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.Montabaur

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Nr. 19/96

2. Die gesammelten Vorschläge und Anregungen werden durch die Verwaltung in einem Maßnahmenkatalog zu­sammengestellt und ggf. durch einen Fachingenieur auf Effektivität und tatsächliche Wirkung geprüft und gemein­sam mit den Schulleitern und Hausmeistern nach Prioritä­ten geordnet.

3. Die tatsächliche Umsetzung des Maßnahmenkataloges in J den Schulen wird durch Berichte der Schulleiter und durch

die Gegenüberstellung des Jahresenergieverbrauches do­kumentiert.

4. Für diejenigen Hausmeister, die in besonderer Weise zur tatsächlichen Senkung des Energieverbrauches in ihrer Schule durch konkrete Maßnahmen und persönlichen Ein­satz beitragen, wird eine Belohnung in Form einer Geld­prämie ausgesetzt. Die Höhe der Geldprämie ist noch fest­zusetzen.

5. Die Verwaltung berichtet in der Herbst-Sitzung des Schulträgerausschusses im Rahmen der Haushaltsplanbe­ratung über den aktuellen Sachstand.

Ratsmitglied Paul Widner (SPD) unterstützte den Vorschlag, den Hausmeistern eine Prämie zu zahlen. Als Höhe schlug er 10 % der eingesparten Summe vor. Weiterhin bittet er darum, den Sachstand neben der Bekanntgabe im Schulträgeraus­schuß auch in öffentlicher Ratssitzung darzulegen. Ratsmitglied Walter Schmidt (CDU) hielt es hinsichtlich der Prämienzahlung an die Hausmeister für nicht angebracht, daß jemand für eine ihm obliegende Dienstpflicht zusätzlich in Form von Prämienzahlungen entlohnt wird.

Dieser Meinung schlossen sich auch die Ratsmitglieder Ros­witha Kästner, Bernhard Houy (beide B 90/Grüne) und Paul- Heinz Schweizer (FWG) an. Darüber hinaus sahen sie hierin die Gefahr, daß die Energieeinsparung zu Lasten der Schüler durchgeführt werden könnte. Ratsmitglied Wiltrud Schwarz (SPD) schlug vor, die Prämie nicht an den Hausmeister, son­dern an die Schule, für z.B. die Durchführung von Schulfesten, zu zahlen.

Der Vorschlag der SPD-Fraktion, eine Prämie in Höhe von 10 % der eingesparten Summe zu zahlen, wird bei 10 Ja-Stim- men, 23 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen abgelehnt.

Die im Anschluß durchgeführte Abstimmung über die Punkte 1 bis 3 erfolgte einstimmig laut Beschlußvorschlag.

Punkt 5 der Vorlage wurde dahingehend ergänzt, daß das Ergebnis auch in öffentlicher Ratssitzung vorgestellt wird. Die Abstimmung hierüber erging ebenfalls einstimmig.

Schließung des Hallenbades

Am Donnerstag, dem 16.05.1996 (Christi Himmelfahrt),

bleibt das Hallenbad Montabaur geschlossen.

Wir bitten die Badegäste dies zur Kenntnis zu nehmen.

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ER VERBANDSGEMEINDE MONTABAUR

VERANSTALTUNGEN

& KULTUR [ ~

An alle

Vereine, Veranstalter und Organisatoren

von Festen, Feiern und kulturellen Veranstaltungen

in der Verbandsgemeinde Montabaur

Letzte Möglichkeit zur Meldung Ihrer Termine für die Ausgabe Juli-September 1996 ist Montag, 20. Mai 1996, bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Montabaur.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an. Die Redaktion »Aktuell« Tel. 02602/126.111 - gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.

Rattenbekämpfungsaktion 1996

In der Zeit vom 01.07.1996 bis 31.07.1996 wird im Bereich der gesamten Verbandsgemeinde eine Rattenbekämpfungsaktion durchgeführt. Das Gift wird bei Befallsfeststellung in der Kanalisation und in Bachläufen so ausgelegt, daß keine Kinder oder Haustiere damit in Berührung kommen.

Wir fordern alle Haus- und Grundstückseigentümer auf, sich bei Rattenbefall an dieser Aktion zu beteiligen. Sie können sich ab sofort direkt mit dem Schädlingsbekämpfermeister Helmut Diefenbach, Dornburg- Talheim, Tel. 06436/7509, oder mit der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Tel. 02602/ 126.206, in Verbindung setzen.

