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Montabaur

Nr. 11/96

Anmeldung im Kindergarten Welschneudorf

Wir bitten um Anmeldung all unserer Kinder, die zum 31.07.1996 das dritte Lebensjahr vollendet haben und den Kindergarten in Welschneudorf besuchen sollen.

Der Anmeldezeitraum ist für alle diejenigen, die bisher noch nicht angemeldet worden sind, nochmals neu festgelegt wor­den, und zwar für die Woche vom 18.03.1996 bis 22.03.1996. Außerdem benötigen wir zur Bedarfsplanung auch die Voran­meldung aller Kinder, die in der Zeit vom, 01.08.1996 bis 31.07.1997 3 Jahre alt werden. Wir bitten um Voranmeldung, soweit noch nicht geschehen, ebenfalls in der Woche vom 18.03.1996 bis 22.03.1996.

Die Kindergartenleitung

Obst- und Gartenbauverein Oberelbert

Donnerstag, 21. März 1996,19.00 Uhr, Stelzenbachhalle Ober­elbert. Vortrag über richtige Gartendüngung. Referent: Herr Niklas.

Anschließend Auswertung der Garten-Bodenproben. Es lädt ein: Der Vorstand.

Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen!

SV Oberelbert

Fußball - SG Elbert, JSG Elbert/W/H, Alte Herren Donnerstag, 14.03.1996

JSG Elbert/W/H DII Jugend - Waldbreitbach, in Niederelbert,

17.30 Uhr

Samstag, 16.03.1996

JSG Elbert/W/H B Jugend - SV Helferskirchen, in Oberelbert, 16.00 Uhr

AH Oberelbert - Siershahn, in Siershahn, 16.00 Uhr Sonntag, 17.03.1996

JSG Elbert/W/H A Jugend - JSG Neustadt, in Niederelbert,

10.30 Uhr

SG Elbert 1 - SG Maischeid/Dierd., in Oberelbert, 14.30 Uhr.

Abteilung Judo

Sonntag, 17.03.1996

Rheinland-Einzelmeisterschaft in Altenahr Jugend C männ­lich/weiblich. Wiegen: 10.00 Uhr, Beginn 11.00 Uhr. Treff­punkt/Abfahrt: 08.30 Uhr Sportlerheim Oberelbert.

GELBACHHOHEN

Daubach

Anmeldung im Kindergarten Welschneudorf

Wir bitten um Anmeldung all unserer Kinder, die zum 31.07.1996 das dritte Lebensjahr vollendet haben und den Kindergarten in Welschneudorf besuchen sollen.

Der Anmeldezeitraum ist für alle diejenigen, die bisher noch nicht angemeldet worden sind, nochmals neu festgelegt wor­den, und zwar für die Woclje vom 18.03.1996 bis 22.03.1996. Außerdem benötigen wir zur Bedarfsplanung auch die Voran­meldung aller Kinder, die in der Zeit vom 01.08.1996 bis 31.07.1997 3 Jahre alt werden. Wir bitten um Voranmeldung, soweit noch nicht geschehen, ebenfalls in der Woche vom 18.03.1996 bis 22.03.1996.

Die Kindergartenleitung

Westerwald-Verein Welschneudorf

Alle Mitglieder werden hiermit zur Jahreshauptversammlung am Freitag, dem 15. März 1996, um 20.00 Uhr, in den »Wester­wälder Hof« eingeladen.

Arbeitseinsatz an der Dorfkapelle

Liebe Daubacher Mitbürger,

nachdem die Fundamente an der Kapelle fertiggestellt sind, sollen am kommenden Samstag ab 08.00 Uhr ca. 140 Tonnen Splitt in die Innenfundamente gefüllt werden.

Damit die Arbeit auf viele Schultern verteilt werden kann, möchten ich möglichst viele Bürger aufrufen, uns am Samstag zu helfen. Ich bitte die benötigten Gerätschaften wie Schaufel und Schubkarre selbst mitzubringen.

Die Gemeinde wird für einen zünftigen Imbiß sorgen, damit nach getaner Arbeit auch eine Stunde zur Ausspannung mit eingeplant werden kann.

Mein Dank gilt allen, die bereits geholfen haben und am kommenden Samstag helfen werden. Auch allen Spendern möchte ich für ihre großzügige Unterstützung nochmals dan­ken.

Raimund Hahn, Ortsbürgermeister

Holler

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Jahr 1996 vom 12.03.1996 L

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemein­deordnung für Rheinland-Pfalz folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwal­tung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 07.03.1996 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1996 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf.1.358.000, DM

in der Ausgabe auf.1.358.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf.561.000,- DM

in der Ausgabe auf.561.000, DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf.-

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf.

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A).250 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B).290 v.H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital.300 v.H.

3. Die Hundesteuer

beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehal­ten werden:

für den ersten Hund.50, DM

für den zweiten Hund.100, DM

für jeden weiteren Hund.150,- DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung

Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Haushaltsjahr 1996 werden keine Bedenken erhoben.

56410 Montabaur, 07.03.1996

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. I Az. 029/901.10 Im Aufträge gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.03. bis 27.03.1996 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis