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Montabaur

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Nr. 36/96

3. die Bezeichnung des Grundstückes,

4. den zu zahlenden Betrag,

5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mittei­lung der beitragsfähigen Kosten, des Gemeindeanteils und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung,

6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,

7. die Eröffnung, daß der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, und

8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.

§13

Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.1996 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Aus­baubeiträgen vom 01.04.1990 außer Kraft.

(3) Soweit Beitragsansprüche nach den auf Grund von Absatz 2 aufgehobenen Satzungen entstanden sind, gelten die bishe­rigen Regelungen weiter.

Nentershausen, den 07.08.1996 (S.)

Ortsgemeinde Nentershausen

ausgefertigt: Greiser, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des zweiten Landesgesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 22. De­zember 1995 (GVB1. S. 521 ff.) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekannt­machung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf eines Jahres die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens­oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde­verwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, schrift­lich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verlet­zung begründen soll, geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend ge­macht, so kann auch nach Ablauf der genannten Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Nentershausen, 07.08.1996 (S.) Greiser, Ortsbürgermeister

Friedhof Nentershausen

Wie viele Friedhofsbesucher sicherlich bemerkt haben, wurde die Abfallbeseitigung auf dem Friedhof aus Gründen der Ko­steneinsparung umgestellt. Zur Verbesserung der Umwelt kann jeder einzelne Friedhofsbesucher beitragen, bitte ver­wenden Sie vollständig kompostierbare Blumengebinde (Kränze) und achten Sie auf das Gütezeichen des Landesver­bandes Gartenbau Rheinland-Pfalz.

Friedhofsverwaltung

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

die im letzten Jahr begonnenen Baumaßnahmen Am Hohlgra­ben, Aarstraße, Niedererbacher Straße sowie im Kreuzungs­bereich Marktplatz/L 317/L 318/K 163 sind bis auf diverse Pflanzarbeiten abgeschlossen. Die Versörgungsleistungen der GV Westerwald werden kontinuierlich bis zur Endversorgung weiterverlegt.

Ich möchte mich heute bei Euch für die aufgebrachte Geduld und das Verständnis für den durch die Bauarbeiten bedingten Lärm und Verkehr bedanken. Das jetzt sichtbare Ergebnis ist meines Erachtens die vorgenannten Beeinträchtigungen Wert gewesen, oder?

Ich bin überzeugt, daß Ihr auch zukünftig bei anderen Bau­maßnahmen die gleiche tolerante Einstellung im Sinne der Allgemeinheit aufbringt.

Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister

Kinderspielplätze

Liebe Kinder, hallo Eltern!

Die Renovierungsarbeiten am Abenteuerspieiplatz sind soweit abgeschlossen, so daß wieder eine sichere Benutzung gewähr­leistet ist. Es sind noch einige Veränderungen geplant, die so bald wie möglich vorgenommen werden. Am Spielplatz »Im Strichen« und »Am Brandeweiher« sind ebenfalls die Erneue­

rungsarbeiten in Gange und stehen in absehbarer Zeit vor ihrem Abschluß. Nicht den Sicherheitsvorschriften entspre­chende Geräte werden bzw. wurden entfernt bzw. repariert. Hier sind diverse Nachrüstungen von Kleinkinderspielgeräten in der Planung. Da ich auf den beiden zuletzt genannten Spielplätzen auf eine Vollsperrung verzichten will, bitte ich bei der Benutzung besondere Sorgfaltspflicht walten zu lassen und Eure Kinder daraufhinzuweisen. Ich bitte um Beachtung.

Hans-Jürgen Greiser, Ortsbürgermeister

Kulturamt Westerburg 56457 Westerburg, den 29.08.1996 Az.: 01-E. 2223 HA 9 Jahnstraße 5

Öffentliche Bekanntmachung Vorläufige Besitzeinweisung

In den Zusammenlegungsverfahren Eppenrod, Rhein-Lahn- Kreis, erläßt das Kulturamt Westerburg als Flurbereinigungs­behörde folgende

Anordnung

I.

Die Beteiligten werden gern. § 65 des Flurbereinigungsgeset­zes (FlurbG) i.d.F. vom 16. März 1976 - BGBl. I. S. 546 - zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.08.1994-BGBl. I. S. 2187-mit Wirkung vom

15. September 1996

in den Besitz der neuen Grundstücke (Abfindungsgrund­stücke) eingewiesen.

Mit den in den Überleitungsbestimmungen vom 02.08.1996 bestimmten Zeitpunkten gehen der Besitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke auf den in der neuen Feldeinteilung benannten Empfänger über, wobei als späte­ster Zeitpunkt für die Aberntung oder Räumung der Grund­stücke folgende Tage bestimmt sind:

Getreide:.15.09.1996

Kartoffeln und Mais:.20.10.1996

Wiesen und Weiden:.30.11.1996

Gartenflächen:.30.11.1996

Futterrüben:.31.10.1996

Die Beteiligten erhalten also zu den vorgenannten und in den Überleitungsbestimmungen genannten Zeitpunkten den Be­sitz, die Verwaltung und die Nutzung der neuen Grundstücke und verlieren den Besitz, die Verwaltung und die Nutzung ihrer alten Grundstücke.

Insbesondere treten die Erzeugnisse der neuen Grundstücke in rechtlicher Beziehung an die Stelle der Erzeugnisse der alten Grundstücke (§ 66 Abs. 1 FlurbG). Soweit an Erzeugnis­sen oder sonstigen Bestandteilen besondere Rechtsverhältnis­se bestehen, gilt der Empfänger als Eigentümer der neuen Grundstücke.

H.

Die Überleitungsbestimmungen gemäß § 62 FlurbG vom 2. August 1996, die die tatsächliche Überleitung in den neuen Zustand, namentlich den Übergang des Besitzes und der Nut­zung der neuen Grundstücke regeln, liegen

a) bei den Ortsbürgermeistem

in den Ortsgemeinden Eppenrod, Heistenbach, Hirsch­berg, Isselbach, Görgeshausen, Nentershausen und Heil­berscheid

b) bei den Verbandsgemeindeverwaltungen

in Diez und Montabaur

c) beim Vorsitzenden des Vorstandes der Teilnehmer­gemeinschaft

Dieter Lotz, Bornstraße 19, 65558 Eppenrod

d) sowie beim Kulturamt Westerburg, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg

nach Rücksprache bzw. während der allgemeinen Öffnungs-/ Sprechzeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

m.

Zur Vorbereitung der vorläufigen Besitzeinweisung liegen die Unterlagen zur neuen Feldeinteilung am

11. September 1996 für die Ordnungsnummem 1 bis 250 und am

12. September 1996 für die Ordnungsnummem 251 bis 442 jeweils von 10.00 bis 18.00 Uhr im Rathaus Eppenrod, Rathausstraße 8, zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Mitarbeiter und Beauftragte des Kulturamtes werden die neue Feldeinteilung erläutern, Auskünfte erteilen und auf Antrag einzelne Beteiligte in ihre neuen Grundstücke örtlich einwei­sen.