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Montabaur

Nr. 32/96

Öffentliche Bekanntmachung

2. Änderung des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« der Ortsgemeinde Niederelbert hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses ge­mäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 25.07.1996 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Im Hardtfeld« wie folgt zu ändern:

1. Von der 2. Änderung des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« sind folgende Grundstücke betroffen: Flur 15, Flurstücke: 292 bis 297, 302, 303, 306, 307

2. Inhalt der Planänderung: Die vorhandene Baugrenze wird für die o. a. Baugrundstücke gemäß Planskizze um 3,00 m in östlicher bzw. südlicher Richtung verschoben.

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes gelten un­verändert weiter.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

56412 Niederelbert, 01.08.1996 (S.) Bode, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

2. Änderung des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« der Ortsgemeinde Niederelbert; hier: Öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 25.07.1996 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Im Hardtfeld« zu ändern (siehe vorstehende öffentliche Bekannt­machung).

Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 25.07.1996 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürger­beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.

Die Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt ge­mäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 19.08.1996 bis 18.09.1996 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) sowie der Ortsgemeinde Niederelbert zur Ein­sichtnahme öffentlich aus.

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Geltungsbereich

Baugrenze

Legende:

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Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Orts­gemeinde Niederelbert schriftlich oder mündlich zur Nieder­schrift vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der vorstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

56412 Niederelbert, 01.08.1996 (S.) Bode, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Rund ums Rathaus« der Ortsgemeinde Niederelbert; hier: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 25.07.1996 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan offen­zulegen.

Die Planunterlagen einschließlich Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 19.08.1996 bis 18.09.1996 (einschließlich)

bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 213, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) sowie bei der Ortsgemeinde Niederelbert zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Orts­gemeinde Niederelbert schriftlich oder mündlich zur Nieder­schrift vorgebracht werden.

Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

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BEBAUUNGSPLAN "RUND UMS RATHAUS"

ORTSGEME1NDE NIEDERELBERT M. 1:600 10 74016.02.96

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562« NÖRTERSHAUSEN TT 02605/30 36

56412 Niederelbert, 01.08.1996 (S.) Bode, Ortsbürgermeister