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Montabaur

Nr. ,5/fep '

darauf hin, daß in dem Plangebiet bisher lediglich Ein- und Zweifamilienhäuser errichtet wurden, so daß ihres Erachtens die vorgesehene Begrenzung der Wohneinheiten auf 6 nicht ausreichend ist, sondern eine Beschränkung auf maximal 3 Wohneinheiten pro Gebäude vorgenommen werden sollte. Von Seiten der Stadt Montabaur besteht ein erhebliches städ­tebauliches Interesse an der Schaffung zusätzlichen Wohn- raums. Dies insbesondere deshalb, da die Stadt Montabaur mit einem Bahnhof an das ICE-Streckennetz angeschlossen wird und damit einhergehend die Ausweisung eines größeren städ­tebaulichen Entwicklungsbereiches, welcher unter anderem auch zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben usw. dienen soll, plant.

Zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen gehört es auch, daß für die Beschäftigten der notwendige Wohnraum zur Verfü­gung gestellt wird. Diese Entwicklung und die jetzt schon sein- gute straßenverkehrliche Bindung an das überörtliche Ver­kehrsnetz und der vorgesehene Anschluß an das ICE- Streckennetz führen dazu, daß der Wohnraumbedarf in Mon­tabaur in den nächsten Jahren voraussichtlich weiter anstei- gen wird.

Darüber hinaus wurden die von den Anwohnern vorgetrage­nen Argumente bereits von den zuständigen städtischen Gre­mien aufgegriffen und die zunächst vorgesehene Bebauung mit einem 12-Familien-Wohnhaus durch einen Zurückstel­lungsantrag nach § 15 BauGB gestoppt. Außerdem wurde bereits ein Bebauungsplanänderungsverfahren eingeleitet, welches zum Inhalt hat, daß die Zahl der zukünftig maximal zulässigen Wohneinheiten auf 6 pro Gebäude begrenzt wird. In diesem Zusammenhang ist sicherlich auch zu beachten, daß nur noch wenige Grundstücke im gesamten Plangebiet zur Bebauung anstehen, so daß die' Integration der Neubürger unproblematisch möglich sein dürfte.

Durch die vorgesehene Festschreibung der Wohneinheiten auf 6 wurde in dem konkreten Fall die Höhe des Gebäudes bereits reduziert, so daß sich der Baukörper insbesondere auch im Hinblick auf die vorhandenen, großen Baugrundstücke in die Umgebung einfügen dürfte.

Auch die notwendigen Stellplätze wurden dementsprechend um die Hälfte vermindert und sind von den jeweiligen Bau­herrn auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen. Einstimmig beschlossen die Mitglieder des Stadtrates, daß die Abwägung zwischen den geltend gemachten privaten und öf­fentlichen Belangen einerseits und den entgegenstehenden privaten und öffentlichen Belangen andererseits dazu führt, daß die vorgebrachten Bedenken und Anregungen nur inso­weit berücksichtigt werden können, daß statt der vorgesehe­nen 12 Wohneinheiten maximal 6 Wohneinheiten pro Gebäude zugelassen werden.

Der Stadtrat stimmte dem Bebauungsplanentwurf ein­schließlich Begründung und Textfestsetzung in der Form zu

- wie sie in der heutigen Sitzung Vorgelegen haben und

- der Beschlußvorlage beigefügt sind.

Der Stadtrat beschloß weiterhin, den Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und Textfestsetzung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Verwaltung wurde gleichzeitig beauftragt, die Träger öffentlicher Belange von der Offenlage zu unterrichten.

Festsetzungen des Anteils der Stadt Montabaur am beitrags- fahigen Aufwand für den Ausbau der Veilchenstraße im Stadtteil Eschelbach

Gemäß § 14 Abs. 2 in Verbindung mit § 42 Abs. 11KAG ist der Gemeindeanteil für jede Straße getrennt festzulegen.

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat eine Differenzierung der Anteile vorgenommen und dabei folgende vom-Hundert- sätze als zutreffend erachtet:

1. Beim Ausbau von reinen Wohnstraßen von ca. 25 v. H.,

2. beim Ausbau von Gemeindestraßen mit starkem innerört­lichen Durchgangsverkehr ca. 50 v. H.,

3. beim Ausbau von reinen Durchgangsstraßen ca. 60. v. H. Ratsmitglied Bächer (SPD) schlug vor, den Anteil der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Veilchenstraße auf 25 v. H. festzusetzen. Die Ratsmitglieder Lorenz (BfM), Diehl (CDU) und Schweizer (FWG) sahen eine Festsetzung auf 30 v. H. für gerechtfertigt an.

Die von Ratsmitglied Bächer (SPD) vorgeschlagene Festlegung auf 25 v. H. wurde vom Stadtrat mit 18 Nein-Stimmen und 9 Ja-Stimmen abgelehnt.

Der Vorschlag, den Anteil der Stadt Montabaur am beitrags­fähigen Aufwand für den Ausbau der Veilchenstraße auf 30 v. H. festzusetzen, wurde vom Stadtrat mit 23 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen angenommen.

