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Montabaur

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Nr. 21/96

IV. Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses

Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses ist beim Kata­steramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur eingerichtet.

V. Vorbereitende Maßnahmen

In der Umlegung »Eisenköppel/Börnchen« wird voraussicht­lich im Sommer d.J. mit den örtlichen Vermessungsarbeiten begonnen. Die Arbeiten werden durch Herrn Öffentlich bestell­ten Vermessungsingenieur Danzer, Bad Ems, durchgeführt; sie erstrecken sich zunächst auf die Grenzfeststellung entlang der Verfahrensgrenze, während die Absteckung und Abmar­kung d?r neuen Straßen und Baugrundstücke zu einem späte­ren Zeitpunkt erfolgen.

Den Beauftragten der zuständigen Stellen ist gemäß § 209 BauGB zur Vorbereitung der von ihnen nach diesem Gesetz zu treffenden Maßnahmen das Recht eingeräumt, alle dem Ver­fahren unterworfenen Grundstücke zu betreten, um Vermes­sungen, Abmarkungen, Bewertungen oder ähnliche Arbeiten auszuführen.

VI. Auslegung von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis

In der Bestandskarte und dem Bestandsverzeichnis sind

1. die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer,

2. die grundbuch- und katastermäßige Bezeichnung, die Größe und die im Liegenschaftskataster angegebene Nut­zungsart,

3. die im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Beschränkungen

aller Grundstücke des Umlegungsgebietes aufgeführt. Die Be­standskarte und das Bestandsverzeichnis, mit Ausnahme der im Grundbuch in Abteilung II eingetragenen Lasten und Be­schränkungen, liegen in der Zeit vom 03.06.1996 bis 02.07.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 213, während der Dienststunden öffentlich aus. In die im Satz 1 unter lfd. Nr. 3 bezeichneten Teile des Bestandsver­zeichnisses ist die Einsicht nur demjenigen gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Ein Bekanntmachungstext des Umlegungsbeschlusses und ein Duplikat der Bestandskarte können im gleichen Zeitraum auch beim Ortsbürgermeister während der Sprechstunden eingesehen werden.

Der Umlegungsbeschluß gilt am 25.05.1996 als bekanntge­macht.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Umlegungsbeschluß (I.) und die vorbereitenden Maßnahmen (V.) kann innerhalb eines Monats nach Bekannt­gabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 13.05.1996

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)

gez. Reichling

Abgrenzung des Umlegungsgebietes »Eisenköppel/Börnchen« Gemarkung: Neuhäusel,'

Stockborn

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Beeinträchtigungen des Fußgängerverkehrs

in der Ortslage Neuhäusel durch die Einrichtung einer Baustelle im Bereich Hauptstraße / Simmemer Straße

Bedingt durch dringend notwendige Kabelverlegearbeiten der KEVAG kommt es in der Ortslage Neuhäusel zu Beeinträch­tigungen des Fußgängerverkehrs.

Die erforderlichen Baumaßnahmen wurden in zwei Bauab­schnitte aufgeteilt, um so den Fußgängerverkehr so gering wie möglich zu beeinträchtigen. In der ersten Bauphase wird der Fußgängerverkehr wie folgt umgeleitet: Für die Anwohner an der B49 wird der Fußweg auf der Seite der Kreissparkasse entlang der Fahrbahn bis zur Ampelanlage in der Eitelborner Straße zur Verfügung stehen, ebenso kann die Fußgängerun­terführung benutzt werden. Die Anwohner auf der gegenüber­liegenden Seite der B49 werden über die Neustraße und die Simmerner Straße bis zur Fußgängerampel in der Simmerner Straße und von dort entweder durch die Fußgängerunterfüh­rung zur Eitelborner Straße oder über die Simmerner Straße zur Hauptstraße geführt. Dort kann der Gehweg zum Verbrau­chermarkt oder die Fußgängerampel zur Bushaltestelle be­nutzt werden.

In der zweiten Bauphase wird der, vor dem EDEKA-Markt, an der B49 gelegene Gehweg aufgebrochen, hierdurch ist es not­wendig, den Fußgängerverkehr von der Parkplatzeinfahrt über den Kundenparkplatz des Marktes und die Gartenstraße zur Simmerner Straße und von dort zur Ampelanlage an der B49, in Richtung Eitelborn, zu führen.

Durch diese Fußgängerführung wird zu jeder Zeit der Zugang zum Verbraucher markt und zu den Bushaltestellen sicherge­stellt. Wir bitten alle Fußgänger um Beachtung. Besonders wenden wir uns an die Eltern, die ihre Kindergarten- und Schulkinder auf die neue Verkehrsführung hinweisen sollten.

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Straßenverkehrsbehörde -

Seniorenkreis St. Anna Neuhäusel

Die Zusammenkunft im Monat Juni wird um eine Woche verschoben. Wir treffen uns erst am Mittwoch, dem 12.06.1996, Und zwar zu einem kleinen Ausflug. Um 13.00 Uhr ist Abfahrt vom St.-Anna-Haus - wir werden so ca. 18.00 bis 18.30 Uhr wieder zu Hause sein.

Wer sich noch nicht angemeldet hat, wird frdl. gebeten, dies bald zu tun bei Irene Saal, Tel. 8015.

Frauenkreis Neuhäusel

Wir laden ein zu einem Busausflug am 19. Juni 1996 zum Drachenfels

Als erstes besuchen wir das »Haus Schlesien« in Heisterba­cherrott im romantischen Siebengebirge. Das Museum für Landeskunde bietet hervorragende Zeugnisse des künstleri­schen und handwerklichen Schaffens in Schlesien. Im An­schluß an diese Besichtigung geht die Fahrt weiter nach Kö­nigswinter. Mit der Drachenfelsbahn fahren wir zum meistbe- suchten Berg Europas. Dort genießen wir bei Kaffee und Kuchen die herrliche Aussicht über das wunderschöne Rhein­tal und das Siebengebirge.

Abfahrt in Neuhäusel: 13.00 Uhr an der kath. Kirche. Die Kosten für Busfahrt, Führung und Bergbahn betragen DM 27,00. Rückkehr ca. 19.00 Uhr. Auskunft und Anmeldung Tel.-Nr. 8342 oder 8226. Jeder kann mitfahren.

SG Neuhäusel e.V.

Alte Herren

Unsere nächsten Heimspiele:

Samstag, 25.05.1996,16.00 Uhr, gegen Immendorf Mittwoch, 29.05.1996,19.00 Uhr, gegen Lay

Simmern

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern findet am

Montag, dem 5. Juni 1996, um 19.30 Uhr,

im Vereinsraum im Haus Siebenborn statt.

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