Montabaur
E
Nr. 10/96
Erschließungskosten in vollem Umfange selbst zu tragen. Hinzu kommt, daß lediglich eine überbaubare Fläche in einer Größe von 15 x 15 m 2 ausgewiesen wurde, so daß der Waldbestand unangetastet bleiben kann und auch durch entsprechende Textfestsetzungen abgesichert wurde.
Da das Plangebiet voraussichtlich im Trennsystem entwässert werden soll, wurden Anfang des Jahres 1996 von den Verbandsgemeindewerken noch verschiedene Flächen eingefordert, die mit Leitungsrechten zu belegen sind. Diese befinden sich ausschließlich im südlichen Teil des Plangebietes in Verlängerung der bereits vorhandenen Fuß- und Fahrwege und sollen dazu dienen, die eigentumsrechtliche Grundlage für eine spätere Verlegung der Entwässerung in den Stadtbach zu schaffen.
Letztlich wurden auch die Textfestsetzungen noch einmal im Hinblick darauf überarbeitet, daß durch die Änderung der Landesbauordnung zum 01.04.1995 Vorhaben im Sinne des § 65 a LBauO abschließend durch das Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung auf ihre Zulässigkeit überprüft werden müssen. Vor diesem Hintergrund war es notwendig, die Handhabung verschiedener Textfestsetzungen zu erleichtern und Formulierungen klarer zu fassen.
Der Stadtrat beschloß mit 24 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme (3 Ratsmitglieder haben wegen Vorliegen von Sonderinteresse an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt):
1. Zustimmung zu der Änderung des bisherigen Planentwurfes »Christches Weiher«
Der Stadtrat stimmte dem geänderten Planentwurf einschließlich Begründung, Textfestsetzungen und zeichnerischer Darstellung in der Form zu,
- wie sie in der heutigen Sitzung Vorgelegen haben und
- der Beschlußvorlage beigefügt sind.
2. Beschluß zur erneuten Offenlage gemäß § 3 Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat beschloß, den Bebauungsplan einschließlich Begründung und Textfestsetzungen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung werden mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht mit dem Hinweis darauf, daß Bedenken und Anregungen während der Auslegungszeit nur zu den geänderten Bebauungsplanteilen vorgebracht werden können. Die Verwaltung wurde außerdem beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der erneuten Offenlage sowie den Planänderungen zu informieren.
Aufstellung des Bebauungsplanes »Westlich der Tonner- restraße«
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 31.05.1994 den Beschluß über den Erlaß der Satzung über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsgebietes »ICE-Bahnhof Montabaur« gefaßt. Gleichzeitig wurde die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes beschlossen. Aufgabe dieses bauleitplanerischen Verfahrens soll es sein, die planerischen Voraussetzungen für die Verwirklichung der in der Entwicklungssatzung bereits aufgezeigten städtebaulichen Ziele und Maßnahmen, die Baureifmachung von Grundstücken und die Durchführung von Erschließungsmaßnahmen zu schaffen.
Im Rahmen dieses Gesamtaufstellungsbeschlusses wurde in der Sitzung vom 08.06.1995 für den ersten Teilabschnitt die Erarbeitung eines Teilbebauungsplanes für das Gebiet westlich der Tonnerrestraße in die Wege geleitet. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch Teilflächen der Flurstücke 5367/3, 5368/1 und 5369/1
- im Osten: durch die Tonnerrestraße
- im Süden: durch das Grundstück des Arbeitsamtes
- , im Westen: durch Teilflächen der Grundstücke 5578/2,
5584, 4427 und 5361 ff.
Von dem beauftragten Planungsbüro wurde für das Plangebiet ein Vorentwurf erarbeitet, der in der gemeinsamen Sitzung des Bau-, Umwelt- und Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Montabaur am 01.02.1996 vorgestellt wurde.
Diese Planung sieht die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) entlang der Tonnerrestraße in einer Bautiefe von ca. 35 m vor. Entsprechend der derzeit vorhandenen Nachfragestruktur und in Anpassung an die auf der gegenüberliegenden Straßenseite im Baugebiet »Himmelfeld« vorherrschenden Größenordnungen der Bebauung, werden zwei- bis dreigeschossige Doppelhäuser festgesetzt. Bei der Ausführung von drei Vollgeschossen soll das oberste Vollgeschoß hierbei im Dachraum liegen.
