I Montabaur
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Nr. 8/96
tungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.
Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr. bzw. das Aktenzeichen anzugeben.
I Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der I Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden:
I Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500 100 60) 108 000-603 Kreissparkasse Montabaur ■ (BLZ 570 510 01) 500 017
Nassauische Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212 Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108
Deutsche Bank Montabaur (BLZ 570 700 45) 430 59 59
| Montabaur, 19. Februar 1996
Verbandsgemeinde Montabaur (Verbandsgemeindekasse)
“Die Verwaltung informiert”
Öffnungszeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
jeweils vormittags von...08.00 bis 12.00 Uhr
sowie donnerstags von...16.00 bis 18.00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns zu den o. g. Öffnungszeiten sowie montags- bis donnerstagsnachmittags
von.14.00 bis 16.00 Uhr
R ufnumm er...02602/1260
Italienische Schiller suchen Gastfamilien
Die italienische Sprachschulorganisation »Centro Di Lingue Moderne« aus Trento/Südtirol führt schon seit mehreren Jahren Sprachaufenthalte in Deutschland durch.
Die jungen Italiener/innen, die an diesen Aufenthalten teilnehmen, sind im Durchschnitt 15 bis 18 Jahre alt und verfugen über mittelmäßige bis gute Deutschkenntnisse. Die Gruppe wird von einer Lehrkraft begleitet, betreut und unterrichtet. Um auch im Jahr 1996 einen Sprachaufenthalt in Montabaur durchführen zu können, sucht das »Centro Di Lingue Moderne« Gastfamilien, die in der Zeit vom 17.06. bis 08.07.1996 einen Schüler oder eine Schülerin aufnehmen können. Gleichaltrige Familienmitglieder wären von Vorteil. Die Gastfamilien erhalten eine Kostenerstattung in Höhe von 625,- DM für diese drei Wochen. Gesucht werden nur Gastfamilien, die sich wirklich einsetzen und Zeit und Interesse für die Sache aufbringen. Es kommt sehr darauf an, daß dieser Aufenthalt in Deutschland auch der Völkerverständigung dient, wobei natürlich der Sprachunterricht eine große Rolle spielt. Interessierte Familien wenden sich bitte bis spätestens 26.02.1996 an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Herr Weißer, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, Telefon: 02602/126.111.
Förderung der allgemeinen Musik- und Theaterpflege durch Landesmittel im Haushaltsjahr 1996
Auch im Haushaltsjahr 1996 wird die Bezirksregierung Koblenz die ihr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Bereich der allgemeinen Musik- und Theaterpflege unmittelbar an die Antragsteller verteilen.
Im Rahmen der allgemeinen Musik- und Theaterpflege werden hauptsächlich Instrumental-, Musikvereine, Musikvereinigungen der sogenannten Volksmusikinstrumente, Gesangvereine, Spielmanns- und Fanfarenzüge, Chorgemeinschäften, Freilicht- und sowie andere Bühnen gefördert.
Die Haushaltsmittel sind insbesondere für unmittelbare Maßnahmen der allgemeinen Musikpflege (Beschaffung von vereinseigenen Instrumenten und Noten, musikalische und kirchenmusikalische Veranstaltungen bzw. Wettbewerbe, Fortbildungsmaßnahmen für musikalischen Nachwuchs) und Veranstaltungen von Freilicht- und sonstigen Theatergruppen bestimmt.
Fortbildungsmaßnahmen können nur gefördert werden, wenn die Ausbildung durch Verbände (zum Beispiel Kreismusikverbände) erfolgt und es sich um eine einmalige Maßnahme handelt.
Reisekosten, Kosten für die Beschaffung von Kleidungsstücken, Uniformen sowie laufende Ausgaben (zum Beispiel Saalmieten, Honorare für Dirigenten, Pachten, Gebühren und Geschäftsbedarf) sind grundsätzlich nicht zuschußfahig.
Nicht zuschußfahig sind ebenfalls Maßnahmen, die bereits durchgeführt wurden.
Die Zuschußanträge müssen der Bezirksregierung Koblenz spätestens am 15.03.1996 vorliegen. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Antragsvordrucke können bei der Bezirksregierung Koblenz unter Telefon: 0261/120-2030 (Frau Kurz) angefordert werden.
Mit dem Antrag ist ein Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme einzureichen.
Förderung des Musik- und Theaterwesens im Westerwaldkreis durch Kreismittel im Haushaltsjahr 1996
Der Westerwaldkreis stellt auch im Jahr 1996 wieder Haushaltsmittel zur Förderung des Musik- und Theaterwesens im Westerwaldkreis zur Verfügung.
Die Dachorganisationen der Westerwälder Musik- und Gesangvereine, die Musikverbände, Sängerkreise sowie die Vereinigung der Westerwälder Mandolinenorchester, können Zuschüsse erhalten.
Desweiteren ist eine Förderung von Laien-Theaterensembles in Bezug auf die Jugendarbeit möglich.
Interessierte Vereine können die Antragsvordrucke direkt bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier- Platz 1, 56410 Montabaur, (Frau Schmitz), Telefon: 02602/ 124.238, anfordem.
Die Anträge sind dann in einfacher Ausfertigung mit dem Kassenbericht 1995 bis spätestens 15.03.1996 bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, unter o. g. Anschrift, einzureichen.
Der Termin für die Antragstellung ist unbedingt einzuhalten. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Schließung des Hallenbades Montabaur
Am Samstag, dem 24. Februar 1996, bleiht das Hallenbad wegen einer Schwimmsportveranstaltung ab 12.30 Uhr finden allgemeinen Badehetrieb geschlossen.
Wir bitten unsere Badegäste, dies zur Kenntnis zu nehmen.
Förderung von Mietwohnungsbau nur in Mittelzentren
Bauwillige können wieder eine Förderung zum Bau von Mietwohnungen beantragen. Voraussetzung ist, daß das Bauobjekt sich in den Städten Montabaur (Mietstufe 3), Hachenburg, Höhr-Grenzhausen, Westerburg oder Wirges (alle Mietstufe 1) befindet. Denn: Aufgrund gesunkener Nachfrage auf dem Mietwohnungsmarkt fördert das Land Rheinland-Pfalz ab 1996 den Neubau von Mietwohnungen nur im Einzugsbereich der Oberzentren und in den Mittelzentren. Es werden nur Mietwohnungen für bestimmte Zielgruppen gefördert. Dazu gehören schwangere Frauen, kinderreiche Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen, Schwerbehinderte sowie Paare mit mindestens einem Kind.
Im ersten Förderungsweg (Sozialprogramm) werden öffentliche Darlehen mit 0,5 Prozent Zinsen und Aufwendungszuschüsse gewährt. Im dritten Förderungsweg (vereinbarte Förderung) können zinsverbilligte Baudarlehen bis zu 1.100 Mark oder Bauzuschüsse bis zu 550 Mark pro Quadratmeter Wohnfläche, beantragt werden. Die geförderten Wohnungen sind zweckgebunden. Sie dürfen nur an Personen mit gültigem Wohnberechtigungsschein überlassen werden. Bauiüteres- senten müssen die Förderung von geplanten Mietobjekten mit einem besonderen Vordruck über die zuständige Verbandsgemeindeverwaltung bei der Kreisverwaltung, Referat Bauförderung, anmelden.
Weitere Infos unter Telefon 02602/124461.

