Montabaur
Nr. 19/96.
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Beratung und Beschlußfassung über den Entwurf der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) der Verbands- gemeinde Montabaur
Am 01.01.1996 ist das Kommunalabgabengesetz (KAG 1996) in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde das bisher geltende KAG 1986 sowie die Kommunalabgabenverordnung (KAVO) außer Kraft gesetzt.
Im Gegensatz zum KAG 1986 hat der Gesetzgeber im KAG 1996 nur noch die Regelungen getroffen, die aufgrund des sogenannten Gesetzesvorbehaltes zwingend im Gesetz geregelt werden müssen. Aus diesem Grund enthält das Gesetz auch nur noch einen »rechtlichen Rahmen« von 20 Paragraphen; das KAG und die KAVO 1986 enthielten insgesamt 62 Paragraphen mit überwiegend unmittelbar geltenden Regelungen.
Deshalb ist es notwendig, daß alle Träger der Abwasserbeseitigung die gesamten notwendigen Regelungen, die bisher im KAG und in der KAVO enthalten waren, in die eigenen, nun neu zu verabschiedenden Satzungen, übernehmen.
Der Verbandsgemeinderat beschloß einstimmig den Entwurf der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung (ESA) der Verbandsgemeinde Montabaur in der vorgelegten Form.
Durchführung eines Projektes »Naturschutz und Landschaftspflege in den Ortsgemeinden« - Antrag der SPD-Frak- tion vom 20.12.1995
Zur Antragsbegründung wurde von Ratsmitglied Uli Schmidt (SPD) dargelegt, daß es auch auf kommunaler Ebene nötig ist, die Situation von Langzeitarbeitslosen zu verbessern.
Er schlug vor, in Zusammenarbeit mit der Arbeitsverwaltung 10 Langzeitarbeitslose und 2 Betreuungskräfte einzustellen, die dann bei Arbeiten wie z.B. der Wohnumfeldverbesserung, Sanierung und Anlegung von Spiel- und Bolzplätzen oder bei der Verschönerung des Dorfbildes in den Ortsgemeinden und der Stadt tätig werden können. Eine Finanzierung des Projektes sei überwiegend durch ABM-Mittel möglich.
Seitens der Verwaltung wurde hierzu erläutert, daß die gegenwärtigen Daten und Prognosen auf dem Arbeitsmarkt unstreitig Anlaß geben, auch von seiten der Kommunen über Beschäftigungsprogramme nachzudenken,'um einen Beitrag zur Verringerung der Arbeitslosigkeit zu leisten.
Als Proj ekt, daß sich die Wiedereingliederung von Arbeitslosen in den Arbeitsprozeß zum Ziel gesetzt hat, ist eine in der Trägerschaft des Christlichen Jugenddorfwerkes Deutschland e.V.(CJD) stehende Maßnahme »Arbeiten und Lernen« zu nennen. Nach Aussage des CJD ist diese Maßnahme bei weitem noch nicht ausgelastet, d. h. man ist auf weitere Aufträge angewiesen. Seitens der Verbandsgemeinde Montabaur sollte es vermieden werden, in Konkurrenz zu der vom CJD laufenden Maßnahme zu treten.
Nach Bekanntwerden des Antrages der SPD-Fraktion nahm die Verwaltung nochmals Kontakt mit der Arbeitsverwaltung auf, um abzuklären, ob eine weitere ABM im Sinne des vorliegenden Antrages gefördert werden kann mit dem Ergebnis, daß für das 1. Halbjahr 1996 keine Mittel mehr verfügbar sind und für das 2. Halbjahr 1996 noch keine definitiven Aussagen gemacht werden können.
Aufgrund der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung schlug Ratsmitglied Uli Schmidt (SPD) vor, in der heutigen Sitzung über den Antrag der SPD-Fraktion zu entscheiden und die Durchführung des Projektes solange zurückzustellen, bis ein entsprechender Bedarf vorliegt.
Ratsmitglied Wolfgang Müller (CDU) und der erste Beigeordnete Heinz Reusch hielten eine Beschlußfassung im April 1996 für eine Maßnahme, die frühestens 1997 durchgeführt werden kann, für nicht zweckmäßig.
Der Antrag der SPD-Fraktion wurde bei 13 Ja-Stimmen, 19 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.
Kinderfreundlichkeitsprüfung in der Verbandsgemeinde Montabaur
- Antrag der SPD-Fraktion vom 25.01.1996
Mit vorstehendem Antrag beabsichtigte die SPD-Fraktion ab dem 01.07.1997 in der Verbandsgemeinde Montabaur verbindlich eine Kinderfreundlichkeitsprüfung einzuführen. Hierbei sollen alle Maßnahmen und Vorhaben der Verbandsgemeinde auf ihre Kinderfreundlichkeit hin untersucht werden. Den Ortsgemeinden soll empfohlen werden, sich dieser Initiative anzuschließen.
