Montabaur
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Nr. 28/96
gäbe. Die Deckung der vorgenannten Ausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen bei anderen Haushaltsstellen.
Die zweite Auflistung enthielt die vom Umfang her unerheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsäusgaben für das Haushaltsjahr 1995, die sich bei 8 Haushaltspositionen auf insgesamt 5.577,68 DM beliefen. Die Deckung dieser Ausgaben erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes. ;
Der Ortsgemeinderat nahm zustimmend Kenntnis von den unerheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben und genehmigte einstimmig die erheblichen über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben für das Jahr 1995. Vergabe von Aufträgen i
Einstimmig wurde beschlossen, den Auftrag zur Fertigstellung der Zufahrt zur Stelzenbachhalle undEinfassung der Baumscheiben an die Firma Ferdinand zu vergeben. Den Auftrag zum Umbau der Blumenbeete in der Steinstraße erhielt die Firma Achim Schmidt. i
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Benutzungsordnung für die Stelzenbachhalle Oberelbert
Mitwirkung vom 01.07.i996 winde der § 9 cjer Benutzungsordnung - Festsetzung der Miete und Kaution - neu gefaßt. Danach gelten folgende Bestimmungen:
' §9 {
Festsetzung der Miete und Kaution
(1) In den Fällen, in denen die Benutzung äufgrund dieser Benutzungsordnung nicht kostenfrei ist, Wird für die Benutzung ein Mietzins erhoben. Dies gilt audh für Veranstaltungen, bei denen Eintrittsgeld erhoben wird und für gewerbliche Veranstaltungen. Der Mietzins wird wie folgt
■ festgesetzt: I
1. Ortsvereine zahlen für: j
1.1 Öffentliche Veranstaltungen - sofern für das Aufstellen
von Tischen und Stühlen kein Gemeindejiiersonal gestellt wird - folgende Mieten für die Nutzung der Stelzenbachhalle j
a) Nutzungsteil der Ortsgemeinde (nachfolgend Saal) und
Nutzungsteil der Kirchengemeinde (nachfolgend Gruppenräume) !
für den 1. Tag..1.300,- DM
für jeden weiteren Tag.j.170,- DM
b) für den Saal für den 1. Tag.i.240,- DM
für jeden weiteren Tag...120,- DM
c) für die Gruppenräume für den 1. Tag..'.140,- DM
für jeden weiteren Tag...70,- DM
1.2 Vereinsinterne gesellige Veranstaltungen! (Weihnachtsfeier, Grillfest u.a.) - sofern für das Aufstellen von*Tischen und Stühlen kein Gemeindepersonal gestellt wird - folgende Mieten für die Nutzung der Stelzenbachhalle
a) Nutzungsteil der Ortsgemeinde (nachfolgend Saal) und
Nutzungsteil der Kirchengemeinde (nachfolgend Gruppenräume) !
für den 1. Tag........200,- DM
für jeden weiteren Tag..., j.100,- DM
b) für den Saal für den 1. Tag.J.150,- DM
für jeden weiteren Tag .:.....70,-DM
c) für die Gruppenräume für den 1. Tag.;i.100,- DM
für jeden weiteren Tag..50,— DM
2. Für Veranstaltungen von Parteien, Verbanden und Gruppen, die über den Rahmen der Ortsgemeinde hinausgehen, ist eine Miete pro Tag zu zahlen für die Nützung:
a) von Saal und Gruppenräumen.i.350,- DM
b) des Saales. i.300,- DM
c) der Gruppenräume..:.250,- DM
3. Für kommerzielle Veranstaltungen, die dier Werbung und dem Verkauf dienen, ist eine Miete pro Tag zu zahlen für die Nutzung
a) des Saales.4.600,- DM
b) der Gruppenräume.„.,i.350,- DM
4. Bei Inanspruchnahme im Rahmen einer Beisetzung ist eine tägliche Miete zu zahlen für die Nutzung
a) des Saales.|.,.100,-DM
b) der Gruppenräume. k.80,- DM
5. Bei Hochzeiten u.ä. von Einwohnern bzw. als Bürger der Ortsgemeinde Oberelbert geborenen Perspnen werden folgende Mieten für die Nutzung erhoben: j
a) für Saal und Gruppenräume für den 1. Tag.. 240,- DM
für jeden weiteren Tag..120,- DM
b) für den Saal für den 1. Tag.!.. 180,- DM
für jeden weiteren Tag.....90,- DM
c) , für die Gruppenräume für den 1. Tag.130,- DM
für jeden weiteren Tag.70,- DM
6. Muß der Aufbau der Bühne, die Aufstellung der Bestuhlung usw. seitens der Gemeinde durchgeführt werden, sind hierfür folgende Kostenbeiträge zu leisten:
a) für Saal und Gruppenräume.150,-DM
b) für den Saal.150,-DM
c) für die Gruppenräume.50,— DM
7. Muß die Reinigung durch die Gemeinde übernommen wer-
. den, sind hierfür folgende Kostenbeiträge zu leisten:
a) für Saal und Gruppenräume.150,- DM
b) für den Saal.100,—DM
c) für die Gruppenräume.100,- DM
8. Über andere Nutzungszwecke wird von Fall von Fall entschieden.
