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Montabaur

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Nr. 18/96

Verwaltungshaushaltes eine Zuführung vom Vermögenshaus­halt in Höhe von 156.000,- DM zu veranschlagen war.

Zum Jahresende 1995 erwartet die Ortsgemeinde einen Rück­lagenbestand von ca. 500.000,- DM. Dieses Guthaben ist ge­ringfügig ungünstiger als dies nach den Zahlen des Nachtrags­haushaltsplanes zu erwarten war.

Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde Ruppach-Gold­hausen beläuft sich zum 31.12.1995 auf68.827,67 DM. Die sich hieraus ergebende Pro-Kopf-Verschuldung von 62,97 DM liegt deutlich unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 564- DM.

Insgesamt kann festgestellt werden, daß für die Aufstellung des Haushaltes 1996 durchaus zufriedenstellende finanzielle Verhältnisse vorzufinden sind.

Haushalt 1996

Das Gesamtvolumen des Haushaltes 1996 beläuft sich äuf 2.779.000 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.254.000,- DM.und auf den ausgegli­chenen Vermögenshaushalt 1.525.000,- DM.

Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen Kredite benötigt werden, ist deren Festsetzung in der Größenordnung von 220.500,- DM erforderlich. Um im Haushaltsjahr 1996 Auftragsvergaben vornehmen zu können, sind Verpflichtungs­ermächtigungen in Höhe von 418.917,- DM festzusetzen. Gegenüber dem Vorjahr treten bei den Steuersätzen keine Veränderungen ein.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 1.325.000,- DM um 71.000,- DM auf 1.254.000,- DM. Dieser Rückgang ist im wesentlichen den gegenüber dem Vorjahr niedrigeren Belastungen bei der Kreis- und Verbandsgemein­deumlage zuzuschreiben. Diese Aufwendungen des Jahres 1995 hatten neben dem deutlichen Rückgang bei der Gewer­besteuer zur Folge, daß der Ausgleich des Verwaltungshaus­haltes nur über eine Zuführung vom .Vermögenshaushalt (156.000,- DM) erreicht wurde. Im Haushaltsjahr 1996 ist eine solche Zuführung nicht erforderlich. Hieran wird deutlich, daß sich die finanzielle Situation des Verwaltungshaushaltes ge­genüber 1995 deutlich verbessert hat.

Zunächst aber soll die Einnahmensituation des Verwaltungs­haushaltes näher beleuchtet werden. Wichtigste Einnahme­quelle der Ortsgemeinde bildet das Gesamteinnahme-Soll des Unterabschnittes 9000 - Steuern - mit 85,62 v. H.

Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A rückläufig ist.

Das Gewerbesteueraufkommen basiert äuf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1996. Weiterhin wurden bereits erste Veranlagungen bei der Gewerbesteuer berücksichtigt.

Die Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 1996 (Familien­leistungsausgleich, Erhöhung des Existenzminimums) führen zu deutlichen Verlusten bei der Einkommensteuer. Zum Aus­gleich hierfür werden entsprechende Anteile der Umsatzsteu­ermehreinnahmen an die Gemeinden weitergeleitet.

Neben dem Einnahmen-Soll des zuvor erläuterten Unterab­schnittes erwartet die Ortsgemeinde weitere Einnahmen aus

folgenden Bereichen:

Erstattungen, Zuweisungen.3,34 v. H.

Gebühren.0,78 v. H.

Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und

sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.2,54 v. H.

Sonstige Finanzeinnahmen.7,72 v. H.

(Konzessionsabgaben, Zinsen)

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf Erfahrungswerten des Vorjahres, er­geben sich aus tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelungen oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden.

Prozentanteil 1996

1. Personalausgaben.17,71 %

2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.16,59 %

3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder

ähnliche Einrichtungen. 5,83 %

4 . Umlagen...59,03%

5. Zinsausgaben.:.0,36 %

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt..0,48 %

Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhau­sen für das Haushaltsjahr 1996 errechnet sich unter Beach­tung der ordentlichen Tilgungsleistungen mit Ü 5.000,- DM (1995 = F 156.000,- DM). Auch an der freien Finanzspitze läßt sich die positive Entwicklung des Verwaltungshaushaltes ge­genüber dem Vorjahr ablesen.

