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Montabaur

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Nr.11/96

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska­tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Ge­meinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses der Gemeinde Niederelbert schriftlich oder zur Nie­derschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 08.03.1996

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)

gez. Reichling

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 29.02.1996

Neuorganisation der Forstreviere

Nach einem sehr umfangreichen Vortrag des Forstamtleiters des Forstamtes Montabaur über die Neuorganisation der Forstreviere in der Verbandsgemeinde Montabaur faßte der Ortsgemeinderat einstimmig folgenden Beschluß:

1. Die künftige Reviergröße sollte um 1.000 ha liegen.

2. Es wird ein kompakter Revierzuschnitt verlangt.

3. Der Ortsgemeinderat erwartet, daß neben den Einspa­rungsmaßnahmen durch Veränderung der Revierzuschnit­te weitere kostensenkende Initiativen ergriffen werden.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Rund ums Rathaus« Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, einen Bebauungs­plan »Rund ums Rathaus« aufzustellen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Sie stimmten dem in der Sitzung vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung, Textfestsetzungen und planerischen Planungsbeitrag zu.

Des weiteren wurde beschlossen, den Bebauungsplan ein­schließlich Begründung, Textfestsetzungen und landespflege­rischem Planungsbeitrag auf die Dauer eines Monats zu jeder­manns Einsicht auszulegen (§ 3 Abs. 1 BauGB). Die Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, das Betei­ligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten und durchzuführen.

Erlaß einer Veränderungssperre für den Bereich »Rund ums Rathaus« gemäß §§ 14 ff. BauGB

Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von dem in der Sitzung vorliegenden Entwurf der Satzung über den Erlaß einer Ver­änderungssperre für den Bereich »Rund ums Rathaus«. Er beschloß diese einstimmig gemäß §§ 14, 16 BauGB i.V.m. 24 GemO als Satzung.

Nach Erlaß der Veränderungssperre als Satzung dürfen Vor­haben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Des weiteren dürfen erheblich oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden (§ 14 Abs. 1 BauGB).

Die öffentliche Bekanntmachung der Veränderungssperre er­folgt nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Schla«, Satzungsbeschluß

Einstimmig faßte der Ortsgemeinderat folgenden Beschluß: Der Ortsgemeinderat beschließt die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Schla« für die Parzelle 175/1 in der Flur 24 als Satzung (§§ 10 BauGB, 24 GemO).

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Inhalt der Planänderung:

1. Zurücknahme der überbaubaren Grundstücksflächen im hinterliegenden Teil der Parzelle 175/1, angrenzend an die Parzelle 173/2 sowie 173/1 (tlw.)

2. Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche im öst­lichen Bereich der Parzelle 175/1 auf eine Bautiefe von 22,6 m bzw. 24,00 m

3. Die Anzahl der Wohneinheiten in Wohngebäuden wird auf drei begrenzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)

4. Für den südlichen Bereich der Parzelle 175/1, der eine Bautiefe von 24 m aufweist, wird sowohl eine Einzel-, als auch eine Doppelhausbebauung entsprechend den Planun­terlagen zugelassen.

Achtung Fotoamateure!

Fotomotive für Farbbild-Ansichtskarte von Niederelbert gesucht

Sicherlich haben Sie sich schon einmal darüber geärgert, daß es nicht einmal eine Ansichtskarte von Niederelbert zu kaufen gibt. Das soll anders werden!

Die Ortsgemeinde Niederelbert sucht im Rahmen eines Foto­wettbewerbs Farbfotos für eine Ansichtskarte von Niederel­bert. Erwünscht sind sowohl Farbfotos von Gebäuden (Kirche, Rathaus, Fachwerkhäuser) als auch von Gebäudegruppen (z.B. Rathaus mit Gaststätte Kilian und Kirchturm), Straßen­zügen oder Grünzonen (z.B. Dorfanger, Grünzone Omnibus­haltestelle und Teich mit dem Gickel im Oberdorf) wie auch Blicke auf das Dorf aus den unterschiedlichsten Richtungen. Der Phantasie der Fotoamateure sind keine Grenzen gesetzt. Für das Motiv, das schließlich für die Farbbild-Ansichtskarte ausgewählt wird, zahlt die Ortsgemeinde dem Fotografen 100,- DM.

Die übrigen nicht für die Ansichtskarte ausgewählten Farbfo­tos können ggf. mit Zustimmung der Fotografen Aufnahme in den Niederelberter Bildband finden. Je Fotoamateur können bis zu 10 Farbbilder in Postkartengröße (10x15 cm, Hochglanz) im Rathaus abgegeben oder in den dortigen Briefkasten gewor­fen werden.

Einsendeschluß ist der 31.05.1996.

Willi Bode, Ortsbürgermeister

Fötos der Berlin-Fahrt

Im Schaufenster der Bäckerei Weichert sirid Fotos der Berlin- Fahrt ausgehängt. Bestellungen bitte mit Namens- und Bild- Nr.-Angabe in den Briefkasten am Rathauseingang ein werfen. Ein Foto kostet 0,50 DM.

S.V. Niederelbert

Abteilung »Alte Herren«

Am 16.03.1996 haben wir ein Auswärtsspiel gegen die AH- Mannschaft von Eigendorf.

Spielbeginn: 16.00 Uhr. Abfahrt: 15.30 Uhr.

ASV Niederelbert 1922 e.V.

Jahreshauptversammlung

Am 21.04.1996 findet unsere diesjährige Jahreshauptver­sammlung statt. Der Vorstand bittet alle Mitglieder um 17.00 Uhr ins Vereinslokal Fohr-Pils-Stube zu kommen.

Folgende Tagesordnungspunkte werden behandelt: Toten­ehrung, Bericht des Vorstandes, Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Kassierers, Entlastung des Vorstandes, Be­richt der Abteilungsleiter, Anträge, Verschiedenes.

Anträge zur Versammlung müssen schriftlich bis zum 31.03.1996 beim Vorsitzenden eingereicht werden.

Oberelbert

Einladung zur Anbegerversanunlimg »Kirchstraße«

Hiermit werden die Anlieger der Kirchstraße zu einer Anlie­gerversammlung am Dienstag, dem 19.03., um 19.30 Uhr, in der Stelzenbachhalle, eingeladen. In dieser Versamm­lung soll der Vorentwurf für den im Jahre 1996 geplanten Ausbau der Kirchstraße vorgestellt werden.

Karl Jung, Ortsbürgermeister

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