(2) Mit der Miete sind auch die Auslagen für Heizung, Beleuchtung und Wasser sowie die Inanspruchnahme des Hausmeisters abgegolten.
(3) Die Miete kann ermäßigt oder erlassen werden (z.B. für Wohltätigkeitsveranstaltungen).
(4) Die Miete ist auf Anforderung durch die Ortsgemeinde innerhalb von 8 Tagen auf ein Konto der Verbandsgemeindekasse bei der Kreissparkasse Westerwald Nr. 500 017, BLZ 570 510 01, der Nassauischen Sparkasse Montabaur Nr. 803 000 212, BLZ 510 500 15, oder der Volksbank Montabaur Nr. 108, BLZ 570 910 00, unter Angabe des Verwendungszweckes »zugunsten der Örtsgemeinde Oberelbert« Haushaltsstelle 20/7628.1400 zu überweisen. Die Ortsgemeinde kann aufgrund der angekündigten Benutzung eine Vorauszahlung verlangen.
(5) Die Ortsgemeinde kann eine Kaution bis zur Höhe von 500,- DM erheben. Sie ist beim Bürgermeister oder dem Beauftragten zu hinterlegen. Sollte dies nicht geschehen, kann die Veranstaltung nicht stattfinden. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach Abnahme der benutzten Räume, sofern bei der Veranstaltung keine Schäden entstanden sind.
Die Vermietung der Stelzenbachhalle wird auch weiterhin über Herrn Auf der Springe (Hausmeister), Telefonnr.: 1271, abgewickelt.
Jung,.Ortsbürgermeister Linnighäuser, Pfarrer
Wanderfreunde Oberelbert
Die nächste Wanderung findet am kommenden Sonntag, dem 14.07.1996, statt. Die Tour verläuft rund um den Wolfskirchhof. Treffpunkt und Abmarsch ist um 09.30 Uhr Ecke Brunnen und Südstraße in Oberelbert. Gäste sind, wie immer, herzlich willkommen.
Sportverein Oberelbert
Abteilung Judo
Samstag, 13.07.1996
Landesoffenes Jubiläums-Pokalturnier in Bad Ems Jugend C männlich und weiblich Wiegen: 13.00 Uhr, Beginn: 14.00 Uhr Treffpunkt/Abfahrt: 12.30 Uhr Sportlerheim Oberelbert
Sonntag, 14.07.1996
Bundesoffenes Jubiläums-Pokalturnier in Bad Ems
Jugend B männlich und weiblich
Jugend A männlich
Wiegen: 09.00 Uhr, Beginn: 10.00 Uhr
Treffpunkt/Abfahrt: 08.30 Uhr Sportlerheim Oberelbert
_ Welschneudorf _
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Welschneudorf findet am
Mittwoch, dem 17. Juli 1996, um 19.30 Uhr,
im Rathaus statt.
Tagesordnung
I. Öffentliche Sitzung
1. Kenntnisnahme von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1995
2. Genehmigung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 1995
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