Montabaur
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Nr. 32/96
Patronatsfest
der Pfarrgemeinde St. Laurentius
Da die Pfarrgemeinde St. Laurentius in diesem Jahr ihr Patronatsfest am Vortrag des Kirchweihfestes feiert, wird der Gottesdienst am Samstag, dem 10.08.1996, um 18.30 Uhr, kirchenmusikalisch in besonderer Weise gestaltet.
Der Kirchenchor Cäcilia führt darin zusammen mit einem Bläserensemble der Kreismusikschule Limburg die »Bläsermesse« von Hans Melchior Brugh auf. Außerdem werden noch weitere Chorwerke sowie verschiedene Bläsersätze zu hören sein. Die musikalische Leitung hat Wolfgang Haberstock. An der Orgel spielt Arnulf Mohri.
Wir laden die ganze Gemeinde ganz herzlich dazu ein.
Katholische, öffentliche Bücherei
Die katholische, öffentliche Bücherei ist ab dem Dienstag, 13.08.1996, von 16.00 bis 17.30 Uhr, wieder geöffnet. Es sind wieder neue Bücher eingetroffen.
Sommerfest des TC ’87 Nentershausen e.V.
Am Sonntag, 18.08.1996, findet das diesjährige Sommerfest des TC ’87 Nentershausen für alle »Daheimgebliebenen« statt. Beginn: 14.00 Uhr. Alle Vereinsmitglieder sind herzlich eingeladen.
Niedererbach
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags.von 19.00 bis 21.00 Uhr
Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
Nomborn
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Dienstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Donnerstags.von 18.30 bis 19.30 Uhr
Telefon 06485/228
Niederelbert
ELBERTGEMEINDEN
Beachten Sie bitte die Hinweise der Verbandsgemeindewerke
über die Beschränkung des Wasserverbrauches.
Sprechstunde des Ortsbürgermeisters
Montags..von 18.00 bis 20.00 Uhr
Donnerstags.von 18.00 bis 20.00 Uhr
im Rathaus, Telefon und Fax: 02602/3482
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert
vom 25.07.1996
Bebauungsplan »Wiesen unter dem Dorf«; Vorstellung eines Planentwurfes
Ein Mitarbeiter des beauftragten Planungsbüros Pfeiffer, Hachenburg, stellte einen Entwurf des Bebauungsplanes »Wiesen unter dem Dorf« vor. Auf der Grundlage der Vorstellungen durch das beauftragte Büro faßte der Ortsgemeinderat folgenden Beschluß:
Der Ortsgemeinderat nimmt den vom Büro Pfeiffer, Hachenburg, vorgestellten Planentwurf zur Kenntnis. Der Planentwurf ist entsprechend den in der Sitzung vorgebrachten Gesichtspunkten zu ergänzen und/oder zu ändern, damit in der festgesetzten Sitzung des Ortsgemeinderates am 26.09.1996
die Aufstellung mit der Einleitung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen werden kann.
Neuanlage eines Grabfeldes
Ein Mitarbeiter vom beauftragten Büro Brüll, Montabaur, stellte einen Planentwurf für die Neuanlage eines Grabfeldes vor. Auf der Grundlage der erarbeiteten Planung beschloß der Ortsgemeinderat wie folgt:
Der Ortsgemeinderat erteilt dem Planungsbüro Brüll auf der Grundlage der in der Sitzung dargelegten Gesichtspunkte den Auftrag, die Ausführungsplanung für ein Grabfeld mit drei Doppelgrabreihen zu erstellen und danach entsprechend eine (beschränkte) Ausschreibung zu veranlassen. Es ist dafür Sorge zu tragen, daß mit den erforderlichen Arbeiten noch in diesem Jahr begonnen wird.
Aufstellung des Bebauungsplanes »Rund um das Rathaus«
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 25.03.1996 bis 24.04.1996 (einschl.) durchgeführt. Die Bebauungsplanunterlagen wurden innerhalb dieser Zeit zu jedermanns Einsicht offengehalten. Es gingen jedoch keinerlei Bedenken bzw. Anregungen während dieser Zeit ein.
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gingen Bedenken und Anregungen des Straßen- und Verkehrsamtes Diez, der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises sowie der Gasversorgung Westerwald ein. Diese Bedenken und Anregungen wurden im Rahmen der gemeindlichen Abwägung berücksichtigt.
Der Ortsgemeinderat stimmte dem Entwurf des Bebauungsplanes »Rund um’s Rathaus« nebst Begründung und Textfestsetzungen in der Form zu, wie er in der Sitzung Vorgelegen hat. Die Ratsmitglieder beschlossen, den Bebauungsplan auf die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht offenzulegen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der Offenlage des Bebauungsplanes in Kenntnis zu setzen.
Zweite Änderung des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld«
Der Ortsgemeinderat beschloß, für die Parzellen 292 bis 297 und 302,303, 306 und 307, Flur 15, eine Änderung des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« einzuleiten (§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB).
Inhalt der Planänderung:
Die vorhandene Baugrenze für die o. a. Baugrundstücke wird um 3 m in östlicher Richtung bis zur Grenze der »privaten Grünfläche« verschoben.
Ansonsten gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« unverändert weiter.
Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig, auf die vor gezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB zu verzichten. Die Bürger haben im Rahmen der Offenlage der Planänderung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit, sich über den Inhalt der Planänderung zu informieren. Der Orts- gemeinderat stimmte der 2. Änderung des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld« in der Form zu, wie sie in der Sitzung am 25.07.1996 Vorgelegen hat. Des weiteren wurde beschlossen, diese 2. Änderung nebst Begründung und Textfestsetzungen auf die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht offenzulegen. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Haushaltsüberschreitungen und außerplanmäßige Ausgaben genehmigt
Dem Ortsgemeinderat lag eine Auflistung über im Haushaltsjahr 1996 eingetretene Haushaltsüberschreitungen vor. Sie wies erhebliche über- und außerplanmäßige Haushaltsausgaben bei insgesamt 4 Haushaltsstellen aus. Bei diesen Mehrausgaben handelte es sich einmal um eine außerplanmäßige Ausgabe von 24.589,74 DM für Ausgleichszahlungen an Beteiligte des Umlegungsverfahrens »Im Hardtfeld«. Da man bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 1996 davon ausging, daß das Verfahren abgeschlossen sei, standen keine Haushaltsmittel bereit. Des weiteren mußten überplanmäßig 1.000 DM für Aufwendungen für die Berlinfahrt, 3.000 DM für die Unterhaltung der öffentlichen Anlagen sowie 12.000 DM für Mieten und Pachten bereitgestellt werden. Die Deckung der Ausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei anderen Haushaltsstellen. Der Ortsgemeinderat genehmigte einstimmig die erheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Jahr 1996.