Besitzer von Hunden und Katzen werden vorsorglich aufgefor­dert, in dem genannten Zeitraum ihre Tiere nicht frei herum­laufen zu lassen, da die ausgelegten Giftköder (Wirkstoff Kumarin) für Haustiere schädlich sein können. Wir weisen darauf hin, daß Vitamin K Tabletten als Gegenmittel zu dem Kumarinwirkstoff zu verwenden sind. Diese Vitamin K Tablet­ten sind in jeder Apotheke erhältlich.

Bitte beachten Sie, daß die Giftköder nach dem Ende der Bekämpfungsaktion aus Sicherheitsgründen von den Grund­stücken entfernt werden müssen.

Verbandsgemeindeverwaltung - Ortspolizeibehörde -

Personenstandsmeldungen im Monat April 1996

in der Verbandsgemeinde Montabaur Geburten

David-Alexander Furgoll, Montabaur, Am Himmelfeld 2 Lukas Horvath, Montabaur, Am Himmelfeld 75 Vanessa Laura Wagner, Montabaur, Hinterer Rebstock 48 Sabrina Hommrich, Großholbach, Hauptstraße 44 Doreen Nell, Ruppach-Goldhausen, Hofstraße 1 a Ann-Sophie Sturzbecher, Montabaur, Am Himmelfeld 56 Kenneth Kiel, Niedererbach, Gartenstraße 16 a Niklas Mies, Heiligenroth, Bergstraße 17 a Maximilian Wilhelm Schmidt, Montabaur, Jahnstraße 40 a Eheschließungen

Manfred Helmut Stein und Magorzata Teresa Dulemba, geb. Faryniak, Kadenbach, Hauptstraße 10

Holger Gerhard Wilkens und Bettina Weist, geb. Marx, Großholbach, Südstraße 5 >

Gerold Trum und Helene Christiane Ritschke, geb. Maxeiner, Oberelbert, Waldstraße 1

Axel Kusch und Silke Inge Kischkel, Gackenbach, Bitzstraße 9 Eberhard Nink, Girod, Klingenwiese 16, und Beate Gabriele Simon, Siershahn, Burggrafenstraße 3

Albert Josef Schuck und Gisela Katharina Dagmar Glöckner, Montabaur, Wölfchesbitzstraße 1

Sterbefalle

Margaretha Haas, Montabaur, Dillstraße 1

Paul Ludwig Meurer, Großholbach, Orgelsweg 29

Margaretha Eidt, geb. Jansen, Stahlhofen, Brunnenstraße 7

Paul Heibel, Ruppach-Goldhausen, Steineckstraße 10

Karl Schmid, Nentershausen, Aarstraße 20

Johann Philipp Wolf, Girod, Hauptstraße 17

Christel Piwowarsky, geb. Knopp, Montabaur, Eifelstraße 22

Waldbrandgefahr

Akute Waldbrandgefahr durch anhaltende Trockenheit

Durch zahlreiche Waldbrände während der beiden letzten Wochen wurden im Bereich des Regierungsbezirks Koblenz mehr als 10 ha Wald vernichtet. Der Schaden beträgt etwa 250.000,00 DM.

Da mit anhaltender trockener Witterung weiterhin gerechnet werden muß, weist die Bezirksregierung Koblenz darauf hin, daß

- im Wald offenes Feuer nicht angelegt und nicht unterhal­ten werden darf. Das gilt auch für Grillfeuer außerhalb von genehmigten und eingerichteten Feuerstellen.

- Es ist auch verboten, brennende oder glimmende Gegen­stände wegzuwerfen (z. B. Zigarettenkippen aus dem fah­renden Auto).

- Generell herrscht im Wald ein Rauchverbot in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Oktober.

- Die Verbote gelten auch in einer Entfernung von weniger als 100 m vom Waldrand.

- Waldbesitzer sowie diejenigen, die in deren Auftrag Be­triebsarbeiten durchführen, die zu einer Waldbrandgefähr­dung führen können (z.B. Verbrennen von mit Borkenkä­fern befallenem Reisig), haben durch entsprechende Schutzmaßnahmen sicherzustellen, daß ein Feuer sich nicht entfachen kann oder nicht ausreichend abgelöschte Glut sich nicht ausbreiten kann.