Montabaur
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Nr. 11/96
TuS Girod/Kleinholbach in Nentershausen statt. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Niedererbach
Erbachtaler Musikanten
Generalversammlung
Am Dienstag, 26.03.1996, findet die diesjährige Generalversammlung der Erbachtaler Musikanten statt. Die Tagesordnung sieht folgende Punkte vor:
1. Eröffnung und Begrüßung, 2. Totengedenken, 3. Bericht des Schriftführers, 4. Bericht des Vorsitzenden, 5. Bericht Kassierer, 6. Bericht Kassenprüfer, 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Neuwahlen, 9. Verschiedenes.
Da einige Vorstandsmitglieder aus privaten Gründen ihr Amt zur Verfügung stellen, wurde Punkt 8 neu in die Tagesordnung aufgenommen.
Trmiin-Treff-Niedererbach e.V.
Alle Kinder aufgepaßt!
Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für Kinder ab 9 Jahre
Wir bieten ab Mitte April 1996 (genaues Datum wird noch bekanntgegeben) einen Anfängerkurs (8 Nachmittage) für Kinder an. Ziel des Kurses ist die Förderung der Körperbeherr- sehung und des Selbstvertrauens.
Veranstaltungsort: Dorfgemeinschaftshalle Niedererbach. Anmeldung: bis 21. März 1996 (begrenzte Teilnehmerzahl). Info: Elke Schuy (Telefon 8561) oder Rita Rosenbauer (Telefon 8615).
Hinweis: Sportkleidung und Hallenschuhe.
S.V. 1920 Niedererbach e.V.
Sonntag, 17.03, 14.30 Uhr, Niedererbach I in Ahrbach.
Nomborn
Info: l.FCK Fan-Club
Einladung zur Generalversammlung. Am Freitag, 22.03.1996, um 20.30 Uhr, im Sportlerheim des VfR Nomborn. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Bibelgesprächskreis
Das nächste Treffen findet am Dienstag, dem 19. März 1996, um 20.00 Uhr, im Pfarrhaus in Eppenrod statt. Abfahrt ist um 19.55 Uhr am Gemeindehaus Nombom.
Alle, die sich über das christliche Wertegut aus biblicher Sicht austauschen wollen, sind dazu ganz herzlich eingeladen.
“ELBERTGEMEINDEN”
VdK-Ortsverein Welschneudorf, Oberelbert und Niederelbert
Der VDK-Ortsverein Welschneudorf, Oberelbert und Niederelbert veranstaltet am Mittwoch, dem 20.03.1996, um 16.00 Uhr, im Cafe-Restaurant Waldesruh, Gartenstraße eine Information mit dem Thema: »Wie sicher ist unsere Rente«. Referenten: Toni Schiller und Kreisgeschäftsführerin Helga Keller. Dazu laden wir alle Mitglieder, Nichtmitglieder sowie Rentner und Berufstätige herzlichst ein.
_ Niederelbert ___
Öffentliche Bekanntmachung Aufstellung des Bebauungsplanes »Rund ums Rathaus« der Ortsgemeinde Niederelbert hier: Veröffentlichung des Aufstellungsheschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 29.02.1996 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan
»Rund ums Rathaus« aufzustellen. Der Geltungsbereich wird durch die nachstehend abgedruckte Planskizze beschrieben. Der Aufstellungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
56412 Niederelbert, 07.03.1996 (S.)
Bode, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Rund ums Rathaus« der Ortsgemeinde Niederelbert hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzhuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 29.02.1996 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Rund ums Rathaus« beschlossen (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
vom 25.03.1996 bis 24.04.1996 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 234, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr), sowie bei der Ortsgemeinde Niederelbert während den Sprechstunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
2 -;
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-1 SS \\
56412 Niederelbert, 07.03.1996
Bode, Ortsbürgermeister
Gemeindeverwaltung Niederelbert - Umlegungsausschuß -
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Hardtfeld« der Ortsgemeinde Niederelbert ist am 06.03.1996 für die Ordn.Nr. 11 und somit auch-abschließend für alle Ordnungsnummern unanfechtbar geworden.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) in der geltenden Fassung wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

