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Montabaur

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Nr. 32/96

Gemeindeverwaltung

Niederelbert Geschäftsstelle

- Umlegungsausschuß - Katasteramt Montabaur

Bekanntmachung

Der Grenzregelungsbeschluß vom 17.06.1996 Verfahrensbezeichnung: »Hauptstraße« ist am 25.07.1996 unanfechtbar geworden.

Von der Unanfechtbarkeit ausgeschlossen sind die Ordn. Nr. 1 (Neuer Bestand Fl. 9, Fist. 224/32,254/5 und Fl. 10 Fist. 120/1 sowie die Ordn. Nr. 23, 75 und 76.

Gemäß § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird die Unan­fechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluß über die Grenzregelung vorgesehenen neuen Rechtszustand er­setzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.

Soweit im Grenzregelungsbeschlüß nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum gemäß § 83 Abs. 3 BauGB an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lasten­frei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnis­se sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder zugewiese­nen Grundstücksteile und zugewieseneri Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugewiesen werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile.

Die Geldleistungen sind fällig.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft (§ 41 Abs. 4 Verwal­tungsverfahrensgesetz).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben, werden. Der Wider­spruch ist bei dem

Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15,

56410 Montabaur

als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt Montabaur eingegangen ist. Montabaur, den 31.07.1996 (S.) Der Vorsitzende, gez. Reichling

Tragen des Sarges bei Sterbefällen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

kürzlich gab es bei einem Sterbefall einer Mitbürgerin in unserer Gemeinde die Situation, daß nicht genügend Personen aus dem Nachbarschaftsbereich den Sarg zur letzten Ruhe­stätte tragen konnten.

Ich möchte diesen Umstand zum Anlaß nehmen, nochmals auf den in Niederelbert seit altersher üblichen Brauch hinweisen, daß im Todesfall die Mitbewohner eines (Mehrfamilien-)Hauses sowie die Nachbarschaft das Tragen des Sarges von der Fried­hofshalle bis zur Grabstätte und das Niederlassen übernehmen. Auch wenn diese Regelung am Straßenende oder bei einer Einzelbebauung dazu führen kann, daß auch weiter entfernt wohnende Mitbürger in diesen Nachbarschaftsdienst einbezo­gen werden, so sollte dies kein Anlaß sein, die seit Jahrzehnten insgesamt bewährte Regelung in Frage zu stellen. Schließlich geht es darum, einer verstorbenen Mitbürgerin oder ein.em Mitbürger einen allerletzten Freundschaftsdienst zu erweisen. Ebenso wie es guter Brauch ist, daß die Nachbarschaft mit einem Kranz der oder dem Verstorbenen in ehrender Weise gedenkt, muß es doch auch möglich sein, daß unmittelbare oder etwas weiter entfernt wohnende Nachbarn den Sarg von der Einse- gungshalle bis zur Grabstätte tragen und dort niederlassen. Wenn ein Mitbewohner des Trauerhauses oder ein unmittel­barer oder etwas weiter entfernt wohnender Nachbar verhin­dert ist, den Sarg zu tragen, so ist es auch üblich, daß sich die eigentlich »verpflichtete Person« um einen Ersatzträger be­müht. Ich habe für einen derartigen Fall etliche Niederelberter Bürger angesprochen. Es haben sich dankenswerter Weise verschiedene Bürger bereiterklärt, den Sarg zu tragen, wenn eigentlich »Verpflichtete« diesen Nachbarschaftsdienst wegen Alter, Krankheit oder aus anderen zwingenden Gründen nicht übernehmen können.

Die Namen dieser Mitbürger können bei mir oder den Beige­ordneten erfragt werden. Ich bin gewiß mit Ihnen der Ansicht, daß wir die über Jahrzehnte bewährte Regelung auch in Zu­kunft beibehalten sollten ünd unsere Toten auch durch dieje­

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nigen zu ihrer letzten Ruhestätte begleiten, die ihnen im Leben als Mitbewohner des Hauses, als nähere oder auch etwas weiter entfernt wohnende Nachbarn täglich begegnet sind.

