Montabaur
17
Nr. 18/96
Verwaltungshaushaltes eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 156.000,- DM zu veranschlagen war.
Zum Jahresende 1995 erwartet die Ortsgemeinde einen Rücklagenbestand von ca. 500.000,- DM. Dieses Guthaben ist geringfügig ungünstiger als dies nach den Zahlen des Nachtragshaushaltsplanes zu erwarten war.
Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen beläuft sich zum 31.12.1995 auf68.827,67 DM. Die sich hieraus ergebende Pro-Kopf-Verschuldung von 62,97 DM liegt deutlich unter dem vergleichbaren Landesdurchschnitt von 564- DM.
Insgesamt kann festgestellt werden, daß für die Aufstellung des Haushaltes 1996 durchaus zufriedenstellende finanzielle Verhältnisse vorzufinden sind.
Haushalt 1996
Das Gesamtvolumen des Haushaltes 1996 beläuft sich äuf 2.779.000 — DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.254.000,- DM.und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.525.000,- DM.
Da zur Finanzierung der anstehenden Investitionen Kredite benötigt werden, ist deren Festsetzung in der Größenordnung von 220.500,- DM erforderlich. Um im Haushaltsjahr 1996 Auftragsvergaben vornehmen zu können, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 418.917,- DM festzusetzen. Gegenüber dem Vorjahr treten bei den Steuersätzen keine Veränderungen ein.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes verringert sich von 1.325.000,- DM um 71.000,- DM auf 1.254.000,- DM. Dieser Rückgang ist im wesentlichen den gegenüber dem Vorjahr niedrigeren Belastungen bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage zuzuschreiben. Diese Aufwendungen des Jahres 1995 hatten neben dem deutlichen Rückgang bei der Gewerbesteuer zur Folge, daß der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur über eine Zuführung vom .Vermögenshaushalt (156.000,- DM) erreicht wurde. Im Haushaltsjahr 1996 ist eine solche Zuführung nicht erforderlich. Hieran wird deutlich, daß sich die finanzielle Situation des Verwaltungshaushaltes gegenüber 1995 deutlich verbessert hat.
Zunächst aber soll die Einnahmensituation des Verwaltungshaushaltes näher beleuchtet werden. Wichtigste Einnahmequelle der Ortsgemeinde bildet das Gesamteinnahme-Soll des Unterabschnittes 9000 - Steuern - mit 85,62 v. H.
Bedingt durch Wertfortschreibungen und durch den Wegfall von Grundsteuervergünstigungen erhöht sich das Aufkommen bei der Grundsteuer B, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A rückläufig ist.
Das Gewerbesteueraufkommen basiert äuf dem Ergebnis des Vorjahres und den sich hieraus ergebenden Vorauszahlungen für das Haushaltsjahr 1996. Weiterhin wurden bereits erste Veranlagungen bei der Gewerbesteuer berücksichtigt.
Die Auswirkungen des Jahressteuergesetzes 1996 (Familienleistungsausgleich, Erhöhung des Existenzminimums) führen zu deutlichen Verlusten bei der Einkommensteuer. Zum Ausgleich hierfür werden entsprechende Anteile der Umsatzsteuermehreinnahmen an die Gemeinden weitergeleitet.
Neben dem Einnahmen-Soll des zuvor erläuterten Unterabschnittes erwartet die Ortsgemeinde weitere Einnahmen aus
folgenden Bereichen:
Erstattungen, Zuweisungen.3,34 v. H.
Gebühren.0,78 v. H.
Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und
sonstigen Verwaltungs- und Betriebseinnahmen.2,54 v. H.
Sonstige Finanzeinnahmen.7,72 v. H.
(Konzessionsabgaben, Zinsen)
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf Erfahrungswerten des Vorjahres, ergeben sich aus tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelungen oder sind aufgrund von Berechnungen ermittelt worden.
Prozentanteil 1996
1. Personalausgaben.17,71 %
2. Verwaltungs- und Betriebsausgaben.16,59 %
3. Zuschüsse für soziale Zwecke oder
ähnliche Einrichtungen. 5,83 %
4 . Umlagen...59,03%
5. Zinsausgaben.:.0,36 %
6. Zuführung zum Vermögenshaushalt..0,48 %
Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1996 errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen mit Ü 5.000,- DM (1995 = F 156.000,- DM). Auch an der freien Finanzspitze läßt sich die positive Entwicklung des Verwaltungshaushaltes gegenüber dem Vorjahr ablesen.