NB S-Bahnhof Montabaur - Beteiligung der Stadt Monta 1 baur am Finanzierungsanteil des Landes Rheinland-Pfalz nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - GVFG

In das Planfeststellungsverfahren zum Planfeststellungsab­schnitt 71 (Stadt Montabaur einschließlich ICE-Bahnhof) wur­de von der Deutschen Bahn AG eine Plankonzeption zum NBS-Bahnhof Montabaur eingebracht, die weder nach den Vorstellungen de Landes Rheinland-Pfalz noch nach den Vor­stellungen der Stadt Montabaur so geplant und gebaut werden kann. Daher wurde in der vom Stadtrat beschlossenen Stel­lungnahme zu diesem Planfeststellungsabschnitt eine sehr kritische und negative Stellungnahme zu dieser Plankonzep­tion der Deutschen Bahn AG abgegeben.

Das Land Rheinland-Pfalz, hat nach Informationen der Ver­waltung der Deutschen Bahn AG erklärt, daß das Land Rhein­land-Pfalz bereit sei, einen »komplementären Finanzierungs­beitrag« von insgesamt 5 Mio. DM für den Ausbau des ICE- Bahnhofs Montabaur zu leisten.

Nunmehr hat das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr mit Schreiben vom 22.12.1995 den Westerwaldkreis und die Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur angeschrieben mit dem Hinweis, dieser Finanzierungsbeitrag des Landes Rhein­land-Pfalz erfordere »unumgänglich eine Beteiligung des Landkreises Westerwald und der Stadt Montabaur in Höhe von 750.000 DM -15 % von 5 Mio. DM -« als Eigenbeteiligung im Rahmen der Finanzierung nach dem GVFG im Bereich des ÖPNV.

In einem Vorgespräch mit Landrat Weinert ist verabredet worden, den Gremien des Westerwaldkreises und der Stadt Montabaur von Seiten der Verwaltung vorzuschlagen, diesen vom Land Rheinland-Pfalz eingeforderten »Eigenanteil« an dem Finanzierungsbeitrag des Landes zu je 50 % auf den Westerwaldkreis und die Stadt Montabaur aufzuteilen, also vom Westerwaldkreis und der Stadt Montabaur je 375.000 DM als Finanzierungsbeitrag gegenüber dem Land Rheinland- Pfalz' zuzusagen. Die erhebliche strukturelle und wirtschafts­fordernde Bedeutung eines verbesserten Ausbaues des ICE- Bahnhofs Montabaur ist sicherlich nicht zu verkennen und als Grundlage einer solchen Finanzierungsbeteiligung durchaus anzuerkennen.

Dessen ungeachtet wird natürlich die Verwaltung in den wei­teren fortzuführenden Verhandlungen mit dem Land Rhein­land-Pfalz und der Deutschen Bahn AG zu erreichen versu­chen, daß der ICE-Bahnhof Montabaur mit dem betriebsbe­dingten Ausbauprogramm, den notwendigen Service-Einrich­tungen für die Bahnnutzer und der verkehrsmäßigen und städtebaulichen Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz und die Stadt Montabaur möglichst ohne einen Kostenbeitrag der Stadt Montabaur gebaut und finanziert werden.

Im Anschluß an die Diskussion erklärten sich die Mitglieder des Stadtrates mit 23 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen gegen­über dem Land Rheinland-Pfalz bereit, zu dem Finanzierungs­beitrag des Landes RheinlandrPfalz an den Ausbaukosten des ICE-Bahnhofs Montabaur eine Kostenbeteiligung in Höhe von pauschal 375.000 DM zu übernehmen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, diese Finanzierungszusage gegenüber dem Ministerium für Wirtschaft und Verkehr zu erklären und in den Haushaltsjahren 1998/1999 diesen Finan­zierungsbeitrag in den Haushaltsplan der Stadt Montabaur einzubringen.

Durchführung einer Bürgerbefragung zur künftigen Bebau­ung des Parkplatzes Decker - Antrag der SPD-Fraktion vom 11.12.1995

Mit Schreiben vom 11.12.1995 hatte die SPI)-Fraktiön bean­tragt, eine Bürgerbefragung zur künftigen Bebauung des Parkplatzes Decker durchzuführen. Nach Ansicht der SPD- Fraktion sollte abgefragt werden, ob die Bürger von Monta­baur

a) lieber eine geschlossene Überbauung fies Platzes »Bauer Decker« mit einem Großkaufhaus wollen oder h) ob sie eine Randbebauung mit Raum für Handel, Gewerbe und Wohnen mit einem freien Platz bevorzugen.

Die Verwaltung wies in ihrer Stellungnahme bezüglich des von der SPD-Fraktion gestelllten Antrages darauf hin, daß die Gemeindeordnung die geforderte Bürgerbefragung nicht vor­sieht. Die Durchführung einer Befragungsaktion mit dem Hin­weis, daß das Ergebnis unverbindlich für den Stadtrat würde und nur als Meinungsbild dienen solle, führe eher zu Politik­verdrossenheit und Ünmut bei den Bürgerinnen und Bürgern. Nach Ansicht des Bürgermeisters muß sich der Stadtrat viel­mehr in dieser wichtigen Angelegenheit für die Stadtentwick- , lung der Kreisstadt Montabaur unter reiflicher Abwägung alle Gesichtspunkte ein eigenes Meinungsbild für die zu treffende

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