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Montabaur

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Nr. 10/96

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

Beginn:18.00 Uhr

1. Bericht des Bürgermeisters

2. Aufstellung des Bebauungsplanes »In Hehl« in Montabaur- Bladernheim

3. Änderung des Bebauungsplanes »Horresser Pfad«, Monta­baur-Horressen

4. Aufstellung des Bebauungsplanes »Fritz-Bluhm-Straße«

5. Änderung des Bebauungsplanes »Altstadt I« für das Grundstück Flur 51, Flurstück 128/1, Kleingarten am Wolfsturm

6. Einleitung eines Grenzregelungsverfahrens für die Flur­stücke Nr. 3059/5 und 3059/10 im Bereich des Konrad-Ade- nauer-Platzes

7. Verzicht auf einen Durchbruch durch die Stadtmauer (wie im Bebauungsplan »Altstadt 1 -Erweiterung« vorgesehen) Antrag der CDU-Fraktion vom 25.02.1996

8. Einwohnerfragestunde

9. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

56410 Montabaur, 05.03.1996

Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

Hinweis auf Fraktionssitzungen

Zur Vorbereitung der Sitzung des Stadtrates der Stadt Monta­baur am 14.03.1996 finden folgende Fraktionssitzungen statt:

CDU: Montag, 11.03.1996, 20.00 Uhr, im Sitzungssaal

des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.157

SPD: Dienstag, 12.03.1996, 18.30 Uhr, Bürgerstunde,

Gaststätte »Zum Westerwald«, Westerwaldstraße 15, 56410 Montabaur-Horressen. Im Anschluß hieran findet die Fraktionssitzung statt.

FWG: Montag, 11.03.1996, 20.00 Uhr, im Sozialraum

des Rathauses, 3. Stock, Neubau, Tel. 02602/ 126.188

BfM: Dienstag, 12.03.1996, 20.00 Uhr, Gaststätte »Fo­

rellenstube«, Baumbacher Straße, 56410 Monta­baur-Elgendorf

B90/Grüne: Montag, 11.03.1996, 18.00 Uhr, Kreisbüro der B 90/Grünen, Wallstraße 2, 56410 Montabaur

Wassergeld und laufende Abwasserentgelte Rest 1995 und I. Quartal 1996 sind fällig

Die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, daß am 15.03.1996 die Restbeträge sowie die Abschläge für das I. Quartal 1996 fällig sind.

Wir bitten höflich, die fälligen Abschläge zu überweisen.

Bei Bankabbuchem wird die 1. Rate 1996 und der Restbetrag 1995 in den nächsten Tagen durch Lastschriftverfahren einge­zogen.

56410 Montabaur, 08.03.1996 Verbandsgemeindewerke

Montabaur Herrmann, kaufm. Werkleiter

Die Verwaltung informiert

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von.08.00 bis 12.00 Uhr

sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie montags- bis donnerstagsnachmittags

von.14.00 bis 16.00 Uhr

Rufnummer.02602/1260

Öffnungszeiten der

Aus der Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur am 13. Februar 1996

Bericht des Bürgermeisters

Bürgermeister Dr. Possel-Dölken verwies auf den allen Rats­mitgliedern vor der Sitzung ausgehändigten Prospekt »ICE Bahnhof Montabaur«, der vor einigen Tagen von Staatsmini­ster Brüderle vorgestellt wurde.

Der Vorsitzende machte auf den Erörterungstermin zum Plan­feststellungsabschnitt 72 (B 255 bis Heilberscheid) am 22.02.1996, ab 9.00 Uhr, in der Vogelsanghalle in Heiligenroth aufmerksam.

Auf eine Anregung von Ratsmitglied Bartholome (SPD) in einer vorangegangenen Sitzung erklärte Bürgermeister Dr. Possel-Dölken, daß die Überquerungshilfe im Einmündungs­bereich Alleestraße/Allmannshausen durch Aufbringung einer rotbraunen Aufteerung vorerst zurückgestellt werde, bis der neue Straßenbelag für die Alleestraße hergestellt sei.

