Montabaur
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Nr. 36/96'|
IV.
Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den dem Eigentümer zur Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder zur Regelung des Pachtverhältnisses (§§ 69 und 70 FlurbG) sind - soweit sich die Beteiligten nicht einigen können - gemäß § 66 Abs. 2 und § 71 FlurbG spätestens 3 Monate nach Erlaß dieser Anordnung beim Kulturamt in Westerburg zu stellen.
V.
Die rechtlichen Wirkungen dieser vorläufigen Besitzeinweisung enden mit der Ausführung des Zusammenlegungsplanes gern. §§ 61 bzw. 63 FlurbG (§ 66 Abs. 3 FlurbG).
VI.
lungen einleiten. Die Verzögerung der Besitzübernahme hätte deshalb für diese Beteiligten erhebliche Nachteile zur Folge. Die Voraussetzungen des § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung liegen damit vor.
Rechtsbebelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung und gegen die Überleitungsbestim- J mungen kann innerhalb von einem Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim
Kulturamt Westerburg, Jahnstraße 5,56457 Westerburg oder wahlweise bei der ,
Bezirksregierung Koblenz, Stresemannstraße 3-5, '
Postfach 269,56002 Koblenz
Die nach §§ 34 und 85 Ziff. 5 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums bleiben bis zur Unanfechtbarkeit des Zusammenlegüngsplanes bestehen.
Deshalb dürfen, soweit in den Überleitungsbestimmungen nichts anderweitiges festgesetzt ist, auch weiterhin Änderungen der Nutzungsart, die über den Rahmen eines ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetriebes hinausgehen (z.B. Beseitigung bzw. Neuanlage von Obstbaumanlagen, Errichtung oder Veränderung von Bauwerken und Einfriedungen sowie Beseitigung von Bäumen, Beerensträuchern, Hecken usw.) nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde vorgenommen werden.
Die Unanfechtbarkeit des Zusammenlegungsplanes wird zur gegebenen Zeit bekanntgemacht.
VII.
Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzeinweisung wird nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) i.d.F. der Bekanntmachung vom 19.03.1991 (BGBl. I. S. 686), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.11.1994 (BGBl. I. S. 3486), angeordnet.
Noch ein Hinweis für die in Eppenrod wohnhaften Beteiligten, Nebenbeteiligten und für das Zusammenlegungsverfahren Bevollmächtigte:
Diese werden gebeten, ihre Auszüge aus dem Zusammenlegungsplan (Abfindungsnachweise) am Samstag, dem 7. September 1996, in der Zeit von 09.30 bis 13.00 Uhr, beim Ortsbürgermeister bzw. dessen Vertreter im Rathaus in Eppenrod, Rathausstraße 8, abzuholen.
Gründe:
Der Zusammenlegungsplan ist aufgestellt.
Die neue Feldeinteilung wird den Beteiligten am 11.09. bzw. 12.09.1996 bekanntgegeben. Die Grenzen der von der vorläufigen Besitzeinweisung erfaßten Grundstücke (Abfindungsgrundstücke) sind, soweit sie neu vermessen wurden, in die Örtlichkeit übertragen. Die übrigen neu gebildeten Grundstücke gehen aus der Anlage zum Abfindungsnachweis hervor. Die endgültigen Nachweise für Flächen und Wert der neuen Grundstücke liegen vor, und das Verhältnis der Abfindung zu dem von jedem Beteiligten Eingebrachten steht fest.
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft wurde gemäß § 62 Abs. 2 FlurbG zu den Überleitungsbestimmungen sowie zu dieser Anordnung am 01.08.1996 gehört (§ 25 FurbG).
Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung sind daher gegeben.