Vermögenshaushalt
Die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes bildet das am 15.05.1995 beschlossene Investitionsprogramm. Art und Umfang der hierin benannten Maßnahmen bestimmen das Volumen. Demnach sind für folgende Investitionen, Investitionsforderungsmaßnahmen und Ausgaben entspre
chende Haushaltsmittel bereitzustellen:
1. Umbau des Gemeindehauses.400.000,- DM
Damit die Gesamtauftragsvergabe vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 188.917,- DM veranschlagt.
2. Sanierung des Sportplatzes..350.000,- DM
3. Bauausgaben im Landespflegebereich. 65.000,— DM
4. Erschließung »Im Flurzaun/Appelstücken« einschließlich
Straßenoberflächenentwässerungsanteil.111.100,- DM
5. Bau eines Verkehrskreisels. 150.000,- DM
Damit die Gesamtauftragsvergabe vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 190.000,- DM veranschlagt.
6. Ausbau der Brunnenstraße/Tanzplatz einschließlich
Straßenoberflächenentwässerungsanteil.348.000,- DM
Damit eine Gesamtauftragsvergabe erfolgen kann, sind Verpfhchtungsermächtigungen in Höhe von 40.000,- DM
veranschlagt.
7. Straßenoberflächenentwässerungsanteil
Hofstraße.6.000,- DM
8. Straßenbeleuchtungserweiterung. 10.000,- DM
9. Friedhofsneugestaltung... 20.000,- DM
10. Ausbau von Wirtschaftswegen...42.000,- DM
11. Erwerb von Grundstücken,. 11.000,- DM
12. Haus- und Kanalanschlußkosten.7.000,- DM
13. Zuführung zur allgemeinen Rücklage
(Planabrundung).636,- DM
14. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt.1.264,- DM
Zur Finanzierung der Ausgaben stehen folgende Einnahmen bereit:
1. Zuweisung des Landes zum Umbau des
Gemeindehauses.65.000,- DM
2. Erschließungs- und Ausbaubeiträge.209.500,- DM
3. Zuweisung des Landes zum Ausbau
der Brunnenstraße/Tanzplatz. 104.000,- DM
4. Zuweisung des Landes zum Bau des
Verkehrskreisels .. 97.500,- DM
5. Zuweisung der SÜWEDA für die
Kabelverlegung. 17.500,- DM
6. Zuweisung des Landes zum
Wirtschaftswegebau.25.000,- DM
7. Einnahmen aus der Veräußerung von
Grundstücken.280.000,- DM
8. Zuführung vom Verwaltungshaushalt.6.000,- DM
9. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage.... 500.000,- DM
10. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 220.500,- DM
Ausblick 1997 bis 1999
Der Umbau des Gemeindehauses, Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, der Ausbau der K 101/Verkehrskreisel, die Erschließung »Unter dem Dorf«, die Erschließung »Flurzaun/ Appelstücken«, der Ausbau der Brunnenstraße/Tanzplatz, der Erwerb von Geräten sowie der Ausbau des Mühlenweges bilden die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre,
Die mittelfristige Finanzplanung signalisiert eine Finanzierung der beabsichtigten Vorhaben.
Neuorganisation der Forstreviere in der Verbandsgemeinde Montabaur
Mit 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme stimmte der Ortsgemeinderat dem Vorschlag der Verbandsgemeindeverwaltung zur Neuorganisation der Forstreviere im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur zu.
Fortführung des Bebauungsplanes »Danun-Steinheck«
Da die bisherigen Planungskosten (ca. 80.000 DM) nicht nutzlos bleiben sollen, muß der Bebauungsplan fortgeführt werden. Hierfür ist eine Überarbeitung der vorhandenen Unterlagen notwendig.
Der Ortsgemeinderat beschloß mehrheitlich, die Planung an das Planungsbüro Alexander Brüll, Montabaur, zu vergeben.
Ausbau des Kreisverkehrsplatzes
Ortsbürgermeister Sprenger gab dem Ortsgemeinderat die Förderzusage vom Straßen- und Verkehrsamt in Diez bekannt. Der Bauausschuß hat in einer seiner Sitzungen den Ausbau beraten und die Ausführung besprochen.

