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Montabaur

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Nr. 37/96

Kulturamt Westerburg Westerburg, den 05.09.1996

Az.: 01-E.2223 Lad.A.

Öffentliche Bekanntmachung Ladung

zur Bekanntgabe des Zusammenlegungsplanes Eppenrod und zum Anhörungstermin über den Inhalt des Zusammenlegungsplanes

I. Anhörungs-(Widerspruchs)termin:

Im Zusammenlegungsverfahren Eppenrod, Rhein-Lahn- Kreis, wird hiermit gemäß § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG - in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I. S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08,1994 (BGBl. I S. 2187) der Termin zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Zusammenlegungsplanes anberaumt auf

Mittwoch, den 9. Oktober 1996, vormittags 10.00 Uhr, im Rathaus in Eppenrod, Rathausstraße 8 Die Beteiligten werden zu diesem Termin geladen als

1. Eigentümer ihrer dem Zusammenlegungsverfahren unter­liegenden Grundstücke,

2. Inhaber von Rechten an Grundstücken, die dem Zusam­menlegungsverfahren unterliegen,

3. Angrenzer an das Zusammenlegungsgebiet wegen der teil­weisen Neuvermarkung der Gebietsgrenzen gern. § 56 FlurbG

Widersprüche gegen den Inhalt des Zusammenlegungsplanes, insbesondere gegen die Landabfindung, müssen die Beteilig­ten zur Vermeidung des Ausschlusses (= Fristversäumnis) entweder in diesem Anhörungstermin Vorbringen oder inner­halb einer Frist von zwei Wochen nach diesem Termin schrift­lich öder zur Niederschrift beim Kulturamt Westerburg, Jahn­straße 5, 56457 Westerburg erheben.

Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsniederschrift aufzunehmen. Die schriftli­chen Widersprüche müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei der vorbezeichneten Stelle eingegangen sein. Hierauf wird besonders hingewiesen.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim Kulturamt oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei recht­liche Wirkung.

Wer an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muß seine Vertretungsbefugnis durch eine ordnungsgemäße Vollmacht nachweisen, die auch nach­gereicht werden kann. Dies gilt auch für Eheleute, falls sie sich gegenseitig vertreten.

Vollmachtsvordrucke, soweit nicht schon dieser Ladung beige­fügt, können beim Ortsbürgermeister in Eppenrod oder Gör- geshausen in Empfang genommen werden. Der Vollmachtge­ber hat seine Unterschrift durch eine dienstsiegelführende Stelle (z.B. Ortsgemeinde, Polizeibehörde, Pfarramt) beglaubi­gen zu lassen. Die Beglaubigung dient der Durchführung der Zusammenlegung und ist daher gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebührenfrei.

Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brau­chen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

13. Bekanntgabe^ Informations)termin:

In Vorbereitung des Anhörungstermines (Siehe Abschnitt I.) wird der Zusammenlegungsplan gern. § 59 Abs. 1 FlurbG den Beteiligten des Zusammenlegungsverfahrens am

8. Oktober 1996 in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr, ebenfalls im Rathaus in Eppenrod, Rathausstraße 8

bekanntgegeben.

Der Zusammenlegungsplan liegt während der v.g. Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Beauftragte des Kultur­amtes werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einweisen.

Es liegt im eigenen Interesse der Beteiligten, diesen Termin, der ausschließlich zur Auskunftserteilung und Erläuterung sowie zur örtlichen Einweisung bestimmt ist, wahrzunehmen. Im Anhörungstermin (siehe Abschnitt I.) besteht erfahrungs­gemäß nicht die Möglichkeit, auf die Fragen jedes einzelnen Beteiligten bezüglich seiner Abfindung im Detail einzugehen. Jeder Teilnehmer erhält einen Auszug aus dem Zusammenle­gungsplan, der seine neuen Grundstücke nach Fläche und Wert sowie das Verhältnis seiner Gesamtabfindung zu dem von ihm Eingebrachten nachweist (Abfindungsnachweis).

