Montabaur
Nr. ,5/fep '
darauf hin, daß in dem Plangebiet bisher lediglich Ein- und Zweifamilienhäuser errichtet wurden, so daß ihres Erachtens die vorgesehene Begrenzung der Wohneinheiten auf 6 nicht ausreichend ist, sondern eine Beschränkung auf maximal 3 Wohneinheiten pro Gebäude vorgenommen werden sollte. Von Seiten der Stadt Montabaur besteht ein erhebliches städtebauliches Interesse an der Schaffung zusätzlichen Wohn- raums. Dies insbesondere deshalb, da die Stadt Montabaur mit einem Bahnhof an das ICE-Streckennetz angeschlossen wird und damit einhergehend die Ausweisung eines größeren städtebaulichen Entwicklungsbereiches, welcher unter anderem auch zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben usw. dienen soll, plant.
Zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen gehört es auch, daß für die Beschäftigten der notwendige Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Diese Entwicklung und die jetzt schon sein- gute straßenverkehrliche Bindung an das überörtliche Verkehrsnetz und der vorgesehene Anschluß an das ICE- Streckennetz führen dazu, daß der Wohnraumbedarf in Montabaur in den nächsten Jahren voraussichtlich weiter anstei- gen wird.
Darüber hinaus wurden die von den Anwohnern vorgetragenen Argumente bereits von den zuständigen städtischen Gremien aufgegriffen und die zunächst vorgesehene Bebauung mit einem 12-Familien-Wohnhaus durch einen Zurückstellungsantrag nach § 15 BauGB gestoppt. Außerdem wurde bereits ein Bebauungsplanänderungsverfahren eingeleitet, welches zum Inhalt hat, daß die Zahl der zukünftig maximal zulässigen Wohneinheiten auf 6 pro Gebäude begrenzt wird. In diesem Zusammenhang ist sicherlich auch zu beachten, daß nur noch wenige Grundstücke im gesamten Plangebiet zur Bebauung anstehen, so daß die' Integration der Neubürger unproblematisch möglich sein dürfte.
Durch die vorgesehene Festschreibung der Wohneinheiten auf 6 wurde in dem konkreten Fall die Höhe des Gebäudes bereits reduziert, so daß sich der Baukörper insbesondere auch im Hinblick auf die vorhandenen, großen Baugrundstücke in die Umgebung einfügen dürfte.
Auch die notwendigen Stellplätze wurden dementsprechend um die Hälfte vermindert und sind von den jeweiligen Bauherrn auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen. Einstimmig beschlossen die Mitglieder des Stadtrates, daß die Abwägung zwischen den geltend gemachten privaten und öffentlichen Belangen einerseits und den entgegenstehenden privaten und öffentlichen Belangen andererseits dazu führt, daß die vorgebrachten Bedenken und Anregungen nur insoweit berücksichtigt werden können, daß statt der vorgesehenen 12 Wohneinheiten maximal 6 Wohneinheiten pro Gebäude zugelassen werden.
Der Stadtrat stimmte dem Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und Textfestsetzung in der Form zu
- wie sie in der heutigen Sitzung Vorgelegen haben und
- der Beschlußvorlage beigefügt sind.
Der Stadtrat beschloß weiterhin, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und Textfestsetzung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten.
Festsetzungen des Anteils der Stadt Montabaur am beitrags- fahigen Aufwand für den Ausbau der Veilchenstraße im Stadtteil Eschelbach
Gemäß § 14 Abs. 2 in Verbindung mit § 42 Abs. 11KAG ist der Gemeindeanteil für jede Straße getrennt festzulegen.
Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat eine Differenzierung der Anteile vorgenommen und dabei folgende vom-Hundert- sätze als zutreffend erachtet:
1. Beim Ausbau von reinen Wohnstraßen von ca. 25 v. H.,
2. beim Ausbau von Gemeindestraßen mit starkem innerörtlichen Durchgangsverkehr ca. 50 v. H.,
3. beim Ausbau von reinen Durchgangsstraßen ca. 60. v. H. Ratsmitglied Bächer (SPD) schlug vor, den Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Veilchenstraße auf 25 v. H. festzusetzen. Die Ratsmitglieder Lorenz (BfM), Diehl (CDU) und Schweizer (FWG) sahen eine Festsetzung auf 30 v. H. für gerechtfertigt an.
Die von Ratsmitglied Bächer (SPD) vorgeschlagene Festlegung auf 25 v. H. wurde vom Stadtrat mit 18 Nein-Stimmen und 9 Ja-Stimmen abgelehnt.
Der Vorschlag, den Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Veilchenstraße auf 30 v. H. festzusetzen, wurde vom Stadtrat mit 23 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen angenommen.
NB S-Bahnhof Montabaur - Beteiligung der Stadt Monta 1 baur am Finanzierungsanteil des Landes Rheinland-Pfalz nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - GVFG
In das Planfeststellungsverfahren zum Planfeststellungsabschnitt 71 (Stadt Montabaur einschließlich ICE-Bahnhof) wurde von der Deutschen Bahn AG eine Plankonzeption zum NBS-Bahnhof Montabaur eingebracht, die weder nach den Vorstellungen de Landes Rheinland-Pfalz noch nach den Vorstellungen der Stadt Montabaur so geplant und gebaut werden kann. Daher wurde in der vom Stadtrat beschlossenen Stellungnahme zu diesem Planfeststellungsabschnitt eine sehr kritische und negative Stellungnahme zu dieser Plankonzeption der Deutschen Bahn AG abgegeben.
Das Land Rheinland-Pfalz, hat nach Informationen der Verwaltung der Deutschen Bahn AG erklärt, daß das Land Rheinland-Pfalz bereit sei, einen »komplementären Finanzierungsbeitrag« von insgesamt 5 Mio. DM für den Ausbau des ICE- Bahnhofs Montabaur zu leisten.
Nunmehr hat das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr mit Schreiben vom 22.12.1995 den Westerwaldkreis und die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur angeschrieben mit dem Hinweis, dieser Finanzierungsbeitrag des Landes Rheinland-Pfalz erfordere »unumgänglich eine Beteiligung des Landkreises Westerwald und der Stadt Montabaur in Höhe von 750.000 DM -15 % von 5 Mio. DM -« als Eigenbeteiligung im Rahmen der Finanzierung nach dem GVFG im Bereich des ÖPNV.
In einem Vorgespräch mit Landrat Weinert ist verabredet worden, den Gremien des Westerwaldkreises und der Stadt Montabaur von Seiten der Verwaltung vorzuschlagen, diesen vom Land Rheinland-Pfalz eingeforderten »Eigenanteil« an dem Finanzierungsbeitrag des Landes zu je 50 % auf den Westerwaldkreis und die Stadt Montabaur aufzuteilen, also vom Westerwaldkreis und der Stadt Montabaur je 375.000 DM als Finanzierungsbeitrag gegenüber dem Land Rheinland- Pfalz' zuzusagen. Die erhebliche strukturelle und wirtschaftsfordernde Bedeutung eines verbesserten Ausbaues des ICE- Bahnhofs Montabaur ist sicherlich nicht zu verkennen und als Grundlage einer solchen Finanzierungsbeteiligung durchaus anzuerkennen.
Dessen ungeachtet wird natürlich die Verwaltung in den weiteren fortzuführenden Verhandlungen mit dem Land Rheinland-Pfalz und der Deutschen Bahn AG zu erreichen versuchen, daß der ICE-Bahnhof Montabaur mit dem betriebsbedingten Ausbauprogramm, den notwendigen Service-Einrichtungen für die Bahnnutzer und der verkehrsmäßigen und städtebaulichen Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz und die Stadt Montabaur möglichst ohne einen Kostenbeitrag der Stadt Montabaur gebaut und finanziert werden.
Im Anschluß an die Diskussion erklärten sich die Mitglieder des Stadtrates mit 23 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz bereit, zu dem Finanzierungsbeitrag des Landes RheinlandrPfalz an den Ausbaukosten des ICE-Bahnhofs Montabaur eine Kostenbeteiligung in Höhe von pauschal 375.000 DM zu übernehmen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, diese Finanzierungszusage gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr zu erklären und in den Haushaltsjahren 1998/1999 diesen Finanzierungsbeitrag in den Haushaltsplan der Stadt Montabaur einzubringen.
Durchführung einer Bürgerbefragung zur künftigen Bebauung des Parkplatzes Decker - Antrag der SPD-Fraktion vom 11.12.1995
Mit Schreiben vom 11.12.1995 hatte die SPI)-Fraktiön beantragt, eine Bürgerbefragung zur künftigen Bebauung des Parkplatzes Decker durchzuführen. Nach Ansicht der SPD- Fraktion sollte abgefragt werden, ob die Bürger von Montabaur
a) lieber eine geschlossene Überbauung fies Platzes »Bauer Decker« mit einem Großkaufhaus wollen oder h) ob sie eine Randbebauung mit Raum für Handel, Gewerbe und Wohnen mit einem freien Platz bevorzugen.
Die Verwaltung wies in ihrer Stellungnahme bezüglich des von der SPD-Fraktion gestelllten Antrages darauf hin, daß die Gemeindeordnung die geforderte Bürgerbefragung nicht vorsieht. Die Durchführung einer Befragungsaktion mit dem Hinweis, daß das Ergebnis unverbindlich für den Stadtrat würde und nur als Meinungsbild dienen solle, führe eher zu Politikverdrossenheit und Ünmut bei den Bürgerinnen und Bürgern. Nach Ansicht des Bürgermeisters muß sich der Stadtrat vielmehr in dieser wichtigen Angelegenheit für die Stadtentwick- , lung der Kreisstadt Montabaur unter reiflicher Abwägung alle Gesichtspunkte ein eigenes Meinungsbild für die zu treffende
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