Willi Bode, Ortsbürgermeister

Sortierung von Friedhofsabfallen

Am unteren Friedhofseingang ist ein Blechcontainer mit einem gelben Deckel aufgestellt, der nur für die Aufnahme von Verpackungsfolien, Grablichtern, Kunststofftöpfen, Foliensäcken, Styropor, Blumenfolien und allen Leicht­verpackungen, die einen grünen Punkt tragen, bestimmt ist. Es wird gebeten, keine Grünabfälle in diesen Behälter einzuwerfen. Die Grünabfälle bitte ich, in den daneben stehen­den Großcontainer zu werfen.

Willi Bode, Ortsbürgermeister

Mountain-Bike als Fundsache

Ein (Kinder?-)Mountain-Bike - MTB RAGAZZI - mit violett­schwarzem Rahmen kann als Fundsache im Rathaus gegen Eigentumsnachweis abgeholt werden.

Willi Bode, Ortsbürgermeister,

Oberelbert

Sprechstunde des Ortsbürgermeisters

Donnerstags.von 18.00 bis 19.30 Uhr

Gemeindeverwaltung, Telefon und Fax:.02608/595

Ortsbürgermeister, Telefon:.02608/1499

Aus der Sitzung

des Ortsgemeinderates Oberelbert

vom 30.07.1996

Vorstellung der Entwürfe für den Bebauungsplan »Im Flür­chen«

Zu diesem Tagesordnungspunkt stellten Mitarbeiter des be­auftragten Planungsbüros sowie der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur drei Pläne vor und erläuterten diese. Nach einer Diskussion entschieden sich die Ratsmitglieder einstimmig für einen dieser Pläne.

Nutzung der Stelzenbachhalle durch den Männergesang­verein sowie Nutzung des Sportlerheimes durch den Sport­verein

Der Vorschlag des Ortsbürgermeisters, mit dem Männerge­sangverein und Sportverein Vereinbarungen bezüglich der Nutzung der Stelzenbachhalle bzw. des Sportlerheimes abzu­schließen, wurde nach langwieriger kontroverser Diskussion mehrheitlich abgelehnt.

Anträge der Kirchengemeinde

Der Ortsgemeinderat beschloß auf Antrag der Kirchengemein­de, sich an den im Jahr 1995 entstandenen Kosten des Jugend­raumes mit 200 DM zu beteiligen. Für die Folgejahre werden 350 DM gezahlt.

Des weiteren bat die Kirchengemeinde um Beteiligung der Ortsgemeinde an den Renovierungskosten der Kirche. Ein­stimmig bei 1 Enthaltung beschlossen die Ratsmitglieder, über einen Zuschuß zu entscheiden, wenn die Endabrechnung vor­gelegt wird.

Antrag des Sportvereins Welschneudorf auf Nutzung des Sportplatzes

Der Ortsgemeinderat stimmte einer Nutzung des Sportplatzes durch den Sportverein Welschneudorf unter der Vorgabe zu, daß ein Ausweichplatz zur Verfügung steht.

Kirmes 1996

Liebe Oberelberterinnen, liebe Oberelberter,

am kommenden Wochenende feiern wir in Oberelbert unsere diesjährige Kirmes, die auch in diesem Jahr in und um die Stelzenbachhalle stattfindet. Ich möchte Sie alle herzlich ein- laden, miteinander Kirmes zu feiern.

Auch die Schaustellerfamilie Pfeiffer wird wie seit vielen Jah­ren mit ihren Geschäften bei uns zu Gast sein.

Ganz besonders möchte ich die Einwohner der Nachbarge- meinden zur Kirmes nach Oberelbert einladen. Auch die Ver­wandten und Freunde der Oberelberter heiße ich als Gäste in

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