Montabaur
Nr. 32/96
Öffentliche Bekanntmachung
2. Änderung des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« der Ortsgemeinde Niederelbert hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 25.07.1996 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Im Hardtfeld« wie folgt zu ändern:
1. Von der 2. Änderung des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« sind folgende Grundstücke betroffen: Flur 15, Flurstücke: 292 bis 297, 302, 303, 306, 307
2. Inhalt der Planänderung: Die vorhandene Baugrenze wird für die o. a. Baugrundstücke gemäß Planskizze um 3,00 m in östlicher bzw. südlicher Richtung verschoben.
Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes gelten unverändert weiter.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
56412 Niederelbert, 01.08.1996 (S.) Bode, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
2. Änderung des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« der Ortsgemeinde Niederelbert; hier: Öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 25.07.1996 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Im Hardtfeld« zu ändern (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 25.07.1996 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.
Die Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 19.08.1996 bis 18.09.1996 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) sowie der Ortsgemeinde Niederelbert zur Einsichtnahme öffentlich aus.
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■Geltungsbereich
Baugrenze
Legende:
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Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsgemeinde Niederelbert schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Änderungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
56412 Niederelbert, 01.08.1996 (S.) Bode, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Rund ums Rathaus« der Ortsgemeinde Niederelbert; hier: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 25.07.1996 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan offenzulegen.
Die Planunterlagen einschließlich Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 19.08.1996 bis 18.09.1996 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) sowie bei der Ortsgemeinde Niederelbert zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsgemeinde Niederelbert schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
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BEBAUUNGSPLAN "RUND UMS RATHAUS"
ORTSGEME1NDE NIEDERELBERT M. 1:600 10 74016.02.96
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562« NÖRTERSHAUSEN TT 02605/30 36
56412 Niederelbert, 01.08.1996 (S.) Bode, Ortsbürgermeister