Zur Realisierung wurde seitens der SPD-Fraktion folgendes Prüfverfahren vorgeschlagen:
Alle Vorhaben, Bauprojekte, Ratsbeschlüsse und andere denkbare Maßnahmen werden zunächst der VG-Jugendpflegerin zur Vorprüfung zugeleitet. Sind Belange von Kindern betroffen
und sind diese prüfungsrelevant, ist die Angelegenheit mit! einer jährlich wechselnden Kindergruppe oder Schulklasse zu erörtern. Der Tagungszeitpunkt dieser Kindergruppe ist nach, Bedarf festzulegen. Die von den Kindern vorgetragenen Bedenken und Anregungen sollen in die weitere Diskussion des Rates oder der Fachausschüsse einbezogen werden. Ratsmitglied Wolfgang Müller (CDU) hielt einige Punkte für" akzeptabel. Er gab jedoch zu bedenken, daß die betroffenem Kinder und Jugendlichen durch die ihnen übertragene Verant-, wortung überfordert werden könnten. Die vorgeschlagene Prüfung sollte nach seinem Erachten durch die Verwaltung oder durch das jeweilige Gremium selbst erfolgen. ’
Auch Ratsmitglied Bernhard Houy (B 90/Grüne) unterstützte, den Grundgedanken dieses Antrages. Er hielt es allerdings für. bedenklich, wenn die z.B. vom Verbandsgemeinderat getroffenen Entscheidungen nochmals von einem Gremium überprüft; werden müssen, bevor die Beschlußausführung erfolgen kann.! Seitens Bürgermeister Dr. Possel-Dölken erfolgte der Ein-., wand, daß die Verbandsgemeinde insgesamt sehr darum be-. müht sei, in ihren Entscheidungen die Belange von Kindern^ und Jugendlichen zu berücksichtigen. Neben der Festlegung,' für welche Bereiche das »Jugendgremium« zuständig sein soll,’ müsse auch die Frage der Finanzierung von vorgeschlagenem Maßnahmen geklärt werden. j
Hinsichtlich der zur Prüfung anstehenden Bereiche schlug* Ratsmitglied Uli Schmidt (SPD) folgende Themen vor: Kinder-, gärten, Spiel- und Bolzplätze, Schulen, Schulzuwegungen, Bushaltestellen, Straßenbau, ÖPNV, Bebauungspläne, Turnhallen, Gemeinschaftshäuser, Jugendräume, Dorfplätze,; Stadtplätze, Sportanlagen, Schwimmbäder, Waldlehrpfade, ‘ Kulturprogramme u.ä.
Der Antrag der SPD-Fraktion wurde nochmals von Ratsmit-; glied Uli Schmidt (SPD) modifiziert, wonach ab derm 01.07.1997 eine Kinderfreundlichkeitsprüfung durchzuführen' ist. Das weitere hierzu solle der Haupt- und Finanzausschuß j bestimmen.
Ratsmitglied Wolfgang Müller (CDU) schlug vor, in der heutigen Sitzung noch nicht über den vorliegenden Antrag abzu-j stimmen, sondern erst durch die Verwaltung zu überprüfen, ‘ welche Maßnahmen überhaupt für eine Kinderfreundlichkeits-, Prüfung in Betracht kommen. Dieser Aussage schloß sich auch Ratsmitglied Paul-Heinz Schweizer (FWG) an.
Die Ratsmitglieder Klaus Böckling (FWG) und Gerhard Wiek- (CDU) hielten es für unnötig, die Verwaltungskapazitäten mit - solchen Aufgaben zu binden. 1
Der Antrag der SPD-Fraktion, ab dem 01.07.1997 eine Kinderfreundlichkeitsprüfung durchzuführen und die hierzu notwendigen Modalitäten durch den Haupt- und Finanzaus-' schuß festzulegen, wurde bei 14 Ja-Stimmen und 20 Nein-' Stimmen abgelehnt.
Der Antrag von Ratsmitglied Wolfgang Müller (CDU), die: Verwaltung mit der Prüfung zu beauftragen, in welchen Bereichen eine Kinderfreundlichkeitsprüfung erforderlich ist,,' wurde von ihm zurückgezogen.
Energiesparen an den Grund- und Hauptschulen gemäß., dem im beigefügten Artikel beschriebenen Energiesparvor- \ schlag - Antrag der SPD-Fraktion vom 13.02.1996
Aufgrund einer Anregung der SPD-Fraktion im Verbandsge-: meinderat hatte sich der Haupt- und Finanzausschuß in seiner 1 Sitzung am 14. November 1995 mit dem Thema befaßt und die, Verwaltung beauftragt, die Broschüre »Energiesparen in hannoverschen Schulen durch geändertes Nutzungsverhalten«. den Schulleitern der Verbandsgemeinde Montabaur vorzustel- \ len. Die Verwaltung hatte daraufhin das Konzept und einen < vorbereiteten Fragebogen allen Schulleitern der Grund- und • Hauptschulen der Verbandsgemeinde Montabaur übersandt; und um ihre Stellungnahme gebeten. - }
Als Ergebnis der Umfrage blieb festzuhalten, daß eine Umset-» zung dieses Projektes nur in abgewandelter Form hinsichtlich'' der Schulgröße möglich ist. Viele Schulen praktizieren schon ’ heute das, was in ihrem Rahmen möglich ist und in einem' angemessenen Verhältnis zum erforderlichen Aufwand sfeht.. Die von den Schulen vorgetragenen Anregungen wurden gesammelt und durch die Verwaltung zu folgendem Beschlußvorschlag zusammengefaßt:
1. Die Verwaltung lädt die Schulleiter und die Hausmeister aller Grund-und Hauptschulen der Verbandsgemeinde Montabaur zu getrennten »Energieeinsparungs-Konferen- zen« ein, bei denen ausschließlich Vorschläge und Anregungen zur weiteren Reduzierung des Energieverbrauchs) zusammengetragen und gesammelt werden.