Die Breite der vorgeschlagenen Baugrundstücke beträgt 15 m. Je Doppelhaushälfte sind jeweils max. 3 Wohneinheiten zugelassen. Um zu gewährleisten, daß keine nachträglichen
Grundstücksteilungen erfolgen, werden die überbaubaren Grundstücksflächen relativ eng begrenzt.
Das Gelände liegt im südlichen Planbereich etwas höher als die angrenzende Tonnerrestraße, im nördlichen Planbereich fällt es von der Straße her ab. Im Interesse einer einheitlich an die Höhenentwicklung der Straße angelehnten Bebauung wurde daher vorgeschlagen, das Baugelände im südlichen Planbereich etwas zu nivellieren.
Trotz des gering bemessenen Zuschnitts der üherbaubaren Flächen ist es den einzelnen Grundstückseigentümern möglich, auch bei der max. Ausnutzung von drei Wohneinheiten, die notwendigen 6 Stellplätze auf den eigenen Grundstücken unterzubringen. Dies könnte entweder in Kellergaragen oder durch oberirdische Parkplätze, die entweder hinter oder neben dem Haus angeordnet werden können, erfüllt werden. Ziel dieser Regelung ist es, daß die vorhandenen Vorgärten nicht einheitlich als Stellplätze gepflastert werden, sondern für eine Durchgrünung der Tonnerrestraße zur Verfügung stehen.
Die Erschließung des Baugebietes erfolgt über die bestehende Tonnerrestraße, die gemäß den Vorgaben des städtebaulichen Rahmenplanes zur Entwicklungsmaßnahme an zwei Stellen an das Entwicklungsgebiet angebunden werden soll. Die entsprechenden Verkehrsflächen für die zum Entwicklungsgebiet, vorgesehenen Anbindungen sind im Bebauungsplan in der erforderlichen Breite festgesetzt.
Durch ein in Montabaur ortsansässiges Büro wurde parallel ein landespflegerischer Planungsbeitrag für das Plangebiet erarbeitet. Die Flächen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden dabei als zum Teil extensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Streuobstbeständen qualifiziert, zum anderen Teil liegt Offenstand mit Wiesen, Gehölzen und Gebüschgruppen vor.
Die bereits vorgenommene Abstimmung mit der unteren Landespflegebehörde des Westerwaldkreises ergab, daß grundsätzlich ein Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft im Plangebiet selbst möglich sein wird. Um dies zu erreichen, sollen verbindlich die Anlage von Zisternen und Versickerungsmulden, die Verwendung von wasserdurchlässigen Pflasterungen und die Bestimmung eines Pflanzbindungsstreifens entlang der hinteren Grundstücksgrenzen vorgesehen werden.
Hinzu kommt, daß die derzeit katastermäßig ausgewiesene Straßenbreite der Tonnerrestraße nicht in dem geplanten Umfang benötigt wird, so daß der jetzige Bebauungsplanentwurf eine Reduzierung auf das erforderliche Mindestmaß von 6 m zuzüglich beiderseitiger Gehwege und eines Pflanz- und Park-: Streifens vorsieht und die verbleibenden Restflächen den Baugrundstücken zuschlägt.
Der Stadtrat beschloß einstimmig (29 Ja-Stimmen):
1. Zustimmungsbeschluß
Der Stadtrat stimmte dem Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes »Westlich der Tonnerrestraße« einschließlich Begründung und Textfestsetzungen in der Form zu, wie er
— dem Rat in der heutigen Sitzung Vorgelegen hat und
- der Beschlußvorlage beigefügt ist.
2. Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB
Die vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Form durchgeführt, daß die Entwurfsplanung einschließlich Begründung und Textfestsetzungen für die Dauer eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur eingesehen werden kann.
3. Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die Verwaltung wurde beauftragt, gleichzeitig das Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.
Auf Antrag der ,Fraktion »Bündnis 90/Die Grünen« wurde in die Erläuterungen des Bebauungsplanes aufgenommen, daß bei Umgestaltung der Tonnerrestraße ein Radfahrstreifen farblich markiert wird.
Abstimmungsergebnis: 28 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme
Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1996 sowie Investitionsprogramm für die Jahre 1995 bis 1999
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken begann seine Ausführungen zum Haushalt 1996 damit, daß ein imausgeglichener Haushalt vorgelegt werden mußte, der ein Volumen von 25,9 Mio. DM im Verwaltungshaushalt und 11,108 Mio. DM im Vermögenshaushalt umfasse. Im Vergleich zum Vorjahr seien die Ausgaben um 0,13 % gestiegen. Das Minus werde wesentlich verursacht dur;ch gestiegene Personalkosten von ca. 230.000 DM

