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Montabaur

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Nr. 36/96'|

IV.

Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den dem Eigentümer zur Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder zur Regelung des Pachtver­hältnisses (§§ 69 und 70 FlurbG) sind - soweit sich die Betei­ligten nicht einigen können - gemäß § 66 Abs. 2 und § 71 FlurbG spätestens 3 Monate nach Erlaß dieser Anord­nung beim Kulturamt in Westerburg zu stellen.

V.

Die rechtlichen Wirkungen dieser vorläufigen Besitzeinwei­sung enden mit der Ausführung des Zusammenlegungsplanes gern. §§ 61 bzw. 63 FlurbG (§ 66 Abs. 3 FlurbG).

VI.

lungen einleiten. Die Verzögerung der Besitzübernahme hätte deshalb für diese Beteiligten erhebliche Nachteile zur Folge. Die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungs­gerichtsordnung liegen damit vor.

Rechtsbebelfsbelehrung

Gegen diese Anordnung und gegen die Überleitungsbestim- J mungen kann innerhalb von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim

Kulturamt Westerburg, Jahnstraße 5,56457 Westerburg oder wahlweise bei der ,

Bezirksregierung Koblenz, Stresemannstraße 3-5, '

Postfach 269,56002 Koblenz

Die nach §§ 34 und 85 Ziff. 5 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums bleiben bis zur Unanfecht­barkeit des Zusammenlegüngsplanes bestehen.

Deshalb dürfen, soweit in den Überleitungsbestimmungen nichts anderweitiges festgesetzt ist, auch weiterhin Änderun­gen der Nutzungsart, die über den Rahmen eines ordnungsge­mäßen Wirtschaftsbetriebes hinausgehen (z.B. Beseitigung bzw. Neuanlage von Obstbaumanlagen, Errichtung oder Ver­änderung von Bauwerken und Einfriedungen sowie Beseiti­gung von Bäumen, Beerensträuchern, Hecken usw.) nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommen wer­den.

Die Unanfechtbarkeit des Zusammenlegungsplanes wird zur gegebenen Zeit bekanntgemacht.

VII.

Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung wird nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I. S. 686), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.11.1994 (BGBl. I. S. 3486), angeordnet.

Noch ein Hinweis für die in Eppenrod wohnhaften Be­teiligten, Nebenbeteiligten und für das Zusammenle­gungsverfahren Bevollmächtigte:

Diese werden gebeten, ihre Auszüge aus dem Zusammenle­gungsplan (Abfindungsnachweise) am Samstag, dem 7. Sep­tember 1996, in der Zeit von 09.30 bis 13.00 Uhr, beim Orts­bürgermeister bzw. dessen Vertreter im Rathaus in Eppenrod, Rathausstraße 8, abzuholen.

Gründe:

Der Zusammenlegungsplan ist aufgestellt.

Die neue Feldeinteilung wird den Beteiligten am 11.09. bzw. 12.09.1996 bekanntgegeben. Die Grenzen der von der vorläu­figen Besitzeinweisung erfaßten Grundstücke (Abfindungs­grundstücke) sind, soweit sie neu vermessen wurden, in die Örtlichkeit übertragen. Die übrigen neu gebildeten Grund­stücke gehen aus der Anlage zum Abfindungsnachweis hervor. Die endgültigen Nachweise für Flächen und Wert der neuen Grundstücke liegen vor, und das Verhältnis der Abfindung zu dem von jedem Beteiligten Eingebrachten steht fest.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wurde gemäß § 62 Abs. 2 FlurbG zu den Überleitungsbestimmungen sowie zu dieser Anordnung am 01.08.1996 gehört (§ 25 FurbG).

Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anordnung der vorläu­figen Besitzeinweisung sind daher gegeben.

