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Montabaur

Reinhard Lorenz (BfM) warnte davor, Sonderregelungen zu verfolgen und stimmte zu, das kostenfreie Parken an Samsta­gen aufzuheben.

Für die Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen« signalisierte Olaf Manns die Zustimmung zur Aufhebung der Stadtratsbeschlüs­se. Den Hinweis der Kommunalaufsicht dürfe die Stadt nicht unterschätzen.

Änderung des Bebauungsplanes »Baumberg« im Stadtteil Montabaur-Eschelbach

Einstimmig faßte der Stadtrat den Zustimmungsbeschluß zum Bebauungsplanentwurf »Baumberg« einschließlich Begrün­dung und Textfestsetzung in der vorgelegten Form und be­schloß die Änderung des Bebauungsplanes als Sätzung.

Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes im Jaljire 1979 kam der Stadtrat seinerzeit der gegebenen Nachfrage nach Wohn­baugrundstücken für Einfamilienwohnhäuser im Stadtteil Eschelbach nach. Dabei wurde die zulässige Anzahl der Wohn­einheiten nicht festgelegt. Dies war aufgrund der damaligen ortsüblichen Bebauung und insbesondere der gegebenen Nach­frage nicht geboten. Mittlerweile zeigt sich, daß der Bauland­druck in der Stadt Montabaur sowie in den Stadtteilen zu­nimmt und Bauträger versuchen, Grundstücksflächen ohne Rücksicht auf Nachbarbebauung maximal auszunutzen. Um zu verhindern, daß sich der Charakter des zum >größten Teil bebauten Plangebietes durch das Hinzukommen von Mehrfa­milienwohnhäusern mit 10 oder mehr Wohneinheiten ein­schneidend verändert, wurde vom Stadtrat die Anzahl der noch möglichen und zulässigen Wohneinheiten auf max. 6 pro Gebäude festgeschrieben.

Mit diesen Vorgaben wurde die Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

Bedenken und Anregungen dazu wurden von Bewohnern des Gebietes »Baumberg« und den Eheleuten Gerlachyorgetragen, wonach eine Beschränkung auf max. 3 Wohneinheiten pro Gebäude gefordert wird. Bei jeweils 22 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung beschloß der Stadtrat, die Bedenken und Anregun­gen nur insoweit zu berücksichtigen, daß statt dör vorgesehe­nen 12 Wohneinheiten max. 6 Wohneinheiten pro Gebäude zugelassen werden.

Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I« für das Grund­stück Flur 51, Flurstück 128/1, Kleingarten am Wolfsturm

Der Stadtrat stimmte mit 16 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen dem überarbeiteten Entwurf zur Ände­rung des Bebauungsplanes »Altstadt I« zu und faßte den Sat­zungsbeschluß. Während der Offenlage in der Zeit vom 15.04. bis 15.05.1996 wurden keine Bedenken und Anregungen vor­getragen.

Bereits in seiner Sitzung am 24.08.1995 hatte der Stadtrat den Satzungsbeschluß gefaßt. Die Bezirksregierung Koblenz hatte jedoch im Januar 1996 die Verletzung verschiedener Rechts­vorschriften geltend gemacht mit der Folge, daß der Bebau­ungsplanentwurf insgesamt überarbeitet, erneut offengelegt und der Satzungsbeschluß nachgeholt werden mußte.

I Aufstellung des Bebauungsplanes »Fritz-Bluhm-Straße«

Mit 21 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen faßte der Stadtrat den Zustimmungs- und erneuten Offenlegungsbeschluß zum Be­bauungsplanentwurf »Fritz-Bluhm-Straße«.

Um die städtebauliche Entwicklung in 2. Reihe zu gewährlei­sten, hatte der Stadtrat beschlossen, den Bebauungsplan »Fritz-Bluhm-Straße« aufzustellen. Dadurch soll-erreicht wer­den, daß sich die zukünftigen baulichen Anlagen in die bereits vorhandene Nachbarbebauung optimal einpasseh.

Der Bebauungsplan dient außerdem der unproblematischen Schaffung von Wohnbauland im Innenbereich, wodurch der Außenbereich geschont und die vorhandenen Erschließungs­anlagen besser ausgenutzt werden.

Der vorhandene Fichtenbestand (Flurstück 4046) wird ent­sprechend des landespflegerischen Planungsbeitrages in eine Hochstaudenflur umgewandelt und als Ausgleichs- und Er­satzfläche herangezogen. !

Von seiten der Träger öffentlicher Belange wurden Bedenken und Anregungen durch das Katasteramt Montabaur und die Untere Landespflegebehörde vorgetragen.

