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Montabaur

E

Nr. 10/96

Erschließungskosten in vollem Umfange selbst zu tragen. Hin­zu kommt, daß lediglich eine überbaubare Fläche in einer Größe von 15 x 15 m 2 ausgewiesen wurde, so daß der Waldbe­stand unangetastet bleiben kann und auch durch entsprechen­de Textfestsetzungen abgesichert wurde.

Da das Plangebiet voraussichtlich im Trennsystem entwässert werden soll, wurden Anfang des Jahres 1996 von den Ver­bandsgemeindewerken noch verschiedene Flächen eingefor­dert, die mit Leitungsrechten zu belegen sind. Diese befinden sich ausschließlich im südlichen Teil des Plangebietes in Ver­längerung der bereits vorhandenen Fuß- und Fahrwege und sollen dazu dienen, die eigentumsrechtliche Grundlage für eine spätere Verlegung der Entwässerung in den Stadtbach zu schaffen.

Letztlich wurden auch die Textfestsetzungen noch einmal im Hinblick darauf überarbeitet, daß durch die Änderung der Landesbauordnung zum 01.04.1995 Vorhaben im Sinne des § 65 a LBauO abschließend durch das Bauamt der Verbandsge­meindeverwaltung auf ihre Zulässigkeit überprüft werden müssen. Vor diesem Hintergrund war es notwendig, die Hand­habung verschiedener Textfestsetzungen zu erleichtern und Formulierungen klarer zu fassen.

Der Stadtrat beschloß mit 24 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme (3 Ratsmitglieder haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt):

1. Zustimmung zu der Änderung des bisherigen Pla­nentwurfes »Christches Weiher«

Der Stadtrat stimmte dem geänderten Planentwurf ein­schließlich Begründung, Textfestsetzungen und zeichneri­scher Darstellung in der Form zu,

- wie sie in der heutigen Sitzung Vorgelegen haben und

- der Beschlußvorlage beigefügt sind.

2. Beschluß zur erneuten Offenlage gemäß § 3 Abs. 3 BauGB

Der Stadtrat beschloß, den Bebauungsplan einschließlich Be­gründung und Textfestsetzungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht mit dem Hinweis darauf, daß Bedenken und Anregungen während der Auslegungszeit nur zu den geänderten Bebauungsplantei­len vorgebracht werden können. Die Verwaltung wurde außer­dem beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der erneu­ten Offenlage sowie den Planänderungen zu informieren.

Aufstellung des Bebauungsplanes »Westlich der Tonner- restraße«

Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 31.05.1994 den Beschluß über den Erlaß der Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsgebie­tes »ICE-Bahnhof Montabaur« gefaßt. Gleichzeitig wurde die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes beschlos­sen. Aufgabe dieses bauleitplanerischen Verfahrens soll es sein, die planerischen Voraussetzungen für die Verwirkli­chung der in der Entwicklungssatzung bereits aufgezeigten städtebaulichen Ziele und Maßnahmen, die Baureifmachung von Grundstücken und die Durchführung von Erschließungs­maßnahmen zu schaffen.

Im Rahmen dieses Gesamtaufstellungsbeschlusses wurde in der Sitzung vom 08.06.1995 für den ersten Teilabschnitt die Erarbeitung eines Teilbebauungsplanes für das Gebiet west­lich der Tonnerrestraße in die Wege geleitet. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

- im Norden: durch Teilflächen der Flurstücke 5367/3, 5368/1 und 5369/1

- im Osten: durch die Tonnerrestraße

- im Süden: durch das Grundstück des Arbeitsamtes

- , im Westen: durch Teilflächen der Grundstücke 5578/2,

5584, 4427 und 5361 ff.

Von dem beauftragten Planungsbüro wurde für das Plangebiet ein Vorentwurf erarbeitet, der in der gemeinsamen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Montabaur am 01.02.1996 vorgestellt wurde.

Diese Planung sieht die Ausweisung eines allgemeinen Wohn­gebietes (WA) entlang der Tonnerrestraße in einer Bautiefe von ca. 35 m vor. Entsprechend der derzeit vorhandenen Nach­fragestruktur und in Anpassung an die auf der gegenüberlie­genden Straßenseite im Baugebiet »Himmelfeld« vorherr­schenden Größenordnungen der Bebauung, werden zwei- bis dreigeschossige Doppelhäuser festgesetzt. Bei der Ausführung von drei Vollgeschossen soll das oberste Vollgeschoß hierbei im Dachraum liegen.

