.1996

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 gez. Weinert, Landrat

m.

Öffentliche Auslegung

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 21.10.1996 bis 30.10.1996 bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 108, 56410 Monta­baur, Konrad-Adenauer-Platz 8, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Montabaur, 15.10.1996 Verbandsgemeinde Montabaur (S.)

gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach.der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fas­sung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153)).

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Nomborn den Bau des Dorfgemein­schaftshauses öffentlich aus.

Leistungsumfang:

Los 1: Erd-, Maurer- und Betonarbeiten

(Neubau ca. 2.000 m3, Umbau ca. 600 m 3 )

Beginn der Arbeiten: Anfang Dezember 1996

Los 2: Zimmerarbeiten

(ca. 100 Stück Holz-Nagel-Binder 1-10 m)

Beginn: Januar 1997

Los 3: Dachdecker-/Spenglerarbeiten (ca. 500 m 2 Dachfläche)

Beginn: Januar 1997

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse ha­ben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 18.10.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 20,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzah­lung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Donnerstag, 7. November 1996 Los 1 = 10.00 Uhr Los 2 = 10.15 Uhr Los 3 = 10.30 Uhr

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift verse­hen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zim­mer 206, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet im Zimmer 218 statt. Montabaur, 02.10.1996 Reusch, 1. Beigeordneter

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Niedererbach den Ausbau eines Wirtschaftsweges öffentlich aus.

Leistungsumfang:

1.000 m 2 Unterbau und bituminöse Tragdeckschicht

1.600 m 2 Unterbau und Verschleißschicht aus Kalksteinsplitt

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse ha­ben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 06.11.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 20,00 DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 (BLZ 570 510 01) bei der Kreissparkasse Montabaur oder mit Scheck zu zahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzah­lung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Mittwoch, 27. November 1996

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift verse­hen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zim­mer 206, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen. Die Submission findet im Zimmer 218 statt.

Montabaur, 14.10.1996 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister