Montabaur
Reinhard Lorenz (BfM) warnte davor, Sonderregelungen zu verfolgen und stimmte zu, das kostenfreie Parken an Samstagen aufzuheben.
Für die Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen« signalisierte Olaf Manns die Zustimmung zur Aufhebung der Stadtratsbeschlüsse. Den Hinweis der Kommunalaufsicht dürfe die Stadt nicht unterschätzen.
Änderung des Bebauungsplanes »Baumberg« im Stadtteil Montabaur-Eschelbach
Einstimmig faßte der Stadtrat den Zustimmungsbeschluß zum Bebauungsplanentwurf »Baumberg« einschließlich Begründung und Textfestsetzung in der vorgelegten Form und beschloß die Änderung des Bebauungsplanes als Sätzung.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes im Jaljire 1979 kam der Stadtrat seinerzeit der gegebenen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken für Einfamilienwohnhäuser im Stadtteil Eschelbach nach. Dabei wurde die zulässige Anzahl der Wohneinheiten nicht festgelegt. Dies war aufgrund der damaligen ortsüblichen Bebauung und insbesondere der gegebenen Nachfrage nicht geboten. Mittlerweile zeigt sich, daß der Baulanddruck in der Stadt Montabaur sowie in den Stadtteilen zunimmt und Bauträger versuchen, Grundstücksflächen ohne Rücksicht auf Nachbarbebauung maximal auszunutzen. Um zu verhindern, daß sich der Charakter des zum >größten Teil bebauten Plangebietes durch das Hinzukommen von Mehrfamilienwohnhäusern mit 10 oder mehr Wohneinheiten einschneidend verändert, wurde vom Stadtrat die Anzahl der noch möglichen und zulässigen Wohneinheiten auf max. 6 pro Gebäude festgeschrieben.
Mit diesen Vorgaben wurde die Bürgerbeteiligung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Bedenken und Anregungen dazu wurden von Bewohnern des Gebietes »Baumberg« und den Eheleuten Gerlachyorgetragen, wonach eine Beschränkung auf max. 3 Wohneinheiten pro Gebäude gefordert wird. Bei jeweils 22 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung beschloß der Stadtrat, die Bedenken und Anregungen nur insoweit zu berücksichtigen, daß statt dör vorgesehenen 12 Wohneinheiten max. 6 Wohneinheiten pro Gebäude zugelassen werden.
Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I« für das Grundstück Flur 51, Flurstück 128/1, Kleingarten am Wolfsturm
Der Stadtrat stimmte mit 16 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen dem überarbeiteten Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I« zu und faßte den Satzungsbeschluß. Während der Offenlage in der Zeit vom 15.04. bis 15.05.1996 wurden keine Bedenken und Anregungen vorgetragen.
Bereits in seiner Sitzung am 24.08.1995 hatte der Stadtrat den Satzungsbeschluß gefaßt. Die Bezirksregierung Koblenz hatte jedoch im Januar 1996 die Verletzung verschiedener Rechtsvorschriften geltend gemacht mit der Folge, daß der Bebauungsplanentwurf insgesamt überarbeitet, erneut offengelegt und der Satzungsbeschluß nachgeholt werden mußte.
I Aufstellung des Bebauungsplanes »Fritz-Bluhm-Straße«
Mit 21 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen faßte der Stadtrat den Zustimmungs- und erneuten Offenlegungsbeschluß zum Bebauungsplanentwurf »Fritz-Bluhm-Straße«.
Um die städtebauliche Entwicklung in 2. Reihe zu gewährleisten, hatte der Stadtrat beschlossen, den Bebauungsplan »Fritz-Bluhm-Straße« aufzustellen. Dadurch soll-erreicht werden, daß sich die zukünftigen baulichen Anlagen in die bereits vorhandene Nachbarbebauung optimal einpasseh.
Der Bebauungsplan dient außerdem der unproblematischen Schaffung von Wohnbauland im Innenbereich, wodurch der Außenbereich geschont und die vorhandenen Erschließungsanlagen besser ausgenutzt werden.
Der vorhandene Fichtenbestand (Flurstück 4046) wird entsprechend des landespflegerischen Planungsbeitrages in eine Hochstaudenflur umgewandelt und als Ausgleichs- und Ersatzfläche herangezogen. !
Von seiten der Träger öffentlicher Belange wurden Bedenken und Anregungen durch das Katasteramt Montabaur und die Untere Landespflegebehörde vorgetragen.
Der Stadtrat beschloß mit 21 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen, die Bedenken und Anregungen des Katasteramtes Montabaur nicht zu berücksichtigen.
Nr. 28/96
Die Anregung der Unteren Landespflegebehörde, in den landespflegerischen Festsetzungen festzuschreiben, je angefangene 250 m 2 Grundstücksfläche mindestens ein Laubbaum oder ein Obsthochstamm zu pflanzen (erhaltene Laubbäume können angerechnet werden), wird berücksichtigt (Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen).
Änderung des Bebauungsplanes »Horresser Pfad«, Montabaur-Elgendorf
Einstimmig faßte der Stadtrat den Zustimmungs- und Satzungsbeschluß zur Änderung des Bebauungsplanes »Horresser Pfad«.
Ziel des Bebauungsplanes »Horresser Pfad« in Eigendorf ist es, die bauplanungsrechtliche Situation einer ortsansässigen Firma zu regeln. Für den Bereich des Unternehmens sowie die unmittelbar gegenüberliegenden Grundstücke wurde daher ein Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen.
Die sich im'nördlichen Teil in Richtung Eigendorf befindlichen Grundstücke wurden als eingeschränktes Gewerbegebiet (GE(E)) ausgewiesen, um eine Pufferzone zur angrenzenden Wohnbebauung zu erhalten, die Lärm-, Staub- und sonstige Immissionen abschirmen soll.
Der jetzige Bebauungsplan »Verlängerte Südstraße« schließt in westlicher Richtung unmittelbar an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes »Horresser Pfad« an. Die Verzahnung zwischen beiden Planbereichen geht sogar soweit, daß die zur Änderung anstehenden Flurstücke teilweise im Geltungsbereich des bereits rechtskräftigen Bebauungsplanes und teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes liegen.
Da der Bebauungsplanentwurf in unmittelbarer Nähe ebenfalls eine Wohnbebauung vorsieht, ist es erforderlich, die jetzige Ausweisung als Gewerbegebiet zurückzunehmen und dort ebenfalls nur ein eingeschränktes Gewerbegebiet zuzulassen, damit auch das neue Baugebiet weitestgehend vor evtl. Beeinträchtigungen geschützt ist.
Auf Anregung der Verbandsgemeindewerke, der unteren Wasserbehörde sowie des Staatlichen Amtes für Wasser- und Abfallwirtschaft wird in den Textfestsetzungen die Anlage von Zisternen verbindlich vorgeschrieben, um die Abwassersituation in Eigendorf zu entschärfen. Außerdem wurden Regelungen zur Minimierung von Flächenversiegelungen eingearbeitet.
Änderung und Überarbeitung des Bebauungsplanes »Christches Weiher«
Der Stadtrat stimmte mit 19 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen dem geänderten Bebauungsplanentwurf »Christches Weiher« zu und faßte den Beschluß, den Bebauungsplan für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Für das Plangebiet »Christches Weiher« liegt ein Bebauungsplan vor, der eine Einfamilienhausbebauung vorsieht.
Zwischenzeitlich machten jedoch veränderte Planungsanforderungen an den sparsamen Umgang mit Grund und Boden, veränderte Bauwünsche und veränderte Bedarfswerte aufgrund der Entwicklung des geplanten Baus der Schnellbahntrasse und des ICE-Bahnhofs Montabaur eine Überarbeitung des Bebauungsplanes erforderlich.
Im Plangebiet »Christches Weiher« sollen ca. 145 Wohneinheiten im Mietwohnungsbau, 60 Reihenhäuser und ca. 65 Einfamilien-, Doppel- und Keftenhäuser geschaffen werden; somit wird das Plangebiet einer verdichteten Bebauung zugeführt.
Zwei weitere Planänderungen, vom Umlegungsausschuß angeregt und vom Stadtrat zwischenzeitlich beschlossen, werden in den Planentwurf eingearbeitet:
a) Verringerung der Breite der Haupterschließungsstraße von 9,00 m auf teilweise 7,50 m
b) Erweiterung des Plangebietes um die unwirtschaftlichen Restflächen südwestlich des Schutzwalles, die als private Grünfläche im Planentwurf enthalten sind.
Die von den Verbandsgemeindewerken in Auftrag gegebene Entwässerungskonzeption erfordert eine Erweiterung des Plangebietes um 7 m in südlicher Richtung, um das anfallende Oberflächenwasser aus dem Baugebiet abzuführen. Dieser Grünstreifen wird mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der Verbandsgemeindewerke belegt.

