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Montabaur

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Nr. 28/96

gäbe. Die Deckung der vorgenannten Ausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei anderen Haushaltsstellen.

Die zweite Auflistung enthielt die vom Umfang her unerhebli­chen über- und außerplanmäßigen Haushaltsäusgaben für das Haushaltsjahr 1995, die sich bei 8 Haushaltspositionen auf insgesamt 5.577,68 DM beliefen. Die Deckung dieser Ausgaben erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes. ;

Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den unerheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausga­ben und genehmigte einstimmig die erheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Jahr 1995. Vergabe von Aufträgen i

Einstimmig wurde beschlossen, den Auftrag zur Fertigstel­lung der Zufahrt zur Stelzenbachhalle undEinfassung der Baumscheiben an die Firma Ferdinand zu vergeben. Den Auf­trag zum Umbau der Blumenbeete in der Steinstraße erhielt die Firma Achim Schmidt. i

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Benutzungsordnung für die Stelzenbachhalle Oberelbert

Mitwirkung vom 01.07.i996 winde der § 9 cjer Benutzungs­ordnung - Festsetzung der Miete und Kaution - neu gefaßt. Danach gelten folgende Bestimmungen:

' §9 {

Festsetzung der Miete und Kaution

(1) In den Fällen, in denen die Benutzung äufgrund dieser Benutzungsordnung nicht kostenfrei ist, Wird für die Be­nutzung ein Mietzins erhoben. Dies gilt audh für Veranstal­tungen, bei denen Eintrittsgeld erhoben wird und für ge­werbliche Veranstaltungen. Der Mietzins wird wie folgt

festgesetzt: I

1. Ortsvereine zahlen für: j

1.1 Öffentliche Veranstaltungen - sofern für das Aufstellen

von Tischen und Stühlen kein Gemeindejiiersonal gestellt wird - folgende Mieten für die Nutzung der Stelzenbach­halle j

a) Nutzungsteil der Ortsgemeinde (nachfolgend Saal) und

Nutzungsteil der Kirchengemeinde (nachfolgend Grup­penräume) !

für den 1. Tag..1.300,- DM

für jeden weiteren Tag.j.170,- DM

b) für den Saal für den 1. Tag.i.240,- DM

für jeden weiteren Tag...120,- DM

c) für die Gruppenräume für den 1. Tag..'.140,- DM

für jeden weiteren Tag...70,- DM

1.2 Vereinsinterne gesellige Veranstaltungen! (Weihnachtsfei­er, Grillfest u.a.) - sofern für das Aufstellen von*Tischen und Stühlen kein Gemeindepersonal gestellt wird - folgen­de Mieten für die Nutzung der Stelzenbachhalle

a) Nutzungsteil der Ortsgemeinde (nachfolgend Saal) und

Nutzungsteil der Kirchengemeinde (nachfolgend Grup­penräume) !

für den 1. Tag........200,- DM

für jeden weiteren Tag..., j.100,- DM

b) für den Saal für den 1. Tag.J.150,- DM

für jeden weiteren Tag .:.....70,-DM

c) für die Gruppenräume für den 1. Tag.;i.100,- DM

für jeden weiteren Tag..50, DM

2. Für Veranstaltungen von Parteien, Verbanden und Grup­pen, die über den Rahmen der Ortsgemeinde hinausgehen, ist eine Miete pro Tag zu zahlen für die Nützung:

a) von Saal und Gruppenräumen.i.350,- DM

b) des Saales. i.300,- DM

c) der Gruppenräume..:.250,- DM

3. Für kommerzielle Veranstaltungen, die dier Werbung und dem Verkauf dienen, ist eine Miete pro Tag zu zahlen für die Nutzung

a) des Saales.4.600,- DM

b) der Gruppenräume..,i.350,- DM

4. Bei Inanspruchnahme im Rahmen einer Beisetzung ist eine tägliche Miete zu zahlen für die Nutzung

a) des Saales.|.,.100,-DM

b) der Gruppenräume. k.80,- DM

5. Bei Hochzeiten u.ä. von Einwohnern bzw. als Bürger der Ortsgemeinde Oberelbert geborenen Perspnen werden fol­gende Mieten für die Nutzung erhoben: j

