Montabaur
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Nr.11/96
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Niederelbert schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 08.03.1996
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (S.)
gez. Reichling
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert vom 29.02.1996
Neuorganisation der Forstreviere
Nach einem sehr umfangreichen Vortrag des Forstamtleiters des Forstamtes Montabaur über die Neuorganisation der Forstreviere in der Verbandsgemeinde Montabaur faßte der Ortsgemeinderat einstimmig folgenden Beschluß:
1. Die künftige Reviergröße sollte um 1.000 ha liegen.
2. Es wird ein kompakter Revierzuschnitt verlangt.
3. Der Ortsgemeinderat erwartet, daß neben den Einsparungsmaßnahmen durch Veränderung der Revierzuschnitte weitere kostensenkende Initiativen ergriffen werden.
Aufstellung des Bebauungsplanes »Rund um’s Rathaus« Einstimmig beschlossen die Ratsmitglieder, einen Bebauungsplan »Rund um’s Rathaus« aufzustellen (§ 2 Abs. 1 BauGB). Sie stimmten dem in der Sitzung vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes nebst Begründung, Textfestsetzungen und planerischen Planungsbeitrag zu.
Des weiteren wurde beschlossen, den Bebauungsplan einschließlich Begründung, Textfestsetzungen und landespflegerischem Planungsbeitrag auf die Dauer eines Monats zu jedermanns Einsicht auszulegen (§ 3 Abs. 1 BauGB). Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur wurde beauftragt, das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten und durchzuführen.
Erlaß einer Veränderungssperre für den Bereich »Rund um’s Rathaus« gemäß §§ 14 ff. BauGB
Der Ortsgemeinderat nahm Kenntnis von dem in der Sitzung vorliegenden Entwurf der Satzung über den Erlaß einer Veränderungssperre für den Bereich »Rund um’s Rathaus«. Er beschloß diese einstimmig gemäß §§ 14, 16 BauGB i.V.m. 24 GemO als Satzung.
Nach Erlaß der Veränderungssperre als Satzung dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Des weiteren dürfen erheblich oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden (§ 14 Abs. 1 BauGB).
Die öffentliche Bekanntmachung der Veränderungssperre erfolgt nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Schla«, Satzungsbeschluß
Einstimmig faßte der Ortsgemeinderat folgenden Beschluß: Der Ortsgemeinderat beschließt die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Schla« für die Parzelle 175/1 in der Flur 24 als Satzung (§§ 10 BauGB, 24 GemO).
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Inhalt der Planänderung:
1. Zurücknahme der überbaubaren Grundstücksflächen im hinterliegenden Teil der Parzelle 175/1, angrenzend an die Parzelle 173/2 sowie 173/1 (tlw.)
2. Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche im östlichen Bereich der Parzelle 175/1 auf eine Bautiefe von 22,6 m bzw. 24,00 m
3. Die Anzahl der Wohneinheiten in Wohngebäuden wird auf drei begrenzt (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)
4. Für den südlichen Bereich der Parzelle 175/1, der eine Bautiefe von 24 m aufweist, wird sowohl eine Einzel-, als auch eine Doppelhausbebauung entsprechend den Planunterlagen zugelassen.
Achtung Fotoamateure!
Fotomotive für Farbbild-Ansichtskarte von Niederelbert gesucht
Sicherlich haben Sie sich schon einmal darüber geärgert, daß es nicht einmal eine Ansichtskarte von Niederelbert zu kaufen gibt. Das soll anders werden!
Die Ortsgemeinde Niederelbert sucht im Rahmen eines Fotowettbewerbs Farbfotos für eine Ansichtskarte von Niederelbert. Erwünscht sind sowohl Farbfotos von Gebäuden (Kirche, Rathaus, Fachwerkhäuser) als auch von Gebäudegruppen (z.B. Rathaus mit Gaststätte Kilian und Kirchturm), Straßenzügen oder Grünzonen (z.B. Dorfanger, Grünzone Omnibushaltestelle und Teich mit dem Gickel im Oberdorf) wie auch Blicke auf das Dorf aus den unterschiedlichsten Richtungen. Der Phantasie der Fotoamateure sind keine Grenzen gesetzt. Für das Motiv, das schließlich für die Farbbild-Ansichtskarte ausgewählt wird, zahlt die Ortsgemeinde dem Fotografen 100,- DM.
Die übrigen nicht für die Ansichtskarte ausgewählten Farbfotos können ggf. mit Zustimmung der Fotografen Aufnahme in den Niederelberter Bildband finden. Je Fotoamateur können bis zu 10 Farbbilder in Postkartengröße (10x15 cm, Hochglanz) im Rathaus abgegeben oder in den dortigen Briefkasten geworfen werden.
Einsendeschluß ist der 31.05.1996.
Willi Bode, Ortsbürgermeister
Fötos der Berlin-Fahrt
Im Schaufenster der Bäckerei Weichert sirid Fotos der Berlin- Fahrt ausgehängt. Bestellungen bitte mit Namens- und Bild- Nr.-Angabe in den Briefkasten am Rathauseingang ein werfen. Ein Foto kostet 0,50 DM.
S.V. Niederelbert
Abteilung »Alte Herren«
Am 16.03.1996 haben wir ein Auswärtsspiel gegen die AH- Mannschaft von Eigendorf.
Spielbeginn: 16.00 Uhr. Abfahrt: 15.30 Uhr.
ASV Niederelbert 1922 e.V.
Jahreshauptversammlung
Am 21.04.1996 findet unsere diesjährige Jahreshauptversammlung statt. Der Vorstand bittet alle Mitglieder um 17.00 Uhr ins Vereinslokal Fohr-Pils-Stube zu kommen.
Folgende Tagesordnungspunkte werden behandelt: Totenehrung, Bericht des Vorstandes, Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Kassierers, Entlastung des Vorstandes, Bericht der Abteilungsleiter, Anträge, Verschiedenes.
Anträge zur Versammlung müssen schriftlich bis zum 31.03.1996 beim Vorsitzenden eingereicht werden.
Oberelbert
Einladung zur Anbegerversanunlimg »Kirchstraße«
Hiermit werden die Anlieger der Kirchstraße zu einer Anliegerversammlung am Dienstag, dem 19.03., um 19.30 Uhr, in der Stelzenbachhalle, eingeladen. In dieser Versammlung soll der Vorentwurf für den im Jahre 1996 geplanten Ausbau der Kirchstraße vorgestellt werden.
Karl Jung, Ortsbürgermeister
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