Die Anordnung ist nach pflichtgemäßem Ermessen rechtmäßig und zweckmäßig. Die Beteiligten gelangen dadurch vorzeitig in den Genuß der Vorteile der Zusammenlegung, ohne daß ihnen dadurch Nachteile in der Verfolgung ihrer Rechte entstehen. Durch die vorläufige Besitzeinweisung wird Widersprüchen, die von den Beteiligten bei der Vorlage des Zusammenlegungsplanes bzw. dessen Nachträge, insbesondere gegen die zugeteilten Abfindungsgrundstücke, erhoben werden, nicht vorgegriffen. Änderungen des Zusammenlegungsplanes sind unbeschadet dieser Anordnung nach wie vor möglich.
Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegt im Interesse der Mehrheit der Beteiligten des Verfahrens. Die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs hätte bei der örtlichen Verflechtung zahlreicher Altparzellen und Abfindungsgrundstücke zur Folge, daß viele Beteiligte ihre Landabfindung zu den in den Überleitungsbestimmungen vorgesehenen Zeitpunkten nicht in Besitz nehmen könnten. Ein Nutzungswechsel ist erst nach Abschluß der jährlichen Ernte - entsprechend dem jahreszeitlichen Bewirtschaftungsablauf - möglich. Besitz- und Nut- zungsjvechsel lassen sich daher nicht zeitlich beliebig vollziehen. Die Beteiligten haben sich in betriebswirtschaftlicher Hinsicht auf den Besitzübergang in diesem Jahr eingestellt. Sie wollen möglichst bald die Vorteile der Besitzzusammenlegung ausnutzen und die erforderlichen betrieblichen Ümstel-
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Kulturamt Westerburg 56457 Westerburg, den 29.08.1996
Der Amtsleiter Paul Herz, Ltd. Regierungsdirektor
Freiwillige Feuerwehr Nentershausen
Die nächste Übung findet am Freitag, dem 06.09.1996, um 19.00 Uhr, statt.
Katholisches Pfarramt Nentershausen
Bastelnachmittag
Am Montag, dem 09.09.1996, 16.00 Uhr, für Kinder ab 1. Schuljahr im Jugendheim, unten. Bitte Schere, Kleber und
I, 00 DM mitbringen.
Dia-Vortrag über Ruanda
Am Mittwoch, dem 11.09., 20.00 Uhr, im Jugendheim. Herr Kirst berichtet von seiner diesjährigen Ruanda-Reise. Es werden Handarbeiten, die dort angefertigt werden, zum Kauf angeboten.
Katholische öffentliche Bücherei
ist jetzt wieder jeden Dienstag von 16.00 bis 17.30 Uhr geöffnet. Es sind neue Bücher eingetroffen!
Mutter-Kind-Spielkreis
Der Mutter-Kind-Spielkreis trifft sich am Mittwoch, dem
II. 09.1996,20.00 Uhr, zu einem Elternabend im Jugendheim, unten, zu näheren Informationen.
Jumelage-Partnerschaft Vieux-Berquin - Nentershausen
06.09. bis 08.09.1996 Fahrt in die Partnergemeinde Vieux-Berquin
Die Abfahrt zur Partnergemeinde Nach Vieux-Berquin am 06.09.1996 erfolgt um 08.15 Uhr am Jugendheim. Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.
Jahrgang 1944/45!
Wir treffen uns am 13.09.1996, um 20.00 Uhr, in der Pizzeria »La Rustica« (Königs) in Nentershausen. Es soll an diesem Abend unter anderem auch von dem (evtl.) im Oktober stattfindenden Ausflug gesprochen werden.
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags.von 19.00 bis 21.00 Uhr
Donnerstags :.von 18.00 bis 20.00 Uhr
SV 1920 Niedererbach
Spielbetrieb Jugendfußball Jugendspiele am Wochenende
F-Jugend
JSG Niedererbach/Gö/St/Dr/II — Hundsangen/Obererbach am Freitag, dem 06.09.1996. Spielbeginn 17.30 Uhr in Niedererbach.
Training für die FII-Jugend ist mittwochs um 17.30 Uhr auf dem Sportplatz in Niedererbach.