Der Stadtrat beschloß mit 21 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stim­men, die Bedenken und Anregungen des Katasteramtes Mon­tabaur nicht zu berücksichtigen.

Nr. 28/96

Die Anregung der Unteren Landespflegebehörde, in den lan­despflegerischen Festsetzungen festzuschreiben, je angefan­gene 250 m 2 Grundstücksfläche mindestens ein Laubbaum oder ein Obsthochstamm zu pflanzen (erhaltene Laubbäume können angerechnet werden), wird berücksichtigt (Abstim­mungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen).

Änderung des Bebauungsplanes »Horresser Pfad«, Monta­baur-Elgendorf

Einstimmig faßte der Stadtrat den Zustimmungs- und Sat­zungsbeschluß zur Änderung des Bebauungsplanes »Horres­ser Pfad«.

Ziel des Bebauungsplanes »Horresser Pfad« in Eigendorf ist es, die bauplanungsrechtliche Situation einer ortsansässigen Fir­ma zu regeln. Für den Bereich des Unternehmens sowie die unmittelbar gegenüberliegenden Grundstücke wurde daher ein Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen.

Die sich im'nördlichen Teil in Richtung Eigendorf befindlichen Grundstücke wurden als eingeschränktes Gewerbegebiet (GE(E)) ausgewiesen, um eine Pufferzone zur angrenzenden Wohnbebauung zu erhalten, die Lärm-, Staub- und sonstige Immissionen abschirmen soll.

Der jetzige Bebauungsplan »Verlängerte Südstraße« schließt in westlicher Richtung unmittelbar an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes »Horresser Pfad« an. Die Verzahnung zwischen beiden Planbereichen geht sogar soweit, daß die zur Änderung anstehenden Flurstücke teilweise im Geltungsbe­reich des bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes und teil­weise im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes lie­gen.

Da der Bebauungsplanentwurf in unmittelbarer Nähe eben­falls eine Wohnbebauung vorsieht, ist es erforderlich, die jet­zige Ausweisung als Gewerbegebiet zurückzunehmen und dort ebenfalls nur ein eingeschränktes Gewerbegebiet zuzulassen, damit auch das neue Baugebiet weitestgehend vor evtl. Beein­trächtigungen geschützt ist.

Auf Anregung der Verbandsgemeindewerke, der unteren Was­serbehörde sowie des Staatlichen Amtes für Wasser- und Ab­fallwirtschaft wird in den Textfestsetzungen die Anlage von Zisternen verbindlich vorgeschrieben, um die Abwassersitua­tion in Eigendorf zu entschärfen. Außerdem wurden Regelun­gen zur Minimierung von Flächenversiegelungen eingearbei­tet.

Änderung und Überarbeitung des Bebauungsplanes »Christches Weiher«

Der Stadtrat stimmte mit 19 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen dem geänderten Bebauungsplanentwurf »Christches Weiher« zu und faßte den Beschluß, den Bebauungsplan für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

Für das Plangebiet »Christches Weiher« liegt ein Bebauungs­plan vor, der eine Einfamilienhausbebauung vorsieht.

Zwischenzeitlich machten jedoch veränderte Planungsanfor­derungen an den sparsamen Umgang mit Grund und Boden, veränderte Bauwünsche und veränderte Bedarfswerte auf­grund der Entwicklung des geplanten Baus der Schnellbahn­trasse und des ICE-Bahnhofs Montabaur eine Überarbeitung des Bebauungsplanes erforderlich.

Im Plangebiet »Christches Weiher« sollen ca. 145 Wohneinhei­ten im Mietwohnungsbau, 60 Reihenhäuser und ca. 65 Einfa­milien-, Doppel- und Keftenhäuser geschaffen werden; somit wird das Plangebiet einer verdichteten Bebauung zugeführt.

Zwei weitere Planänderungen, vom Umlegungsausschuß an­geregt und vom Stadtrat zwischenzeitlich beschlossen, werden in den Planentwurf eingearbeitet:

a) Verringerung der Breite der Haupterschließungsstraße von 9,00 m auf teilweise 7,50 m

b) Erweiterung des Plangebietes um die unwirtschaftlichen Restflächen südwestlich des Schutzwalles, die als private Grünfläche im Planentwurf enthalten sind.

Die von den Verbandsgemeindewerken in Auftrag gegebene Entwässerungskonzeption erfordert eine Erweiterung des Plangebietes um 7 m in südlicher Richtung, um das anfallende Oberflächenwasser aus dem Baugebiet abzuführen. Dieser Grünstreifen wird mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Verbandsgemeindewerke belegt.