Montabaur
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Nr. 37/96
I_Görgeshausen
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.00 bis 19.00 Uhr
Telefon 06485/222
Kulturamt Westerburg Westerburg, den 05.09.1996
Az.: 01-E.2223 Lad.A.
Öffentliche Bekanntmachung Ladung
zur Bekanntgabe des Zusammenlegungsplanes Eppenrod und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Zusammenlegungsplanes
I. Anhörungs-(Widerspruchs)termin:
Im Zusammenlegungsverfahren Eppenrod, Rhein-Lahn- Kreis, wird hiermit gemäß § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG - in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I. S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.1994 (BGBl. I S. 2187) der Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Zusammenlegungsplanes anberaumt auf Mittwoch, den 9. Oktober 1996, vormittags 10.00 Uhr, im Rathaus in Eppenrod, Rathausstraße 8 Die Beteiligten werden zu diesem Termin geladen als
1. Eigentümer ihrer dem Zusammenlegungsverfahren unterliegenden Grundstücke,
2. Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Zusammenlegungsverfahren unterliegen,
3. Angrenzer an das Zusammenlegungsgebiet wegen der teilweisen Neuvermarkung der Gebietsgrenzen gern. § 56 FlurbG
Widersprüche gegen den Inhalt des Zusammenlegungsplanes, insbesondere gegen die Landabfindung, müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses (= Fristversäumnis) entweder in diesem Anhörungstermin Vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach diesem Termin schriftlich oder zur Niederschrift beim Kulturamt Westerburg, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg erheben.
Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei der vorbezeichneten Stelle eingegangen sein. Hierauf wird besonders hingewiesen.
Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkung.
Wer an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muß seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nachgereicht werden kann. Dies gilt auch für Eheleute, falls sie sich gegenseitig vertreten.
Vollmachtsvordrucke, soweit nicht schon dieser Ladung beigefügt, können beim Ortsbürgermeister in Eppenrod oder Görgeshausen in Empfang genommen werden. Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift durch eine dienstsiegelführende Stelle (z.B. Ortsgemeinde, Polizeibehörde, Pfarramt) beglaubigen zu lassen. Die Beglaubigung dient der Durchführung der Zusammenlegung und ist daher gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei.
Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.
II. Bekanntgabe^ Informations)termin:
In Vorbereitung des Anhörungstermines (Siehe Abschnitt I.) wird der Zusammenlegungsplan gern. § 59 Abs. 1 FlurbG den Beteiligten des Zusammenlegungsverfahrens am
8. Oktober 1996 in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr, ebenfalls im Rathaus in Eppenrod, Rathausstraße 8 bekanntgegeben.
Der Zusammenlegungsplan liegt während der v.g. Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des Kulturamtes werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen.
Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der ausschließlich zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (siehe Abschnitt I.) besteht erfahrungsgemäß nicht die Möglichkeit, auf die Fragen jedes einzelnen Beteiligten bezüglich seiner Abfindung im Detail einzugehen.
Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Zusammenlegungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist (Abfindungsnachweis).
Die Auszüge sind zu dem Termin mitzubringen. Miteigentümer (z.B. Erbengemeinschaft) erhalten nur einen Auszug. Dieser geht an den gemeinsamen Bevollmächtigten oder den am Ort wohnhaften bzw. an den in den Akten des Kulturamtes an erster Stelle nachgewiesenen Mitbeteiligten. Diese haben die Verpflichtung, die Auszüge auch den übrigen Miteigentümern zugänglich zu machen. Bruchteilseigentümer sowie Eheleute erhalten jeder für sich einen Auszug.
Zusatz für Inhaber von Rechten an Grundstücken:
Nebenbeteiligte, deren Rechte an einem Grundstück aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten mit dieser Ladung ebenfalls einen Auszug aus dem Zusammenlegungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten Abfindungsgrundstücke, die bisher haftenden alten Grundstücke können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grundbucheintragung festgestellt werden.
Da die eingetragenen Rechte im Zusammenlegungsverfahren durch die Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbesitz gewahrt bleiben und der-neue Grundbesitz bezüglich der Belastung an die Stelle des alten Grundbesitzes tritt, ist das Erscheinen dieser Nebenbeteiligten zum Termin nicht unbedingt erforderlich.
Der Amtsleiter Paul Herz, Ltd. Reg. Dir.
Großholbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 19.00 bis 20.00 Uhr
Änderungen werden durch Aushang am Bürgermeisteramt bekanntgegeben. Telefon 02602/4157.
FFw Großholbach
Vom 14.09. bis 15.09.1996 findet das Fußballturnier der Kreisjugendfeuerwehren auf dem Waldsportplatz in Großholbäch statt. Beginn: Samstag, 14.00 Uhr, Sonntag, 09.00 Uhr. Besucher sind herzlich willkommen. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
Alte Herren Eisbachtal G.G.
Unser Heimspiel am Wochenende wird wegen des Feuerwehr- Jugendturnieres am 14. und 15. September 1996 auf Freitag, den 13.09.1996, 18.30 Uhr, vorverlegt. Gegner sind die Sportfreunde aus Nistertal. Am Dienstag, dem 17.09.1996, um 19.00 Uhr, spielen wir bei unseren Sportkameraden in Montabaur.
Heilberscheid
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags...von 18.00 bis 19.00 Uhr
im DorfgemeinscHaftshaus
Kulturamt Westerburg Westerburg, den 05.09.1996
Az.: 01-E.2223 Lad.A.
Öffentliche Bekanntmachung Ladung
zur Bekanntgabe des Zusammenlegungsplanes Eppenrod und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Zusammenlegungsplanes I. Anhörungs-(Widerspruchs)termin:
Im Zusammenlegungsverfahren Eppenrod, Rhein-Lahn- Kreis, wird hiermit gemäß § 59 Abs*2 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG - in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. R S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.1994 (BGBl. I S. 2187) der Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Zusammenlegungsplanes anberaumt auf Mittwoch, den 9. Oktober 1996, vormittags 10.00 Uhr, im Rathaus in Eppenrod, Rathausstraße 8 Die Beteiligten werden zu diesem Termin geladen als 1. Eigentümer ihrer dem Zusammenlegungsverfahren unterliegenden Grundstücke,

