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Montabaur

2. Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Zusam­menlegungsverfahren unterliegen,

3. Angrenzer an das Zusammenlegungsgebiet wegen der teil­weisen Neuvermarkung der Gebietsgrenzen gern. ,§ 56 FlurbG

Widersprüche gegen den Inhalt des Zusammenlegungsplanes, insbesondere gegen die Landabfindung, müssen die Beteilig­ten zur Vermeidung des Ausschlusses (= Fristversäumnis) entweder in diesem Anhörungstermin Vorbringen oder inner­halb einer Frist von zwei Wochen nach diesem Termin schrift­lich oder zur Niederschrift beim Kulturamt Westerburg, Jahn­straße 5, 56457 Westerburg erheben.

Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftli­chen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei der vorbezeichneten Stelle eingegangen sein. Hierauf wird besonders hingewiesen.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei recht­liche Wirkung.

Wer an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muß seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nach­gereicht werden kann. Dies gilt auch für Eheleute, falls sie sich gegenseitig vertreten.

Vollmachtsvordrucke, soweit nicht schon dieser Ladung beige­fügt, können beim Ortsbürgermeister in Eppenrod oder Gör- geshausen in Empfang genommen werden. Der Vollmachtge­ber hat seine Unterschrift durch eine dienstsiegelführende Stelle (z.B. Ortsgemeinde, Polizeibehörde, Pfarramt) beglaubi­gen zu lassen. Die Beglaubigung dient der Durchführung der , Zusammenlegung und ist daher gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei.

Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben, haben, brau­chen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

II. Bekanntgabe^ Informations)termin:

In Vorbereitung des Anhörungstermines (Siehe Abschnitt I.) wird der Zusammenlegungsplan gern. § 59 Abs. 1 FlurbG den Beteiligten des Zusamnienlegungsverfahrens am

8. Oktober 1996 in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr, ebenfalls im Rathaus in Eppenrod, Rathausstraße 8

bekanntgegeben.

Der Zusammenlegungsplan liegt während der v.g. Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des Kultur­amtes werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen.

Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der ausschließlich zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (siehe Abschnitt I.) besteht erfahrungs­gemäß nicht die Möglichkeit, auf die Fragen jedes einzelnen Beteiligten bezüglich seiner Abfindung im Detail einzugehen. Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Zusammenle­gungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist (Abfindungsnachweis).

Die Auszüge sind zu dem Termin mitzubringen. Miteigentümer (z.B. Erbengemeinschaft) erhalten nur einen Auszug. Dieser geht an den gemeinsamen Bevollmächtigten oder den am Ort wohnhaften bzw. an den in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle nachgewiesenen Mitbeteiligten. Diese haben die Verpflichtung, die Auszüge auch den übrigen Miteigentümern zugänglich zu machen. Bruchteilseigentümer sowie Eheleute erhalten jeder für sich einen Auszug.

Zusatz für Inhaber von Rechten an Grundstücken:

Nebenbeteiligte, deren Rechte an einem Grundstück aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten mit dieser Ladung eben­falls einen Auszilg aus dem Zusammenlegungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten Abfindungs­grundstücke, die bisher haftenden alten Grundstücke können anhand dgr im Auszug gemachten Angaben über die Grundbu­cheintragung festgestellt werden.

Da die eingetragenen Rechte im Zusammenlegungsverfahren durch die Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbe­sitz gewahrt bleiben und der neue Grundbesitz bezüglich der Belastung an die Stelle des alten Grundbesitzes tritt, ist das Erscheinen dieser Nebenbeteiligten zum Termin nicht unbe­dingt erforderlich.

Der Amtsleiter Paul Herz, Ltd: Reg. Dir.

Nr. 37/96

Verein der Freunde rund Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heilberscheid e.V.

Voranzeige

Am Mittwoch, 02.10.1996, veranstaltet unsere Feuerwehr ihr

1. Oktoberfest. Hierzu sind alle, die gerne feiern, essen und trinken, herzlich eingeladen. Wir beginnen um 20.00 Uhr mit Musik und guter Laune beim Oktoberfestbier, Haxn vom Grill, Fleischkäs u.a. Außerdem gibts zum Gaudi noch lustige Einlagen, wie Saufmasehine, Bierkrugstemmen usw.

Freiwillige Feuerwehr Heilberscheid Am Donnerstag, 03.10.1996, 10.00 Uhr, gehts weiter mit un­serem traditionellen Tag der offenen Tür. Vom zünftigen Früh­schoppen über Mittagessen bis zum Kaffee und Kuchen wür­den wir uns über Euren Besuch freuen.

Aus diesem Anlaß bitten wir alle Gönner unserer Feuerwehr um Kuchenspenden, die bei Eva Weimer, Tel.: 8228, angemeL det werden können.

Aktivenausflug, 14.09.1996

Zu unserem diesjährigen Aktivenausflug treffen wir uns um 12.00 Uhr am Gerätehaus. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.

Freizeit- und Gymnastikverein Heilberscheid

Hiermit wird nochmals auf unseren diesjährigen Tagesausflug am Samstag, dem 28.09.1996, hingewiesen. Abfahrt: 08.30 Uhr Dorfgemeinschaftshaus. Aus organisatorischen Gründen sollte die Anmeldung hierfür mit Menübestellung bis Freitag, den 13.09.1996, bei einem Vorstandsmitglied abgegeben wer­den.

I .Nentershausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Mittwochs.von 17.00 bis 19.00 Uhr

Evtl. Änderungen werden im Wochenblatt bekanntgegeben. Telefon 06485/223.

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Nentershausen findet am

Donnerstag, dem 19. September 1996, um 19.00 Uhr im Foyer der Freiherr-vom-Stein-Halle statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Niederschrift über die Sitzung vom 04.07.1996 (öffentlicher Teil)

2. Betriebsergebnis Forst 1995 und Waldbauliches Gutach­ten 1996

3. Forstwirtschaftsplan 1997

4. Erhebung von Vorausleistungen für das Baugebiet »Wie­senmorgen II«

5. Aufhebung der Erschließungseinheit »Im Pfadfeld«

6. Änderung Verkehrsführung Hochstraße

7. Beschlußfassung über die Haushaltsrechnung 1995 sowie Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 1995

8. Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben für das Haus­haltsjahr 1996

9. Vergabe von Aufträgen für die Grillhütte

10. Auftragsvergabe Klavier für die Freiherr-vom-Stein-Halle

II. Verschiedenes

12. Einwohnerfragestunde

ü. Nichtöffentliche Sitzung

1. Niederschrift über die Sitzung vom 04.07.1996 (nichtöf­fentlicher Teil)

2. Grundstücksangelegenheiten .

3. Mietangelegenheit

4. Grundstücksangelegenheiten

5. Verschiedenes

56412 Nentershausen, 06.09.1996

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Greiser, Ortsbürgermeister