Die Breite der vorgeschlagenen Baugrundstücke beträgt 15 m. Je Doppelhaushälfte sind jeweils max. 3 Wohneinheiten zuge­lassen. Um zu gewährleisten, daß keine nachträglichen

Grundstücksteilungen erfolgen, werden die überbaubaren Grundstücksflächen relativ eng begrenzt.

Das Gelände liegt im südlichen Planbereich etwas höher als die angrenzende Tonnerrestraße, im nördlichen Planbereich fällt es von der Straße her ab. Im Interesse einer einheitlich an die Höhenentwicklung der Straße angelehnten Bebauung wurde daher vorgeschlagen, das Baugelände im südlichen Planbereich etwas zu nivellieren.

Trotz des gering bemessenen Zuschnitts der üherbaubaren Flächen ist es den einzelnen Grundstückseigentümern mög­lich, auch bei der max. Ausnutzung von drei Wohneinheiten, die notwendigen 6 Stellplätze auf den eigenen Grundstücken unterzubringen. Dies könnte entweder in Kellergaragen oder durch oberirdische Parkplätze, die entweder hinter oder neben dem Haus angeordnet werden können, erfüllt werden. Ziel dieser Regelung ist es, daß die vorhandenen Vorgärten nicht einheitlich als Stellplätze gepflastert werden, sondern für eine Durchgrünung der Tonnerrestraße zur Verfügung stehen.

Die Erschließung des Baugebietes erfolgt über die bestehende Tonnerrestraße, die gemäß den Vorgaben des städtebaulichen Rahmenplanes zur Entwicklungsmaßnahme an zwei Stellen an das Entwicklungsgebiet angebunden werden soll. Die ent­sprechenden Verkehrsflächen für die zum Entwicklungsgebiet, vorgesehenen Anbindungen sind im Bebauungsplan in der erforderlichen Breite festgesetzt.

Durch ein in Montabaur ortsansässiges Büro wurde parallel ein landespflegerischer Planungsbeitrag für das Plangebiet erarbeitet. Die Flächen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden dabei als zum Teil extensiv land­wirtschaftlich genutzte Flächen mit Streuobstbeständen qua­lifiziert, zum anderen Teil liegt Offenstand mit Wiesen, Gehöl­zen und Gebüschgruppen vor.

Die bereits vorgenommene Abstimmung mit der unteren Lan­despflegebehörde des Westerwaldkreises ergab, daß grund­sätzlich ein Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Land­schaft im Plangebiet selbst möglich sein wird. Um dies zu erreichen, sollen verbindlich die Anlage von Zisternen und Versickerungsmulden, die Verwendung von wasserdurchlässi­gen Pflasterungen und die Bestimmung eines Pflanzbindungs­streifens entlang der hinteren Grundstücksgrenzen vorgese­hen werden.

Hinzu kommt, daß die derzeit katastermäßig ausgewiesene Straßenbreite der Tonnerrestraße nicht in dem geplanten Um­fang benötigt wird, so daß der jetzige Bebauungsplanentwurf eine Reduzierung auf das erforderliche Mindestmaß von 6 m zuzüglich beiderseitiger Gehwege und eines Pflanz- und Park-: Streifens vorsieht und die verbleibenden Restflächen den Bau­grundstücken zuschlägt.

Der Stadtrat beschloß einstimmig (29 Ja-Stimmen):

1. Zustimmungsbeschluß

Der Stadtrat stimmte dem Entwurf zur Aufstellung des Be­bauungsplanes »Westlich der Tonnerrestraße« einschließlich Begründung und Textfestsetzungen in der Form zu, wie er

dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und

- der Beschlußvorlage beigefügt ist.

2. Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB

Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Form durchgeführt, daß die Entwurfsplanung einschließlich Begründung und Textfestsetzungen für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur eingesehen werden kann.

3. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffent­licher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Die Verwaltung wurde beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Auf Antrag der ,Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen« wurde in die Erläuterungen des Bebauungsplanes aufgenommen, daß bei Umgestaltung der Tonnerrestraße ein Radfahrstreifen farblich markiert wird.

Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1996 sowie Investitionsprogramm für die Jahre 1995 bis 1999

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken begann seine Ausführungen zum Haushalt 1996 damit, daß ein imausgeglichener Haushalt vorgelegt werden mußte, der ein Volumen von 25,9 Mio. DM im Verwaltungshaushalt und 11,108 Mio. DM im Vermögens­haushalt umfasse. Im Vergleich zum Vorjahr seien die Ausga­ben um 0,13 % gestiegen. Das Minus werde wesentlich verur­sacht dur;ch gestiegene Personalkosten von ca. 230.000 DM