Montabaur
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Nr. 10/96
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
Beginn:18.00 Uhr
1. Bericht des Bürgermeisters
2. Aufstellung des Bebauungsplanes »In Hehl« in Montabaur- Bladernheim
3. Änderung des Bebauungsplanes »Horresser Pfad«, Montabaur-Horressen
4. Aufstellung des Bebauungsplanes »Fritz-Bluhm-Straße«
5. Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I« für das Grundstück Flur 51, Flurstück 128/1, Kleingarten am Wolfsturm
6. Einleitung eines Grenzregelungsverfahrens für die Flurstücke Nr. 3059/5 und 3059/10 im Bereich des Konrad-Ade- nauer-Platzes
7. Verzicht auf einen Durchbruch durch die Stadtmauer (wie im Bebauungsplan »Altstadt 1 -Erweiterung« vorgesehen) — Antrag der CDU-Fraktion vom 25.02.1996
8. Einwohnerfragestunde
9. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
56410 Montabaur, 05.03.1996
Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
Hinweis auf Fraktionssitzungen
Zur Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur am 14.03.1996 finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU: Montag, 11.03.1996, 20.00 Uhr, im Sitzungssaal
des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.157
SPD: Dienstag, 12.03.1996, 18.30 Uhr, Bürgerstunde,
Gaststätte »Zum Westerwald«, Westerwaldstraße 15, 56410 Montabaur-Horressen. Im Anschluß hieran findet die Fraktionssitzung statt.
FWG: Montag, 11.03.1996, 20.00 Uhr, im Sozialraum
des Rathauses, 3. Stock, Neubau, Tel. 02602/ 126.188
BfM: Dienstag, 12.03.1996, 20.00 Uhr, Gaststätte »Fo
rellenstube«, Baumbacher Straße, 56410 Montabaur-Elgendorf
B90/Grüne: Montag, 11.03.1996, 18.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2, 56410 Montabaur
Wassergeld und laufende Abwasserentgelte Rest 1995 und I. Quartal 1996 sind fällig
Die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, daß am 15.03.1996 die Restbeträge sowie die Abschläge für das I. Quartal 1996 fällig sind.
Wir bitten höflich, die fälligen Abschläge zu überweisen.
Bei Bankabbuchem wird die 1. Rate 1996 und der Restbetrag 1995 in den nächsten Tagen durch Lastschriftverfahren eingezogen.
56410 Montabaur, 08.03.1996 Verbandsgemeindewerke
Montabaur Herrmann, kaufm. Werkleiter
Die Verwaltung informiert
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Uhr
sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie montags- bis donnerstagsnachmittags
von.14.00 bis 16.00 Uhr
Rufnummer.02602/1260
Öffnungszeiten der
Aus der Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur am 13. Februar 1996
Bericht des Bürgermeisters
Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verwies auf den allen Ratsmitgliedern vor der Sitzung ausgehändigten Prospekt »ICE Bahnhof Montabaur«, der vor einigen Tagen von Staatsminister Brüderle vorgestellt wurde.
Der Vorsitzende machte auf den Erörterungstermin zum Planfeststellungsabschnitt 72 (B 255 bis Heilberscheid) am 22.02.1996, ab 9.00 Uhr, in der Vogelsanghalle in Heiligenroth aufmerksam.
Auf eine Anregung von Ratsmitglied Bartholome (SPD) in einer vorangegangenen Sitzung erklärte Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, daß die Überquerungshilfe im Einmündungsbereich Alleestraße/Allmannshausen durch Aufbringung einer rotbraunen Aufteerung vorerst zurückgestellt werde, bis der neue Straßenbelag für die Alleestraße hergestellt sei.
Änderung und Überarbeitung des Bebauungsplanes »Christches Weiher«
Für das Plangebiet liegt bereits ein Bebauungsplan vor, der eine Einfamilienhausbebauung vorsieht. Veränderte Planungsanforderungen machen jedoch zwischenzeitlich einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie veränderte Bauwünsche und veränderte Bedarfswerte aufgrund der Entwicklung des geplanten Baues der Schnellbahntrasse und des ICE-Bahnhofs Montabaur eine Überarbeitung dieses Bebauungsplanes erforderlich.
Um den genannten Vorgaben gerecht zu werden, soll das Plangebiet »Christches Weiher« einer verdichteten Bebauung zugeführt werden. Es sollen ca. 145 Wohneinheiten mit Mietwohnungsbau, 60 Reihenhäuser und ca. 65 Einfamilien-, Doppel- und Kettenhäuser geschaffen werden.
Ein gesonderter landespflegerischer Planungsbeitrag muß nicht erarbeitet werden, da der ursprüngliche Bebauungsplan bereits vor Inkrafttreten der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vorhanden war. Bisher wurde das Planverfahren mit der vorgezogenen Bürgerbeteiligung, der Offenlage sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Im Rahmen der Offenlage, die vom 31.07. bis 31.08. 1995 durchgeführt wurde, ging nur eine Anregung ein, die eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich machte.
In der ersten Umlegungsausschußsitzung zu diesem Baugebiet wurden vom Umlegungsausschuß verschiedene Planänderungen angeregt, die in der Stadtratsitzung vom 07.09.1995 beschlossen wurden. Dadurch wurde das Plangebiet um die unwirtschaftlichen Restflächen südwestlich des Schutzwalles, die als private Grünflächen im Planentwurf enthalten sind, erweitert. Dies war notwendig, da der Geltungsbereich des Planentwurfes in diesem Teil verschiedene Grundstücke anschneidet, die teilweise im und zum Teil außerhalb des Planbereiches liegen. Um erhöhte Kosten im Rahmen des Umlegungsverfahrens für eine Sonderung und Neuvermessung zu vermeiden, wurden die berührten Flurstücke mit in den Planbereich aufgenommen und als private Grünfläche ausgewiesen. Gleichzeitig wurde dadurch das Problem der Anbindung der im südwestlichen Teilbereich befindlichen Flurstücke gelöst, die durch die Abschneidung des Weges und die Teilung der Grundstücke durch den Lärmschutzwall nicht mehr erreicht werden konnten.
Im Rahmen der Neuanlage des Planentwurfes hat das beauftragte Planungsbüro vorgeschlagen, die Straße »Grubenfeld«, die zwischen 16 m und 10 m breit ist, auf einheitliche 9 m zu verschmälern. Die dadurch gewonnenen Flächen würden dann der darunter befindlichen Wohnbauzeile zugeschlagen. Dies ist deshalb besonders zu begrüßen, da dadurch eine Entsiege- lung der Straßenfläche vorgenommen und eine Umwandlung zu Wohnbauflächen und damit auch ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden erfolgt.
Von der Eigentümerin einer 1.500 m 2 großen Grundstücksfläche im Bereich des Wäldchens wurde vorgetragen, dort zumindest ein Baugrundstück auszuweisen. Das betreffende Grundstück liegt außerhalb des Bereiches, der im Altlastenkataster als »Müllkippe« eingetragen ist. Eine Ortsbesichtigung ergab, daß sich der Waldbewuchs auch nur über Teile des Grundstückes erstreckt, so daß zumindest im südöstlichen Teil eine landespflegerische unbedenkliche Baufläche zur Verfügung steht, die zur Errichtung eines Einfamilienhauses zur Verfügung gestellt werden könnte. Die Zuwegung ist über einen gemeindlichen Weg möglich, der auf 4 m verbreitert werden müßte. Die Grundstückseigentümerin müßte den gemeindlichen Weg von der Stadt Montabaur erwerben und als Privat- zufahrt ausbauen. Außerdem hätte sie sämtliche weiteren

