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Montabaur

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Nr. 37/96

I_Görgeshausen

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr

Telefon 06485/222

Kulturamt Westerburg Westerburg, den 05.09.1996

Az.: 01-E.2223 Lad.A.

Öffentliche Bekanntmachung Ladung

zur Bekanntgabe des Zusammenlegungsplanes Eppenrod und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Zusammenlegungsplanes

I. Anhörungs-(Widerspruchs)termin:

Im Zusammenlegungsverfahren Eppenrod, Rhein-Lahn- Kreis, wird hiermit gemäß § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG - in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I. S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.1994 (BGBl. I S. 2187) der Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Zusammenlegungsplanes anberaumt auf Mittwoch, den 9. Oktober 1996, vormittags 10.00 Uhr, im Rathaus in Eppenrod, Rathausstraße 8 Die Beteiligten werden zu diesem Termin geladen als

1. Eigentümer ihrer dem Zusammenlegungsverfahren unter­liegenden Grundstücke,

2. Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Zusam­menlegungsverfahren unterliegen,

3. Angrenzer an das Zusammenlegungsgebiet wegen der teil­weisen Neuvermarkung der Gebietsgrenzen gern. § 56 FlurbG

Widersprüche gegen den Inhalt des Zusammenlegungsplanes, insbesondere gegen die Landabfindung, müssen die Beteilig­ten zur Vermeidung des Ausschlusses (= Fristversäumnis) entweder in diesem Anhörungstermin Vorbringen oder inner­halb einer Frist von zwei Wochen nach diesem Termin schrift­lich oder zur Niederschrift beim Kulturamt Westerburg, Jahn­straße 5, 56457 Westerburg erheben.

Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftli­chen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei der vorbezeichneten Stelle eingegangen sein. Hierauf wird besonders hingewiesen.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei recht­liche Wirkung.

Wer an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muß seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nach­gereicht werden kann. Dies gilt auch für Eheleute, falls sie sich gegenseitig vertreten.

Vollmachtsvordrucke, soweit nicht schon dieser Ladung beige­fügt, können beim Ortsbürgermeister in Eppenrod oder Gör­geshausen in Empfang genommen werden. Der Vollmachtge­ber hat seine Unterschrift durch eine dienstsiegelführende Stelle (z.B. Ortsgemeinde, Polizeibehörde, Pfarramt) beglaubi­gen zu lassen. Die Beglaubigung dient der Durchführung der Zusammenlegung und ist daher gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei.

Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brau­chen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

II. Bekanntgabe^ Informations)termin:

In Vorbereitung des Anhörungstermines (Siehe Abschnitt I.) wird der Zusammenlegungsplan gern. § 59 Abs. 1 FlurbG den Beteiligten des Zusammenlegungsverfahrens am

8. Oktober 1996 in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr, ebenfalls im Rathaus in Eppenrod, Rathausstraße 8 bekanntgegeben.

Der Zusammenlegungsplan liegt während der v.g. Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des Kultur­amtes werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen.

Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der ausschließlich zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (siehe Abschnitt I.) besteht erfahrungs­gemäß nicht die Möglichkeit, auf die Fragen jedes einzelnen Beteiligten bezüglich seiner Abfindung im Detail einzugehen.

Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Zusammenle­gungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist (Abfindungsnachweis).

Die Auszüge sind zu dem Termin mitzubringen. Miteigentümer (z.B. Erbengemeinschaft) erhalten nur einen Auszug. Dieser geht an den gemeinsamen Bevollmächtigten oder den am Ort wohnhaften bzw. an den in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle nachgewiesenen Mitbeteiligten. Diese haben die Verpflichtung, die Auszüge auch den übrigen Miteigentümern zugänglich zu machen. Bruchteilseigentümer sowie Eheleute erhalten jeder für sich einen Auszug.

Zusatz für Inhaber von Rechten an Grundstücken:

Nebenbeteiligte, deren Rechte an einem Grundstück aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten mit dieser Ladung eben­falls einen Auszug aus dem Zusammenlegungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten Abfindungs­grundstücke, die bisher haftenden alten Grundstücke können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grund­bucheintragung festgestellt werden.

Da die eingetragenen Rechte im Zusammenlegungsverfahren durch die Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbe­sitz gewahrt bleiben und der-neue Grundbesitz bezüglich der Belastung an die Stelle des alten Grundbesitzes tritt, ist das Erscheinen dieser Nebenbeteiligten zum Termin nicht unbe­dingt erforderlich.

Der Amtsleiter Paul Herz, Ltd. Reg. Dir.

Großholbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr

Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben. Telefon 02602/4157.

FFw Großholbach

Vom 14.09. bis 15.09.1996 findet das Fußballturnier der Kreis­jugendfeuerwehren auf dem Waldsportplatz in Großholbäch statt. Beginn: Samstag, 14.00 Uhr, Sonntag, 09.00 Uhr. Besu­cher sind herzlich willkommen. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.

Alte Herren Eisbachtal G.G.

Unser Heimspiel am Wochenende wird wegen des Feuerwehr- Jugendturnieres am 14. und 15. September 1996 auf Freitag, den 13.09.1996, 18.30 Uhr, vorverlegt. Gegner sind die Sport­freunde aus Nistertal. Am Dienstag, dem 17.09.1996, um 19.00 Uhr, spielen wir bei unseren Sportkameraden in Montabaur.

Heilberscheid

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags...von 18.00 bis 19.00 Uhr

im DorfgemeinscHaftshaus

Kulturamt Westerburg Westerburg, den 05.09.1996

Az.: 01-E.2223 Lad.A.

Öffentliche Bekanntmachung Ladung

zur Bekanntgabe des Zusammenlegungsplanes Eppenrod und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Zusammenlegungsplanes I. Anhörungs-(Widerspruchs)termin:

Im Zusammenlegungsverfahren Eppenrod, Rhein-Lahn- Kreis, wird hiermit gemäß § 59 Abs*2 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG - in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. R S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.1994 (BGBl. I S. 2187) der Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Zusammenlegungsplanes anberaumt auf Mittwoch, den 9. Oktober 1996, vormittags 10.00 Uhr, im Rathaus in Eppenrod, Rathausstraße 8 Die Beteiligten werden zu diesem Termin geladen als 1. Eigentümer ihrer dem Zusammenlegungsverfahren unter­liegenden Grundstücke,