Montabaur
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Nr. 18/96
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf.333.000,- DM
in der Ausgabe auf.333.000,- DM
festgesetzt.
’ §2 Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf.170.000,-DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A).250 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.320 v.H.
3. Die Hundesteuer
beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes ge
halten werden:
für den ersten Hund.50,- DM
für den zweiten Hund.75,- DM
für jeden weiteren Hund. 100 — DM
n.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heiligenroth
für das Haushaltsjahr 1996 werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 23.04.1996
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel
HL
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 06.05. bis 15.05.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) öffentlich aus. Heiligenroth, 26.04.1996 Ortsgemeindeverwaltung Heiligenroth (S.)
gez. Zerfas, Ortsbürgermeister
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVB1. S. 153)).
2. Zeltkinnes in Heiligenroth vom 7. bis 10. Juni 1996
In diesem Jahr feiern wir unsere Kirmes vom 7. bis 10. Juni. Zum zweiten Mal - nach dem alles überwältigenden Erfolg des vergangenen Jahres - wird sie als Zeltkirmes ausgeführt werden. Von Seiten des Zeltbewirtschafters und auch der Schausteller ist alles Erforderliche in die Wege geleitet, um auch die diesjährige Kirmes wieder zu einem Hochfest in unserer Gemeinde werden zu lassen. Alle Kirmesjugendlichen, die des vergangenen Jahres aber auch die, die sich entschlossen haben, in diesem Jahr dabei zu sein, lade ich für eine Besprechung des Ablaufs der Kirmes ein. Das Gespräch soll stattfinden am Dienstag, dem 7. Mai um 20.00 Uhr, in der Gaststätte »Zur Linde«.
Ich erinnere an die Zusagen des vergangenen Jahres und würde mich freuen, möglichst viele Jugendliche begrüßen zu können.
Zerfas, Ortsbürgermeister
Verloren - gefunden
Es wurde ein Portemonnaie der Marke »Serge Agostini« auf der Gemeindeverwaltung abgegeben. Das Portemonnaie ist schwarz und hat bunte Ziernähte. Es kann während der Dienststunden bei mir abgeholt werden. Der Familie A. Münz ist ein Wellensittich zugeflogen. Der Besitzer möge sich bitte direkt mit der Fam. Münz, Weserstraße 2, in Verbindung setzen.
Zerfas, Ortsbürgermeister
Alte Herren Heiligenroth
Samstag, 04.05.1996, 17.00 Uhr, AH Laurenburg - AH Heiligenroth. Abfahrt: 16.00 Uhr
Ruppach-Goldhausen
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen
vom 25.03.1996
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1996 einstimmig verabschiedet
In der Sitzung am 25.03.1996 stand die Berktung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1996 an.
Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsgemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung.
Die Haushaltssatzung 1996, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.254.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben.je 1.525.000 DM
Der Gesamtbetrag der Kredite wurde auf 220.500 DM und der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 418.917 DM festgesetzt.
Die Gemeindesteuern wurden für das Haushaltsjahr 1996
wie folgt festgelegt:
Grundsteuer A.250 v. H.
Grundsteuer B.290 v. H.
Gewerbesteuer.340 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für
den ersten Hund.;.50 DM
den zweiten Hund.100 DM
jeden weiteren Hund.200 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1996 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Der am 06.02.1995 verabschiedete Haushalt des Jahres 1995 mußte durch die am 27.11.1995 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung korrigiert werden. Die Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes wurde aufgrund der nachfolgenden Kriterien erforderlich:
1. Es waren Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionen zu tätigen (vgl. § 98 Abs. 2 Ziffer 3 GemO).
„ Angesichts dieses gesetzlichen Erfordernisses wurden sämtliche Einnahmen- und Ausgabenansätze fortgeschrieben bzw. dem voraussichtlichen Bedarf angepaßt. Als Auswirküng dieser Fortschreibung war festzustellen:
a) Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes verminderten sich von ursprünglich 1.343.000,- DM um 18.000,- DM auf 1.325,000,- DM.
b) Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhten sich von ursprünglich 1.497.000,- DM um 42.000,- DM auf 1.539.000,- DM.
Weiterhin wurde der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 638.000,— DM auf 834.000,- DM korrigiert. Die besondere Situation des Nachtragshaushaltsplanes wurde durch die Tatsache dokumentiert, daß zum Ausgleich des