Die Anordnung ist nach pflichtgemäßem Ermessen recht­mäßig und zweckmäßig. Die Beteiligten gelangen dadurch vorzeitig in den Genuß der Vorteile der Zusammenlegung, ohne daß ihnen dadurch Nachteile in der Verfolgung ihrer Rechte entstehen. Durch die vorläufige Besitzeinweisung wird Widersprüchen, die von den Beteiligten bei der Vorlage des Zusammenlegungsplanes bzw. dessen Nachträge, insbesonde­re gegen die zugeteilten Abfindungsgrundstücke, erhoben wer­den, nicht vorgegriffen. Änderungen des Zusammenlegungs­planes sind unbeschadet dieser Anordnung nach wie vor mög­lich.

Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegt im Interesse der Mehrheit der Beteiligten des Verfahrens. Die aufschieben­de Wirkung des Rechtsbehelfs hätte bei der örtlichen Verflech­tung zahlreicher Altparzellen und Abfindungsgrundstücke zur Folge, daß viele Beteiligte ihre Landabfindung zu den in den Überleitungsbestimmungen vorgesehenen Zeitpunkten nicht in Besitz nehmen könnten. Ein Nutzungswechsel ist erst nach Abschluß der jährlichen Ernte - entsprechend dem jahreszeit­lichen Bewirtschaftungsablauf - möglich. Besitz- und Nut- zungsjvechsel lassen sich daher nicht zeitlich beliebig vollzie­hen. Die Beteiligten haben sich in betriebswirtschaftlicher Hinsicht auf den Besitzübergang in diesem Jahr eingestellt. Sie wollen möglichst bald die Vorteile der Besitzzusammenle­gung ausnutzen und die erforderlichen betrieblichen Ümstel-

schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Wider­spruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Kulturamt Westerburg 56457 Westerburg, den 29.08.1996

Der Amtsleiter Paul Herz, Ltd. Regierungsdirektor

Freiwillige Feuerwehr Nentershausen

Die nächste Übung findet am Freitag, dem 06.09.1996, um 19.00 Uhr, statt.

Katholisches Pfarramt Nentershausen

Bastelnachmittag

Am Montag, dem 09.09.1996, 16.00 Uhr, für Kinder ab 1. Schuljahr im Jugendheim, unten. Bitte Schere, Kleber und

I, 00 DM mitbringen.

Dia-Vortrag über Ruanda

Am Mittwoch, dem 11.09., 20.00 Uhr, im Jugendheim. Herr Kirst berichtet von seiner diesjährigen Ruanda-Reise. Es wer­den Handarbeiten, die dort angefertigt werden, zum Kauf angeboten.

Katholische öffentliche Bücherei

ist jetzt wieder jeden Dienstag von 16.00 bis 17.30 Uhr geöff­net. Es sind neue Bücher eingetroffen!

Mutter-Kind-Spielkreis

Der Mutter-Kind-Spielkreis trifft sich am Mittwoch, dem

II. 09.1996,20.00 Uhr, zu einem Elternabend im Jugendheim, unten, zu näheren Informationen.

Jumelage-Partnerschaft Vieux-Berquin - Nentershausen

06.09. bis 08.09.1996 Fahrt in die Partnergemeinde Vieux-Berquin

Die Abfahrt zur Partnergemeinde Nach Vieux-Berquin am 06.09.1996 erfolgt um 08.15 Uhr am Jugendheim. Um pünkt­liches Erscheinen wird gebeten.

Jahrgang 1944/45!

Wir treffen uns am 13.09.1996, um 20.00 Uhr, in der Pizzeria »La Rustica« (Königs) in Nentershausen. Es soll an diesem Abend unter anderem auch von dem (evtl.) im Oktober statt­findenden Ausflug gesprochen werden.

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Montags.von 19.00 bis 21.00 Uhr

Donnerstags :.von 18.00 bis 20.00 Uhr

SV 1920 Niedererbach

Spielbetrieb Jugendfußball Jugendspiele am Wochenende

F-Jugend

JSG Niedererbach/Gö/St/Dr/II Hundsangen/Obererbach am Freitag, dem 06.09.1996. Spielbeginn 17.30 Uhr in Niederer­bach.

Training für die FII-Jugend ist mittwochs um 17.30 Uhr auf dem Sportplatz in Niedererbach.