Änderung und Überarbeitung des Bebauungsplanes »Christches Weiher«

Für das Plangebiet liegt bereits ein Bebauungsplan vor, der eine Einfamilienhausbebauung vorsieht. Veränderte Pla­nungsanforderungen machen jedoch zwischenzeitlich einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie veränderte Bauwünsche und veränderte Bedarfswerte aufgrund der Ent­wicklung des geplanten Baues der Schnellbahntrasse und des ICE-Bahnhofs Montabaur eine Überarbeitung dieses Bebau­ungsplanes erforderlich.

Um den genannten Vorgaben gerecht zu werden, soll das Plangebiet »Christches Weiher« einer verdichteten Bebauung zugeführt werden. Es sollen ca. 145 Wohneinheiten mit Miet­wohnungsbau, 60 Reihenhäuser und ca. 65 Einfamilien-, Dop­pel- und Kettenhäuser geschaffen werden.

Ein gesonderter landespflegerischer Planungsbeitrag muß nicht erarbeitet werden, da der ursprüngliche Bebauungsplan bereits vor Inkrafttreten der Änderung des Bundesnatur­schutzgesetzes vorhanden war. Bisher wurde das Planverfah­ren mit der vorgezogenen Bürgerbeteiligung, der Offenlage sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch­geführt. Im Rahmen der Offenlage, die vom 31.07. bis 31.08. 1995 durchgeführt wurde, ging nur eine Anregung ein, die eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich machte.

In der ersten Umlegungsausschußsitzung zu diesem Bauge­biet wurden vom Umlegungsausschuß verschiedene Planän­derungen angeregt, die in der Stadtratsitzung vom 07.09.1995 beschlossen wurden. Dadurch wurde das Plangebiet um die unwirtschaftlichen Restflächen südwestlich des Schutzwalles, die als private Grünflächen im Planentwurf enthalten sind, erweitert. Dies war notwendig, da der Geltungsbereich des Planentwurfes in diesem Teil verschiedene Grundstücke an­schneidet, die teilweise im und zum Teil außerhalb des Plan­bereiches liegen. Um erhöhte Kosten im Rahmen des Umle­gungsverfahrens für eine Sonderung und Neuvermessung zu vermeiden, wurden die berührten Flurstücke mit in den Plan­bereich aufgenommen und als private Grünfläche ausgewie­sen. Gleichzeitig wurde dadurch das Problem der Anbindung der im südwestlichen Teilbereich befindlichen Flurstücke ge­löst, die durch die Abschneidung des Weges und die Teilung der Grundstücke durch den Lärmschutzwall nicht mehr er­reicht werden konnten.

Im Rahmen der Neuanlage des Planentwurfes hat das beauf­tragte Planungsbüro vorgeschlagen, die Straße »Grubenfeld«, die zwischen 16 m und 10 m breit ist, auf einheitliche 9 m zu verschmälern. Die dadurch gewonnenen Flächen würden dann der darunter befindlichen Wohnbauzeile zugeschlagen. Dies ist deshalb besonders zu begrüßen, da dadurch eine Entsiege- lung der Straßenfläche vorgenommen und eine Umwandlung zu Wohnbauflächen und damit auch ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden erfolgt.

Von der Eigentümerin einer 1.500 m 2 großen Grundstücksflä­che im Bereich des Wäldchens wurde vorgetragen, dort zumin­dest ein Baugrundstück auszuweisen. Das betreffende Grund­stück liegt außerhalb des Bereiches, der im Altlastenkataster als »Müllkippe« eingetragen ist. Eine Ortsbesichtigung ergab, daß sich der Waldbewuchs auch nur über Teile des Grund­stückes erstreckt, so daß zumindest im südöstlichen Teil eine landespflegerische unbedenkliche Baufläche zur Verfügung steht, die zur Errichtung eines Einfamilienhauses zur Verfü­gung gestellt werden könnte. Die Zuwegung ist über einen gemeindlichen Weg möglich, der auf 4 m verbreitert werden müßte. Die Grundstückseigentümerin müßte den gemeindli­chen Weg von der Stadt Montabaur erwerben und als Privat- zufahrt ausbauen. Außerdem hätte sie sämtliche weiteren