Die Auszüge sind zu dem Termin mitzübringen. Miteigentümer (z.B. Erbengemeinschaft) erhalten nur einen Auszug. Dieser geht an den gemeinsamen Bevollmächtigten oder den am Ort wohnhaften bzw. an den in den Akten des

Kulturamtes an erster Stelle nachgewiesenen Mitbeteiligten. Diese haben die Verpflichtung, die Auszüge auch den übrigen Miteigentümern zugänglich zu machen. Bruchteilseigentümer sowie Eheleute erhalten jeder für sich einen Auszug.

Zusatz für Inhaber von Rechten an Grundstücken: Nebenbeteiligte, deren Rechte an einem Grundstück aus dem Grundbuch ersichtlich sind, erhalten mit dieser Ladung eben­falls einen Auszug aus dem Zusammenlegungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten Abfindungs­grundstücke, die bisher haftenden alten Grundstücke können anhand der im Auszug gemachten Angaben über die Grund­bucheintragung festgestellt werden.

Da die eingetragenen Rechte im Zusammenlegungsverfahren durch die Ausweisung von entsprechendem neuen Grundbe­sitz gewahrt bleiben und der neue Grundbesitz bezüglich der Belastung an die Stelle des alten Grundbesitzes tritt, ist das Erscheinen dieser Nebenbeteiligten zum Termin nicht unbe­dingt erforderlich.

Der Amtsleiter

, Paul Herz, Ltd. Reg. Dir.

Möhnenclub Klatschmohn e.V.

Ausflug *

Am 14.09.1996 starten wir unsere diesjährige Möhnentour. Treffpunkt: 07.45 Uhr Marktplatz. Näheres über die Fahrt geben wir im Bus bekannt.

Bilder-Veranstaltung 1996

Wer im Besitz der Bilder unserer diesjährigen Veranstaltung ist, möchte diese doch umgehend an Birgit Bender, Nordstraße 18, abgeben, damit endlich die Nachbestellung erfolgen kann.

Niedererbach

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags.von 19.00 bis 21.00 Uhr

Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr

Sportplatzbenutzung

In der letzten Zeit kam es immer wieder zu Kontroversen wegen der Sportplatzbenutzung durch Kinder und Jugendli­che am Nachmittag. Grundsätzlich ist dazu zu sagen, daß der Sportplatz durch die Gemeinde ausgebaut wurde und somit auch für jedermann im Rahmen der Verträglichkeit offen steht. Richtig ist aber auch, daß ein Rasenplatz weniger stra­pazierfähig ist als ein Hartplatz. Daher sollten einige grund­legende Dinge beachtet werden: Die Tore und die dazugehöri­gen Torräume an den Stirnseiten des Platzes sind in der Woche gesperrt. Selbstverständlich sollte der Platz nicht mit Fahrrä­dern befahren werden.

Der Platz sollte außerhalb der offiziellen Trainingszeiten nach Möglichkeit nur mit Turnschuhen betreten werden. Die Nie­dererbacher Kinder und Jugendlichen sollten unter sich blei­ben, um eine andauernde Uberstrapazierung durch zahlen­mäßig zu große Gruppen bei zeitlich fast unbegrenzter Nut­zungsdauer zu vermeiden.

Natürlich benötigt der Platz auch Ruhezeiten und wird dann auch offiziell - durch Schilder kenntlich gemacht - gesperrt. Ich bitte, diese Sperrzeiten unbedingt einzuhalten, dies gibt auch für den Trainings- und Wettkampfbetrieb. Wenn sich alle daran halten, dürfte einer Nutzung des Platzes auch außer­halb des Trainingsbetriebes nichts im Wege stehen. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, daß der S.V. Niedererbach 1920 e.V. für alle Altersklassen - vom Kinder­garten bis zu den Senioren - Mannschaften eingerichtet hat. Jeder hat die Möglichkeit, dort seinem Fußballsport unter fachmännischer Anleitung und Betreuung und in Gemein­schaft mit Gleichgesinnten in regelmäßigen Trainingsstunden nachzugehen.

B. Ortseifen, Ortsbürgermeister

Vorankündigung Niedererbacher Waldspiele

Am Samstag, 21.09.1996, finden ab 14.00 Uhr die »Niederer­bacher Waldspiele« statt. Sie werden im Rahmen der Initiative der Landesforstverwaltung »Treffpunkt Wald 1996« durchge­führt. Vorgesehen ist eine Radtour mit Start und Ziel am alten Sportplatz. Unterwegs kann man auf verschiedenen Stationen