Vermögenshaushalt

Die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes bildet das am 15.05.1995 beschlossene Investitionsprogramm. Art und Umfang der hierin benannten Maßnahmen bestim­men das Volumen. Demnach sind für folgende Investitionen, Investitionsforderungsmaßnahmen und Ausgaben entspre­

chende Haushaltsmittel bereitzustellen:

1. Umbau des Gemeindehauses.400.000,- DM

Damit die Gesamtauftragsvergabe vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 188.917,- DM veranschlagt.

2. Sanierung des Sportplatzes..350.000,- DM

3. Bauausgaben im Landespflegebereich. 65.000, DM

4. Erschließung »Im Flurzaun/Appelstücken« einschließlich

Straßenoberflächenentwässerungsanteil.111.100,- DM

5. Bau eines Verkehrskreisels. 150.000,- DM

Damit die Gesamtauftragsvergabe vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 190.000,- DM veranschlagt.

6. Ausbau der Brunnenstraße/Tanzplatz einschließlich

Straßenoberflächenentwässerungsanteil.348.000,- DM

Damit eine Gesamtauftragsvergabe erfolgen kann, sind Verpfhchtungsermächtigungen in Höhe von 40.000,- DM

veranschlagt.

7. Straßenoberflächenentwässerungsanteil

Hofstraße.6.000,- DM

8. Straßenbeleuchtungserweiterung. 10.000,- DM

9. Friedhofsneugestaltung... 20.000,- DM

10. Ausbau von Wirtschaftswegen...42.000,- DM

11. Erwerb von Grundstücken,. 11.000,- DM

12. Haus- und Kanalanschlußkosten.7.000,- DM

13. Zuführung zur allgemeinen Rücklage

(Planabrundung).636,- DM

14. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt.1.264,- DM

Zur Finanzierung der Ausgaben stehen folgende Einnahmen bereit:

1. Zuweisung des Landes zum Umbau des

Gemeindehauses.65.000,- DM

2. Erschließungs- und Ausbaubeiträge.209.500,- DM

3. Zuweisung des Landes zum Ausbau

der Brunnenstraße/Tanzplatz. 104.000,- DM

4. Zuweisung des Landes zum Bau des

Verkehrskreisels .. 97.500,- DM

5. Zuweisung der SÜWEDA für die

Kabelverlegung. 17.500,- DM

6. Zuweisung des Landes zum

Wirtschaftswegebau.25.000,- DM

7. Einnahmen aus der Veräußerung von

Grundstücken.280.000,- DM

8. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.6.000,- DM

9. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.... 500.000,- DM

10. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 220.500,- DM

Ausblick 1997 bis 1999

Der Umbau des Gemeindehauses, Zuweisungen für Dorfer­neuerungsmaßnahmen, der Ausbau der K 101/Verkehrskrei­sel, die Erschließung »Unter dem Dorf«, die Erschließung »Flurzaun/ Appelstücken«, der Ausbau der Brunnenstraße/Tanzplatz, der Erwerb von Geräten sowie der Ausbau des Mühlenweges bil­den die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre,

Die mittelfristige Finanzplanung signalisiert eine Finanzie­rung der beabsichtigten Vorhaben.

Neuorganisation der Forstreviere in der Verbandsgemeinde Montabaur

Mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme stimmte der Ortsge­meinderat dem Vorschlag der Verbandsgemeindeverwaltung zur Neuorganisation der Forstreviere im Bereich der Ver­bandsgemeinde Montabaur zu.

Fortführung des Bebauungsplanes »Danun-Steinheck«

Da die bisherigen Planungskosten (ca. 80.000 DM) nicht nutz­los bleiben sollen, muß der Bebauungsplan fortgeführt wer­den. Hierfür ist eine Überarbeitung der vorhandenen Unter­lagen notwendig.

Der Ortsgemeinderat beschloß mehrheitlich, die Planung an das Planungsbüro Alexander Brüll, Montabaur, zu vergeben.

Ausbau des Kreisverkehrsplatzes

Ortsbürgermeister Sprenger gab dem Ortsgemeinderat die Förderzusage vom Straßen- und Verkehrsamt in Diez be­kannt. Der Bauausschuß hat in einer seiner Sitzungen den Ausbau beraten und die Ausführung besprochen.