a) für Saal und Gruppenräume für den 1. Tag.. 240,- DM

für jeden weiteren Tag..120,- DM

b) für den Saal für den 1. Tag.!.. 180,- DM

für jeden weiteren Tag.....90,- DM

c) , für die Gruppenräume für den 1. Tag.130,- DM

für jeden weiteren Tag.70,- DM

6. Muß der Aufbau der Bühne, die Aufstellung der Bestuh­lung usw. seitens der Gemeinde durchgeführt werden, sind hierfür folgende Kostenbeiträge zu leisten:

a) für Saal und Gruppenräume.150,-DM

b) für den Saal.150,-DM

c) für die Gruppenräume.50, DM

7. Muß die Reinigung durch die Gemeinde übernommen wer-

. den, sind hierfür folgende Kostenbeiträge zu leisten:

a) für Saal und Gruppenräume.150,- DM

b) für den Saal.100,DM

c) für die Gruppenräume.100,- DM

8. Über andere Nutzungszwecke wird von Fall von Fall ent­schieden.

(2) Mit der Miete sind auch die Auslagen für Heizung, Be­leuchtung und Wasser sowie die Inanspruchnahme des Hausmeisters abgegolten.

(3) Die Miete kann ermäßigt oder erlassen werden (z.B. für Wohltätigkeitsveranstaltungen).

(4) Die Miete ist auf Anforderung durch die Ortsgemeinde innerhalb von 8 Tagen auf ein Konto der Verbandsgemein­dekasse bei der Kreissparkasse Westerwald Nr. 500 017, BLZ 570 510 01, der Nassauischen Sparkasse Montabaur Nr. 803 000 212, BLZ 510 500 15, oder der Volksbank Montabaur Nr. 108, BLZ 570 910 00, unter Angabe des Verwendungszweckes »zugunsten der Örtsgemeinde Ober­elbert« Haushaltsstelle 20/7628.1400 zu überweisen. Die Ortsgemeinde kann aufgrund der angekündigten Benut­zung eine Vorauszahlung verlangen.

(5) Die Ortsgemeinde kann eine Kaution bis zur Höhe von 500,- DM erheben. Sie ist beim Bürgermeister oder dem Beauftragten zu hinterlegen. Sollte dies nicht geschehen, kann die Veranstaltung nicht stattfinden. Die Rückzah­lung der Kaution erfolgt nach Abnahme der benutzten Räume, sofern bei der Veranstaltung keine Schäden ent­standen sind.

Die Vermietung der Stelzenbachhalle wird auch weiterhin über Herrn Auf der Springe (Hausmeister), Telefonnr.: 1271, abgewickelt.

Jung,.Ortsbürgermeister Linnighäuser, Pfarrer

Wanderfreunde Oberelbert

Die nächste Wanderung findet am kommenden Sonntag, dem 14.07.1996, statt. Die Tour verläuft rund um den Wolfskirch­hof. Treffpunkt und Abmarsch ist um 09.30 Uhr Ecke Brunnen und Südstraße in Oberelbert. Gäste sind, wie immer, herzlich willkommen.

Sportverein Oberelbert

Abteilung Judo

Samstag, 13.07.1996

Landesoffenes Jubiläums-Pokalturnier in Bad Ems Jugend C männlich und weiblich Wiegen: 13.00 Uhr, Beginn: 14.00 Uhr Treffpunkt/Abfahrt: 12.30 Uhr Sportlerheim Oberelbert

Sonntag, 14.07.1996

Bundesoffenes Jubiläums-Pokalturnier in Bad Ems

Jugend B männlich und weiblich

Jugend A männlich

Wiegen: 09.00 Uhr, Beginn: 10.00 Uhr

Treffpunkt/Abfahrt: 08.30 Uhr Sportlerheim Oberelbert

_ Welschneudorf _

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf findet am

Mittwoch, dem 17. Juli 1996, um 19.30 Uhr,

im Rathaus statt.

Tagesordnung

I. Öffentliche Sitzung

1. Kenntnisnahme von unerheblichen über- und außerplan­mäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1995

2. Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßi­gen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1995

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